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Selbstkostenflüge

 
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Juke
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 01.12.2012
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: Sa Mai 04, 2013 12:25 am    Titel: Selbstkostenflüge Antworten mit Zitat

Guten Abend,
Da ich mich noch an eine Diskussion der letzen Tage errinere, in welcher es um "Selbstkostenflüge" ging habe ich heute eine endgültige, bzw. vorrübergehende, Antwort bekommen.

Ich habe dieses Amtskauderwelsch mal komplett durchgelesen und verstehe es so wie es auch (scheinbar für mich) drinsteht:

"Vorbehaltlich einer abschließenden Klärung durch die Kommission
hat daher das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zunächst entschieden, dass bis zur endgültigen Klärung durch die
Kommission
- Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen,
- Mitflüge bei gleichgerichteten Interessen im Sinne einer Fahr/
Fluggemeinschaft,
- Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten,
- Absetzflüge von Fallschirmspringern, sofern diese nicht im
Rahmen eines gewerblichen Unternehmens angeboten werden,
nicht die Kriterien der Definition der gewerblichen Tätigkeit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 erfüllen. Diese Flüge sind hiermit bis auf
Weiteres auch für Inhaber einer Privatpilotenlizenz gestattet.
(EG) Nr. 216/2008 erfüllen. "

Selbstkostenflüge sind also um es abschließend zu klären, immernoch wie vorher erlaubt, solange dafür nicht geworben wird, oder eine Gewinnabsicht dahinter steckt.

Das volle schreiben findet ihr hier:

/Edit:

Sorry, ich weiß nicht, warum ich eine direkte verlinkung per URL gimmick /fett oder quotes nicht machen kann, deswegen einfach kopieren für die die es interessiert. Edit: Seltsamer weise zeigt er es jetzt doch als link an .. ich blick da nicht mehr durch Wink

----->
http://www.file-upload.net/download-7549944/130430_Schreiben_an_KOM_Final.pdf.html
<-----

Grüße
_________________
Wenn man sich bei der LH bewirbt und angenommen wird, heißt das nicht, dass man nach dem Studium einen Job hat. Eher heißt es, dass man einen Studienabschluss vorm Job hat.
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Flugleiter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Sa Mai 04, 2013 12:33 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hier stehts auch bei Deutschen Aero Club:

http://www.daec.de/news-details/item/flieg-mit-mir-2/
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Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!

- SPL (Segelflug)
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Mai 04, 2013 6:07 am    Titel: Antworten mit Zitat

Juke, du hast vergessen zu erwähnen "bis auf weiteres"
Klären muss das immer noch die EU, und zwar schleunigst
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http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/
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Juke
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Anmeldungsdatum: 01.12.2012
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: Sa Mai 04, 2013 11:56 am    Titel: Antworten mit Zitat

nö steht mit drin Wink im "quote"
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Sa Mai 04, 2013 2:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Leider interpretiert Ihr das nicht ganz richtig. Die Geschichte wird auch so erheblich eingeschränkt und die klassichen Gastflüge sind nicht mehr möglich:

Zitat:
- Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen,


Bedeutet nur das sich Vereinsmitglieder gegenseitig gegen Erstattung der Kosten mitnehmen dürfen - aber niemanden der nicht im Verein ist!

Aus dem Schreiben (PDF) geht das ganz klar hervor:

Zitat:
Daraus folgt, dass, sofern die Beförderung gegen Entgelt ausschließlich
innerhalb des Vereins stattfindet – sie also nicht der Öffentlichkeit
angeboten wird - es sich grundsätzlich nicht um gewerblichen Luftverkehr
handelt.


Leider scheint auch der DAEC nicht willens oder in der Lage zu sein das richtig zu lesen ...


Gruß, Marcus
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Juke
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Anmeldungsdatum: 01.12.2012
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: Sa Mai 04, 2013 8:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, nun erkläre mir mal was für dich der Sinn der Selbstkostenflüge ist, wenn nicht innerhalb des Vereins, oder wie es gesagt wird: "Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten [Anmerkung: Freunde]" .

Für mich persönlich ist es eben das, was mir wichtig ist. Wenn du die "Öffentlichkeit" mitnehmen willst, dann ist es genau das worum man sich streitet, nämlich in meinen Augen gewerblich, da die Öffentlichkeit nie von dir wissen würde (außer du schaltest Werbung) und das ist ganz klar gewerblich in meinen Augen.

Außerdem auch "Flug/Fahrgemeinschaften" sind erlaubt, also ist doch alles wofür man diese Regelung haben möchte, zumindest für mich persönlich, im Grünen Bereich.

Wenn ich jetzt falsch liegen sollte, bitte belehre mich eines besseren. Allerdings geht das genau aus dem PDF hervor.
_________________
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Flugleiter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Sa Mai 04, 2013 8:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Juke hat folgendes geschrieben:
da die Öffentlichkeit nie von dir wissen würde (außer du schaltest Werbung) und das ist ganz klar gewerblich in meinen Augen.


Du musst nich unbedingt Werbung schalten. Wenn an nem Flugplatz die Tür zum Vereinsheim / Flugschule offen steht, kommen immer mal wieder Gäste dahin und fragen nach einer Möglichkeit mal mitzufliegen. Werbung ist da nicht nötig.
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Sa Mai 04, 2013 10:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Juke hat folgendes geschrieben:
Naja, nun erkläre mir mal was für dich der Sinn der Selbstkostenflüge ist, wenn nicht innerhalb des Vereins, oder wie es gesagt wird: "Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten [Anmerkung: Freunde]" .

Für mich persönlich ist es eben das, was mir wichtig ist. Wenn du die "Öffentlichkeit" mitnehmen willst, dann ist es genau das worum man sich streitet, nämlich in meinen Augen gewerblich, da die Öffentlichkeit nie von dir wissen würde (außer du schaltest Werbung) und das ist ganz klar gewerblich in meinen Augen.

Außerdem auch "Flug/Fahrgemeinschaften" sind erlaubt, also ist doch alles wofür man diese Regelung haben möchte, zumindest für mich persönlich, im Grünen Bereich.

Wenn ich jetzt falsch liegen sollte, bitte belehre mich eines besseren. Allerdings geht das genau aus dem PDF hervor.


Tja, der Sinn spielt für eine Behörde nur selten eine Rolle ...

Gruß, Marcus
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Sa Mai 04, 2013 11:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Noch ein Nachtrag: Pilot und Flugzeug (die sich juristisch üblicherweise sehr gut auskennen) kommt zum gleichen Ergebnis wie ich. Ist hier nachzulesen:

http://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2013-05-03/Gastfluege_gegen_Entgelt

Gruß, Marcus
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Irony
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Anmeldungsdatum: 02.08.2012
Beiträge: 209
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Di Mai 07, 2013 9:22 am    Titel: Antworten mit Zitat

https://aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Aktuelles/BMVBS/130430_Schreiben_an_KOM_Final.pdf

Hier das schreiben vom Ministerium.
_________________
When once you have tasted flight,
you will forever walk the earth with your eyes
turned skyward, for there you have been,
and there you will always long to return.


Leonardo da Vinci
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Di Mai 07, 2013 2:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das Schreiben ist ja bekannt.

Steht aber auch ganz klar drin, dass die Übergangsregelung nur Flüge innerhalb von Vereinen zulässt - keine Gastflüge.

Gruß, Marcus
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