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Fluglehrer werden
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Patrick Jane
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 30.04.2013
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Di Apr 30, 2013 4:21 pm    Titel: Fluglehrer werden Antworten mit Zitat

Hi!
Ich bin neu in der Gruppe, bitte nicht verdonnern, wenn es dieses Thema schon gibt oder sich der Beitrag am falschen Ort befindet.
Wie viele andere hier möchte ich auch unbedingt Pilot werden, aber nicht bei einer Airline, sondern lieber als Fluglehrer an einer Flugschule.
Ich habe nur leider keinen Plan, wie ich da herangehen soll. Muss ich die Ausbildung selbstständig in die Hand nehmen? Übernimmt die Flugschule die Ausbildung wie es die meisten Airlines handhaben?
Bin für Antworten dankbar.
Patrick Jane
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tim543990
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Anmeldungsdatum: 26.03.2012
Beiträge: 701
Wohnort: ETOU

BeitragVerfasst am: Di Apr 30, 2013 5:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
erstmal zur Klarstellung, die meisten Airlines zahlen die Ausbildung nicht. Ohne mich mit dem Thema näher beschäftigt zu haben kann ich dir mit ziemlicher Sicherheit sagen das du die Ausbildung selbst bezahlen musst (wovon momentan abzuraten ist).
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Flugleiter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Di Apr 30, 2013 5:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

tim543990 hat folgendes geschrieben:
wovon momentan abzuraten ist


nicht so voreilig! Fluglehrer zu sein ist doch noch etwas ganz anderes, als Airlinepilot. Flugschulen gibt es wie Sand am Meer - dass da mal ein Platz als Lehrer frei ist, ist um einiges wahrscheinlicher, als momentan in der Airlinebranche.
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Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!

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Felix_928
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Anmeldungsdatum: 03.03.2013
Beiträge: 278
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Di Apr 30, 2013 5:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Aber denke mal ein Fluglehrer muss schon eine gewissen Erfahrung mitbringen Wink
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tim543990
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Anmeldungsdatum: 26.03.2012
Beiträge: 701
Wohnort: ETOU

BeitragVerfasst am: Di Apr 30, 2013 5:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Genau das wahr auch meine Vermutung. Bevor man Fluglehrer wird braucht man soweit ich weis eine gewisse Erfahrung daher auch die Empfehlung. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
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Flugleiter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Di Apr 30, 2013 5:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Als Beispiel:

http://aerotours.de/index.php/FI-A_Fluglehrer.html

Zitat:
    1. Mindestalter 18 Jahre

    2. Gültige PPL(A) JAR-FCL, CPL(A) bzw. ATPL(A) Lizenz

    3. Gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis mindestens Klasse 2

    4. Mindestens 200 Flugstunden, darin müssen enthalten sein:


      •Als Inhaber eines ATPL(A) oder CPL(A) mind. 100 Std. in command oder als Inhaber eines PPL(A) mind. 150 Std. in command
      •Mind. 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, von den mind. 5 Flugstunden innerhalb der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung durchgeführt sein müssen.
      •mind. 10 Flugstunden Ausbildung im Instrumentenflug (IFR oder CVFR) von denen höchstens 5 Stunden als Instrumentenbodenzeit (Simulator oder FNPT II ) durchgeführt sein dürfen.
      •mind. 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer einschließlich eines Fluges über mindestens 540 km, bei dem Landung auf mind. 2 vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchgeführt sind.

    5. Nachweis von CPL (A ) Wissen gemäß JAR-FCL 1.470
    (dies wird z.B. durch eine bestandene CPL(A) oder ATPL(A) Theorieprüfung nachgewiesen)

    6. Auswahlprüfung, abzulegen innerhalb von 6 Monaten und spätestens 1 Woche vor Beginn der Ausbildung mit einem gemäß JAR-FCL 1.330 (f) qualifiziertem FI(A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 3 zu JAR-FCL 1.240. (wird bei uns durchgeführt)


Ich nehm mal die Stundenvoraussetzung heraus: Bei Inhabern des PPL-A braucht man 150 Stunden PIC.
Hört sich nach viel an, ist aber bestimmt einfacher zu schaffen, als momentan ein Job im Airlinercockpit zu kriegen
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Felix_928
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Anmeldungsdatum: 03.03.2013
Beiträge: 278
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Di Apr 30, 2013 6:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es denn so viele Arbeitgeber für Fluglehrer? Wink
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Flugleiter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Di Apr 30, 2013 6:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Felix_928 hat folgendes geschrieben:
Gibt es denn so viele Arbeitgeber für Fluglehrer? Wink


mehr als Airlines Wink

Fast jeder (niedrig gerechnet jeder zweite) Flugplatz in D hat auch ne Flugschule, und die brauchen auch je min. 1 Fluglehrer.

Aber bitte nicht falsch verstehen: ich möchte damit jetzt keinen dazu raten, die Fluglehrer Ausbildung zu machen. Das ist vollkommen wertungsfrei geschrieben. Möchte damit nur sagen, dass es ein Unterschied zum Verkehrspiloten ist.
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Di Apr 30, 2013 7:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Um an einer richtigen Flugschule (FTO) zu arbeiten braucht man einen CPL.

Um dann auch einen Job an einer Flugschule zu bekommen braucht man schon einige Jahre Erfahrung. Mit den Mindeststunden geht da nicht viel.

Gruß, Marcus
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Patrick Jane
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 30.04.2013
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Di Apr 30, 2013 10:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hm okay. Trotzdem braucht man ja ne ganze Menge Flugstunden (zumindest für jmd, der noch nicht mal PPL hat). Kann man da eigtl von leben, wenn man jetzt in so einer Flugschule auf so einem kleinen Platz arbeitet?
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Patrick Jane
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 30.04.2013
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Di Apr 30, 2013 10:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat(Wie macht man 'Zitat'?Wink) 1. Mindestalter 18 Jahre

2. Gültige PPL(A) JAR-FCL, CPL(A) bzw. ATPL(A) Lizenz

3. Gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis mindestens Klasse 2

4. Mindestens 200 Flugstunden, darin müssen enthalten sein:


•Als Inhaber eines ATPL(A) oder CPL(A) mind. 100 Std. in command oder als Inhaber eines PPL(A) mind. 150 Std. in command
•Mind. 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, von den mind. 5 Flugstunden innerhalb der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung durchgeführt sein müssen.
•mind. 10 Flugstunden Ausbildung im Instrumentenflug (IFR oder CVFR) von denen höchstens 5 Stunden als Instrumentenbodenzeit (Simulator oder FNPT II ) durchgeführt sein dürfen.
•mind. 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer einschließlich eines Fluges über mindestens 540 km, bei dem Landung auf mind. 2 vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchgeführt sind.
5. Nachweis von CPL (A ) Wissen gemäß JAR-FCL 1.470
(dies wird z.B. durch eine bestandene CPL(A) oder ATPL(A) Theorieprüfung nachgewiesen)

6. Auswahlprüfung, abzulegen innerhalb von 6 Monaten und spätestens 1 Woche vor Beginn der Ausbildung mit einem gemäß JAR-FCL 1.330 (f) qualifiziertem FI(A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 3 zu JAR-FCL 1.240. (wird bei uns durchgeführt)





Also es heißt ja, PPL allein reicht auch, wenn ich das richtig verstanden habe. Wie geht es dann weiter? Ich meine es ist eine Lizenz für Privatleute, wie der Name schon sagt...
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Di Apr 30, 2013 10:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also es heißt ja, PPL allein reicht auch, wenn ich das richtig verstanden habe. Wie geht es dann weiter? Ich meine es ist eine Lizenz für Privatleute, wie der Name schon sagt...


Na ja, Du kannst mit PPL Fluglehrer werden.

Um aber in einer FTO zu arbeiten brauchst Du einen CPL da eine FTO nur Fluglehrer mit CPL beschäftigen darf.

Mit PPL kann man also nur in Vereinsflugschulen o.ä. arbeiten. Wenn man irgendwie Geld damit verdienen will funktioniert das nur an einer FTO.

Gruß, Marcus
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