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Flugleiter Captain
Anmeldungsdatum: 31.12.2011 Beiträge: 5444 Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen |
Verfasst am: Fr März 08, 2013 8:48 pm Titel: Neues Luftrecht ab 8. April 2013 |
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Ab Anfang April gelten ein paar neue Luftrechtregeln, die ich mir so nicht ganz erklären kann. Vielleicht weiß ja hier einer besser Bescheid.
http://www.aeroclub-nrw.de/wpaero/wp-content/uploads/2013/03/Neues-Luftrecht-ab-08.pdf
Auf der zweiten Seite zum Thema Gäste im Motorflug:
Zitat: | Im Motorflug dürfen Gäste nur mitgenommen werden, wenn der Pilot eine CPL oder
ATPL hat. |
Wenn man das wörtlich nimmt, darf man als Scheininhabe gar keine andere Personen mehr mitnehmen, es sei denn man hat den CPL / ATPL, oder?
D.H. man dürfte als ganz normaler PPLer keine Freunde, Bekannte, Eltern etc. mal die Gegend von oben zeigen.
Wer würde denn dann noch einen PPL-A machen? Nur alleine rumfliegen ist doch vollkommen sinnfrei auf Dauer.
Zudem können Flugschulen dann nur noch Rundflüge anbieten, wenn ein Verkehrspilot "zur Verfügung" steht - das wird doch auch bei den wenigsten dauerhaft der Fall sein.
So kann das aber doch nicht stimmen, oder doch? _________________ Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!
- SPL (Segelflug)
- PPL-A incl. FI |
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Schokomuffin Captain
Anmeldungsdatum: 08.06.2012 Beiträge: 491
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Verfasst am: Fr März 08, 2013 8:57 pm Titel: |
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Nein, das stimmt auch nicht. Man darf auch mit dem neuen LAPL-A Paxe mitnehmen!
Gemeint wird sicherlich sein Personenbeförderung gegen Geld. |
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Flugleiter Captain
Anmeldungsdatum: 31.12.2011 Beiträge: 5444 Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen |
Verfasst am: Fr März 08, 2013 8:59 pm Titel: |
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Schokomuffin hat folgendes geschrieben: | Nein, das stimmt auch nicht. Man darf auch mit dem neuen LAPL-A Paxe mitnehmen!
Gemeint wird sicherlich sein Personenbeförderung gegen Geld. |
Da fragt sich dann, wie es mit Selbstkosten aussieht?
und die Flugschulen dürften dann trotzdem das Problem haben... _________________ Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!
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Schokomuffin Captain
Anmeldungsdatum: 08.06.2012 Beiträge: 491
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Verfasst am: Fr März 08, 2013 10:05 pm Titel: |
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Selbstkosten geht noch.
Flugschulen deklarieren solche Flüge als erste Flugstunden, dann brauchen die kein CPL.
Und beim UL darf man auch ohne CPL Paxe gegen Zahlung (keine Kostenbeteiligung) mitnehmen. |
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joyflight Captain
Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2162 Wohnort: München |
Verfasst am: Fr März 08, 2013 10:55 pm Titel: |
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jungs, der aeroclub NRW ist nicht das maß aller dinge: was der seinen mitgliedern vorschreibt, sollte man nicht als EASA bibel nehmen.
jedoch zum großen nebenverdienst mit "gastflügen" sollte sich jeder mal seine gedanken machen: egal ob man "erwischt" wird, oder es legal, semilegal oder sonstwie ist: gäste machen auch "probleme", und ob diese zwei euro fuffzig wert swind, die man dabei einnimmt, relativiert sich spätestens bei einem unfall (siehe messerstecher von MFA) oder wenn die volle maschine unnötigen stress macht.
also: wirtschaftet ökonomisch, aber übertreibt es nicht mit dem massenweise ticket-verkauf.
die idee dass man 4sitzige cessnas nur noch alleine fliegen darf ist gelinde gesagt abstrus _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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Flugleiter Captain
Anmeldungsdatum: 31.12.2011 Beiträge: 5444 Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen |
Verfasst am: Fr März 08, 2013 11:03 pm Titel: |
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joyflight hat folgendes geschrieben: | jungs, der aeroclub NRW ist nicht das maß aller dinge: was der seinen mitgliedern vorschreibt, sollte man nicht als EASA bibel nehmen. |
Das ist mir klar Habe nur so direkt keine andere Quelle, die es in normalen Deutsch erklärt, gefunden
joyflight hat folgendes geschrieben: | jedoch zum großen nebenverdienst mit "gastflügen" sollte sich jeder mal seine gedanken machen |
Jep, hat auch einige Nachteile...
Wenn man aber nen Schein möchte man zumindest mal den Verwandten und Freunden das mal vorführen
joyflight hat folgendes geschrieben: | also: wirtschaftet ökonomisch, aber übertreibt es nicht mit dem massenweise ticket-verkauf |
Um Gottes Willen, bloß nicht! Aber mal nen Rundflug kann man ja machen.
joyflight hat folgendes geschrieben: | die idee dass man 4sitzige cessnas nur noch alleine fliegen darf ist gelinde gesagt abstrus |
Jep, abstrus ist das. Hat sich aber so in dem Text des Aeroclubs gelesen. Das hat mich schon sehr erschrocken. _________________ Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!
- SPL (Segelflug)
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joyflight Captain
Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2162 Wohnort: München |
Verfasst am: Fr März 08, 2013 11:14 pm Titel: |
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richtige literatur ist schwer verdaulich (original EASA FCL oder wie das heisst)
im fliegermagazin (glaube ich) ausgabe Februar oder März nimmt der münchner anwalt stellung:
man ist dabei die beförderung gegen entgeltso zu interpretieren, dass es geht.
maßgeblich ist dabei die übersetzung aus dem englischen, wobei die begriffe "honorar" oder "entgelt" oder "bezahlung" oder "belohnung" oder "aufwandsentschädigung" oder oder oder... alles juristisch interpretiert werden kann / soll / muss.
die diskussion ist aber insgesamt schon sehr alt in deutschland, und egal obe nun die vorschriften sich dahingehend ändern, dass man es anders deklarieren muss: wer in der praxis grundsätzlich "vorsichtig" handelt, wird nach wie vor keine probleme haben.
und dies ist auch im sinne des gesetzgebers, man will nicht "tollkühne" piloten haben, die für geld alles tun, aber wenn man mal mit der oma um den block fliegt, und die einem zu ostern dann nen fuffi zusteckt, .... dann ist doch alles wie gehabt (und keiner muss was davon wissen)
bitte versteht dies nicht als aufforderung meinerseits zum (PPL) fliegen gegen entgelt/kosten/bezahlung - ich bin offiziell strikt dagegen - aber so hat es der anwalt formuliert _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Fr März 08, 2013 11:50 pm Titel: |
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Ich würde mal ganz dreist behaupten das >50% von diesem Text objektiv schlicht falsch ist. Keine Ahnung wer das für die Jungs übersetzt / interpretiert hat ...
Gruß, Marcus |
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joyflight Captain
Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2162 Wohnort: München |
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joyflight Captain
Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2162 Wohnort: München |
Verfasst am: Sa März 09, 2013 1:17 pm Titel: |
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statt auf dem aeroclub weiter zu diskutieren, anbei eine NfL zum Thema "Umwandlungsberichte":
http://www.pilotundflugzeug.de/img/red/easa/NfL-I-16-13.pdf
Dort sind schonmal notiert, z B:
1. Umwandlung für nicht JAR PPL-A: EU Verordnung 1178/2011 Anhang I FCL.105.A
der google findet dazu diese 200 schnuckligen seiten: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:0001:0193:DE:PDF
hier find ich aber auch nix dazu
wer hilft mir weiter suchen?
PS: hier isses, Seite 34:
http://www.pilotundflugzeug.de/img/red/easa/02011R1178-20120408-de.pdf
es geht um die "Vergütung" des Piloten, der ohne FI mit PPL dies nicht annehmen darf.
Der Anwalt hat parallele zu "remuneration" im original Text gezogen, und jusristische Worklauberei betrieben. Immerhin mit dem Hinweis, dies sei seine persönliche Meinung und, selbstverstädnlich hat dies noch keiner gerichtlich ausgefochten (der alte JAR Wortlaut war wohl anders)
Wir jedoch wissen nun, wenn wird Geld nehmen, dürfen wir das nicht als "Vergütung" betrachten oder besprechen, weil dieses Wort nun gewerblich ausgelegt und auf die Tätigkeit "Pilot" bezogen wird.
Noch besser wäre ja, gleich CPL oder ATPL zu machen, dann ist man rechtlich nicht mehr bei der Straftat, sondern nur noch bei Ordnungswidrigkeit wenn man beim Ticket-Verkauf "erwischt" wird.
Allzeit gute Geschäfte,
Udo _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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joyflight Captain
Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2162 Wohnort: München |
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Flugleiter Captain
Anmeldungsdatum: 31.12.2011 Beiträge: 5444 Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen |
Verfasst am: Di März 26, 2013 4:06 pm Titel: |
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Was mich noch etwas bei den neuen Regelungen verwirrt, ist die Regelung zu Gastflügen im Segelflug.
In der PDF, die Udo gepostet hat (LBM RLP) steht gar nichts (zumindest habe ich nichts gefunden) zu den Voraussetzungen für Gastflüge. Ich habe jetzt noch ein paar andere Informationen zusammengetragen, die sich aber im Prinzip alle widersprechen...
Die PDF von Pilot und Flugzeug verweist auf §§ 39 Abs. 2 und 41 des LuftPersV – dort steht aber auch nichts neues drin.
http://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/BJNR000530976.html
Zitat: | §§ 39 (2) Die Lizenz berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen oder von Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr am Tage und zu den eingetragenen Startarten. |
Jetzt habe ich noch 2 weitere Quellen vorliegen. Einmal die Zusammenfassung des AeroClubs NRW und einmal eine FAQ Zusammenfassung aus Sachsen.
Laut dem AeroClub braucht man für Gastflüge folgende Voraussetzungen:
Zitat: | Im Segelflug und im Ballonbereich kann die „Gastflugberechtigung“ auf Fliegen
gegen Entgelt/Selbstkosten erweitert werden. Die Voraussetzungen sind:
a) das 18. Lebensjahr,
b) für den Segelflug 75 Stunden oder 200 Starts nach Erhalt der Lizenz
für den Ballon 50 Stunden und 50 Starts nach Erhalt der Lizenz
c) für beide zusätzlich eine Befähigungsüberprüfung mit Prüfer. |
Laut den FAQs braucht man diese Voraussetzungen:
Zitat: | Lediglich für die Beförderung von Fluggästen ist eine Flugerfahrung von mindestens 10 Stunden oder 30 Starts als PIC nach Erteilung der Lizenz als Voraussetzung hinzu gekommen. |
Diese Voraussetzungen sind ja schon sehr unterschiedlich. Welchen Infos kann man jetzt vertrauen? _________________ Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!
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