Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht

 Wiki  ChatChat  FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin   RegistrierenRegistrieren 

Neues Luftrecht ab 8. April 2013
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> Offtopic
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Flugleiter
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Fr März 08, 2013 8:48 pm    Titel: Neues Luftrecht ab 8. April 2013 Antworten mit Zitat

Ab Anfang April gelten ein paar neue Luftrechtregeln, die ich mir so nicht ganz erklären kann. Vielleicht weiß ja hier einer besser Bescheid.

http://www.aeroclub-nrw.de/wpaero/wp-content/uploads/2013/03/Neues-Luftrecht-ab-08.pdf

Auf der zweiten Seite zum Thema Gäste im Motorflug:

Zitat:
Im Motorflug dürfen Gäste nur mitgenommen werden, wenn der Pilot eine CPL oder
ATPL hat.


Wenn man das wörtlich nimmt, darf man als Scheininhabe gar keine andere Personen mehr mitnehmen, es sei denn man hat den CPL / ATPL, oder?
D.H. man dürfte als ganz normaler PPLer keine Freunde, Bekannte, Eltern etc. mal die Gegend von oben zeigen.

Wer würde denn dann noch einen PPL-A machen? Nur alleine rumfliegen ist doch vollkommen sinnfrei auf Dauer.
Zudem können Flugschulen dann nur noch Rundflüge anbieten, wenn ein Verkehrspilot "zur Verfügung" steht - das wird doch auch bei den wenigsten dauerhaft der Fall sein.

So kann das aber doch nicht stimmen, oder doch?
_________________
Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!

- SPL (Segelflug)
- PPL-A incl. FI
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schokomuffin
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 08.06.2012
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: Fr März 08, 2013 8:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das stimmt auch nicht. Man darf auch mit dem neuen LAPL-A Paxe mitnehmen!
Gemeint wird sicherlich sein Personenbeförderung gegen Geld.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Flugleiter
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Fr März 08, 2013 8:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schokomuffin hat folgendes geschrieben:
Nein, das stimmt auch nicht. Man darf auch mit dem neuen LAPL-A Paxe mitnehmen!
Gemeint wird sicherlich sein Personenbeförderung gegen Geld.


Da fragt sich dann, wie es mit Selbstkosten aussieht?

und die Flugschulen dürften dann trotzdem das Problem haben...
_________________
Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!

- SPL (Segelflug)
- PPL-A incl. FI
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schokomuffin
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 08.06.2012
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: Fr März 08, 2013 10:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstkosten geht noch.
Flugschulen deklarieren solche Flüge als erste Flugstunden, dann brauchen die kein CPL.

Und beim UL darf man auch ohne CPL Paxe gegen Zahlung (keine Kostenbeteiligung) mitnehmen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
joyflight
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr März 08, 2013 10:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

jungs, der aeroclub NRW ist nicht das maß aller dinge: was der seinen mitgliedern vorschreibt, sollte man nicht als EASA bibel nehmen.

jedoch zum großen nebenverdienst mit "gastflügen" sollte sich jeder mal seine gedanken machen: egal ob man "erwischt" wird, oder es legal, semilegal oder sonstwie ist: gäste machen auch "probleme", und ob diese zwei euro fuffzig wert swind, die man dabei einnimmt, relativiert sich spätestens bei einem unfall (siehe messerstecher von MFA) oder wenn die volle maschine unnötigen stress macht.

also: wirtschaftet ökonomisch, aber übertreibt es nicht mit dem massenweise ticket-verkauf.
die idee dass man 4sitzige cessnas nur noch alleine fliegen darf ist gelinde gesagt abstrus
_________________
http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger
Flugleiter
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Fr März 08, 2013 11:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

joyflight hat folgendes geschrieben:
jungs, der aeroclub NRW ist nicht das maß aller dinge: was der seinen mitgliedern vorschreibt, sollte man nicht als EASA bibel nehmen.


Das ist mir klar Wink Habe nur so direkt keine andere Quelle, die es in normalen Deutsch erklärt, gefunden Wink

joyflight hat folgendes geschrieben:
jedoch zum großen nebenverdienst mit "gastflügen" sollte sich jeder mal seine gedanken machen


Jep, hat auch einige Nachteile...
Wenn man aber nen Schein möchte man zumindest mal den Verwandten und Freunden das mal vorführen Wink

joyflight hat folgendes geschrieben:
also: wirtschaftet ökonomisch, aber übertreibt es nicht mit dem massenweise ticket-verkauf


Um Gottes Willen, bloß nicht! Aber mal nen Rundflug kann man ja machen.


joyflight hat folgendes geschrieben:
die idee dass man 4sitzige cessnas nur noch alleine fliegen darf ist gelinde gesagt abstrus


Jep, abstrus ist das. Hat sich aber so in dem Text des Aeroclubs gelesen. Das hat mich schon sehr erschrocken.
_________________
Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!

- SPL (Segelflug)
- PPL-A incl. FI
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
joyflight
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr März 08, 2013 11:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

richtige literatur ist schwer verdaulich (original EASA FCL oder wie das heisst)
im fliegermagazin (glaube ich) ausgabe Februar oder März nimmt der münchner anwalt stellung:
man ist dabei die beförderung gegen entgeltso zu interpretieren, dass es geht.
maßgeblich ist dabei die übersetzung aus dem englischen, wobei die begriffe "honorar" oder "entgelt" oder "bezahlung" oder "belohnung" oder "aufwandsentschädigung" oder oder oder... alles juristisch interpretiert werden kann / soll / muss.

die diskussion ist aber insgesamt schon sehr alt in deutschland, und egal obe nun die vorschriften sich dahingehend ändern, dass man es anders deklarieren muss: wer in der praxis grundsätzlich "vorsichtig" handelt, wird nach wie vor keine probleme haben.
und dies ist auch im sinne des gesetzgebers, man will nicht "tollkühne" piloten haben, die für geld alles tun, aber wenn man mal mit der oma um den block fliegt, und die einem zu ostern dann nen fuffi zusteckt, .... dann ist doch alles wie gehabt (und keiner muss was davon wissen)

bitte versteht dies nicht als aufforderung meinerseits zum (PPL) fliegen gegen entgelt/kosten/bezahlung - ich bin offiziell strikt dagegen - aber so hat es der anwalt formuliert Wink
_________________
http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger
EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Fr März 08, 2013 11:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal ganz dreist behaupten das >50% von diesem Text objektiv schlicht falsch ist. Keine Ahnung wer das für die Jungs übersetzt / interpretiert hat ...

Gruß, Marcus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
joyflight
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa März 09, 2013 12:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

du meinst den text vom aeroclub NRW?
_________________
http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger
joyflight
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa März 09, 2013 1:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

statt auf dem aeroclub weiter zu diskutieren, anbei eine NfL zum Thema "Umwandlungsberichte":

http://www.pilotundflugzeug.de/img/red/easa/NfL-I-16-13.pdf

Dort sind schonmal notiert, z B:
1. Umwandlung für nicht JAR PPL-A: EU Verordnung 1178/2011 Anhang I FCL.105.A
der google findet dazu diese 200 schnuckligen seiten: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:0001:0193:DE:PDF
hier find ich aber auch nix dazu

wer hilft mir weiter suchen?
PS: hier isses, Seite 34:
http://www.pilotundflugzeug.de/img/red/easa/02011R1178-20120408-de.pdf

es geht um die "Vergütung" des Piloten, der ohne FI mit PPL dies nicht annehmen darf.
Der Anwalt hat parallele zu "remuneration" im original Text gezogen, und jusristische Worklauberei betrieben. Immerhin mit dem Hinweis, dies sei seine persönliche Meinung und, selbstverstädnlich hat dies noch keiner gerichtlich ausgefochten (der alte JAR Wortlaut war wohl anders)

Wir jedoch wissen nun, wenn wird Geld nehmen, dürfen wir das nicht als "Vergütung" betrachten oder besprechen, weil dieses Wort nun gewerblich ausgelegt und auf die Tätigkeit "Pilot" bezogen wird.

Noch besser wäre ja, gleich CPL oder ATPL zu machen, dann ist man rechtlich nicht mehr bei der Straftat, sondern nur noch bei Ordnungswidrigkeit wenn man beim Ticket-Verkauf "erwischt" wird.

Allzeit gute Geschäfte,
Udo
_________________
http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger
joyflight
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So März 10, 2013 9:37 am    Titel: Antworten mit Zitat

und die JAR FCL1 deutsch
http://www.lbm.rlp.de/icc/Internet/med/237/23770b7f-e563-c421-60f1-d8770a7fd727,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf

hier seite 56 (betitelt als S54) steht zu "rechte un pflichten" nichts zu dem thema vergütung, selbstkosten, etc., sondern lediglich "nichtgewerblich" und insofern viel ungenauer als in der Nachfolgeregelung durch EASA ("Vergütung")

Übrigens, Marcus, seite 41 abs 24: "Sim, theorie und praxis ist so zu planen, ... dass aufeinander abgestimmt" zu deinem kommentar im anderen thread
_________________
http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger
Flugleiter
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Di März 26, 2013 4:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was mich noch etwas bei den neuen Regelungen verwirrt, ist die Regelung zu Gastflügen im Segelflug.

In der PDF, die Udo gepostet hat (LBM RLP) steht gar nichts (zumindest habe ich nichts gefunden) zu den Voraussetzungen für Gastflüge. Ich habe jetzt noch ein paar andere Informationen zusammengetragen, die sich aber im Prinzip alle widersprechen...

Die PDF von Pilot und Flugzeug verweist auf §§ 39 Abs. 2 und 41 des LuftPersV – dort steht aber auch nichts neues drin.

http://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/BJNR000530976.html

Zitat:
§§ 39 (2) Die Lizenz berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen oder von Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr am Tage und zu den eingetragenen Startarten.


Jetzt habe ich noch 2 weitere Quellen vorliegen. Einmal die Zusammenfassung des AeroClubs NRW und einmal eine FAQ Zusammenfassung aus Sachsen.
Laut dem AeroClub braucht man für Gastflüge folgende Voraussetzungen:
Zitat:
Im Segelflug und im Ballonbereich kann die „Gastflugberechtigung“ auf Fliegen
gegen Entgelt/Selbstkosten erweitert werden. Die Voraussetzungen sind:
a) das 18. Lebensjahr,
b) für den Segelflug 75 Stunden oder 200 Starts nach Erhalt der Lizenz
für den Ballon 50 Stunden und 50 Starts nach Erhalt der Lizenz
c) für beide zusätzlich eine Befähigungsüberprüfung mit Prüfer.

Laut den FAQs braucht man diese Voraussetzungen:
Zitat:
Lediglich für die Beförderung von Fluggästen ist eine Flugerfahrung von mindestens 10 Stunden oder 30 Starts als PIC nach Erteilung der Lizenz als Voraussetzung hinzu gekommen.

Diese Voraussetzungen sind ja schon sehr unterschiedlich. Welchen Infos kann man jetzt vertrauen?
_________________
Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!

- SPL (Segelflug)
- PPL-A incl. FI
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> Offtopic Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Impressum        Datenschutzbestimmungen nach DSGVO

Cobalt by Jakob Persson
Cobalt phpBB Theme/Template by Jakob Persson.
Copyright © Jakob Persson 2002.

Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group