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sebithoma310 Captain
Anmeldungsdatum: 11.12.2011 Beiträge: 103 Wohnort: Osnabrück |
Verfasst am: Sa März 23, 2013 8:29 am Titel: Schäden am Flieger nach Birdstrike - Wer zahlt? |
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Hallo zusammen,
Ich hatte gestern bei einem Low Approach auf der 09L in EDDV meine erste Vogel-Kollision mit einem ca 100-200 Tieren starken Schwarm. 5 Stare wurden tot auf der Bahn aufgesammelt, am Flieger (PA28-180) sind ca 15 Aufschlagstellen zu sehen. Nun ist glücklicherweise kein ernsthafter Schaden entstanden der mich zu einer sofortigen Landung gezwungen hätte. Aber: ich stelle mir die Frage, was passiert, wenn mein Flieger (gechartert im Flugverein) durch so einen Vogelschlag ernsthaft beschädigt wird?! Z.B. Windschutzscheibe zerbrochen, starke Verbeulungen in der Tragfläche, Schäden an Fahrwerk oder Propeller....
Ist der Flughafen 'schuld', weil sie einen Vogelschwarm dieser Größe hätten sehen und reporten müssen? Is der Flughafen gegen sowas versichert und könnte zahlen?
Zahlt meine Flugzeugversicherung des Vereins den Schaden?
Oder muss ich gar selber den Schaden zahlen?
Lieben Gruß und sorry an die Tierschützer da draußen, war sicher keine Absicht |
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B1900D Captain
Anmeldungsdatum: 15.02.2011 Beiträge: 2106
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Verfasst am: Sa März 23, 2013 12:49 pm Titel: |
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Da musst Du mal in die Versicherungspapiere schauen - wenn, dann wäre das die einzige Chance das Geld erstattet zu bekommen. Ich denke mal, dass so ein Schadensfall gedeckt sein müsste - macht jedenfalls Sinn.
Der Flughafen hat damit nix zu tun. |
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: So März 24, 2013 6:12 pm Titel: |
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Eine Vollkasko Versicherung für das Flugzeug wird bezahlen. Allerdings gibt es da meist eine saftige Selbstbeteiligung (2.000 - 5.000 EUR).
Ohne Vollkasko sieht es schlecht aus.
Gruß, Marcus |
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Schokomuffin Captain
Anmeldungsdatum: 08.06.2012 Beiträge: 491
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Verfasst am: So März 24, 2013 7:20 pm Titel: |
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Grundsätzlich haftest du als PIC. Wenn du ne Vollkasko hast, dann fällt die SB an, sofern der Schaden über die VK abgewickelt wird.
Falls du nachweisen kannst, dass der Tower von den Vögeln auf der Piste wusste und nicht gewarnt hat, dann kann man wohl von einem Mitverschulden der DFS ausgehen; dann müssten die einen Teil der Kosten tragen.
Aber der Beweis ist schwierig bis unmöglich (es sei denn, die haben im Funk nach dem Birdstrike gesagt: "Haben die Vögel vorhin gesehen" o.ä.) und daher wirst du keinen evtl. Anspruch durchsetzen können. |
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