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Bewerbung ohne Studium

 
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Dragonfly92
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Anmeldungsdatum: 16.02.2012
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: Mo März 11, 2013 3:21 pm    Titel: Bewerbung ohne Studium Antworten mit Zitat

Hi! Ich wollte euch ne Frage stellen, vielleicht weis wer was! Also ich hab schon des Öfteren gehört, dass man zusätlich zur Bewerbung bei der SWISS ein zweites Standbein haben sollte, vorzugsweise ein Studium aus Wirtschaft oder Technik. Jetz is es so, dass ich Pharmazie studiere, also eine konplett andere Richtung. Akzeptiert die SWISS vorzugsweise Absolventen aus technischen bzw wirtschaftlichen Studienrichtungen? Ist was in der Art bekannt, oder geht es rein darum, ein zweites Standbein zu haben, falls man in Zukunft den Pilotenberuf nicht mehr ausüben kann?
Vielleicht kann mir wer weiterhelfen!
Mfg
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m.enno
Gast





BeitragVerfasst am: Mo März 11, 2013 3:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, ob du ein zweites Standbein für dich selbst hast, ist denen ziemlich egal. Es geht da wohl eher darum dass du einfach schon was in der Tasche hast, vorzüglich natürlich im technischen Bereich. Das ist einfach von Vorteil da du Vorkenntnisse hast. Des Weiteren ist's denke ich mal die Reife die man mitbringt.
Ein Abschluss einer Universität zeigt, dass man dir was beibringen kann und dass du aufnahmefähig bist. Sowas ist eben positiv.
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Dragonfly92
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Anmeldungsdatum: 16.02.2012
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: Mo März 11, 2013 3:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, aber das würde dann auch für Pharmazie gelten oder? Und bezüglich Vorkenntnisee kann ich meinen Motorsegler-Schein vorlegen...
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Der_wahre_Moe
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Anmeldungsdatum: 09.10.2012
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: Mo März 11, 2013 4:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist es erstmal so: Der SWISS ist es egal, ob du studiert hast oder nicht. Auch ob du irgendeinen Flugschein hast. Du musst erfolgreich das Assessment durchlaufen. Tust du das, dann nimmt man dich.

Das mit dem zweiten Standbein ist eine Geschichte, die nicht nur bei der SWISS sinnvoll ist, sondern eigentlich überall in der Fliegerei. Bei einem SWISS Infoday hieß es dazu, dass man bedenken muss, dass die Ausbildung zum Piloten kein Ausbildungsberuf, sondern ein Anlernberuf ist. Sollte man irgendwann seine Lizenz verlieren (kann unverschuldet passieren -> Stichwort Gesundheitszustand und Medical), dann kann man natürlich nichtmehr fliegen. Beim Arbeitsamt gilt man dann als ungelernte Arbeitskraft, weil Pilot eben kein Ausbildungsberuf ist. In diesem Fall kannst du noch Straßenkehrer oder ähnliches werden. Wenn du aber eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium hast, dann sieht die Sache schon wieder anders aus. Natürlich passiert es den allermeisten Leuten nicht, dass sie irgendwann untauglich werden, aber ausschließen kann man es für sich selbst natürlich nicht. Und für diesen Fall muss sich eben jeder selbst entscheiden, ob er mit einem zweiten Standbein gerüstet sein will.
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m.enno
Gast





BeitragVerfasst am: Mo März 11, 2013 5:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dragonfly92 hat folgendes geschrieben:
Ok, aber das würde dann auch für Pharmazie gelten oder? Und bezüglich Vorkenntnisee kann ich meinen Motorsegler-Schein vorlegen...
Du musst keine großen Vorkenntnisse haben. Schließlich bist du kein ausgebildeter Pilot. Was die aber sehen wollen, ist deine Motivation Pilot zu werden. Und jener, der sich dafür interessiert, wird wohl ein paar grundlegende Dinge wissen - ist zumindest meine Ansicht.
Das Studium zeigt wie gesagt einfach nur, dass du lernfähig bist und das ist nunmal gerade bei einer Pilotenausbildung (wo du viel lernen musst) positiv sowas nachweisen zu können. Bevorzugt wirst du dadurch aber denke ich nicht - genauso wenig wie jemand ohne Studium benachteiligt wird. Aber das sind nur Vermutungen meinerseits, habe mich noch nichtmal beworben. Wink
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Dragonfly92
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Anmeldungsdatum: 16.02.2012
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: Mo März 11, 2013 5:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ja stimmt! meine Überlegung war eben nur die, dass sie eventuell lieber einen aufnehmen, der zum beispiel einen wirtschaftsabschluss hat, um ihn, falls er später einmal untauglich geschrieben wird, anderweitig anstellen können und nicht "vergeblich" in ihn investiert haben....??
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