Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht

 Wiki  ChatChat  FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin   RegistrierenRegistrieren 

Steuertipp für alle mit MPL-Lizenz
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> NFFler an der LFT
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Jochen
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 26.02.2013
Beiträge: 2
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Di Feb 26, 2013 2:34 pm    Titel: Steuertipp für alle mit MPL-Lizenz Antworten mit Zitat

Hy,

mein Steuerberater hat mir gestern erzählt, dass die Ausbildungskosten, die durch die NFF-Ausbildung entstehen, jetzt mit den neuen MPL-Lizenzen zu hundert Prozent anerkannt werden können!
Wichtig ist dabei, dass in der Lizenz explizit der Eintrag bezüglich MPL steht.

Viel Erfolg,

Grüßle

Jochen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
92Phips
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 09.11.2010
Beiträge: 353

BeitragVerfasst am: Di Feb 26, 2013 5:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Quelle?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ImhO77
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Di Feb 26, 2013 5:35 pm    Titel: Re: Steuertipp für alle mit MPL-Lizenz Antworten mit Zitat

Steht da doch:

Jochen hat folgendes geschrieben:


mein Steuerberater hat mir gestern erzählt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
PeterSchmidt
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 25.05.2012
Beiträge: 232

BeitragVerfasst am: Di Feb 26, 2013 9:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt die 60000 Euro Eigenanteil? Das wäre ja nicht schlecht...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jochen
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 26.02.2013
Beiträge: 2
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Mi Feb 27, 2013 10:31 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hy,

die Quelle ist, wie erkannt, mein Steuerberater Marcel Schreiber. Er kümmert sich seit Jahren ausschließlich um Kollegen aus verschiedenen Airlines und hat daher schon seit Jahren mit dem Thema zu kämpfen. Bisher gab es diesbezüglich immer wieder unterschiedliche Entscheidungen der FÄ und teilweise wurden die Enscheidungen auch auf die lange Bank geschoben.
Jetzt, so sagt er, gibt es diesbezüglich keine große Möglichkeiten der FÄ mehr, sich aus der Sache herauszuwinden.
Es sei aber nochmals erwähnt, dass es sich bei der Argumentation lediglich um die MPL-Lizenzen handelt!
Er hat schon entsprechende Beweisführungen ausgearbeitet und kennt die benötigten Argumente.
Bei Interesse einfach mit ihm Kontakt aufnehemen.

Info@s-h-consulting.de Marcel Schreiber

Grüßle

Jochen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Elmar
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 685
Wohnort: Raum Stuttgart

BeitragVerfasst am: Mi Feb 27, 2013 5:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was würde man dann erstattet bekommen? Mehrwertsteuer oder in wie fern würde dies dann aussehen?

Alles Gute!
Elmar
_________________
Altitude, Airspeed, Brain - You need two of them to survive.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schokomuffin
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 08.06.2012
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: Mi Feb 27, 2013 5:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die 60.000 Euro werden bei den ersten Gehaltszahlungen bei der Ermittlung der Lohnsteuerlast vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Sagen wir, ihr habt einen gemittleten Steuersatz von 35%, dann müsst ihr 21.000 Euro weniger Lohnsteuer zahlen (Gibt ne Rückerstattung nach Steuervorauszahlung).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
n3toX
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 06.03.2012
Beiträge: 1591
Wohnort: Beteigeuze

BeitragVerfasst am: Mi Feb 27, 2013 5:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schokomuffin hat folgendes geschrieben:
Die 60.000 Euro werden bei den ersten Gehaltszahlungen bei der Ermittlung der Lohnsteuerlast vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Sagen wir, ihr habt einen gemittleten Steuersatz von 35%, dann müsst ihr 21.000 Euro weniger Lohnsteuer zahlen (Gibt ne Rückerstattung nach Steuervorauszahlung).


Die Rückersattung bzw. das, was man sich "unterm Strich an Steuern spart" wird aber nicht vom Durchschnittsteuersatz bemessen, sondern vom Grenzsteuersatz Wink. Wenn ich 30.000 Euro verdiene und einen Grenzsteuersatz von 30% habe (Durchschnittsteuersatz 20%) und 1000 Euro davon absetzen kann, spar ich mir 300 Euro und nicht 200 Euro an Steuern. Pi Mal Daumen jetzt. Wir leben in einem progressiven Steuersystem.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schokomuffin
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 08.06.2012
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: Mi Feb 27, 2013 6:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, hast Recht. Umso besser Razz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sicherheitssalamander
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 1924

BeitragVerfasst am: Mi Feb 27, 2013 6:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

So einfach ist das nicht. Das hängt davon ab, wann im Jahr man anfängt zu arbeiten. Wenn man direkt zu Beginn des Jahres anfängt zu arbeiten und 60000 EUR verdient, wird das komplett verrechnet und man zahlt keine Steuern. In diesem Fall reduziert sich das um den Durchschnittssteuersatz. Wenn man irgendwann im Jahr anfängt und weniger als 60000 EUR verdient, wird ein Teil des Verlusts in das darauf folgende Jahr vorgetragen. Das ist dann weder Grenzsteuersatz noch Durchschnittssteuersatz. Wenn man während der Ausbildung arbeitet, wird das auch schon mit diesen Einnahmen verrechnet.

Absetzbar sind übrigens nicht nur die 60000 EUR, sondern alle Aufwendungen für die Ausbildung, also Laptop, Umzug nach Bremen, Bücher, Software etc. Also Belege aufheben! Wink
_________________
Pilotenboard-Wiki
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
n3toX
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 06.03.2012
Beiträge: 1591
Wohnort: Beteigeuze

BeitragVerfasst am: Mi Feb 27, 2013 7:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherheitssalamander hat folgendes geschrieben:
wird ein Teil des Verlusts in das darauf folgende Jahr vorgetragen. Das ist dann weder Grenzsteuersatz noch Durchschnittssteuersatz.


Wieso nicht? Angenommen 40.000 oder 30.000 Euro Verlustvortrag ins nächste Jahr vermindert mein zu versteuerndes Einkommen um eben jenen Betrag. Der Verlustvortrag minimiert klar meinen Grenzsteuersatz. Mit sinkenden Grenzsteuersatz und allgemein sinkenden tatsächlichen Steuern sinkt mein Durchschnittssteuersatz ebenso.

Zitat:
Absetzbar sind übrigens nicht nur die 60000 EUR, sondern alle Aufwendungen für die Ausbildung, also Laptop, Umzug nach Bremen, Bücher, Software etc. Also Belege aufheben! Wink


Und damit dürften wir auch über das erste Jahresgehalt eines Lufthansa-FOs hinauskommen. Damit steuert sich der Verlustvortrag doch - meiner Laienmeinung nach - mit ins nächste Berufsjahr wieder hinein.
Bin zwar kein Experte auf dem Gebiet und lass mich auch gern überzeugen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sicherheitssalamander
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 1924

BeitragVerfasst am: Mi Feb 27, 2013 7:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

n3toX hat folgendes geschrieben:
Sicherheitssalamander hat folgendes geschrieben:
wird ein Teil des Verlusts in das darauf folgende Jahr vorgetragen. Das ist dann weder Grenzsteuersatz noch Durchschnittssteuersatz.


Wieso nicht? Angenommen 40.000 oder 30.000 Euro Verlustvortrag ins nächste Jahr vermindert mein zu versteuerndes Einkommen um eben jenen Betrag. Der Verlustvortrag minimiert klar meinen Grenzsteuersatz. Mit sinkenden Grenzsteuersatz und allgemein sinkenden tatsächlichen Steuern sinkt mein Durchschnittssteuersatz ebenso.


Unter Grenzsteuersatz hab ich in diesem Zusammenhang den normalen Grenzsteuersatz verstanden, den Du ohne Abzüge hättest. Mit LH-Einstiegsgehalt also den Maximalsteuersatz.

Wenn ich bei Deinem Beispiel bleibe mit 30 % Grenzsteuersatz bleibe, kann ich nicht einfach 60000 EUR * 0,3 rechnen, nur das wollte ich deutlich machen. Wink

n3toX hat folgendes geschrieben:
Sicherheitssalamander hat folgendes geschrieben:
Absetzbar sind übrigens nicht nur die 60000 EUR, sondern alle Aufwendungen für die Ausbildung, also Laptop, Umzug nach Bremen, Bücher, Software etc. Also Belege aufheben! Wink


Und damit dürften wir auch über das erste Jahresgehalt eines Lufthansa-FOs hinauskommen. Damit steuert sich der Verlustvortrag doch - meiner Laienmeinung nach - mit ins nächste Berufsjahr wieder hinein.
Bin zwar kein Experte auf dem Gebiet und lass mich auch gern überzeugen...


Ja, das ist richtig. Wenn der Verlust größer als das Einkommen ist, wird er ins nächste Jahr vorgetragen. Ich habe nichts gegenteiliges behauptet.
_________________
Pilotenboard-Wiki
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> NFFler an der LFT Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Impressum        Datenschutzbestimmungen nach DSGVO

Cobalt by Jakob Persson
Cobalt phpBB Theme/Template by Jakob Persson.
Copyright © Jakob Persson 2002.

Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group