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Beförderungen während der Pilotenausbildung?
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--Tommy--
Captain
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Do Feb 14, 2013 10:12 pm    Titel: Beförderungen während der Pilotenausbildung? Antworten mit Zitat

Grüß euch,

jetzt melde ich mich mal mit ner Frage an die erfahreneren Kameraden hier Smile

Folgende Situation:

Angehender Heeresflieger mit Studium, dessen Ausbildung nach dem Modell "Interimlösung" abläuft. D.h.:

- 15 Monate OffzAusbildung Teil I,
- 4 Jahre Studium,
- 12 Monate Offz Ausbildung Teil II
- 12 Monate Verwendung auf einem Dienstposten "aka Bewährung"

Im Laufe der ersten Dienstpostenverwendung kommt die Anlassbeurteilung, der Soldat bewirbt sich auf BS und geht im Idealfall mit der BS Übernahme (nach exakt 12 Monaten auf dem DP) in die Academics.


Folgende Unklarheit:

Der Soldat ist zum 1.1.12. Oberleutnant geworden.

Eine Beförderung zum Hauptmann ist frühestens nach drei Jahren möglich, also frühestens ab 1.1.15.

Wenn der Soldat sein Bewährungsjahr zum 1.1.14 abschließt und idealerweise am 7.1.14, vlt auch erst zum 1.4.14 mit der fliegerischen Ausbildung beginnt, dann fällt der Zeitraum, in dem er (bei Vorliegen der Voraussetzungen) zum hauptmann befördert werden könnte, mitten in die fliegerische Ausbildung.

Er ist dann entweder noch in der HGA, oder macht diese dreijährige MAUS auf Bo105, oder er geht "rein theoretisch" relativ zeitnah nach der HGA in eine MEFA, die wiederum bis zu 12 Monate dauert.

Frage: Kann er in diesem Zeitraum, in dem er ja auf einer Schülerstelle sitzt, zum Hauptmann befördert werden, oder geht das nur auf einem "richtigen" STAN-Dienstposten?
Ich höre nämlich andauernd nur, dass auf Schülerstellen nur "Regelbeförderungen" (ja ich weiss, gibt's eigentlich nicht) im Rahmen der Laufbahnausbildung durchgeführt werden. Die Beförderung zum Hauptmann fällt nach Aussage anderer nicht mehr in diese Kategorie.

Meines Wissens nach ist Anfang diesen Jahres der erste Interimlösungsjahrgang in die Academics gegangen, dementsprechend gibt es noch keine Informationen darüber, wie die Personalführung mit dieser Thematik konkret umgeht.

Weiss wer was? Smile

Gruß!
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Tornado_Flow
Captain
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Anmeldungsdatum: 31.07.2009
Beiträge: 227

BeitragVerfasst am: Fr Feb 15, 2013 7:26 am    Titel: Antworten mit Zitat

Also:

die Soldatenlaufbahnverordnung sieht in § 25 (1) vor, dass "Die Beförderung zum Hauptmann nach einer Dienstzeit von fünf Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig" ist.

Da steht nichts von STAN oder DPäK oder ähnlichen Interimskonstrukten drin. THEORETHISCH kannst du in der Ausbildung zum Hauptmann (A11) befördert werden.

Völlige Klarheit bringt aber wie immer nur der Griff zum Telefon und das Gespräch mit deinem Personalführer in Köln. Wie gut und in welcher Stimmung du den Momentan erreichst sei mal dahingestellt, da das PersABw ja gerade zum BAPersBw umstrukturiert wird.

Ansonsten über den "kleinen Dienstweg" (Spieß etc.) mal versuchen in die Truppe zu fühlen...
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If flying were the language of man, soaring would be it's poetry!

Phase I: 18.03-20.03.2009
Phase II: 22.07-28.07.2009
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Alt&Neu
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Anmeldungsdatum: 01.05.2009
Beiträge: 603

BeitragVerfasst am: Fr Feb 15, 2013 11:20 am    Titel: Antworten mit Zitat

...kann mir nicht vorstellen, dass tatsächlich A11 wirst. Der Personalführer schießt sich ins Knie, wenn er er Dich in A11 bringt und anschließend keine Stelle für Dich hat im Verband... abgesehen davon sind A11 stellen auch nicht so reich gesäht, der Stau ist all Gegenwärtig und die Truppe braucht die die paar DP selbst... und es ist auch billiger, Dich in A 10 zu lassen...
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Timme
Navigator
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Anmeldungsdatum: 08.02.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: Fr Feb 15, 2013 2:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wie du richtig erkannt hast:
Beförderung gibt es nur, wenn du auf dem Dienstposten A11 sitzt. Erst wenn du den Dienstposten inne hast (erfährst du durch ein Versetzungsschreiben), schlägst du bei P in Köln im System auf und du kommst in die Beförderungsreihenfolge. (Wahrscheinlich bist du noch auf dem Posten A9/A10 ZbV Schüler)

Knackpunkt: Kriegst du den Dienstposten A11 auch als ZbV Schüler?!

Diese Antwort kann dir nur dein Perser vor Ort geben. Frag ihn einfach mal. Ich behaupte mal dass eine Antwort so, oder so ähnlich lauten könnte: "Nein, leider nicht. Es ist/war in unserer STAN nicht vorgesehen A11 Dienstposten an ZbV Schüler zu vergeben, dafür müssen Sie auf einer fliegerischen Stelle sitzen." und am besten noch im Nebensatz "leider war nicht abzusehen, dass sie als Studierter so lange in der Ausbildung verbleiben werden"

Aber geh trotzdem mal hin!! Da wird dir geholfen Wink
_________________
many happy landings
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--Tommy--
Captain
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Sa Feb 16, 2013 2:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Jep, werd mal anfangen die Fühler auszustrecken.

Wäre ja noch schöner, wenn ich aufgrund der verkorksten Situation nicht nur zwei Jahre zu spät in die HGA geh, sondern auch noch bis zum St. Nimmerleinstag auf die Beförderung warten muss...
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Alt&Neu
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Anmeldungsdatum: 01.05.2009
Beiträge: 603

BeitragVerfasst am: Sa Feb 16, 2013 5:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

...runter von der Schüler Stelle...wenn das heutzutage geht...
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Scott_AT
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: Sa Feb 16, 2013 8:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

1.Wenn der Soldat LFF ist, kann er in Deinem Beispiel sogar schon zum 01.07.2014 Hptm werden.

2.Da in der HFlgTr nur noch als BS in die Fliegerei gestartet wird, gehe ich davon aus, dass auch jeder in der Fliegerei eine Stelle hat.
Beispiel: A11 NH90 Stelle im Regiment, jedoch kommandiert nach ETHB zur HGA. Danach auf selber Stelle irgendeine Tätigkeit im Rgt, währenddessen 3 Jahre lang 1xpro Jahr für 3 Monate nach ETHC für den fliegerischen Warteraum auf BO105. Danach MEFA auf NH90 oder Tiger.

...für diejenigen die nicht BS werden, fand sich (bisher) eigentlich auch immer irgendwo eine Hptm Stelle, man kann es kaum fassen, wieviele A11 Stellen es z.B. im Amt für Heeresentwicklung etc. gibt. Das muss ja dann für die nicht-BS auch nicht unbedingt eine Stelle der HFlgTr sein. Kann sogar sein, dass die SaZ später schneller A12 werden als die BS die im Verband in einer anderen Struktur "fliegen".

Aber die Wege des Dienstherren sind ja unergründlich, wäre interessant von Dir zu hören, wie es sich am Ende wirklich verhält.
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--Tommy--
Captain
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Sa Feb 16, 2013 11:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Stellen wird's wohl genug geben, die Frage ist halt ob ich direkt auf eine gesetzt werde. Wenn es soweit ist, bin ich ja nur 15 Monate lang auf einer A9/10 Stelle gesessen. Reicht das aus, um nach der HGA direkt auf die A11 zu kommen?

Und: 1.7.2014 könnte ich nach SLV frühestens Hptm werden, komme jedoch erst am 1.4.2015 aus der HGA raus. Damit würde ich ein sattes Dreiviertel Jahr "zu spät" in die von Timmie genannte Beförderungsreihenfolge kommen, vorausgesetzt ich werde tatsächlich sofort auf eine A11-Stelle gesetzt.
Haltet ihr das für vertretbar? So vom Bauchgefühl her wäre das ein Fall für ne Beschwerde/Eingabe...

Und noch was geistert mir da gerade durch den Kopf: Wie sieht denn der mögliche Verwendungsaufbau nach Abschluss der fliegerischen Ausbildung aus?
Wenn ich jetzt rechne: HGA + drei Jahre Maus + 12 Monate MEFA, dann bin ich erst um den 1.4.2019 fertig ausgebildeter Pilot. Und selbst das ist nur ne stupide Rechnung für den Fall, dass sich die MEFA nicht noch weiter verzögert (man kann ja nie wissen). Ich wäre dann in meinem 13. Dienstjahr und im Idealfall kurz vor der Beförderung zum Major Shocked

Preisfrage: Kann sich einer von euch vorstellen, ob und wie das fliegerisch überhaupt weitergehen kann? Meines Wissens nach sind in ner fliegenden Staffel nur die Dienstposten Schwarmführer und der EinsStOffz A13 dotiert. Soll ich dann mit jämmerlichen 500 Flugstunden auf so eine Stelle gesetzt werden, oder Ende ich unmittelbar nach der MEFA als Tiger-Scheinerhalter, der irgendwann als A14 mit Bronze-Schwinge durch die Gegend läuft?

Und zuletzt ne Frage an die HFlg: Die "normalen" Dienstposten in einem Schwarm, sind die alle für Lt/OLt dotiert, oder auch für Hptm? Und falls sie auch für Hptm dotiert sind, dann nur A11 oder auch A12?

Beste Grüße!

edit @ alt&neu: Runter von der Schülerstelle hieße Verzicht auf die Laufbahn im fliegerischen Dienst... Damit hätte ich zwar grundsätzlich kein Problem, aber nach dem ganzen Sch... der einem hier zugemutet wird, werd ich mich jetzt erst Recht bis zum Äussersten in die Laufbahn verbeißen. Falls das nicht klappt, kann ich mir ja immernoch was anderes suchen. Wink

edit 2: Mir ist klar, dass die meisten dieser Fragen direkt beim Perser am Besten aufgehoben sind. Falls ich den mal an die Leitung kriegt, hätte ich nur gern ein paar Anregungen, auf die ich ihn im Zweifelsfall ansprechen kann.
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Scott_AT
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: So Feb 17, 2013 9:01 am    Titel: Antworten mit Zitat

Du kannst auch während der HGA Hptm werden.
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Alt&Neu
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Anmeldungsdatum: 01.05.2009
Beiträge: 603

BeitragVerfasst am: So Feb 17, 2013 12:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dienstposten, Dienstgrad und fliegerische Erfahrung haben (leider) gar nix miteinander zu tun. Es hat schon LCR Kommandeure FlgAbt gegeben mit weniger als 1000 Stunden. Das kommt auf den Karriereweg an, den man möchte, in den man sich drängen läßt oder in den man befohlen wird. Mit den 13 Jahren und Major... naja, da gibts noch den Grundlehrgang in HH und eine Menge Unwägbarkeiten wie Truppe kleiner, größer Musterzahl rauf runte Etat rauf runter...aber wem sag ich das. Ist der Rottenführer 1 nicht A12 und der 2er A11 Truppe ? Wo treibst Du Dich gerade rum, was ist Dein Hauptverband ? Seit wann biste Soldat ? Biste schon BS ? A11 kannste immer werden, wenn sie Dich auf ne Stelle setzen. Warum sollten sie das tun, wenn Du von der Schule mit viel Wenig-Ahnung kommst und es gibt im Rgt soundsoviele vor Dir ? Je nach Eignung, Befähigung und Bedarf, wie es immer so schön heißt, können sie Dir Ältere vor die Nase setzen .... oder jüngere sind so hübsch beurteilt, dass sie im schlanken Strahl an Dir vorbei orgeln und Du schaust in die Röhre....und mit einer Eingabe oder Beschwerde haste kurze Arme...denn Du hast keinen Anspruch auf Beförderung
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: So Feb 17, 2013 1:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Scott_AT hat folgendes geschrieben:
Du kannst auch während der HGA Hptm werden.


Sind also die Schülerstellen bis A11 dotiert? Denn grundsätzlich steht doch vor der Beförderung die Versetzung auf einen entsprechenden Dienstposten.

@ alt&neu: Bin derzeit in einem aufzulösenden Verband in Süddeutschland... Soldat seit 2006 und gehe im Dezember diesen Jahres mit der Anlassbeurteilung in die Konferenz. Sollte die positiv verlaufen, geht's direkt zum 1.1.14 in die Academics.
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Scott_AT
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: So Feb 17, 2013 7:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Warum Schülerstelle?

Wenn Du in der HGA bist, wirst halt während der HGA bereits auf eine A11 NH90 oder Tiger Stelle gesetzt, es ist ja vollkommen egal, ob Du dazu ausgebildet bist oder nicht. So wurd es jedenfalls bislang gemacht und ich kann mir nicht vorstellen, warum sich daran was ändern sollte.
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