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Welche Lizenzen wird man nach der Ausbildung besitzen ?
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tareb058
NFFler
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Anmeldungsdatum: 29.08.2012
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: Mo Jan 28, 2013 7:52 pm    Titel: Welche Lizenzen wird man nach der Ausbildung besitzen ? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich habe mal eine frage.
Welche Lizenzen wird man nach der Ausbildung besitzen ?

Mfg
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Airbus1988
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Anmeldungsdatum: 16.08.2010
Beiträge: 184

BeitragVerfasst am: Mo Jan 28, 2013 7:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

nach welcher Ausbildung meinst du jetzt?
Nach der Lufthansa in Bremen haste ne MPL
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Mo Jan 28, 2013 8:00 pm    Titel: Re: Welche Lizenzen wird man nach der Ausbildung besitzen ? Antworten mit Zitat

tareb058 hat folgendes geschrieben:
Hallo Leute,

ich habe mal eine frage.
Welche Lizenzen wird man nach der Ausbildung besitzen ?

Mfg


Nach einer privaten Ausbildung hat man idR einen CPL mit ATPL-Theoriekredit (auch bekannt als frozen ATPL). Bei Lufthansa und einigen Swiss-Kursen hat man einen MPL.
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Flugleiter
Captain
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Mo Jan 28, 2013 8:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Den PPL hat man auch noch dazu
_________________
Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!

- SPL (Segelflug)
- PPL-A incl. FI
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flapfail
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6803
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Mo Jan 28, 2013 9:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Flugleiter hat folgendes geschrieben:
Den PPL hat man auch noch dazu


im cpl ist der ppl doch beinhaltet, oder=?
_________________
**Happy landings**
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Flugleiter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Mo Jan 28, 2013 9:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

flapfail hat folgendes geschrieben:
Flugleiter hat folgendes geschrieben:
Den PPL hat man auch noch dazu


im cpl ist der ppl doch beinhaltet, oder=?


Das weiß ich nicht...

Ich wollte es nochmal direkt schreiben, damit man an diese Lizenz denkt Wink
_________________
Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!

- SPL (Segelflug)
- PPL-A incl. FI
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matruex
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Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 474
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: Mo Jan 28, 2013 10:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nach der Ausbildung an der LFT haste "nur" einen PPL.
Nach dem Typerating bei der LH, GWI und Co bekommt man seine MPL.
_________________
A320
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Airbus1988
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Anmeldungsdatum: 16.08.2010
Beiträge: 184

BeitragVerfasst am: Mo Jan 28, 2013 11:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

PPL ist nicht im CPL enthalten. Wenn du kleine Maschinen chartern willst brauchst du ein SE piston PIC rating + IR extra dafür, wenn du auch nach Instrumenten fliegen willst.
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obstsalat
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 892

BeitragVerfasst am: Di Jan 29, 2013 7:45 am    Titel: Antworten mit Zitat

Der Inhaber eines CPL(A) ist berechtigt, alle Rechter einer CPL(A) auszuüben. Insofern ist also ein PPL in der CPL enthalten.

Genau wie bei einer PPL auch benötigt man dazu dann noch ein aktives Rating, also eine Klassen/Musterzulassung - wie eben z.B. SEP(L).
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Airbus1988
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Anmeldungsdatum: 16.08.2010
Beiträge: 184

BeitragVerfasst am: Di Jan 29, 2013 11:23 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ist doch totaler Quatsch, ich habe ne CPL und keine PPL die hätte ich extra machen können.
Das du mit ner CPL ähnlcih einer PPl fliegen kannst wenn du die entsprechenende Ratings hast, habe ich schon gesagt.
Die Lizenz ist aber nicht enthalten. Dass dir die CPL die Rechte gibt heißt nicht dass die Lizenz enthalten ist, das sind zwei unterschiedliche Töpfe. Und es gibt einige feine unterschiede in den Regularien.
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obstsalat
Captain
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 892

BeitragVerfasst am: Di Jan 29, 2013 12:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Airbus1988: Bleib mal locker, brauchst nicht immer gleich so hochzufahren. Ist übrigends auch ein guter Tip für Screening und Interview...

Zitat aus der JAR-FCL 1.150, Rechte und Voraussetzungen:
Zitat:
Vorbehaltlich weiterer, in Bekanntmachungen
des BMVBW in JAR deutsch
festgelegter Regelungen oder anderer
deutscher Vorschriften, ist der Inhaber
einer CPL(A) berechtigt:
(1) alle Rechte einer PPL(A) auszuüben;


Voraussetzung: Klassen/Musterberechtigung - wie von mir geschrieben. Alles, was der PPL erlaubt, ist im CPL enthalten - du hast also mit CPL auch sozusagen eine PPL. Wer eine CPL hat, braucht KEINEN PPL machen. Höchstens die Klassen/Musterberechtigung, wie gesagt.

Wenn du das für Quatsch hältst kannst du ja mal beim LBA anrufen und das ändern lassen. Ansonsten gilt genau das, was ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe.
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Airbus1988
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.08.2010
Beiträge: 184

BeitragVerfasst am: Di Jan 29, 2013 12:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin ganz locker, kannst aber gerne jeden Ton in schriftliches hineininterpretieren den du haben willst.

Völlig richtig was da steht und trotzdem hast du keine PPL mit einer CPL. Vorteile einer PPL die man evtl haben könnte sind zum Beispiel, dass du bereits mit 16 die PPL ausbildung starten kannst und mit 17 fliegen. Du könntest auch während der Ausbildung zur CPL schon auf eigene Kosten fliegen und darfst Leute mitnehmen und sogar an den Selbstkosten beteiligen.
Und wie gesagt der Rest ist richtig, hast du eine CPL und die entsprechenden Ratings, kannst du alles tun was du mti einer PPL auch könntest. Aber du hast keine PPL. Ist nur ein bürokratischer unterschied.
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