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Steuer Zweitausbildung

 
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Moritz Huß
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Anmeldungsdatum: 26.10.2011
Beiträge: 100

BeitragVerfasst am: So Dez 16, 2012 2:44 pm    Titel: Steuer Zweitausbildung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe hier gelesen, dass man die Ausbildung, wenn es die Zweitausbildung ist, von der Steuer absetzen kann. Gilt das auch für Eltern, die einen finanzieren, so dass diese die Kosten der Zweitausbildung von der Steuer absetzen können?

Liebe Grüße

Moritz
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Max Payne
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Anmeldungsdatum: 14.01.2012
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: So Dez 16, 2012 9:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.
_________________
Global Express XRS
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Moritz Huß
Captain
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Anmeldungsdatum: 26.10.2011
Beiträge: 100

BeitragVerfasst am: So Dez 16, 2012 9:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso kann man selber die Kosten absetzen, aber die Eltern nicht, wenn diese einen unterstützen?
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: So Dez 16, 2012 9:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moritz Huß hat folgendes geschrieben:
Wieso kann man selber die Kosten absetzen, aber die Eltern nicht, wenn diese einen unterstützen?


weil du die kosten nur absetzen kannst, wenn du als pilot arbeitest. bist du burgerbrater mit aptl kannst du auch nix absetzen.
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Max Payne
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Anmeldungsdatum: 14.01.2012
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: So Dez 16, 2012 10:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kosten für den ATPL entstehen nur dir und sind Werbungskosten, bei der Unterstützung durch deine Eltern handelt es sich jedoch um eine Schenkung / Darlehen - das ist etwas völlig anderes.
_________________
Global Express XRS
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AeroMarkus87
NFFler
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Anmeldungsdatum: 21.09.2010
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: Mo Dez 17, 2012 10:17 am    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kosten für die zweitausbildung kann man "nach PPL-A" lizenzen gewinnschmälernd bei der Steuererklärung vortragen. Die Rückerstattung über die Jahre in der Ausbildung, geschieht allerdings erst mit der ersten Steuererklärung mit Einkommen als Pilot. Wie dabei das Mindeseinkommen sein muss weiß ich nicht. Ich schätze aber mal, eine 2. berufliches privates standbein als "Rundfluganbieter" ist grenzwertig. Ein full time job als Linienpilot dagegen eindeutig.

Hat da schon jemand erfahrung?
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Moritz Huß
Captain
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Anmeldungsdatum: 26.10.2011
Beiträge: 100

BeitragVerfasst am: Mo Dez 17, 2012 2:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Mir geht es eher darum, ob es möglich ist, dass die Eltern begleitend zur Ausbildung die Kosten absetzen können.
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo Dez 17, 2012 3:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moritz Huß hat folgendes geschrieben:
Mir geht es eher darum, ob es möglich ist, dass die Eltern begleitend zur Ausbildung die Kosten absetzen können.


Wie oben schon 3x gesagt: NEIN.

Gruß, Marcus
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n3toX
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Anmeldungsdatum: 06.03.2012
Beiträge: 1591
Wohnort: Beteigeuze

BeitragVerfasst am: Mo Dez 17, 2012 3:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moritz Huß hat folgendes geschrieben:
Mir geht es eher darum, ob es möglich ist, dass die Eltern begleitend zur Ausbildung die Kosten absetzen können.


Kann dein Papa in seiner Steuererklärung deine Fahrtkosten zur Schule/Uni/Whatever geltend machen? Natürlich nicht.
Das kannst nur du. Deine Ausbildung, deine Steuerliche Auswirkung.
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Dez 22, 2012 4:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

moritz, die logik ist die: deine werbungskosten, deine steuern.
wenn dein angedeutetes traum-steuersparmodell (nun sogar zum 2. mal) funktionieren würde, dann könntest ja doch auch du mit deinen kumpels saufen gehn, und dein papa setzt die zeche ab als steuerrelevante "bewirtung" für seine eigenen belange ...

was du vorhast ist steuerhinterziehung, sei froh dass das finanzamt ohne murren und ohne knurren diese schenkung deiner eltern hinnimmt - normalerweise sollten sie dafür schenkungssteuern verlangen. dadurch dass sie das nicht tun, wird dein traum schon zur genüge subventioniert.

du kannst, mehr oder weniger legal, wie schon angedeutet, so tun als ob dies dein geld wäre - und dann durch verlustvortrag deine später zu zahlenden steuern mindern. Wenn du dann willst, kannst du diese deine eigene steuerersparnis deinem papa heimzahlen, und ihr seid wieder quitt.

gruß,
udo
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