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Pacifica-744 NFFler

Anmeldungsdatum: 02.01.2012 Beiträge: 27 Wohnort: Wuppertal  |
Verfasst am: Mo Jan 02, 2012 2:24 pm Titel: 1x Umgefallen - jetzt untauglich? |
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Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zum Medical:
Ich bin vor einigen Jahren mal in der Schule an einem heißen Sommertag zusammengebrochen. Da kam so ziemlich alles zusammen: Hitze, nicht gefrühstückt, Stress beim Referat - Das Ergebnis: 3 Tage Krankenhaus.
Ich war nicht wirklich wirklich bewusstlos (nur den Moment, wo ich umgefallen bin), mir wurde schwindelig (habs ignoriert) und bin dann am Boden wieder aufgewacht. Ich war sofort wieder voll da, das haben mir 25 Mitschüler und meine Lehrerin bestätigen können...
Im Krankenhaus haben sie auch nichts gefunden, es wurden zahlreiche Tests durchgeführt und es war alles in bester Ordnung. Seitdem auch keine Probleme mehr (vorher auch nicht). Ich kenne 2 andere Mitschüler, die in genau dem heißen Sommer auch umgefallen sind, ich will nicht sagen, dass das normal ist, aber "kann" sowas nicht mal passieren? Deshalb ist man doch nicht gleich flugunfähig?! Ansonsten fehlt mir gar nichts, aber ich fürchte das macht früher oder später Probleme.
Meint ihr da gibt es noch Chancen im Medical? Oder was passiert wenn man im Fragebogen einfach "nein" ankreuzt? Holen sich die Docs vom Medical auf anderen Wegen meine Krankheitsgeschichte ein? Ich weiß, das ist eingentlich nicht der Richtige Weg, aber unter solchen Umständen einen Lebenstraum aufzugeben ist auch ein bisschen überzogen...
___________
Gruß Daniel |
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cosmix Captain


Anmeldungsdatum: 20.11.2011 Beiträge: 173 Wohnort: Köln  |
Verfasst am: Mo Jan 02, 2012 2:43 pm Titel: |
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also ich würd mal sagen das ist kein ding, kann jedem passieren. dein kreislauf wird ja beim EKG gecheckt und wenn da alles gut läuft..wo sollte das problem sein? |
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coolmadmat Captain

Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 1311
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Verfasst am: Mo Jan 02, 2012 3:25 pm Titel: |
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Zitat: | Ich bin vor einigen Jahren mal in der Schule an einem heißen Sommertag zusammengebrochen. Da kam so ziemlich alles zusammen: Hitze, nicht gefrühstückt, Stress beim Referat - Das Ergebnis: 3 Tage Krankenhaus. |
Du gibst Dir die Antwort praktisch schon selbst. Hitze, Stress, zu wenig Glukose im Blut und vermutlich dehydriert. Das kann somit eigentlich jedem passieren. Wenn Dir das jetzt mehrfach schon passiert wäre.. dann wär's vermutlich ein Problem. Aber so? Sehe ich keins. Wenn's eines gewesen wäre dann hätte man es bei den Untersuchungen im KKH festgestellt und würde es sicherlich beim Medical auch feststellen. _________________ „To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti |
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Pacifica-744 NFFler

Anmeldungsdatum: 02.01.2012 Beiträge: 27 Wohnort: Wuppertal  |
Verfasst am: Mo Jan 02, 2012 9:01 pm Titel: |
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Hui, das beruhigt mich ja schon mal, danke für die Antworten
Ich finde jedoch, wenn man in dem Fragebogen "Schwindel- oder Ohnmachtsanfälle" ankreuzt gibt man denen schon eine Steilvorlage dich durchfallen zu lassen.
Ich würde am liebsten an der Stelle "nein" ankreuzen, da es ja eigentlich kein Ohnmachtsanfall war (hat das nicht was mit niedrigen Blutdruck zu tun?).
Jedoch weiß ich nicht, ob LH von meinem Arzt Unterlagen anfordern darf. Fällt das dann unter ärztliche Schweigepflicht?
Oder geht das auch über die Versicherung? Immerhin war ich im Krankenhaus, da muss es ja irgendwelche Unterlagen zu geben, die man anfordern kann.
Sollte das auf diese Weise ans Licht kommen wäre das sicherlich nicht förderlich.
EDIT: Irgendwie lässt mir das keine Ruhe, ich hab nochmal ein bisschen gelesen:
(h) Bewerber mit einer Krankheitsvorgeschichte rezidivierender vasovagaler Synkopen müssen als untauglich eingestuft werden. Bei Bewerbern mit unklarer Krankheitsvorgeschichte kann durch die zuständige Stelle gemäß Absatz 14, Anhang 1 zu Abschnitt B die Tauglichkeit geprüft werden.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird man nur als untauglich eingestuft, wenn sich die Vorfälle wiederholen?
Aber was ist in diesem Zusammenhang mit unklarer Krankheitsvorgeschichte gemeint?
__________
Gruß Daniel |
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coolmadmat Captain

Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 1311
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Verfasst am: Di Jan 03, 2012 9:19 am Titel: |
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Zitat: | Jedoch weiß ich nicht, ob LH von meinem Arzt Unterlagen anfordern darf. Fällt das dann unter ärztliche Schweigepflicht?
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Nein die LH darf keine Krankenakten von Dir einsehen oder anfordern. Eigentlich dürften die nicht mal die Dioptrienwerte einsehen wenn Du ein normales Medical hast, da der Gesetzgeber hier schon regulierend tätig ist. I.d.R. beziehen sich solche Angaben auf die letzten fünf Jahre - zumindest ist das im Versicherungsrecht so. Wenn Du ja ankreuzt und ehrlich antwortest wird Dir ein normaler Arzt vermutlich aber auch keinen Strick daraus drehen. Das kann ich mir nicht vorstellen. Rufe doch einfach beim Aero Medical Center der LH in Frankfurt an (Tel.: 069-6962203). Die können Dir sicherlich auch anonym Auskunft geben bevor Du noch gänzlich verzweifelst!  _________________ „To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti |
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Pacifica-744 NFFler

Anmeldungsdatum: 02.01.2012 Beiträge: 27 Wohnort: Wuppertal  |
Verfasst am: Do Nov 15, 2012 1:25 pm Titel: |
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Hallo,
nach knapp einem Jahr möchte ich den Thread nochmal ausgraben und alle beruhigen, die ähnliches durchleben mussten.
Also wie schon oben vermutet ist ein einmaliger Kreislaufkollaps kein Ausschlusskriterium. Wie das bei der LH aussieht kann ich nicht beurteilen, aber bei der Untersuchung für ein normales Medical Klasse 1 kein Hindernis.
Der Arzt wollte lediglich die Unterlagen aus dem Krankenhaus mit den Untersuchungsergebnissen sehen => kein Befund - also kein Problem.
Gruß Daniel |
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