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Vorstrafe Hilfe!!
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Sicherheitssalamander
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Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 1924

BeitragVerfasst am: Do Okt 25, 2012 10:00 am    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn Du im recht bist, wären mir 120 EUR den ganzen Aufwand nicht wert.
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GMNTP
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 25.10.2012
Beiträge: 7
Wohnort: Hessia

BeitragVerfasst am: Do Okt 25, 2012 10:01 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr habt mir schon weitergeholfen danke, ich werde mit meinem Anwalt abklären, was wir tun werden Smile
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Anmeldungsdatum: 25.07.2013
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2013 4:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Der Thread ist zwar schon ein paar Monate alt, aber wollte ihn nochmal auffrischen und eine Frage stellen.

Ich habe derzeit auch ein laufendes Verfahren und eine Verurteilung. Alles nach Jugendstrafrecht, keine Haft, kein Arrest, nur Sozialstunden und Verwarnung. Auch im laufenden Verfahren wird es darauf hinauslaufen, wenn nicht gar eine Einstellung.

Zu dem verursachten Blödsinn: Betrug und Körperverletzung.

Die Strafen werden nicht im Führungszeugnis aufgeführt. Dennoch im BZR und im polizeinternen Führungszeugnis, was Richter und Staatsanwaltschaft zu Gesicht bekommen.


Meine Frage ist nun, was bekommt die Luftfahrtbehörde, oder wie man das auch nennen mag, zu Gesicht, bzw. was können die alles durchleuchten?
Wenn ich denen ein sauberes Führungszeugnis vorlege, was ich selbstverständlich kann, sollte das doch kein Problem sein oder?

Wie gesagt, ich habe eine noch fast weiße Weste, bis auf die Jugendstrafen.

Letzte Verurteilung vermutlich noch Ende 2013 und Abschluss meines Abiturs ca. Juli 2015.


Was meint ihr? Hat jemand Auskunft darüber?


Vielen Dank schonmal!

MfG
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747
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Anmeldungsdatum: 08.01.2010
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2013 4:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

da du es hier im Thread gepostet hast, geht es wohl um eine Bewerbung bei Lufthansa. Zur BU nach Hamburg musst du dem DLR ein ausgefülltes Formular "ÜBER FRÜHERE UND SCHWEBENDE VERFAHREN" mitbringen.

Dem LBA musst du irgendwann "ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG)" einsenden, keine Ahnung was da bei dir dann drin steht. Unabhängig davon gibt es noch die ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung) des jeweiligen Landesbehörde.
Über die ZÜP weiß ich ehrlich gesagt nicht Bescheid, aber so wie es hier beschrieben wird: https://aopa.de/interessen-vertretung/zuep/zuep-aktuelle-informationen.html dürfte dein Vergehen wohl dort auftauchen, ob das dann automatisch zu einer Einstufung als "unzuverlässig" führt, weiß ich nicht.
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LSGNixo
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Anmeldungsdatum: 13.07.2013
Beiträge: 150
Wohnort: bei EDWI

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2013 4:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne eine Garantie geben zu können bin ich mir zu 99,9% sicher, dass das LBA alles bekommt, was es möchte, und nicht nur das "Fußgänger"-Führungszeugnis. Für so einen Beruf ist es nun einmal nötig, auch relativ interne Daten einzusehen, z.B. BZR etc.
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Anmeldungsdatum: 25.07.2013
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2013 6:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für eure Antworten. Der Link zur Info bezüglich ZÜP.

@747:
Danke für den Link. Sicher werden die sehen was ich alles gemacht habe, was sich bestimmt auf einige 60-80 Anzeigen belaufen kann. Aber dennoch, denke ich, ist das nicht so sehr relevant inwiefern das Anliegen dieser Prüfung von Bedeutung hat.
Und aufgrund der letzten Prüfungen aus dem letzten Jahrzehnt, liegt Die Wahrscheinlichkeit gering, dass ich nicht durchkomme und dies als Jugendsünden angesehen werden und nicht als Terr or verdächtiger! Wink

Gruß
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Flugleiter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2013 7:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

60-80 Anzeigen Shocked Question

Ich will da jetzt nicht in die Glaskugel gucken und den Moralapostel spielen, aber ich kann mir schon gut vorstellen, dass da die ZÜP genauer draufschaut.
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Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!

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Anmeldungsdatum: 25.07.2013
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2013 8:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja 20-30 Anzeigen proTateinheit von den Geschädigten.
Habe zwar nur eine Straftat begangen und nur eine Anzeige jeweils dafûr bekommen, aber bei manchem sind ja anzeigen gegen unbekannt und nach einer Verurteilung oder wenn man es mir nachweisen konnte, zählen Die gegen mich und sind im BZR. Hätte mir nie träumen lassen, dass ich mal so viele Anzeige oder generell habe, aber Wie gesagt, da zählen Die meisten halt zu einer begangenen Straftat, ist nur in der Summe viel. Deswegen kann man das auch nicht so sehen.
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LSGNixo
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Anmeldungsdatum: 13.07.2013
Beiträge: 150
Wohnort: bei EDWI

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2013 8:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ohne jetzt die ganz genauen Bestände/Klagen zu kennen, würde ich schon sagen, dass man "das so sehen kann". Ich meine, versteh mich nicht falsch, aber 60-80 Anzeigen sind ja dann schon mehr als 1, die man vielleicht als "Jugendsünde" durchgehen lassen könnte...
Wenn nun ein Arbeitgeber wie nun einmal die Lufthansa oder eine Behörde wie das LBA diese Anzeigen sieht (egal mit welchem Ausgang), dann ist das zumindest schon einmal auffällig...
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Anmeldungsdatum: 25.07.2013
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2013 9:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ok lässt sich eh nur spekulieren, was die da oben machen werden, oder diesen Satz vielleicht ein 2. mal mitzulesen. Very Happy

Ich kann nicht mehr, als ein Führungszeugnis zu beantragen, dann die Sicherheit zu haben, eine weiße Weste zu tragen und dann nur noch hoffen, dass die wegen dem BZR kein Stress machen.

Ansonsten lass ich den Kopf auch nicht hängen, die Welt ist groß, das Leben lang und die Chancen und das Glück manchmal enorm.


Also wer noch was weiß, kann sich gern dazu äußern, hier lesen evlt mehr mit, als man vllt glaubt. Wink

Achja, hab mich mal in Richtung Bundeswehr informiert, da das ja auch über staatliche Überprüfungsmethoden geht. Bei ihnen ist die Regelung, man darf keine Vorstrafe im Sinne von mind. 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr haben.

Bei Jugendstrafen ist bei der Überprüfung zu Achten, ob die Tat einmalig war, sie bereut und eingesehen wurde und ob evtl verhängte Sozialstunden abgeleistet wurden oder eine Arrest-strafe ohne zwischenfälle und Rückfälle verbüßt wurde.

Und die Straftat muss bei Antragstellung länger als Fünf Jahre zurückliegen. <-- Das könnte eher ein Problem geben :/
Eben noch ein paar Jährchen studiern, oder meine diplomatischen Beziehungen zum Auswärtigen Amt spielen lassen, was mein Spielraum der Möglichkeiten bis zum Äußersten treibt um meinen Traumjob dennoch dieses Leben zu erlangen.

Außerdem diesen Link noch gefunden: http://www.presseanzeiger.de/pm/Zuverlaessigkeit-ZUP-ZUeP-nach-dem-Luftsicherheitsgesetz-trotz-304916

"Jede Zuverlässigkeitsüberprüfung findet ausschließlich am konkreten individuellen Einzelfall statt. "

"Die große rechtliche Schwierigkeit liegt nun darin, dass es keine gesetzlichen Regeln darüber gibt, bei welcher Straftat und ab welcher Strafe man unzuverlässig ist.
D.h., es gibt kein Gesetz, keine Verordnung, keinen Katalog und auch keine Tabelle, in dem bzw. in der geschrieben steht, welche (Vor-) Strafen zur Unzuverlässigkeit führen!
Die vielen einzelnen Behörden legen völlig unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe an den Tag. Für Piloten und andere Berufsgruppen ist daher absolut nicht vorhersehbar, welche Vorbelastungen
zur Unzuverlässigkeit führen."

Also bisschen an den B-Hebeln hantieren, dann sollte es klappen.

Gruß Resume!
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PeterSchmidt
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Anmeldungsdatum: 25.05.2012
Beiträge: 232

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2013 10:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Resume hat folgendes geschrieben:



Also bisschen an den B-Hebeln hantieren, dann sollte es klappen.

Gruß Resume!


Wenn du Vitamin-B zur Luftfahrtbehörde deines Bundeslandes und der Lufthansa hast...Rolling Eyes
Ich glaube du schätzt die Lage etwas falsch ein. Betrug UND Körperverletzung sind schonmal ne Ansage.
Die Norddt. Behörden zum Beispiel sind noch vergleichsweise locker.
Aber auch da wird wohl alles über 90 Tagessätzen o d e r Delikte wie Körperverletzung problematisch.
Scheinbar reden wir hier nicht von einer Anzeige wegen Sachbeschädigung wo du mit 16 mal ne Scheibe kaputt gemacht hast.

Wie du 60-80 Anzeigen zusammenbekommen hast würde mich dennoch interessieren, gerne auch per pm;)
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