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wer trägt die verantwortung für den Soloflug

 
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Barodo
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 25.03.2012
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: So Okt 21, 2012 9:08 pm    Titel: wer trägt die verantwortung für den Soloflug Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

wenn der Schüler auf seinem Solo-Überlande-Flug z.B. unerlaubt in die CTR einfliegt, wer ist verantwortlich?

Der Schüler weil er PIC ist? Oder der FI oder seine Vesicherung?

Oder wenn der Schüler Sch.. baut?

Der Schüler ist doch noch kein richtiger Pilot, seine Flüge sind doch trotz cross-checks durch fremde FI mit Risiko verbunden usw.

Kennt sich damit jemand aus? (oder hat schon so was erlebt?)
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Spoon
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Anmeldungsdatum: 28.11.2006
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: Mo Okt 22, 2012 7:50 am    Titel: Antworten mit Zitat

Letzten Endes trägt der Fluglehrer die Verantwortung über den Flugschüler.

§ 117 LuftPersV

(1) Wer eine Lizenz oder Berechtigung zum Führen von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftschiffen, Segelflugzeugen, Heißluft-Luftschiffen oder motorgetriebenen Luftsportgeräten erwerben, erweitern oder erneuern lassen will, darf die notwendigen Alleinflüge oder Alleinfahrten nur ausführen, wenn der Fluglehrer hierfür einen Flugauftrag erteilt hat. Der Fluglehrer darf den Flugauftrag nur erteilen, wenn er sich von der Befähigung des Bewerbers überzeugt hat. Den Flugauftrag zum ersten Alleinflug oder zur ersten Alleinfahrt eines Bewerbers darf er nur mit Zustimmung eines zweiten Fluglehrers erteilen.

Wenn der Fluglehrer also den Flugauftrag erteilt, übernimmt er auch die Verantwortung für den Schüler. Er sollte sich also dementsprechend sicher sein, dass der Schüler es auch drauf hat. Wink
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo Okt 22, 2012 3:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz so einfach ist das nicht.

Wenn der Flugschüler mit Flugauftrag unterwegs ist dann ist er natürlich verantwortlich. Er ist natürlich PIC - der Fluglehrer ist ja weit weg.

Der Fluglehrer kann allenfalls mit drin hängen - nämlich dann wenn man ihm nachweist dass der Schüler noch nicht so weit war oder nicht richtig überprüft/ausgecheckt wurde.

Gruß, Marcus
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Spoon
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Anmeldungsdatum: 28.11.2006
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: Mo Okt 22, 2012 7:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hast natürlich recht, meine Aussage war nicht ganz vollständig. Danke für die Ergänzung!
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