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Schienenschreck
Moderator
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Do Aug 23, 2012 1:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Cemo222 hat folgendes geschrieben:
@Schienenschreck: Ich weiß nicht ob das was du mir gesendet hast jetzt wirklich was bringt in meiner Lage. Das mit dem Button "Buchen" habe ich zwar verstanden, aber in der Bestätigungsmail folgen ja die AGB's, und darauf weist dann To hin und begründen die Verweigerung des Widerrufs.

Ist völlig egal auf was für "AGB" irgendeine Klitsche verweist. Wenn deren Button, der letztlich final den Vertrag einleitet (also der letzte), ungültig beschriftet wurde, sind damit getätigte Vertragsabschlüsse seit 01.08. ungültig!
Wenn du mir natürlich immer nur tröpfchenweise mit Infos herüberkommst (wie jetzt die Info, dass danach noch 20 weitere Masken folgen), kann ich dir auch nicht wirklich helfen. Du hast nämlich immer noch nicht meine vorherigen Fragen beantwortet.

Nebenbei angemerkt, wir haben hier im Forum:
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Cemo222
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Anmeldungsdatum: 22.08.2012
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: Do Aug 23, 2012 2:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also:
1. Das Geld wurde nicht bezahlt, soll spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn (also 27.0Cool auf dem Konto von To eingegangen sein.
2. Gebucht wurde am 25.Juli.
3. Wie gesagt, per Klick auf "Buchen", folgt darauf Bestätigungsmail mit den ganzen Infos. Was auch vielleicht mir was bringen kann ist, dass als erstes das Bestätigungsfeld kommt, mit der Aufforderung auf den Link zu klicken und die Buchung abzuschließen und DARAUF HIN, erst die ganzen Info's mit Preis und Widerrufspflicht usw.
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Flugleiter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Do Aug 23, 2012 2:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schienenschreck hat folgendes geschrieben:

Nebenbei angemerkt, wir haben hier im Forum:
- Ingenieure
- Psychologen
- Wirtschaftler
Wir brauchen hier endlich einen Juristen für solche Angelegenheiten!


Gab es hier nicht mal einen Thread über den Verkauf von SkyTest, der von einer Juristin eröffnet wurde?
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Cemo222
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Anmeldungsdatum: 22.08.2012
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: Do Aug 23, 2012 2:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich also damit sagen will ist, dass dadurch, dass der Bestätigungslink an den Kopf gesetzt wurde, man ohne zu wissen, dass unten die Widerrufserklärung angegeben ist, draufgeklickt.
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alaeX
Gast





BeitragVerfasst am: Do Aug 23, 2012 2:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Da nochmal rauskommen sieht schlecht aus. Hab mir gerade die Buchungsmaske bei topilots nochmal angeschaut. Du musst sowohl den Haken bei "Anerkennung der AGB" setzen als auch bei "Widerrufsbelehrung ausgedruckt und gelesen".

Allerdings ist die Beschriftung "Buchen" wirklich etwas ungenau. Bei Ebay gibt es den erheblich eindeutigeren Hinweis, dass man einen bindenden Kaufvertrag abschließt.
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Flugleiter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Do Aug 23, 2012 2:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Flugleiter hat folgendes geschrieben:
Schienenschreck hat folgendes geschrieben:

Nebenbei angemerkt, wir haben hier im Forum:
- Ingenieure
- Psychologen
- Wirtschaftler
Wir brauchen hier endlich einen Juristen für solche Angelegenheiten!


Gab es hier nicht mal einen Thread über den Verkauf von SkyTest, der von einer Juristin eröffnet wurde?


Und tatsächlich, es gab den Thread: http://pilotenboard.de/viewtopic.php?p=335391&highlight=#335391
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Schienenschreck
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Do Aug 23, 2012 2:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Cemo222 hat folgendes geschrieben:
Also:
1. Das Geld wurde nicht bezahlt, soll spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn (also 27.0Cool auf dem Konto von To eingegangen sein.
2. Gebucht wurde am 25.Juli.
3. Wie gesagt, per Klick auf "Buchen", folgt darauf Bestätigungsmail mit den ganzen Infos. Was auch vielleicht mir was bringen kann ist, dass als erstes das Bestätigungsfeld kommt, mit der Aufforderung auf den Link zu klicken und die Buchung abzuschließen und DARAUF HIN, erst die ganzen Info's mit Preis und Widerrufspflicht usw.

Heißt, die Buchung ist schon damit vollständig abgeschlossen, wenn du auf den Link in der E-Mail klickst, und die darauf folgende Seite musst du nicht mehr über einen Button bestätigen?

Also, an deiner Stelle würde ich:
- Nicht bezahlen
- Warten, ob sich noch jemand bei dir zwecks Übernahme meldet (unwahrscheinlich in diesem Forum)
- Den komischen Leuten da jetzt nochmals eine E-Mail schreiben, in der du freundlich, aber bestimmt mitteilst...
a) dass du vom Vertrag zurücktreten willst
b) den Betrag weder zahlen kannst noch willst
c) sie sich überlegen können, den Platz jetzt einfach neu zu vergeben oder sich mit dir als Kunden anzulegen (inkl. Publizierung der Angelegenheit)
d) bezugnehmend zur Buttonrichtlinie der Vertrag wahrscheinlich eh ungültig ist
e) du nicht in deutlicher Weise (nein, ellenlanger AGB- und Widerrufswisch verlinken reicht nicht) vor der Buchung über Stornomöglichkeiten informiert wurdest
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lea1601
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Anmeldungsdatum: 05.06.2012
Beiträge: 30
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BeitragVerfasst am: Fr Aug 24, 2012 10:43 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, also ich hab mir das mal angeguckt - ich bin Juristin, also das soll jetzt nicht anmaßend klingen , aber wegen der Zuverlässigkeit meiner Aussage Wink ...
Es gibt die Möglichkeit aus persönlichen Gründen seine Pflicht nicht erfüllen zu müssen ( 275 III BGB) - dazu gehört auch deine Situation- jedoch greift dies nur für den Schuldner. Du schuldest in diesem Fall jedoch lediglich das Geld und nicht die Dienstleistung, und bei Geld greift der Grundsatz " Geld hat man zu haben " :/
Auch ein Rücktrittsgrund ist nicht einschlägig, sodass du aus der NUmmer leider nur raus kommst, wenn du einen Ersatz findest... oder du nochmals anrufst und irgendwann einen MENSCHEN an der Leitung hast , der nicht nur die Dollerzeichen in den Augen hat.
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lea1601
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Anmeldungsdatum: 05.06.2012
Beiträge: 30
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Fr Aug 24, 2012 11:40 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nochmal^^ also mir lässt das keine Ruhe.... liegt vielleicht daran, dass ich selber mal wie dein Bruder von dieser Krankheit betroffen war... nunja, auf jeden Fall habe ich mir die AGB s angesehen und sie verweisen auf § 626 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html

so, dass heißt sobals n wichtiger Grund gegeben ist, kommst du da im Grunde raus... was ein wichtiger Grund ist steht da natürlich nicht im Gesetz, deswegen findet n zwei schritt prüfung statt... man muss sich fragen 1) was kann ein wichtiger Grund sein und 2 ) ist es im KONKRETEN fall - also bei dir, als ein solcher anzusehen...
so mir kam da gerade die Idee und ich habe es extra mit n Kollegen besprochen Wink , dass wenn das Gesetz in 275 III BGB persönliche Hindernisse als Beendigungsgrund ansieht, es auch in diesem Rahmen wegen der Einheit der Rechtsordnung auch so angesehen werden muss... du hast zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes zeit zu kündigen.... ich weiß ja jetzt nicht, wie lange das bei deinem Bruder her ist... also gib gas!!! Schreib bitte nicht zu nett, denn bei sowas gibt es keine Freunde, wenn du willst meld dich persönlich bei mir und ich werde dir beim formulieren helfen... steckt da juristisches Geschwafel hinter, löst das mehr Druck aus Wink Ich hoffe ich konnte dir n bischen helfen....ich kann dir jetzt nicht garantieren, dass es klappt, aber es ist wahrscheinlich
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Cemo222
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Anmeldungsdatum: 22.08.2012
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: Sa Aug 25, 2012 11:44 am    Titel: Antworten mit Zitat

Okay.. Das hört sich eigentlich gut an.. Ich werde mich bei dir melden, sobald es Neuigkeiten bei mir gibt. Vielen, vielen Dank für die Mühe die du gemacht hast ! Smile
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Flugleiter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Sa Sep 08, 2012 8:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das Seminar würde übermorgen beginnen - wie hat sich die Geschichte eigentlich entwickelt?
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