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andy11 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 16.08.2012 Beiträge: 1
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Verfasst am: Do Aug 16, 2012 12:23 am Titel: Kann ich noch Pilot werden? |
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Hallo Zusammen!
Ich möchte mich nun bei der LH bewerben, jedoch habe ich noch eine Frage, bevor sonst alles umsonst sein könnte!
Ich hatte vor 3 Monaten ein Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (die Verletzung des Geschädigten war weder von mir gewollt, geplant, etc., ist sehr unglücklich passiert) welches eingestellt wurde. Der Richter gab ein Schmerzensgeld in 10 Monatsraten an. Das ganze ist nur im Erziehungsregister eingetragen, da ich erst 19 Jahre alt bin.
Ist ein solches eingestelltes Verfahren aufgrund fahrlässiger Körperverletzung ein Ausschlusskriterium beim Luftfahrtbundesamt bzw während der Bewerbung und danach?
Gruß andy |
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ImhO77 Captain

Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Do Aug 16, 2012 12:38 am Titel: |
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Nein.
Vielleicht erläutere ich das kurz: Die Lufthansa erfährt davon erstmal sowieso gar nichts, weil nichts im BZR steht.
Der Erziehungsregister kann für die Erteilung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftfahrtgesetz eingesehen werden von der ausgebenden Polizeistelle, da wird dann im Einzelfall entschieden.
Sollte alles was Du geschrieben hast stimmen, sollte es keine Probleme geben. |
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