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Super Mario Captain
Anmeldungsdatum: 08.04.2010 Beiträge: 70
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Verfasst am: Di März 20, 2012 11:12 am Titel: Als Ready Entry zur LH nach nicht bestandener FQ |
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Hi Leute,
mich würde mal interessieren, ob ich, wenn ich die FQ bei der Lufthansa als Ab Initio nicht bestanden habe und danach eine private ausbildung gemacht habe, mich trotzdem noch als ready entry bewerben kann?
Oder ist es möglich, dann wenn ich zum beispiel bei Swiss oder lufthansa cityline pilot wäre, zur passage zu wechseln?
Grüße _________________ Man darf niemals denken dass man etwas nicht schafft, denn dann wird man es auch nicht schaffen!!! |
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DBate Captain
Anmeldungsdatum: 03.08.2010 Beiträge: 168
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Verfasst am: Di März 20, 2012 11:20 am Titel: |
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Moin!
Ja, Du kannst Dich als RE noch einmal bewerben (wenn RE gesucht werden).
Ein Wechsel von Swiss bzw. CLH zur Passage klappt nicht (zumindest nicht so wie ein Wechsel innerhalb der Passage im Rahmen des TvWeFö). In einem solchen Fall bewirbst Du Dich ebenfalls wieder als RE und wirst dann Deinen Job bei Swiss bzw. CLH kündigen müssen.
Gruss,
DBate |
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Super Mario Captain
Anmeldungsdatum: 08.04.2010 Beiträge: 70
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Verfasst am: Di März 20, 2012 11:24 am Titel: |
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Hey, danke für die schnelle antwort . muss ich dann nochmal die gleiche prozedur durchlaufen wie ein ab initio? oder eine kürzere? _________________ Man darf niemals denken dass man etwas nicht schafft, denn dann wird man es auch nicht schaffen!!! |
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Allecto Captain
Anmeldungsdatum: 03.11.2011 Beiträge: 98 Wohnort: Berlin |
Verfasst am: Di März 20, 2012 12:10 pm Titel: |
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Letztendlich wohl eher eine längere.
1. GU (BU für Ready Entries)
2. SIM Screening
3. FU (FQ für Ready Entries, ohne SIM)
4. Medical
5. Standardisierungslehrgang an der LFT (ca. 6 Wochen) |
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spindoctor Captain
Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge: 189
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Verfasst am: Di März 20, 2012 12:56 pm Titel: |
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Zitat: | Ein Wechsel von Swiss bzw. CLH zur Passage klappt nicht (zumindest nicht so wie ein Wechsel innerhalb der Passage im Rahmen des TvWeFö). In einem solchen Fall bewirbst Du Dich ebenfalls wieder als RE und wirst dann Deinen Job bei Swiss bzw. CLH kündigen müssen.
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Soweit korrekt, allerdings gibt es schon gravierende Unterschiede wenn man von CLH oder Swiss zur Passage möchte.
Von CLH ist ein Wechsel zur Passage bzw. in den KTV-Bereich schon möglich ohne weiteren Test, es dürfen max 50 pro Jahr gehen und man hat Priorität vor anderen R/E. Als Wechsler von Swiss muss man den gesamten R/E-Test machen, bei CLH hat man diesen schon hinter sich.
Klare Nachteile beim CLH-Modell:
- Es gibt kein Wechselrecht bzw. Garantie (eben wie nach TvWeFö)
- Man kann nur bei entsprechendem Bedarf wechseln
- Man gibt seine komplette CLH-Seniorität auf und fängt wieder bei F/O
Stufe 1 an. |
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Moritz Huß Captain
Anmeldungsdatum: 26.10.2011 Beiträge: 100
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Verfasst am: Mo Dez 10, 2012 7:30 pm Titel: |
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Hi,
nach wievielen Jahren besteht denn die Möglichkeit von CLH zur Passage zu wechseln, bzw. von Germanwings zur Passage?
Liebe Grüße
Moritz |
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ImhO77 Captain
Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Mo Dez 10, 2012 7:40 pm Titel: |
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Bezüglich Germanwings ist jegliche Auskunft von heute Makulatur, weil aufgrund des künftig höheren Bedarfs hier seitens Cockpit Zugeständnisse in der Tarifrunde gemacht werden müssen. Für Neueinsteiger lässt sich da heute keine Aussage treffen.
Zu CLH kann wohl spindoctor hier die kompetenteste Aussage treffen, da halte ich mich raus. |
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Moritz Huß Captain
Anmeldungsdatum: 26.10.2011 Beiträge: 100
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Verfasst am: Mo Dez 10, 2012 9:07 pm Titel: |
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Meinst du die Möglichkeit von GWI zu LH wird eingeschränkt oder ausgebaut, da die GWI Piloten ja fordern, nicht nur unter dem KTV sondern auch unter dem MTV zu fliegen. |
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Pascal Captain
Anmeldungsdatum: 26.01.2007 Beiträge: 1522
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Verfasst am: Mo Dez 10, 2012 9:12 pm Titel: |
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Wenn du als RE zur GWI kommen solltest, was bei mehreren 100 NFF auf Halde aber eher unwahrscheinlich ist, bist du ab Tag 1 in der selben Senioritätsliste wie LH Classic und Cargo Piloten.
Man hat eine Mindestverweildauer je nach Vertrag von 4-6 Jahren und kann dann sofern Auschreibungen vorhanden intern auf andere Muster wechseln. Wird sichwohl auch nicht ändern. Kann sein dassman künftig bei GWI "mehr" arbeiten muss, Zugang bekommen dennoch nur KTV'ler.
Bei CLH würdest du erst bei Wechsel auf die Senioritätsliste kommen und steigst wieder bei Gehaltsstufe 1 ein, alle Jahre zuvor bei CLH waren nutzlos. Im Prinzip wie ein RE von Buxtehude Airlines, nur kein Auswahlverfahren mehr nötig. |
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Moritz Huß Captain
Anmeldungsdatum: 26.10.2011 Beiträge: 100
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Verfasst am: Mo Dez 10, 2012 9:14 pm Titel: |
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Ja, das wusste ich. Mir ging es vor Allem um die Verweildauern bei den jeweiligen Vereinen. |
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ImhO77 Captain
Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Mo Dez 10, 2012 9:57 pm Titel: |
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Moritz Huß hat folgendes geschrieben: | nicht nur unter dem KTV sondern auch unter dem MTV zu fliegen. |
Da wirfst Du aber etwas durcheinander. Such mal mit der Suchfunktion nach KTV; das hatte ich vor einigen Monaten mal ausführlich erklärt.
Pascal hat folgendes geschrieben: |
Man hat eine Mindestverweildauer je nach Vertrag von 4-6 Jahren und kann dann sofern Auschreibungen vorhanden intern auf andere Muster wechseln. Wird sichwohl auch nicht ändern. |
Das muss sich ändern angesichts einer Verdopplung der KTV-Flugzeuge bei Germanwings. Anders geht es nicht. |
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DBate Captain
Anmeldungsdatum: 03.08.2010 Beiträge: 168
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Verfasst am: Mo Dez 10, 2012 10:31 pm Titel: |
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ImhO77 hat folgendes geschrieben: |
Pascal hat folgendes geschrieben: |
Man hat eine Mindestverweildauer je nach Vertrag von 4-6 Jahren und kann dann sofern Auschreibungen vorhanden intern auf andere Muster wechseln. Wird sichwohl auch nicht ändern. |
Das muss sich ändern angesichts einer Verdopplung der KTV-Flugzeuge bei Germanwings. Anders geht es nicht. |
Inwiefern sollte sich das ändern? Denke, dass es genau so bleibt wie bisher. Wenn bei der Passage keine Stellen zum Wechsel ausgeschrieben sind - die Passage also personalseitig 'gesättigt' ist - wird man halt trotz einer abgelaufenen Verweildauer bei GWI erst wechseln können, wenn entsprechender Bedarf besteht. 'Bottleneck' bleibt also der Bedarf bei der Passage und nicht die Länge der Verweildauer bei GWI.
Die Option auf Umschulung nach Ablauf einer Verweildauer (egal auf welcher Flotte bzw. in welchem Konzernteil) ist schliesslich seit jeher an den Bedarf gekoppelt. Eine 'Garantie' nach der Verweildauer direkt wechseln zu können hat's noch nie gegeben - der TV WeFö (= Tarifvertrag Wechsel und Förderung) ist entsprechend formuliert. Daher denke ich vorläufig nicht, dass sich an der Verweildauer bei GWI etwas ändern wird - in welche Richtung auch immer .
Gruss,
DBate |
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