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Entschädigung nach annulliertem Flug

 
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Tobi250
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Anmeldungsdatum: 07.08.2011
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: Mi Jul 11, 2012 1:57 pm    Titel: Entschädigung nach annulliertem Flug Antworten mit Zitat

Hey Leute,

wollte letzten Freitag nach meiner FQ zurück nach Frankfurt fliegen. Der Flug wurde allerdings aufgrund kompletten Radarausfalls in Frankfurt annulliert, sodass ich mit dem Zug heim bin und so etwa 8 Stunden zu spät ankam und so am dem Tag nicht arbeiten konnte.
Jetzt frage ich mich ob und wie ich mit einer finanziellen Entschädigung rechnen kann.
Habe schon gelesen dass Airlines bei Unwetter und technischen Problemen wohl nicht zahlen müssen, was sagt ihr dazu?

Danke schonmal für eure Hilfe,
Gruß Tobi Smile
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n3toX
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Anmeldungsdatum: 06.03.2012
Beiträge: 1591
Wohnort: Beteigeuze

BeitragVerfasst am: Mi Jul 11, 2012 2:12 pm    Titel: Re: Entschädigung nach annulliertem Flug Antworten mit Zitat

Tobi250 hat folgendes geschrieben:
Hey Leute,

wollte letzten Freitag nach meiner FQ zurück nach Frankfurt fliegen. Der Flug wurde allerdings aufgrund kompletten Radarausfalls in Frankfurt annulliert, sodass ich mit dem Zug heim bin und so etwa 8 Stunden zu spät ankam und so am dem Tag nicht arbeiten konnte.
Jetzt frage ich mich ob und wie ich mit einer finanziellen Entschädigung rechnen kann.
Habe schon gelesen dass Airlines bei Unwetter und technischen Problemen wohl nicht zahlen müssen, was sagt ihr dazu?

Danke schonmal für eure Hilfe,
Gruß Tobi Smile


Hast du bestanden?
EDIT: Schon gelöst. Grad rausgefunden. Kannte doch den Namen iwoher.
Ich würd mich lieber nen Ast freuen, bei der LH genommen worden zu sein. Wink


Zuletzt bearbeitet von n3toX am Mi Jul 11, 2012 2:34 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Cody
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Anmeldungsdatum: 18.12.2006
Beiträge: 469
Wohnort: ZRH

BeitragVerfasst am: Mi Jul 11, 2012 2:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Deine Vermutung ist korrekt.
Die EG-Verordnung 261/2004 sagt dazu in deinem Fall (Artikel 5):
Zitat:
Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht
verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten,
wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht
hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen
ergriffen worden wären.
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d@ni!3l
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Anmeldungsdatum: 18.11.2007
Beiträge: 4699
Wohnort: EDLW

BeitragVerfasst am: Mi Jul 11, 2012 2:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

aber befördert muss er trotzdem eigentlich werden, oder ? also kann man dann nicht ein flug später o.ä. nehmen ?
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n3toX
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Anmeldungsdatum: 06.03.2012
Beiträge: 1591
Wohnort: Beteigeuze

BeitragVerfasst am: Mi Jul 11, 2012 2:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

d@ni!3l hat folgendes geschrieben:
aber befördert muss er trotzdem eigentlich werden, oder ? also kann man dann nicht ein flug später o.ä. nehmen ?


Kommt auf die Uhrzeit an, ab wann der Flug gebucht wurde. Nachtflugverbot und so.
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Sicherheitssalamander
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Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 1924

BeitragVerfasst am: Mi Jul 11, 2012 2:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

d@ni!3l hat folgendes geschrieben:
aber befördert muss er trotzdem eigentlich werden, oder ? also kann man dann nicht ein flug später o.ä. nehmen ?


Zu dem Zeitpunkt war der Systemausfall der DFS. Da weißt Du ja auch nicht, wann es weitergeht.

Ich seh das ähnlich wie n3tox. Meine Maschine hatte nach meiner FQ auch zwei Stunden Verspätung. Das war mir an dem Tag aber absolut egal und ich konnnte LH dafür auch nciht sauer sein. Zumal sie - wie in Deinem Fall auch - nichts dafür konnten.
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d@ni!3l
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Anmeldungsdatum: 18.11.2007
Beiträge: 4699
Wohnort: EDLW

BeitragVerfasst am: Mi Jul 11, 2012 3:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

meinte nächst möglicher flug, sei es am nächstem morgen . ist das nicht so ?
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Cody
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Anmeldungsdatum: 18.12.2006
Beiträge: 469
Wohnort: ZRH

BeitragVerfasst am: Mi Jul 11, 2012 3:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

d@ni!3l hat folgendes geschrieben:
meinte nächst möglicher flug, sei es am nächstem morgen . ist das nicht so ?

Jep. Oder Erstattung des Flugpreises. (Artikel 8 in oben verlinkter Verordnung).
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d@ni!3l
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Anmeldungsdatum: 18.11.2007
Beiträge: 4699
Wohnort: EDLW

BeitragVerfasst am: Mi Jul 11, 2012 4:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also die bekommt Tobi wieder ?
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mi Jul 11, 2012 4:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es wäre ein guter Einstand seinen zukünftigen Arbeitgeber zu verklagen.

Rein rechtlich sieht es so aus:

Der DFS Ausfall war weder durch die LH verursacht noch durch die LH abwendbar. Eine Entschädigung nach der EU Richtlinie steht ihm daher nicht zu.

Natürlich hat er Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises für den Rückflug. Meist ist es aber in solchen Situationen so dass man mit dem LH Ticket auch mit der Bahn fahren kann. Damit entfällt die Erstattung da ja eine Ersatzbeförderung stattfand.

Gruß, Marcus
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Cody
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Anmeldungsdatum: 18.12.2006
Beiträge: 469
Wohnort: ZRH

BeitragVerfasst am: Mi Jul 11, 2012 4:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bei meiner FQ damals hatte ich einen ähnlichen Fall. Der Übeltäter war allerdings kein DFS-Ausfall sondern ein isländischer Vulkan. Wie Marcus erwähnt hat, konnte ich dann mit meiner LH-Boardkarte ICE fahren.
Einen anderen, internationalen Flug aus der Schweiz (wo die DB-Kooperation nicht bestand) konnte ich kostenlos auf einen Zeitpunkt viel später verschieben, auch das ist eine Option gemäss EG-Verordnung.
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