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Aktuelle Wartezeiten und Schulungsumstellung
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Flugleiter
Captain
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: So Jun 24, 2012 9:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wohnungen werden ja meistens von Schüler zu Schüler, von NFF zu NFF weitergegeben. Da kann man bestimmt was mit dem Vermieter regeln, wenn man zum Beispiel verspricht, selbst einen Nachfolger zu suchen.
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Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!

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Doorn
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Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: So Jun 24, 2012 9:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also wir probieren das zur Zeit so zu regeln, dass wir die auf die Citation warten schauen ob ich nicht während unserer Zeit in Bremen eine Wohnung frei ist, von welchen die nach PHX gehen. So haben wir keinen Stress etwas für die kurze Dauer zu suchen und die müssen auch nicht schauen wie sie das machen Wink
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Cheiron
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Anmeldungsdatum: 20.07.2011
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: So Jun 24, 2012 9:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.
Kann man eigentlich auch in ein Studentenwohnheim gehen, wenn man an der LFT ist?
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Schokomuffin
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Anmeldungsdatum: 08.06.2012
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: So Jun 24, 2012 10:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Cheiron hat folgendes geschrieben:
Danke für die Antworten.
Kann man eigentlich auch in ein Studentenwohnheim gehen, wenn man an der LFT ist?


Nein, dafür musste an der Uni eingeschrieben sein.
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Schienenschreck
Moderator
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Mo Jun 25, 2012 4:54 am    Titel: Antworten mit Zitat

Cheiron hat folgendes geschrieben:
Welcher Vermieter bietet einen Mietvertrag für 5 Monate an?

Es gibt welche in Bremen. Ich hatte letzten Winter ein 1-Zimmer-Appartement in einem ehemaligen Altenheim für 5 Monate. Ist natürlich bezogen auf die Quadratmeter etwas teurer.

Cheiron hat folgendes geschrieben:
Danke für die Antworten.
Kann man eigentlich auch in ein Studentenwohnheim gehen, wenn man an der LFT ist?

ILSTler müssten das eigentlich können.
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Schokomuffin
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Anmeldungsdatum: 08.06.2012
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: Mo Jun 25, 2012 10:55 am    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ILSTler müssten das eigentlich können.


Stimmt, du hast Recht! Wenn allerdings "nur" der Lehrgang besucht wird, dann geht das nicht.

In wie weit mal bei einem ILSTler im Studentenwohnheim in einer WG als Untermieter wohnen kann, weiß ich nicht. Ist dann die Frage, ob eine Person eine ganze WG anmieten kann...? Denke aber nicht, sonst würde das Studentenwerk den günstigen Wohnraum ja für jedermann öffnen.
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Brakeit
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Anmeldungsdatum: 11.08.2011
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: So Aug 05, 2012 9:07 am    Titel: Antworten mit Zitat

So jetz mal ein paar Antworten:

Zur Wohnungssuche: Du musst dem Vermieter nicht auf die Nase binden, dass du nur 6(!) Monate hier bist. Entweder kündigst du die Wohnung nach den 6 Monaten oder du lässt in den 4 monaten, wo sie leer stehen würde, Citationleute rein. Da kann man auch Konaktdaten kriegen, wenns is. Kündigen kann man übrigens auch dann, wenn im Mietvertrag was von 1 Jahr mindestlaufzeit steht. Solche Abmachungen sind nämlich unwirksam.

Die Wartezeiten sollen jetzt abgebaut werden. Momentan sollten sie irgendwo um die 6 Monate liegen und dann jetzt eben weniger werden. Das ist der Plan, obs klappt weiß man nie. An der Schule ist das, als würde man das Wetter für den 23. November 2023 vorraussagen.
Das größere Problem wird wohl eher die Wartezeit zwischen Citation und Type Rating bzw. zwischen TR und Linie!
Pilotenüberschuss und keine werden eingestellt -> Warteliste wächst und wächst ->lange Wartezeiten. Und man kann dazwischen nicht mal wo anders fliegen, da die Ausbildung ja nicht abgeschlossen ist.
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Schienenschreck
Moderator
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: So Aug 05, 2012 1:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Brakeit hat folgendes geschrieben:
Kündigen kann man übrigens auch dann, wenn im Mietvertrag was von 1 Jahr mindestlaufzeit steht. Solche Abmachungen sind nämlich unwirksam.

Woher hast du diese Info? Ich lese bei frag-einen-anwalt das Gegenteil.
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n3toX
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Anmeldungsdatum: 06.03.2012
Beiträge: 1591
Wohnort: Beteigeuze

BeitragVerfasst am: So Aug 05, 2012 1:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schienenschreck hat folgendes geschrieben:
Brakeit hat folgendes geschrieben:
Kündigen kann man übrigens auch dann, wenn im Mietvertrag was von 1 Jahr mindestlaufzeit steht. Solche Abmachungen sind nämlich unwirksam.

Woher hast du diese Info? Ich lese bei frag-einen-anwalt das Gegenteil.


Kündigen kannst du jederzeit. Ein Handy mit Vertragslaufzeit von 2 Jahren kannst du auch nach einem Monat schon kündigen. Wird auch oft gemacht. Der Vertrag bleibt trotzdem wirksam.
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Schokomuffin
Captain
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Anmeldungsdatum: 08.06.2012
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: Mi Aug 08, 2012 12:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kündigen kann man übrigens auch dann, wenn im Mietvertrag was von 1 Jahr mindestlaufzeit steht. Solche Abmachungen sind nämlich unwirksam.


Das ist falsch.
Ein Jahr Kündigungssperrfrist ist wirksam, bei längerer Kdg. Sperrfrist wird es problematisch.
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123standby456
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 07.12.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Fr Dez 07, 2012 6:47 am    Titel: Antworten mit Zitat

es ist kein Problem Wohnraum in Bremen für die "kurze Zeit" zu bekommen. Für Citationphasen ist dies seit jeher üblich.
Es ist eine Wohnungskartei vorhanden mit Vermietern die gerne an NFFs - auch für kuze Zeit vermieten (theoretisch sagt man ihnen gute Mietereigenschaften nach).

Es gibt ein Wohnheim an der Schule, welches für noch kürzere Zeiten (ein Seminar beispielsweise) bezogen werden kann. Wenn nicht ausgelastet auch für mehrere Monate. Preislich kann dieses mit einer günstigen Mietwohnung/zimmer allerdings nicht mithalten.
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Sa Dez 08, 2012 11:07 am    Titel: Antworten mit Zitat

Schienenschreck hat folgendes geschrieben:
Brakeit hat folgendes geschrieben:
Kündigen kann man übrigens auch dann, wenn im Mietvertrag was von 1 Jahr mindestlaufzeit steht. Solche Abmachungen sind nämlich unwirksam.

Woher hast du diese Info? Ich lese bei frag-einen-anwalt das Gegenteil.


Fragen zu Mietverträgen gerne an mich. Einige Details zur relativierung:

1. möblierte wohnungen und studentenwohnungen unterliegen nicht dem allgemeinen mietrecht (also nicht zu verwechseln mit "normalen" mietverträgen). Überlappende regelungen trotzdem teilweise zulässig.
2. ein "normaler" (also unbefristeter) mietvertrag, unterliegt den üblichen miet-gesetzen. im umkehrschluss, die "nicht-normalen" eben nicht
3. in D selten, aber unter bestimmtenn umständen zulässig, sind mietverträge auf zeit. Hier ist es in der natur der sache, dass die "zeit" ein elementarer bestandteil des vertrages ist. frühzeitiger ausstieg oder verlängerungen sind nicht im mietrecht zu suchen, sondern im vertrag selber (z b abstandszahlungen, zusatzvereinbarungen, etc.)

also augen auf, beim mietvertrag-kauf. immer erst gucken, und dann unterschreiben, nie umgekehrt
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