|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Flugleiter Captain
Anmeldungsdatum: 31.12.2011 Beiträge: 5444 Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen |
Verfasst am: So Jun 24, 2012 9:24 pm Titel: |
|
|
Die Wohnungen werden ja meistens von Schüler zu Schüler, von NFF zu NFF weitergegeben. Da kann man bestimmt was mit dem Vermieter regeln, wenn man zum Beispiel verspricht, selbst einen Nachfolger zu suchen. _________________ Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!
- SPL (Segelflug)
- PPL-A incl. FI |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Doorn Captain
Anmeldungsdatum: 20.05.2009 Beiträge: 604
|
Verfasst am: So Jun 24, 2012 9:39 pm Titel: |
|
|
Also wir probieren das zur Zeit so zu regeln, dass wir die auf die Citation warten schauen ob ich nicht während unserer Zeit in Bremen eine Wohnung frei ist, von welchen die nach PHX gehen. So haben wir keinen Stress etwas für die kurze Dauer zu suchen und die müssen auch nicht schauen wie sie das machen |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Cheiron Navigator
Anmeldungsdatum: 20.07.2011 Beiträge: 37
|
Verfasst am: So Jun 24, 2012 9:41 pm Titel: |
|
|
Danke für die Antworten.
Kann man eigentlich auch in ein Studentenwohnheim gehen, wenn man an der LFT ist? _________________ BU Check
FQ Check
Medical |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schokomuffin Captain
Anmeldungsdatum: 08.06.2012 Beiträge: 491
|
Verfasst am: So Jun 24, 2012 10:14 pm Titel: |
|
|
Cheiron hat folgendes geschrieben: | Danke für die Antworten.
Kann man eigentlich auch in ein Studentenwohnheim gehen, wenn man an der LFT ist? |
Nein, dafür musste an der Uni eingeschrieben sein. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schienenschreck Moderator
Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3247 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha |
Verfasst am: Mo Jun 25, 2012 4:54 am Titel: |
|
|
Cheiron hat folgendes geschrieben: | Welcher Vermieter bietet einen Mietvertrag für 5 Monate an? |
Es gibt welche in Bremen. Ich hatte letzten Winter ein 1-Zimmer-Appartement in einem ehemaligen Altenheim für 5 Monate. Ist natürlich bezogen auf die Quadratmeter etwas teurer.
Cheiron hat folgendes geschrieben: | Danke für die Antworten.
Kann man eigentlich auch in ein Studentenwohnheim gehen, wenn man an der LFT ist? |
ILSTler müssten das eigentlich können. _________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
Pilotenboard Wiki |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schokomuffin Captain
Anmeldungsdatum: 08.06.2012 Beiträge: 491
|
Verfasst am: Mo Jun 25, 2012 10:55 am Titel: |
|
|
Zitat: | ILSTler müssten das eigentlich können. |
Stimmt, du hast Recht! Wenn allerdings "nur" der Lehrgang besucht wird, dann geht das nicht.
In wie weit mal bei einem ILSTler im Studentenwohnheim in einer WG als Untermieter wohnen kann, weiß ich nicht. Ist dann die Frage, ob eine Person eine ganze WG anmieten kann...? Denke aber nicht, sonst würde das Studentenwerk den günstigen Wohnraum ja für jedermann öffnen. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Brakeit Navigator
Anmeldungsdatum: 11.08.2011 Beiträge: 36
|
Verfasst am: So Aug 05, 2012 9:07 am Titel: |
|
|
So jetz mal ein paar Antworten:
Zur Wohnungssuche: Du musst dem Vermieter nicht auf die Nase binden, dass du nur 6(!) Monate hier bist. Entweder kündigst du die Wohnung nach den 6 Monaten oder du lässt in den 4 monaten, wo sie leer stehen würde, Citationleute rein. Da kann man auch Konaktdaten kriegen, wenns is. Kündigen kann man übrigens auch dann, wenn im Mietvertrag was von 1 Jahr mindestlaufzeit steht. Solche Abmachungen sind nämlich unwirksam.
Die Wartezeiten sollen jetzt abgebaut werden. Momentan sollten sie irgendwo um die 6 Monate liegen und dann jetzt eben weniger werden. Das ist der Plan, obs klappt weiß man nie. An der Schule ist das, als würde man das Wetter für den 23. November 2023 vorraussagen.
Das größere Problem wird wohl eher die Wartezeit zwischen Citation und Type Rating bzw. zwischen TR und Linie!
Pilotenüberschuss und keine werden eingestellt -> Warteliste wächst und wächst ->lange Wartezeiten. Und man kann dazwischen nicht mal wo anders fliegen, da die Ausbildung ja nicht abgeschlossen ist. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schienenschreck Moderator
Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3247 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha |
Verfasst am: So Aug 05, 2012 1:29 pm Titel: |
|
|
Brakeit hat folgendes geschrieben: | Kündigen kann man übrigens auch dann, wenn im Mietvertrag was von 1 Jahr mindestlaufzeit steht. Solche Abmachungen sind nämlich unwirksam. |
Woher hast du diese Info? Ich lese bei frag-einen-anwalt das Gegenteil. _________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
Pilotenboard Wiki |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
n3toX Captain
Anmeldungsdatum: 06.03.2012 Beiträge: 1591 Wohnort: Beteigeuze |
Verfasst am: So Aug 05, 2012 1:38 pm Titel: |
|
|
Schienenschreck hat folgendes geschrieben: | Brakeit hat folgendes geschrieben: | Kündigen kann man übrigens auch dann, wenn im Mietvertrag was von 1 Jahr mindestlaufzeit steht. Solche Abmachungen sind nämlich unwirksam. |
Woher hast du diese Info? Ich lese bei frag-einen-anwalt das Gegenteil. |
Kündigen kannst du jederzeit. Ein Handy mit Vertragslaufzeit von 2 Jahren kannst du auch nach einem Monat schon kündigen. Wird auch oft gemacht. Der Vertrag bleibt trotzdem wirksam. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schokomuffin Captain
Anmeldungsdatum: 08.06.2012 Beiträge: 491
|
Verfasst am: Mi Aug 08, 2012 12:44 pm Titel: |
|
|
Zitat: | Kündigen kann man übrigens auch dann, wenn im Mietvertrag was von 1 Jahr mindestlaufzeit steht. Solche Abmachungen sind nämlich unwirksam. |
Das ist falsch.
Ein Jahr Kündigungssperrfrist ist wirksam, bei längerer Kdg. Sperrfrist wird es problematisch. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
123standby456 Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 07.12.2012 Beiträge: 2
|
Verfasst am: Fr Dez 07, 2012 6:47 am Titel: |
|
|
es ist kein Problem Wohnraum in Bremen für die "kurze Zeit" zu bekommen. Für Citationphasen ist dies seit jeher üblich.
Es ist eine Wohnungskartei vorhanden mit Vermietern die gerne an NFFs - auch für kuze Zeit vermieten (theoretisch sagt man ihnen gute Mietereigenschaften nach).
Es gibt ein Wohnheim an der Schule, welches für noch kürzere Zeiten (ein Seminar beispielsweise) bezogen werden kann. Wenn nicht ausgelastet auch für mehrere Monate. Preislich kann dieses mit einer günstigen Mietwohnung/zimmer allerdings nicht mithalten. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
joyflight Captain
Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2162 Wohnort: München |
Verfasst am: Sa Dez 08, 2012 11:07 am Titel: |
|
|
Schienenschreck hat folgendes geschrieben: | Brakeit hat folgendes geschrieben: | Kündigen kann man übrigens auch dann, wenn im Mietvertrag was von 1 Jahr mindestlaufzeit steht. Solche Abmachungen sind nämlich unwirksam. |
Woher hast du diese Info? Ich lese bei frag-einen-anwalt das Gegenteil. |
Fragen zu Mietverträgen gerne an mich. Einige Details zur relativierung:
1. möblierte wohnungen und studentenwohnungen unterliegen nicht dem allgemeinen mietrecht (also nicht zu verwechseln mit "normalen" mietverträgen). Überlappende regelungen trotzdem teilweise zulässig.
2. ein "normaler" (also unbefristeter) mietvertrag, unterliegt den üblichen miet-gesetzen. im umkehrschluss, die "nicht-normalen" eben nicht
3. in D selten, aber unter bestimmtenn umständen zulässig, sind mietverträge auf zeit. Hier ist es in der natur der sache, dass die "zeit" ein elementarer bestandteil des vertrages ist. frühzeitiger ausstieg oder verlängerungen sind nicht im mietrecht zu suchen, sondern im vertrag selber (z b abstandszahlungen, zusatzvereinbarungen, etc.)
also augen auf, beim mietvertrag-kauf. immer erst gucken, und dann unterschreiben, nie umgekehrt _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
|