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Die Schildbürger lassen Grüßen

 
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blackeagle013
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Anmeldungsdatum: 01.10.2007
Beiträge: 452
Wohnort: nähe LOXZ

BeitragVerfasst am: Mi Jun 06, 2012 3:33 pm    Titel: Die Schildbürger lassen Grüßen Antworten mit Zitat

Nach der Verordnung (EU) 1178/2011, Anhang I FCL.055 a) i.V.m. VO (EU) 290/2012 dürfen Luftfahrer – die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen – die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird.

D.h., dass Piloten mit deutsch als Muttersprache in Zunkunft womöglich einen Deutschtest absolvieren müssen um einen Eintrag in der Lizenz zu bekommen....

Gehts noch?

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Stufe 0 - 09.05. [x] (Bewerbung)
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Stufe 2 -28.08. [X] (Gruppenübung)
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PsyOps
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Anmeldungsdatum: 17.03.2012
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: Mi Jun 06, 2012 4:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Oder es wird einfach der Vermerk entsprechend des vorhandenen AZF oder BZF vorgenommen...spart Papier in der tasche
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2166
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mi Jun 06, 2012 5:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

PsyOps hat folgendes geschrieben:
Oder es wird einfach der Vermerk entsprechend des vorhandenen AZF oder BZF vorgenommen...spart Papier in der tasche


das hat leider schon mit englisch nicht geklappt: lizenz ist lizenz, die interessiert nicht was irgendwer in irgendwelchen sonstigen papieren rumliegen/eingetragen hat

leider wäre es also inkonsequent, wenn man für level 4 proficiancy andere maßstäbe gelten lässt, als nun für die muttersprache

es lebe brandenburg, und die beamten, die's zuerst bemerkt haben
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