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PPL und Straftaten?
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StefanMe
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 06.10.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Do Okt 06, 2011 1:23 pm    Titel: PPL und Straftaten? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich bin ganz neu hier im Forum und schreib deswegen einfach mal drauf los.

Ich spiele gerade mit dem Gedanken eine PPL zu erwerben. Habe mir bereits eine passende Flugschule ausgesucht und bin gerade dabei die ersten Dokumente vorzubereiten.

Jetzt zu meinen Prolem:

Ich habe im Januar 2008 eine Sache geleistet über die ich nicht stolz bin. Fahren unter Alkoholeinfluss (1,3promillle) und §315c(kein Sach oder Pesonenschaden). Musste meinen Schein für ca. 11 Monate abgeben aber KEINE MPU oder Nachschulung machen. Lediglich Geldstrafe... um die 1300€

Wie stehen meine Chancen das es mich bei der Zulassung zur PPL hindert? Werden alle meine Daten und Unterlagen bereits bei der Anmeldung geprüft? Wäre ja dämlich wenn das ganze Anfange und dann dnicht zugelassen werde.

mfg Stefan
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Domte
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Fr Okt 07, 2011 7:54 am    Titel: Re: PPL und Straftaten? Antworten mit Zitat

StefanMe hat folgendes geschrieben:
Wie stehen meine Chancen das es mich bei der Zulassung zur PPL hindert? Werden alle meine Daten und Unterlagen bereits bei der Anmeldung geprüft? Wäre ja dämlich wenn das ganze Anfange und dann dnicht zugelassen werde.

mfg Stefan


Wie stehen die Chancen ... ganz ehrlich ersteinmal relativ schlecht!
3 Ansätze hierfür
1 wenn ich mich recht erinnere dauert es 5 Jahre bis es nicht mehr in der Flennsburg Akte nachvollziehbar ist und deswegen dir die ZÜP - Zuverlässigkeitserklärung nicht gewährt wird
2 Durch EASA entfällt eventuell die ZÜP
3 Europäisches Ausland bzw USA kennen soetwas wie ZÜP nicht

Gruß
Dom
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StefanMe
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 06.10.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Fr Okt 07, 2011 6:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für deine Einschätzung!

1. also eventuell noch zwei Jahr warten... nicht schön Smile
2. EASA? Also nicht bei der Luftsicherheitsbehörde sondern bei EASA?
3. Europäisches Ausland? Zählt da auch England dazu? Amerika wäre auch eine gute Alternative. Mit viel Vorbereitung sollte es zu schaffen sein. Ist für das Übertragen der Fluglizenz nach Deutschland/Europa nicht auch eine Prüfung der ZÜB usw. Nötig?

mfg Stefan
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Domte
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Sa Okt 08, 2011 1:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

StefanMe hat folgendes geschrieben:
Danke erstmal für deine Einschätzung!

1. also eventuell noch zwei Jahr warten... nicht schön Smile
2. EASA? Also nicht bei der Luftsicherheitsbehörde sondern bei EASA?
3. Europäisches Ausland? Zählt da auch England dazu? Amerika wäre auch eine gute Alternative. Mit viel Vorbereitung sollte es zu schaffen sein. Ist für das Übertragen der Fluglizenz nach Deutschland/Europa nicht auch eine Prüfung der ZÜB usw. Nötig?

mfg Stefan


Zu:

1. ersteinmal abklären ... weil hier keine Rechtsberatung ist Wink

2. EASA http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Agentur_f%C3%BCr_Flugsicherheit

3. JA UK, ESP, GR etc pp würde aber nicht nach UK gehen weil es relativ teuer ist ...
Wenn du eine JAA bzw EASA ausgestellte Lizenz hast must du diese nicht nach Deutschland übertragen sonst müsstest du wieder eine ZÜP nachweisen (ZÜP ist eine deutsche Hürde - ein Beamter hat mal wieder seine DASEINSBERECHTIGUNG haben müssen).
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StefanMe
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 06.10.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Sa Okt 08, 2011 7:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

1. ja das werde ich Wink

2. Ok, also wenn ich das richtiv verstehe haben Hauptsächlich wir deutschen eine Extra Behörde dafür oder? Eben die, die die ZÜB austellt... Wenn ich jetzt meine Lizenz im EU Ausland beantrage, brauch ich kein ZÜB sondern beantrage Automatisch bei der EASA. Richtig?
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Domte
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: So Okt 09, 2011 8:15 am    Titel: Antworten mit Zitat

Zu 2 http://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__7.html
Arrow lesen , verstehen, eigene Recherche, nachfragen ...
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Okt 10, 2011 9:09 am    Titel: Antworten mit Zitat

wenn das mit 5 jahren funktioniert, lohnt sich die geshichte mit dem ausland.

frag aber erstmal bei deiner flugschule deines vertrauens: es kann theoretisch sein, dass "alkohol" irgendwie irgendwo kleben bleibt. die flugschulen wissen das genau. in dem fall würde sich auch keine ausländische lizenz lohnen, wenn du darauf spekulierst darüber an eine deutsche lizenz zu kommen --> dann belibt sir nur noch FAA für immer (damit fliegst du dann nur amerikanisch zugelassene flugzeuge)

gruß,
udo
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Domte
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Mo Okt 10, 2011 10:05 am    Titel: Antworten mit Zitat

joyflight hat folgendes geschrieben:
in dem fall würde sich auch keine ausländische lizenz lohnen, wenn du darauf spekulierst darüber an eine deutsche lizenz zu kommen --> dann belibt sir nur noch FAA für immer (damit fliegst du dann nur amerikanisch zugelassene flugzeuge)

gruß,
udo


Die EASA CAA (UK) Lizenz ist der deutschen gleichwertig und es gibt keinen mir bekannten Paragraphen welcher vorschreibt, dass der Lizenzinhaber in dem Austellungsland leben muss ... und mit den FAA Lizenzen ändert sich ja jetzt auch einiges
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo Okt 10, 2011 12:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

jou - aber mit der uk lizenz muss man dann leben.
für den falle eines jobs im cockpit muss man sowieso über kurz oder lang an eine JAR/EASA lizenz

aber gehn wir mal nicht vom schlimmsten aus, und hoffen dass in den genannten 5 jahren alles gut ist.

denn es soll airlines geben, die wollen immer die lizenz des landes wo man fliegt.
wie isses bei dir domte - du hast doch ne uk lizenz ... für welche firma fliegst du?
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radialverdichter
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Anmeldungsdatum: 18.10.2011
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Di Okt 18, 2011 6:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

"Hallo!

Ich bin ganz neu hier im Forum und schreib deswegen einfach mal drauf los.

Ich spiele gerade mit dem Gedanken eine PPL zu erwerben. Habe mir bereits eine passende Flugschule ausgesucht und bin gerade dabei die ersten Dokumente vorzubereiten.

Jetzt zu meinen Prolem:

Ich habe im Januar 2008 eine Sache geleistet über die ich nicht stolz bin. Fahren unter Alkoholeinfluss (1,3promillle) und §315c(kein Sach oder Pesonenschaden). Musste meinen Schein für ca. 11 Monate abgeben aber KEINE MPU oder Nachschulung machen. Lediglich Geldstrafe... um die 1300€

Wie stehen meine Chancen das es mich bei der Zulassung zur PPL hindert? Werden alle meine Daten und Unterlagen bereits bei der Anmeldung geprüft? Wäre ja dämlich wenn das ganze Anfange und dann dnicht zugelassen werde.

mfg Stefan"


Also...
Zu1: Das Problem, welches im Raum steht, ist die charackterliche Eignung ein Flugzeug eigenverantwortlich zu führen.

Wie es genau bei der PPL mit der Anmeldung an einer Flugschule ist, weiß ich nicht- meiner einer brauchte ein Führungszeugnis. Das sollte je nach Alter und Art der Straftat noch das einfachste Problem sein....Am besten du informierst dich mal ganz genau im Internet über die Eintragungszeiten und die Fristen, ab denen die Sache nicht mehr im Führungszeugnis steht.

Den Flugschulen selber ist es egal- sie wollen eben Geld verdienen.

Um den Punktestand in Flensburg offen zu legen, wirst du wohl nicht herumkommen nach ca. 3 Jahren, Allerdings sollten Einträge bis zu ca. 5 Punkten für einen PPL nicht unbedingt ein großes Problem darstellen.

Jetzt kommt das eigentliche Problem: ZüP

Zuverlässigkeitsüberprüfung; Völlig egal wie lange es her ist- es gibt beim Bundeszentralregister Tilgungsfristen, beim Führungszeugnis noch schneller- aber nicht im Polizeicomputer. Der sammelt alles fleißig und vergißt nicht. Und genau das willigst du unter anderem bei der ZüP ein; Daten über Vergehen/ Straftaten auch aus dem Polizeicomputer heranzuziehen.

Es ist also vollkommen egal wann du etwas angestellt hast, in Deutschland wird es dich bei der ZÜP wieder einholen.

Was passiert dann ?

Recht Simpel: Du bekommst einen Brief von deiner Landesluftfahrtbehörde; in dem steht (nur als Beispiel) "Fritzchen Mayer hat vor 35 Jahren im Supermarkt einen Kaugummi geklaut und wir wissen das jetzt". "...Daher bestehen Zweifel an Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit im Sinne des LuftSIG" (glaube das war §4).

Und jetzt kommt es auf Dich an- denn: Du wirst nicht von vorn herein abgelehnt, sondern sollst dich dazu erklären.

Wenn du das ordentlich machst, besteht eine Chance, dass du trotzdem als Zuverlässig eingestuft wirst.

Ich verrate Dir noch wie ich es gemacht hatte damals (allerdings ging es bei mir um eine weitaus höhere Lizenz und ich hatte ein ähnliches Problem, allerdings null Punkte in Flensburg und es hatte nix mit Verkehr zu tun):

- Rechtsanwalt: in dem Fall sollte es nicht irgendeiner sein, sondern ein Experte auf dem Gebiet mit Erfahrung
- guter Leumund (ich hatte 2 Stellungnahmen von Institutionen beigefügt, mit denen ich lange zu tun hatte und natürlich nur mit guten Referenzen)
- persönliches Schreiben, in dem du dich erklärst.

Der Rechtsanwalt hatte das alles gegengecheckt und Formulierungen verbessert, ist aber zunächst nicht offiziell aktiv geworden mit Anschreiben und Briefkopf.

Er selber war eher skeptisch in meinem Fall- und siehe da- 2 Wochen später hatte ich die positive ZÜP in der Hand, habe sie seitdem fortwährend und verdiene in dem Beruf meine Brötchen.


Wenn dir dieser Weg zu hürdenreich ist, solltest du auch wissen das gerade in den USA schon bei der erten Einreise Daten über Straftaten übermittelt werden...und dann gib mal bei der Grenzpolizei an, dass Du deinen Flugschein machen möchtest^^
Außerdem kannst du nur N registrierte Flugzeuge fliegen, für die Konvertierung fallen wieder Gebühren an...und alles was mit Fliegerei zu tun hat, ist nunmal teuer...

Ausland generell: Ist eine Möglichkeit- am besten kein EU Mitglied, aber ein JAA Mitglied, indem du dann eine PPL nach JAR machst (ab April2012 EASA). Da sollte das einfacher sein und unabhängig von deutschen Behörden. Und mit einer EASA oder JAR PPL Lizenz, kannst du alle europäischen Flugzeuge, die für einen Piloten zugelassen sind, nicht gewerblich unter Sichtflugbedingungen führen. Fragt sich nur, wie viel du dabei draufzahlst...es geht ja nicht nur um die evtl. günstigeren Charterkosten für Flugzeug, sondern auch um Unterkunft, Lebensunterhalt, bla...

Hoffe, ich konnte dir mit dem Beitrag behilflich sein.

Beste Grüße aus dem oberen Charlie Luftraum Smile
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Eazy
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Anmeldungsdatum: 23.04.2003
Beiträge: 255

BeitragVerfasst am: Fr Nov 04, 2011 6:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann auf Basis eines ähnlichen Falles eines guten Piloten-Freundes (PPL i.V.m. einigen Flensburg-Punkten durch Geschwindigkeit und Rotlicht) etwas schildern:

Seine ZÜP hat er problemlos bekommen. Diese beurteilt "lediglich" den Hintergrund im Sinne des LuftSICHERHEITSgesetzes. Dabei geht es nicht um das sichere Führen eines Luftfahrzeuges, sonder um die Luftsicherheit allgemein. Die englische Sprache ist hier genauer: gemeint ist Security, nicht Safety. Diese Prüfung erfolgt auch für jeden LH-Mitarbeiter mit gelbem Ausweis, nicht nur für Piloten (Zutritt zu sicherheitsrelevanten Bereichen etc.)

Wer dann aber meinen Freund ausbremste, das war die Landesluftfahrtbehörde. Diese kann nämlich, wenn Zweifel an der chrakterlichen Eignung zum FÜHREN eines Luftfahrzeuges auftreten, dies entsprechend untersagen. Im Falle meines Freundes führte es dazu, dass er erst die theoretische Prüfung machen durfte, nachdem sein Punktlevel nachgewiesen unter einem Wert war. Vor der praktischen Prüfung musste er dies dann erneut nachweisen.

Ich würde Dir also dringend raten, dich mal in Ruhe mit Deiner zuständigen Landesluftfahrtbehörde zu unterhalten. Die beißen eigentlich nicht. So kannst Du Enttäuschungen und auch Fehlinvestitionen vermeiden.
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Nov 06, 2011 11:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

radialverdichter hat folgendes geschrieben:
.... Allerdings sollten Einträge bis zu ca. 5 Punkten für einen PPL nicht unbedingt ein großes Problem darstellen.


bitte keine falschen hoffnungen wecken: es sollten keine unfälle mit todesfolgen oder alk als ursächlich gewesen sein. das ist übrigens ein grund - der einzig sinnvolle wahrscheinlich - dass vor der züp schon hierauf geachtet wurde.

weiterhin sind 5 punkte schon als oberstes limit - mit 3en gehts eher "locker" (aber auch da möglichst ohne alk)

udo
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