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Warringer
Captain
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Anmeldungsdatum: 25.02.2003
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: Di Okt 05, 2004 12:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@OuterMarker:
Das ist natürlich eine schöne Möglichkeit, beim Infotag durften wir zwar auch mit Schülern und Lehrern
sprechen aber so ist das schon etwas anderes.

@blablubb:
Selbst wenn man früher bis zu einem bestimmten Punkt des Auswahlverfahrens gekommen sein mag,
heute achtet man bei DLR und Lufthansa sehr darauf dass die Bewerber die Allgemeine Hochschulreife
besitzen. Das hängt damit zusammen dass aufgrund der weniger gewordenen Ausbildungsplätze
möglichst viele Bewerber vorselektiert werden sollen/müssen. Ich könnte mir vorstellen dass die Kosten
bei einer derart falschen Angabe (es wird ja mehrfach eindeutig darauf hingewiesen) in Rechnung
gestellt werden. Aber das ist letztlich eine rechtliche Entscheidung.

Vielleicht lag es ja auch daran dass man sich früher für das ILST-Studium noch mit Fachabi bewerben
konnte? Die Bewerbung ist ja grundsätzlich die gleiche, genauso wie das Auswahlverfahren. Darauf sind
die Bewerber dann wohl erst im Interview angesprochen worden. Oder gibt es jemanden der mit
Fachabi wirklich die Ausbildung begonnen hat?
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blablubb
Captain
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 1485
Wohnort: tal zwischen bergen

BeitragVerfasst am: Di Okt 05, 2004 2:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

´ja.... das würd mich in dem zusammenhang auch interessieren!


grüße
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jonas
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: Di Okt 05, 2004 3:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mir sicher, dass die Haftung seitens des Bewerbers allgemein auf ziemlich wackeligen Füßen steht!!! Begründung: Es handelt sich um ein Auswahlverfahren!!! Rechtlich gesehen gibt es da EINIGE Schlupflöcher, es gab diesbzgl. auch Präzedenz-Urteile diverser Gerichte, in deren Vorfeld potentielle Arbeitgeber ERFOLGLOS versuchten, Bewerbern aufgrund von angeblichen Falschaussagen eine gewisse Haftung an entstandenen Selektionskosten aufzubürden!!!
Das weiß die DLR natürlich... Deshalb versucht man es über Druck! Bestes Beispiel dafür: Das angeblich rechtsgültige Verbot über die Veröffentlichung von Original-Aufgaben! Ich finde es bis heute ziemlich schade, dass sämtliche Aufgaben, von denen viele Bewerber profitieren konnten, gelöscht wurden aufgrund von Drohgebärden seitens der DLR! Was wäre der nächste Schritt der DLR gewesen??? Rechtlich gesehen, hätten sie gar nichts machen können!!! Keiner der Bewerber, mich eingeschlossen, hat im Vorfeld irgendwelche Einverständniserkärungen, AGB´s, etc. unterschrieben, dass Aufgaben nicht veröffentlicht werden dürfen. Und wenn es so wäre? Kein Gericht wird in solch einem Fall irgendeine Art der Haftung dem Bewerber auferlegen!!!

Der Sachverhalt mit der Haftung zieht natürlich auch weitere Kreise, selbst noch in der Ausbildung! Wie oft hat man schon von diversen Fällen gehört, die sich, nachdem die LH den Ausbildungsvertrag aus den unterschiedlichsten Gründen aufgekündigt hat, ERFOLGREICH wieder in den Konzern geklagt haben, bzw. von Auszubildenden, die die bisherigen entstandenen Ausbildungskosten bis zum Austritt storniert bekamen!
Die Richter an Arbeitsgerichten etc. stehen fast immer auf der Seite der Arbeitnehmer...

Oder ein anderes Beispiel bzgl. individueller Haftung: Was würde denn passieren, wenn ein erfolgreicher Bewerber in seinem Interview angegeben hätte, dass er bei keinem Vorbereiter gewesen sei bzw er das "glaubhaft" wider besseren Wissens versichert hat (auch in schriftlicher Form), und sich dann später während der Ausbildung herausstellt, dass er gelogen hat??? Richtig, gar nichts...

Begründung der Richter in solchen Situationen (sinngemäß): Bei Bewerbern wird in Auswahlverfahren oder Assessment-Centern häufig wissentlich bzw. absichtlich ein hoher psychischer und emotionaler Druck erzeugt, um das individuelle Verhalten in grenzwertigen Situationen besser einschätzen zu können, weshalb sich die durchführenden Organe selbst am Rande bzw. in einer Grauzone geltenden Rechts bewegen!

Natürlich ist es eine andere Sache, ob man als Bewerber gerade im Hinblick auf das zukünftige Arbeitsklima in der Firma nicht doch lieber mit offenen Karten spielen sollte...

WHO KNOWS...

Gruß, jonas


Zuletzt bearbeitet von jonas am Di Okt 05, 2004 5:12 pm, insgesamt 2-mal bearbeitet
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MasterCaution
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Anmeldungsdatum: 06.10.2003
Beiträge: 740

BeitragVerfasst am: Di Okt 05, 2004 3:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Jonas,

die Argumentation hinkt etwas!

Du musst bei der Online Bewerbung ein Kreuz vor ein Kästchen machen, welche Schulbildung du hast und später versicherst du mit deiner Unterschrift, dass alle Angaben korrekt waren ( Zettel nach bestandener BU)! Und wenn du vor einem Arbeitsgericht stehst und das DLR den Zettel vorlegt, wo du unterschrieben hast, dass du ABI hast und das gar nicht stimmt, wird das Gericht sicherlich nicht auf deiner Seite sein.

Bei der Vorbereitungsseminargeschichte unterschreibst du GAR NIX!!! Bei meiner FQ z.b. musste ich das nicht und wurde nur im Interview danach gefragt.

Äpfel kann man nicht mit Birnen vergleichen!

Master
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jonas
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: Di Okt 05, 2004 4:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

MasterCaution hat folgendes geschrieben:
Jonas,

die Argumentation hinkt etwas!

...und später versicherst du mit deiner Unterschrift, dass alle Angaben korrekt waren! Und wenn du vor einem Arbeitsgericht stehst und das DLR den Zettel vorlegt, wo du unterschrieben hast, dass du ABI hast und das gar nicht stimmt, wird das Gericht sicherlich nicht auf deiner Seite sein.


Richtig, MC!!! Ich meinte natürlich auch nicht explizit das Beispiel mit dem Abi vs Fachhochschulreife! Hab mich etwas mißverständlich ausgedrückt. Mein posting war allgemein auf potentielle Haftung seitens des Bewerbers bezogen. Natürlich ist es das Recht eines Arbeitgebers, einen Bewerber abzulehnen, weil dieser falsche Angaben bzgl. seiner vorangegangenen Schulbildung macht!!! So war das auch gar nicht von mir gemeint... Very Happy

Das wäre ja genauso, als wenn ich mich mit meinem Vordiplom auf eine Stelle als Ingenieur bewerbe, in deren Ausschreibung ein Hochschulabschluss gefordert ist! Wink

Gruß, jonas
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jonas
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: Di Okt 05, 2004 5:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

P.S:

Ich bleibe dabei, dass Originalaufgaben aus der BU (Mathe, Englisch, Technisches Verständnis, Vokabeln, Kopfrechnen,etc.) veröffentlicht werden dürften, OHNE dass es rechtliche Konsequenzen für die jeweilige Person hat!!!

Was meint ihr dazu??? Mich interessiert sehr eure Meinung diesbzgl. ...

Pro´s/Contra´s???

Warum sonst darf zB. ein Vorbereiter mit einem KOMMERZIELLEN Hintergedanken das Repertoire der Originalfragen mit Antworten auf eine CD-ROM brennen und als Einzel-Lizenzen an Leute VERKAUFEN ?!

Glaubt ihr, dass die DLR nicht schon längst den M***** oder sonstwen verklagt hätte, wenn sie nur könnte ?!
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Warringer
Captain
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Anmeldungsdatum: 25.02.2003
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: Di Okt 05, 2004 7:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

jonas hat folgendes geschrieben:
Begründung der Richter in solchen Situationen (sinngemäß): Bei Bewerbern wird in Auswahlverfahren oder Assessment-Centern häufig wissentlich bzw. absichtlich ein hoher psychischer und emotionaler Druck erzeugt, um das individuelle Verhalten in grenzwertigen Situationen besser einschätzen zu können, weshalb sich die durchführenden Organe selbst am Rande bzw. in einer Grauzone geltenden Rechts bewegen!


Definitiv, aber die Angabe der Ausbildungsart ist ein Fixum das mehrfach schon vor der Bewerbung als
Voraussetzung bekannt gegeben und auch abgefragt wird. Z.B. muss man in der Onlinebewerbung seine
genauen Punktzahlen aus der Sekundarstufe II angeben. Das läuft dann nicht mehr so ohne weiteres unter
dem Punkt "Versehen".

Rechtlich könnte man Lufthansa/DLR (das gesamte Auswahlverfahren betrachtend) nur auferlegen, den
Nachweis über die Allgemeine Hochschulreife mit der Bewerbung zu erbringen. So war es früher auch, seit
nur noch die Online-Bewerbung zugelassen wird dieser Nachweis erst mit der FQ erbracht.
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