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Vorhandenes Medical II

 
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CarstenSky
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 19.01.2012
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Fr Jan 27, 2012 1:26 pm    Titel: Vorhandenes Medical II Antworten mit Zitat

Hi zusammen,

ich bin im Besitz eines gültigen Medical Klasse II.

Wenn ich jetzt ein Klasse I-Medical brauche, muss ich dann trotzdem alle Untersuchungen durchlaufen, also brauche ich auch eine Erstuntersuchung vom Augenarzt etc...?

Danke schonmal für eure Antworten =)

Gruß
CarstenSky
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Fr Jan 27, 2012 2:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das Class II Medical bringt überhaupt nichts.

Es ist immer eine volle Class I Erstuntersuchung nötig.

Gruß, Marcus
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CarstenSky
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 19.01.2012
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Fr Jan 27, 2012 3:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke =)
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Da_Rudi
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 18.05.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Di Apr 10, 2012 7:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

andere Frage, wenn man schon ein vorhandes Medical Class I hat, muss man dann bei der Lufthansa trotzdem das komplette Medical machen oder nur spezielle Untersuchungen die beim normalen Medical nicht gemacht werden ? ,.. und sind die da in der Lage einen zu grounden wenn man dort Test nicht besteht die man vllt. vorher bestanden hat oder ähnlich ?

Lg !
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Di Apr 10, 2012 9:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

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Da_Rudi
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 18.05.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mi Apr 11, 2012 12:21 am    Titel: Antworten mit Zitat

Auf meinen grammatikalisch und orthographisch wenig wertvollen Beitrag hab ich wohl nichts anderes verdient als solch eine kurze Antwort =D.

Wenn ich das richtig interpretiere, dann muss man den Test in all seiner tiefe aufjedenfall machen, ohne das man gewisse Tests auslassen kann weil man sie schon durchgeführt hat, kann aber nicht gegroundet werden wenn man Tests die man beim eigenen Fliegerarzt bestanden hat, dort nicht besteht ?.. worauf beruht die 2. Aussage? Wenn es eine normale flugmedizinische Untersuchung ist müssten die doch auch in der Lage sein einen berechtigen Piloten bei nichterfüllung bestimmter Kriterien zu grounden ? oder sind das dort keine anerkannten Fliegerärzte ?

MfG und etwas mehr Mühe ! Smile
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
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BeitragVerfasst am: Mi Apr 11, 2012 8:40 am    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, lag nicht an dir, dass ich gestern kurz angebunden war:

erklärung zu 1. ja, komplette untersuchung:
jede, vor allem "erst"untersuchungen basieren immer auf anamnese.
das heisst: infos aus vorhergehenden untersuchungen oder persönlichen erinnerungen/vorfällen/krankheiten gehen immer in die untersuchung und aktuellen diagnosen mit ein. man kann also per schulmedizinischen gesetzen die vergangenheit nie ausschliessen, die ist da, man kann sie nicht ungeschehen machen.

inwiefern das die lusthansa vorab nur teilweise berücksichtigen kann/soll, würde mehr procedure-aufwand machen, als einfach alles standardmäßig nochmal zu protokollieren.

erklärung zu 2. nein - ebenso wie bei vorigem punkt kann die lusthansa nicht in die vergangenheit eingreifen. eventuell nur für sehr alte kandidaten *) (die aber per definition nicht bei lufthansens rein kommen) könnten sich werte dramatisch verändert haben. wenn man dadurch tatsächlich untauglich werden sollte, würde dies auch bei jedem AME auffallen ... also wäre die fliegerische laufbahn sowieso demnächst beendet.
diese sehr selten statistische gruppe ist aber nicht das ziel der untersuchung, sondern eher die schnittmenge von menschen, die im prinzip tauglich sind, nicht aber erhöhte anforderungen der LH erfüllen (die aber nicht zu untauglichkeit führen können)

*) sonderfall uralt-opis: bei erstuntersuchung gilt z b ein niedrigerer dezibel-wert beim hörtest. wie dies bei LH-AMC gehandhabt wird, wäre eine offene frage an FRA-AMC. nach reiner logik kann aber deshalb nicht tauglichkeit aberkannt werden, denn selbst als LH-erstuntersuchung aus protokoll-zwecken, ist es immer noch eine personen-folge-untersuchung (welche nach JAR höhere Werte zulässt), du musst aber damit rechnen dass dich die LH mit dem so degenerierten gehör nicht mehr will.

gesunde grüße,
udo
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Do Apr 12, 2012 1:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, wenn jetzt Sachen gefunden werden die einer JAR Folgeuntersuchung im Wege stehen (z.B. Visus < 0.7, Farbfehlsichtigkeit, Herzerkrankung etc.) dann wird die LH das an das LBA melden (müssen) und das LBA wird die Tauglichkeit entziehen.

Gruß, Marcus
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Do Apr 12, 2012 8:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EDML hat folgendes geschrieben:
Na ja, wenn jetzt Sachen gefunden werden die einer JAR Folgeuntersuchung im Wege stehen ...


genau daruaf wollte ich hinaus: die aufgezählten beispiele (sowie alle weiteren theoretischen möglichkeiten) haben alle nichts mit "LH erstuntersuchung" zu tun: wenn sowas passiert (degenerierung der eigenen gesundheit), muss man sich selbst anzeigen oder spätestens der AME würd's tun => hier gibt's absolut keine extra-probleme mit dem erneuten AMC (und gratis ist es auch noch - versucht mal so eine prophylaxe auf kassenkosten durchzuboxen ...)
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