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gregN. Senior First Officer

Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 45
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Verfasst am: Sa Feb 02, 2008 4:54 pm Titel: Gültigkeit BU/FQ |
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hallo
hab ma ne frage, die ich mir leider mit der sufu nicht beantworten konnte..
wie lange sind BU und FQ gültig!? _________________ BU 240108 -> YES! |
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Backi Gast
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Verfasst am: Sa Feb 02, 2008 5:05 pm Titel: |
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Jeweils ein Jahr!!!
mfg backi |
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adeg Captain

Anmeldungsdatum: 09.07.2006 Beiträge: 111 Wohnort: Österreich  |
Verfasst am: Mo Mai 05, 2008 7:23 pm Titel: |
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Und wie ist das zum Beispiel für folgende Situation: Angenommen ich mache heuer im Dezember die FQ, im Mai die Matura/Abitur (ja, bei entsprechendem Notendurchschnitt kann man auch schon die FQ vor der Abschlussklausur machen) und mache dann ab Juli Zivildienst 9 Monate, dass heißt ich könnte mit meiner Schulung im darauffolgendem Jahr im März beginnen - das geht dann wohl nicht oder ?!
Gilt das gleiche eigentlich für die AUA auch?
Danke und lg |
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Double T Navigator

Anmeldungsdatum: 18.01.2008 Beiträge: 39 Wohnort: Mainz  |
Verfasst am: Di Mai 06, 2008 2:00 pm Titel: |
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Wenn du die FQ bestanden hast, musst du kein Zivildienst mehr machen. _________________ 384.NFF
Citation |
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adeg Captain

Anmeldungsdatum: 09.07.2006 Beiträge: 111 Wohnort: Österreich  |
Verfasst am: Di Mai 06, 2008 3:03 pm Titel: |
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Haha der war gut.
Natürlich muss ich Zivildienst machen, nur kann ich die FQ schon vor dem abgeleisteten Zivildienst machen . |
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Hukke Captain


Anmeldungsdatum: 25.04.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: Di Mai 06, 2008 6:18 pm Titel: |
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sobald du in einem nff drinne bist, also in der schulung, kann die Lufthansa einen Brief an Vater Staat schreiben, dass du keinen Wehrdienst / Zivildienst ableisten musst in deiner Ausbildung, da es dem Konzern (LH) aus wirtschaftlicher Sicht schadet. Und nach der Ausbildung könnte man eingezogen werden, dies passiert aba maximal in 1% der Fälle^^
also versuch alles rauszuzögern um deine schulung zu beginnen  |
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O.B. Captain


Anmeldungsdatum: 22.05.2007 Beiträge: 1348
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Verfasst am: Di Mai 06, 2008 6:34 pm Titel: |
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Bei einem unterschriebenen Ausbildungsvertrag keinen Wehr-/Zivildienst mehr machen zu müssen ist völlig normal, ABER im Grunde wird man nur zurückgestellt, normalerweise kann man nach Beenden der Ausbildung wieder gezogen werden.
Ob das aber schon jemandem bei der LH passiert ist, ist mir unbekannt. _________________ A320 |
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adeg Captain

Anmeldungsdatum: 09.07.2006 Beiträge: 111 Wohnort: Österreich  |
Verfasst am: Di Mai 06, 2008 8:00 pm Titel: |
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Wow das geht wirklich?
Gut, dann sorry - das hab ich echt nicht gewusst.
Naja geht das auch wenn ich als Österreicher bei der LH bin?
Mich würd aber eine Antwort auf meine ursprünglich gestellte Frage aber trotzdem interessieren, weil ich glaub ich trotzdem Zivi mach. Ist ja auch ne moralische Pflicht, neben vielen Erfahrungen (ich glaub die Diskussion gabs hier schon mal...)
Danke  |
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Intercepter Captain

Anmeldungsdatum: 17.05.2007 Beiträge: 377 Wohnort: Wien/Linz  |
Verfasst am: Mi Mai 07, 2008 9:03 am Titel: |
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Das funktioniert viell in Deutschland, aber in Österreich gibt es sicher keine Freistellung, Aufschub ja, aber danach wird man eingezogen... _________________ "Lufthansa 3811, just for information, in Österreich roll ma auf der gelben Linie" |
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Basti_HH Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 14
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Verfasst am: So Mai 11, 2008 11:55 am Titel: |
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Naja, wie es die Österreicher handhaben weiß ich nicht. In D langt manchmal schon ein Brief, das du verweigerst weil in deinen Augen die allgemeine Wehrpflicht nicht gegeben ist und besonders Leute die schlechter als T1/T2 gemustert wurden gar nicht mehr eingezogen werden. Soll auch schon geholfen haben. |
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Duffman Captain


Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 263
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Verfasst am: Do Jun 05, 2008 1:22 pm Titel: |
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wie siehts denn mit folgendem Fall aus:
ich möchte die Ausbildung erst im Herbst 2009 beginnen - hab die BU aber im kommenden Juli.
a) soll ich nach der BU (sollte ich sie schaffen) der LH mitteilen, dass ich erst ende 09 anfangen will und teilt dich mich dann für eine FQ ein (oder kann man da dann auch noch Wünsche äußern?)
b) die FQ ist ja ein Jahr gültig ... heisst das, dass bis dahin dann auch die Ausbildung begonnen werden muss? oder muss in diesem Jahr das Medical erfolgen?
Juli BU > März/April FQ > NFF Start Ende des Jahres
wär mein liebster Ablauf  _________________ flying is my passion and hopefully soon my profession ... oh yeah |
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Idaho Captain

Anmeldungsdatum: 25.04.2008 Beiträge: 187 Wohnort: Lippstadt  |
Verfasst am: Do Jun 05, 2008 1:41 pm Titel: |
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Ich meine, dass du nach der BU noch mal angeben kannst, ab wann du für die FQ und ab wann du für die Schulung zur Verfügung stehst. Dann wirst du entsprechend eingeteilt. _________________ 371. NFF
"When once you have tasted flight, you will forever walk the earth with your eyes turned skyward, for there you have been, and there you will always long to return." |
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