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Gültigkeit BU/FQ
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gregN.
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: Sa Feb 02, 2008 4:54 pm    Titel: Gültigkeit BU/FQ Antworten mit Zitat

hallo

hab ma ne frage, die ich mir leider mit der sufu nicht beantworten konnte..

wie lange sind BU und FQ gültig!?
_________________
BU 240108 -> YES!
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Backi
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Feb 02, 2008 5:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Jeweils ein Jahr!!!

mfg backi
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adeg
Captain
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Anmeldungsdatum: 09.07.2006
Beiträge: 111
Wohnort: Österreich

BeitragVerfasst am: Mo Mai 05, 2008 7:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie ist das zum Beispiel für folgende Situation: Angenommen ich mache heuer im Dezember die FQ, im Mai die Matura/Abitur (ja, bei entsprechendem Notendurchschnitt kann man auch schon die FQ vor der Abschlussklausur machen) und mache dann ab Juli Zivildienst 9 Monate, dass heißt ich könnte mit meiner Schulung im darauffolgendem Jahr im März beginnen - das geht dann wohl nicht oder Rolling Eyes ?!

Gilt das gleiche eigentlich für die AUA auch?



Danke und lg
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Double T
Navigator
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Anmeldungsdatum: 18.01.2008
Beiträge: 39
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: Di Mai 06, 2008 2:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du die FQ bestanden hast, musst du kein Zivildienst mehr machen.
_________________
384.NFF
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adeg
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Anmeldungsdatum: 09.07.2006
Beiträge: 111
Wohnort: Österreich

BeitragVerfasst am: Di Mai 06, 2008 3:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Haha der war gut. Laughing



Natürlich muss ich Zivildienst machen, nur kann ich die FQ schon vor dem abgeleisteten Zivildienst machen Wink .
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Hukke
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Anmeldungsdatum: 25.04.2008
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: Di Mai 06, 2008 6:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

sobald du in einem nff drinne bist, also in der schulung, kann die Lufthansa einen Brief an Vater Staat schreiben, dass du keinen Wehrdienst / Zivildienst ableisten musst in deiner Ausbildung, da es dem Konzern (LH) aus wirtschaftlicher Sicht schadet. Und nach der Ausbildung könnte man eingezogen werden, dies passiert aba maximal in 1% der Fälle^^
also versuch alles rauszuzögern um deine schulung zu beginnen Wink
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O.B.
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Anmeldungsdatum: 22.05.2007
Beiträge: 1348

BeitragVerfasst am: Di Mai 06, 2008 6:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem unterschriebenen Ausbildungsvertrag keinen Wehr-/Zivildienst mehr machen zu müssen ist völlig normal, ABER im Grunde wird man nur zurückgestellt, normalerweise kann man nach Beenden der Ausbildung wieder gezogen werden.

Ob das aber schon jemandem bei der LH passiert ist, ist mir unbekannt.
_________________
A320
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adeg
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Anmeldungsdatum: 09.07.2006
Beiträge: 111
Wohnort: Österreich

BeitragVerfasst am: Di Mai 06, 2008 8:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wow das geht wirklich? Shocked
Gut, dann sorry - das hab ich echt nicht gewusst.
Naja geht das auch wenn ich als Österreicher bei der LH bin?

Mich würd aber eine Antwort auf meine ursprünglich gestellte Frage aber trotzdem interessieren, weil ich glaub ich trotzdem Zivi mach. Ist ja auch ne moralische Pflicht, neben vielen Erfahrungen (ich glaub die Diskussion gabs hier schon mal...)

Danke Very Happy
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Intercepter
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Anmeldungsdatum: 17.05.2007
Beiträge: 377
Wohnort: Wien/Linz

BeitragVerfasst am: Mi Mai 07, 2008 9:03 am    Titel: Antworten mit Zitat

Das funktioniert viell in Deutschland, aber in Österreich gibt es sicher keine Freistellung, Aufschub ja, aber danach wird man eingezogen...
_________________
"Lufthansa 3811, just for information, in Österreich roll ma auf der gelben Linie"
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Basti_HH
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: So Mai 11, 2008 11:55 am    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wie es die Österreicher handhaben weiß ich nicht. In D langt manchmal schon ein Brief, das du verweigerst weil in deinen Augen die allgemeine Wehrpflicht nicht gegeben ist und besonders Leute die schlechter als T1/T2 gemustert wurden gar nicht mehr eingezogen werden. Soll auch schon geholfen haben.
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Duffman
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 263

BeitragVerfasst am: Do Jun 05, 2008 1:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wie siehts denn mit folgendem Fall aus:

ich möchte die Ausbildung erst im Herbst 2009 beginnen - hab die BU aber im kommenden Juli.

a) soll ich nach der BU (sollte ich sie schaffen) der LH mitteilen, dass ich erst ende 09 anfangen will und teilt dich mich dann für eine FQ ein (oder kann man da dann auch noch Wünsche äußern?)

b) die FQ ist ja ein Jahr gültig ... heisst das, dass bis dahin dann auch die Ausbildung begonnen werden muss? oder muss in diesem Jahr das Medical erfolgen?

Juli BU > März/April FQ > NFF Start Ende des Jahres

wär mein liebster Ablauf Very Happy
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Idaho
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Anmeldungsdatum: 25.04.2008
Beiträge: 187
Wohnort: Lippstadt

BeitragVerfasst am: Do Jun 05, 2008 1:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine, dass du nach der BU noch mal angeben kannst, ab wann du für die FQ und ab wann du für die Schulung zur Verfügung stehst. Dann wirst du entsprechend eingeteilt.
_________________
371. NFF

"When once you have tasted flight, you will forever walk the earth with your eyes turned skyward, for there you have been, and there you will always long to return."
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