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ZÜP Zuverlässigkeitsüberprüfung

 
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chris678
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 27.07.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di Jul 27, 2010 9:27 am    Titel: ZÜP Zuverlässigkeitsüberprüfung Antworten mit Zitat

Ich bin auf der Suche nach seriösen Informationen zur ZÜP!

- ATPL in Österreich, ist hier auch eine ZÜP nötig?

- Ich habe im urlaub in England eine Straftat(Körperverl.) begangen, die zu
einer Verurteilung führte (€500). Eine Vorstrafe mit drei Jahren Gültigkeit.
Erfährt das österr. Luftfahrtamt davon? Wie lang ist dies für die ZÜP
Relevant?
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joyflight
Captain
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2166
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Do Jul 29, 2010 9:31 am    Titel: Antworten mit Zitat

1. ZÜP gibts nur im geliebten deutschland (eine schröder aktion, wonach er ein paar milliarden nach dem 11. sept unterbringen musste - er hat's dem wähler versprochen)

2. straftaten sind nicht nur in deutschland relevant, i d R gibts bei jeder lizenzierung, in jedem land, sowas wie straftaten-register-abfrage (D: führungszeugnis, bundeszentralregister)
in D ist nicht geldsumme relevant, sondern tagessätze - siehe hier:
http://www.nederobert.de/one/buchen/024be497690ca6705/index.html

wie es unser nachbarn handhaben - googel es dir selbst
bevor du aber auswanderst, ohne dein deutsches register zu kennen - beantrag mal.
und bleib sauber
Wink

gruß,
udo
_________________
http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/
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chris678
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 27.07.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Sa Jul 31, 2010 5:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für die antwort.

allerdings bin ich Österreicher und soweit ich weiß muss man auch hier eine ZÜP beantragen um als Pilot tätig zu sein.

die frage ist:
ob auch ausländische register durchforscht werden

und ob eine Verurteilung zu einer Strafe unter 90TS (keine Vorstrafe) auch zu einer negativen züp führen.

Question
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charlietango
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Anmeldungsdatum: 15.12.2009
Beiträge: 335

BeitragVerfasst am: Sa Jul 31, 2010 11:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja es wird soweit ich weiss auch überprüft, ob man Straftaten im Ausland begangen hat und bei deiner Strafe würde ich mir nicht so große Hoffnungen machen aber letzten Endes liegt es in der Hand des Sachbearbeiters.
Und im Worst case kannst du deine ATPL auch im Ausland machen, in GB gibt es glaube ich zb. nicht sowas wie eine ZÜP.
Naja wünsche dir viel Erfolg, vieleicht wirds ja doch was.
Wink
_________________
IC E611 Cool
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Aviator05
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 450
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Mi Aug 04, 2010 10:33 am    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte jemandem die ZÜP nicht ausgestellt werden, so bleibt mit Sicherheit der Rechtsweg offen....

Grüße!
_________________
"We have clearance, Clarence."
"Roger, Roger."
"What's our vector, Victor ?"
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ice-ice-baby
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Anmeldungsdatum: 23.11.2010
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mi Sep 14, 2011 9:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Aviator05 hat folgendes geschrieben:
Sollte jemandem die ZÜP nicht ausgestellt werden, so bleibt mit Sicherheit der Rechtsweg offen....


Hmm, ist denn dazu näheres bekannt? Ich steh vor dem Problem, dass ich zwar im Führungszeugnis+VZR nichts mehr stehen habe, aber dafür noch im BZRG.

Kann ich denn VOR Bewerbung bei ner Airline eine ZÜP anfordern? Denn wenn ich die nicht bekomme, kann ich mir den Aufwand und die Hoffnung ja sparen. Oder soll ich mich einfach an ne private Fliegerschule wenden, damit die das beantragen können? Ich verzweifel an dieser ZÜP... Crying or Very sad

Und noch was: könnte man mir die ZÜP verweigern selbst wenn die Einträge im BZRG getilgt sind, sprich im Führungszeugnis+VZR+BZRG nichts mehr steht?
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DBate
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Anmeldungsdatum: 03.08.2010
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: Do Sep 15, 2011 12:31 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso fragst Du nicht direkt bei der zuständigen Behörde nach? Die sollten Dir eine genaue Auskunft geben können.

Und was Deine Idee angeht eine private Flugschule mit der Beantragung der ZUP zu beauftragen... ich glaube nicht, dass das hilft bzw. möglich ist. In meinem Fall muss ich die ZUP auch seit Einführung derselbigen selber beantragen und kann dies nicht an meinen Arbeitgegber 'abtreten'.

Gruss,
DBate
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ice-ice-baby
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 23.11.2010
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Do Sep 15, 2011 8:20 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube man kann nicht einfach bei der (Luftsicherheits-)Behörde nachfragen, daher hab ich das mit dem Umweg über die Flugschuler überlegt. Hab mir nämlich mehrere Antragsvordrucke von Behörden angesehen und dort muss man die Lizenzart und Flugschule angeben.

Update: Hab soeben mit der zuständigen Behörde telefoniert. Man kann diese ZÜP wirklich nicht 'einfach so' beantragen, es wird ein Arbeitsvertrag im ZÜP-relevanten Bereich vorausgesetzt; das kann auch ein Ausbildungsvertrag bei ner Flugschule sein.
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B1900D
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Do Sep 15, 2011 8:42 am    Titel: Antworten mit Zitat

Du mußt als angehender Pilot lernen, mal ein paar Dinge selbständig zu erledigen - im Internet lädst du dir das entsprechenede Formular von der Landesluftfahrtbehörde die für dich zuständig ist herunter, füllst das aus und schickst es mit der Bescheinigung deiner Flugschule und allem, was die sonst noch von dir brauchen dahin. Dann bekommst du irgendwann deine ZÜP und die Aufforderung für die Dienstleistung ein paar €uros zu überweisen und schon ist der Käs' gegessen.

Edit: na siehste - geht doch...
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domdom01
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Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 444

BeitragVerfasst am: Do Sep 15, 2011 9:40 am    Titel: Antworten mit Zitat

In Österreich gibt es keine ZÜP. Du musst der Behörde ein polizeil. Führungszeugnis vorlegen. Dieses kannst du bei jeder Polizeidienststelle beantragen (kostet glaub ich um die EUR 20,-). Denke nicht, das darin ausländische Straftaten (vor allem in dem geringen Ausmass) auftauchen. Aber wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, dann hol dir doch einfach mal eines...
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MD11
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