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chris678 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 27.07.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di Jul 27, 2010 9:27 am Titel: ZÜP Zuverlässigkeitsüberprüfung |
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Ich bin auf der Suche nach seriösen Informationen zur ZÜP!
- ATPL in Österreich, ist hier auch eine ZÜP nötig?
- Ich habe im urlaub in England eine Straftat(Körperverl.) begangen, die zu
einer Verurteilung führte (€500). Eine Vorstrafe mit drei Jahren Gültigkeit.
Erfährt das österr. Luftfahrtamt davon? Wie lang ist dies für die ZÜP
Relevant? |
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joyflight Captain

Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München  |
Verfasst am: Do Jul 29, 2010 9:31 am Titel: |
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1. ZÜP gibts nur im geliebten deutschland (eine schröder aktion, wonach er ein paar milliarden nach dem 11. sept unterbringen musste - er hat's dem wähler versprochen)
2. straftaten sind nicht nur in deutschland relevant, i d R gibts bei jeder lizenzierung, in jedem land, sowas wie straftaten-register-abfrage (D: führungszeugnis, bundeszentralregister)
in D ist nicht geldsumme relevant, sondern tagessätze - siehe hier:
http://www.nederobert.de/one/buchen/024be497690ca6705/index.html
wie es unser nachbarn handhaben - googel es dir selbst
bevor du aber auswanderst, ohne dein deutsches register zu kennen - beantrag mal.
und bleib sauber
gruß,
udo _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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chris678 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 27.07.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: Sa Jul 31, 2010 5:32 pm Titel: |
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vielen dank für die antwort.
allerdings bin ich Österreicher und soweit ich weiß muss man auch hier eine ZÜP beantragen um als Pilot tätig zu sein.
die frage ist:
ob auch ausländische register durchforscht werden
und ob eine Verurteilung zu einer Strafe unter 90TS (keine Vorstrafe) auch zu einer negativen züp führen.
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charlietango Captain

Anmeldungsdatum: 15.12.2009 Beiträge: 335
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Verfasst am: Sa Jul 31, 2010 11:10 pm Titel: |
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Ja es wird soweit ich weiss auch überprüft, ob man Straftaten im Ausland begangen hat und bei deiner Strafe würde ich mir nicht so große Hoffnungen machen aber letzten Endes liegt es in der Hand des Sachbearbeiters.
Und im Worst case kannst du deine ATPL auch im Ausland machen, in GB gibt es glaube ich zb. nicht sowas wie eine ZÜP.
Naja wünsche dir viel Erfolg, vieleicht wirds ja doch was.
 _________________ IC E611  |
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Aviator05 Captain


Anmeldungsdatum: 28.04.2005 Beiträge: 450 Wohnort: NRW  |
Verfasst am: Mi Aug 04, 2010 10:33 am Titel: |
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Sollte jemandem die ZÜP nicht ausgestellt werden, so bleibt mit Sicherheit der Rechtsweg offen....
Grüße! _________________ "We have clearance, Clarence."
"Roger, Roger."
"What's our vector, Victor ?" |
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ice-ice-baby Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 23.11.2010 Beiträge: 4
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Verfasst am: Mi Sep 14, 2011 9:30 pm Titel: |
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Aviator05 hat folgendes geschrieben: | Sollte jemandem die ZÜP nicht ausgestellt werden, so bleibt mit Sicherheit der Rechtsweg offen.... |
Hmm, ist denn dazu näheres bekannt? Ich steh vor dem Problem, dass ich zwar im Führungszeugnis+VZR nichts mehr stehen habe, aber dafür noch im BZRG.
Kann ich denn VOR Bewerbung bei ner Airline eine ZÜP anfordern? Denn wenn ich die nicht bekomme, kann ich mir den Aufwand und die Hoffnung ja sparen. Oder soll ich mich einfach an ne private Fliegerschule wenden, damit die das beantragen können? Ich verzweifel an dieser ZÜP...
Und noch was: könnte man mir die ZÜP verweigern selbst wenn die Einträge im BZRG getilgt sind, sprich im Führungszeugnis+VZR+BZRG nichts mehr steht? |
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DBate Captain

Anmeldungsdatum: 03.08.2010 Beiträge: 168
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Verfasst am: Do Sep 15, 2011 12:31 am Titel: |
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Wieso fragst Du nicht direkt bei der zuständigen Behörde nach? Die sollten Dir eine genaue Auskunft geben können.
Und was Deine Idee angeht eine private Flugschule mit der Beantragung der ZUP zu beauftragen... ich glaube nicht, dass das hilft bzw. möglich ist. In meinem Fall muss ich die ZUP auch seit Einführung derselbigen selber beantragen und kann dies nicht an meinen Arbeitgegber 'abtreten'.
Gruss,
DBate |
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ice-ice-baby Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 23.11.2010 Beiträge: 4
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Verfasst am: Do Sep 15, 2011 8:20 am Titel: |
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Ich glaube man kann nicht einfach bei der (Luftsicherheits-)Behörde nachfragen, daher hab ich das mit dem Umweg über die Flugschuler überlegt. Hab mir nämlich mehrere Antragsvordrucke von Behörden angesehen und dort muss man die Lizenzart und Flugschule angeben.
Update: Hab soeben mit der zuständigen Behörde telefoniert. Man kann diese ZÜP wirklich nicht 'einfach so' beantragen, es wird ein Arbeitsvertrag im ZÜP-relevanten Bereich vorausgesetzt; das kann auch ein Ausbildungsvertrag bei ner Flugschule sein. |
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B1900D Captain


Anmeldungsdatum: 15.02.2011 Beiträge: 2106
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Verfasst am: Do Sep 15, 2011 8:42 am Titel: |
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Du mußt als angehender Pilot lernen, mal ein paar Dinge selbständig zu erledigen - im Internet lädst du dir das entsprechenede Formular von der Landesluftfahrtbehörde die für dich zuständig ist herunter, füllst das aus und schickst es mit der Bescheinigung deiner Flugschule und allem, was die sonst noch von dir brauchen dahin. Dann bekommst du irgendwann deine ZÜP und die Aufforderung für die Dienstleistung ein paar €uros zu überweisen und schon ist der Käs' gegessen.
Edit: na siehste - geht doch... |
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domdom01 Captain


Anmeldungsdatum: 21.05.2007 Beiträge: 444
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Verfasst am: Do Sep 15, 2011 9:40 am Titel: |
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In Österreich gibt es keine ZÜP. Du musst der Behörde ein polizeil. Führungszeugnis vorlegen. Dieses kannst du bei jeder Polizeidienststelle beantragen (kostet glaub ich um die EUR 20,-). Denke nicht, das darin ausländische Straftaten (vor allem in dem geringen Ausmass) auftauchen. Aber wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, dann hol dir doch einfach mal eines... _________________ MD11 |
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