 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
lemon...chilli Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 10.09.2011 Beiträge: 1
 |
Verfasst am: Sa Sep 10, 2011 5:15 pm Titel: begrenzte frist nach bewerbung |
|
|
hallo ihr lieben!
gibt es eigentlich eine frist nach der bewerbung zur bu? ich bilde mir ein, ich hätte mal gelesen, dass man nach der bewerbung maximal ein jahr zeit hat um die bu zu absolvieren. täusche ich mich?
alles liebe |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
ander Captain

Anmeldungsdatum: 30.06.2011 Beiträge: 127
 |
Verfasst am: Sa Sep 10, 2011 11:33 pm Titel: |
|
|
Hey,
man kann sich den BU Termin doch aussuchen in der Bewerbung, richtig? Was ist denn dort maximal wählbar?
Für alles andere gibt es die Hotline. Dort reisst Dir keiner den Kopf ab, und wegen solcher (und auch deutlich blöderer Fragen) muss man keine Angst haben bei der FQ abgelehnt zu werden. ;D
Cheers |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
anonymus Gast
 |
Verfasst am: So Sep 11, 2011 12:06 am Titel: |
|
|
Man kann angeben (ab) wann man zur Verfügung steht und bekommt dann einen BU-Termin. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege. |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
 |