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								Rockhound Captain
  
 
  Anmeldungsdatum: 20.03.2011 Beiträge: 163
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											 Verfasst am: Mo Jun 27, 2011 4:38 pm    Titel: Papierkram für die BU | 
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											Hallo,
 
 
ich habe drei fragen zu den bögen, die man für die bu ausfüllen muss:
 
 
1) schwebende verfahren: ich weiss das ich keine schwebenden verfahren am hals habe. trotzdem werde ich das gefühl nicht los das da doch noch was ist. ich war bei meinem anwalt weil ich eine anzeige vor ein paar monaten wegen drohung gehabt habe, die aber durch eine gegenanzeige und mangel an beweisen abgeschlossen ist, soweit es mir mein anwalt gesagt hat. als ich ihn fragte ob ich alles mit nein beantworten kann meinte er joah...habe ehrlich gesagt keine lust das ich durch die bu falle weil da doch was ist
 
 
2) die antworten zu fragen a: ich habe sie handschriftlich gemacht und wollte eigentlich nur fragen ob ich die seiten auch druchnummerieren muss???
 
 
3) schulfächer: ich hatte in den vergangegen 4 halbjahren ein halbjahr physik. da dieses fach von unserer stufe in chemie umgewählt wurde hatte ich die letzten drei jahre chemie. also kann ich physik durchstreichen??? ich habe ja nur eine note von einem halbjahr und die ist echt überhaupt nicht prickelnd
 
 
über antworten freu ich mich immer 
 
 
thx _________________ Off we go into the wild blue yonder climbing high into the skuny
 
 
wahre kunst ist es nicht an die spitze zu gelangen...
 
wahre kunst ist es an ihr zu bleiben
 
 
BU - Check
 
FQ - Fail
 
airberlin - set | 
										 
									 
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								ImhO77 Captain
  
 
  Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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											 Verfasst am: Mo Jun 27, 2011 4:50 pm    Titel:  | 
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											Tut mir Leid, aber ich muss mich echt stark über die Fragen wundern. Ein bisschen Selbstständigkeit täte Dir mal nicht schlecht.
 
 
Wenn Dir ein ANWALT sagt Du kannst "Nein" ankreuzen, wieso sollte irgendjemand hier dann sagen dass Du es nicht kannst? Bzw. warum sollte das glaubwürdiger sein?
 
Ob Du die Seiten durchnummerieren musst - Gottchen, es gibt wirklich wichtigere Sachen. Am besten zusehen dass man es auf eine A4-Seite und ihre Rückseite kriegt, dann hat man dieses "Problem" nicht und zeigt, dass man keine Romane braucht um effektiv zu kommunizieren.
 
 
Zu den Schulfächern steht eine klare Anweisung im Formular, die einfach befolgen "würde ich mal sagen". | 
										 
									 
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								DaRealAd Captain
  
 
  Anmeldungsdatum: 15.12.2010 Beiträge: 63 Wohnort: Unterhaching                     | 
								
									
										
											 Verfasst am: So Jul 03, 2011 8:14 pm    Titel:  | 
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											Zu den schwebenden Verfahren:
 
- Wenn du nichts davon weißt, dass ein Verfahren eingeleitet wurde, weil du noch nicht darüber informiert wurdest, kannst und musst du es natürlich nicht angeben
 
- Wenn dein Verfahren von damals eingestellt wurde, dann müsstest du darüber ja einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft bekommen haben und dann kannst du beruhigt auch mit nein antworten. _________________ Abi: 2003  
 
Studium: 2008  
 
BU: 24.08.2011  
 
FQ: 28./29.11.2011   - Interview | 
										 
									 
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