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Hilfsmittel LBA

 
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VenaCentralis
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Anmeldungsdatum: 17.01.2010
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: So Apr 17, 2011 5:22 pm    Titel: Hilfsmittel LBA Antworten mit Zitat

"Zur Prüfung sind mitzubringen:
• Schreibutensilien (Stifte, Radiergummi, Spitzer)
• Zirkel
• Lineal
• Winkelmesser
• ein mechanischer Navigationsrechner
• amtlicher Lichtbildausweis" (Quelle: LBA.de)

Welche Winkelmesser fallen denn dort drunter? Lediglich das Geodreieck?
Oder sind auch "Hilfsmittel" á la Jeppesen PJ-1 Rotating Azimuth Plotter erlaubt?

Danke für feedback
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B1900D
Captain
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: So Apr 17, 2011 5:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Geodreieck oder eben den Douglas Protractor (quasi "Geoviereck" Wink ). Sonst ist nix erlaubt - i.e. keine Plotter etc etc.
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VenaCentralis
Captain
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Anmeldungsdatum: 17.01.2010
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: So Apr 17, 2011 6:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

B1900D hat folgendes geschrieben:
Geodreieck oder eben den Douglas Protractor (quasi "Geoviereck" Wink ). Sonst ist nix erlaubt - i.e. keine Plotter etc etc.

Wann hast Du denn Theorie geschrieben?
Habe nämlich schon anderes gehört.
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B1900D
Captain
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: So Apr 17, 2011 6:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es steht doch in deiner Einladung drin was erlaubt ist und genauso ist das auch gemeint, nicht mehr und nicht weniger. Wenn von einem Winkelmesser die Rede ist, dann soll das Hilfsmittel genau das machen und keine zusätzliche Funktionen haben wie z.B. Warteschleifen oder eine Trackrose (wie z.B. der Jeppesen IFR Plotter). Den PJ-1 kenne ich nicht, kann also nicht sagen ob der erlaubt ist oder nicht - wenn der auch nichts anders kann als Winkelmessen, dann wird der wohl erlaubt sein. Wenn jedoch noch andere Funktionen drauf sind, dann widerrum nicht.

Ich habe im Februar 2011 meine Theorie hierzulande gemacht, also nicht vor allzu langer Zeit.
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VenaCentralis
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Anmeldungsdatum: 17.01.2010
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: So Apr 17, 2011 6:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Für hilfreiche Antworten bin ich immer noch dankbar.
Einladungen lesen kann ich bereits.
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Catcher
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Anmeldungsdatum: 04.10.2007
Beiträge: 269
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: So Apr 17, 2011 10:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Habe zwar einige aus meinem Kurs mit dem Ding beim Lernen gesehen, aber keinen bei der Prüfung beim LBA. Soweit ich weiss, sind auch nur "stinknormale" Winkelmesser erlaubt. Wenn du auf nummer sicher gehen willst, ruf beim LBA an und frag da nach.
http://www.lba.de/cln_009/DE/Service/Kontakt/kontakt_nd01.html
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B1900D
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: So Apr 17, 2011 11:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

VenaCentralis hat folgendes geschrieben:
Für hilfreiche Antworten bin ich immer noch dankbar.
Einladungen lesen kann ich bereits.


Ich denke ich habe deine Frage schon ausreichend beantwortet - mehr kann ich dazu nunmal nicht schreiben. Das Prüfungspersonal vor Ort ist sehr hilfsbereit und sehr schnell in der Aufklärung, falls man sich diesbezüglich in irgendeiner Sache unsicher ist.

Wenn du die Einladung gelesen hast - dann weißt du doch bereits was du benutzen darfst und bräuchtest die Frage nicht zu stellen - es ist einfacher als du denkst und Catcher hat recht mit dem was er sagt - in der Prüfungshalle selber ist das im Vergleich was vor der Halle zu sehen ist, sehr konservativ - sprich: Kugelschreiber, Bleistift, Zirkel, Winkelmesser und Drehmeier - mehr brauchst du nicht. Taschenrechner bekommst du von denen - ein eigener ist nicht erlaubt, selbst wenn es genau der gleiche ist.
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qay
NFFler
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Anmeldungsdatum: 20.08.2010
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: Mi Apr 20, 2011 5:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sind zugelassen - habe nachgefragt, da ich ziemlich bald nach Braunschweig darf Smile
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