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Zweitausbildung ATPL, steuerlich absetzbar?
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kons3ns
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 06.12.2012
Beiträge: 7
Wohnort: Erlangen

BeitragVerfasst am: Mo Mai 20, 2013 3:41 pm    Titel: Zweitausbildung ATPL, steuerlich absetzbar? Antworten mit Zitat

Hi,

ich hätte nur eine kurze Frage bezüglich der steuerlichen Begünstigung, wenn man schon eine Ausbildung hinter sich hat (in meine Fall ist es Chemielaborant) und man sich überlegt hat, die ATPL-Ausbildung privat zu bezahlen.

Hat da irgendjemand schon Erfahrungen sammeln können bzw. kennt sich da ausreichend aus?

Viele Grüße
K
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Max Payne
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Anmeldungsdatum: 14.01.2012
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: Mo Mai 20, 2013 5:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

du kannst alle Ausgaben, die im Rahmen der ATPL-Ausbildung anfallen, als Werbungskosten geltend machen. Meist will das Finanzamt dann aber sehen, dass du auch in dem neuen Beruf arbeitest. Da du schon Einkommenssteuern gezahlt hast, bekommst du die der vorherigen beiden Jahre per Verlustrücktrag wieder zurück, sollten die Ausbildungskosten höher liegen, kannst du sie in den Folgejahren per Verlustvortrag absetzen.
_________________
Global Express XRS
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kons3ns
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 06.12.2012
Beiträge: 7
Wohnort: Erlangen

BeitragVerfasst am: Di Mai 21, 2013 3:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort!
Aber so einen ungefähren Teil, den ich absetzen könnte, kann man so pauschal nicht benennen, oder? Wenn man jetzt beispielsweise sagt, die Ausbildungskosten liegen so bei 70000 €, dass ich dann 30000 € als Werbekosten veranschlagen könnte. Würde mir nur sehr weiterhelfen, wenn ich das ungefähr weiß. Habe davon eben leider keine Vorstellung. Zumal es auch keine sichere Aussicht auf einen Job gibt... Das ist ja wie Roulettespielen. Habe zwar einen guten Bekannten der die ATPL modular gemacht hat und 45000€ reingesteckt, aber gleich drei Jobangebote erhalten hat... So ein Glück werde ich wohl nicht haben Sad
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Max Payne
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Anmeldungsdatum: 14.01.2012
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: Di Mai 21, 2013 3:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Das ist eigentlich ganz einfach: Wenn du in den den beiden vorherigen Jahren je 35.000 EUR verdient und davon je 7.700 EUR Einkommenssteuer gezahlt hast, bekommst du 2* 7.700 EUR zurück. Wenn du letztes Jahr 70.000 EUR verdient haben solltest, bekommst 22.400 EUR zurück. Solltest du bis jetzt gar keine Steuern gezahlt haben und als junger Copilot 20.000 EUR im Jahr verdienen, werden dir dreieinhalb Jahre die Steuern erlassen - d.h. du bekommst 3* 2.850 EUR und 1* 2.335 EUR, also 10.885 EUR, zurück.

Wie du schon richtig erkannt hast, sind Glück und, für möglichst wenig Geld zu arbeiten, die Hauptvoraussetzungen in diesem Beruf.
_________________
Global Express XRS
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kons3ns
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 06.12.2012
Beiträge: 7
Wohnort: Erlangen

BeitragVerfasst am: Di Mai 21, 2013 4:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hehe ^^ und vielen Dank nochmal für Deine Hilfe!
Bin mal gespannt wie sich das noch entwickeln wird. Zuerst werde ich es allerdings bei der Swiss probieren. Hatte auch mal mit dem Gedanken gespielt einen Studiengang zu belegen, bei dem die ATPL integriert ist. Nur bis jetzt habe ich noch nicht allzu gutes darüber gelesen/gehört. Ansonsten privat finanzieren oder einfach Raum- und Luftfahrttechnik studieren Wink
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civil_civic
NFFler
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Anmeldungsdatum: 14.12.2012
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: Di Jun 11, 2013 4:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

angenommen man findet keinen Platz im Cockpit, bekommt man dann auch was zurück?
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Flugleiter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Di Jun 11, 2013 5:01 am    Titel: Antworten mit Zitat

civil_civic hat folgendes geschrieben:
angenommen man findet keinen Platz im Cockpit, bekommt man dann auch was zurück?


Bei ner privaten Ausbildung? Nö.
_________________
Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!

- SPL (Segelflug)
- PPL-A incl. FI
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civil_civic
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Anmeldungsdatum: 14.12.2012
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: Di Jun 11, 2013 3:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also hast die atpl ausbildung gemacht und dann studiert?

vei mir ist es genau umgekehrt. Gilt das dann auch?
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B1900D
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Mi Jun 12, 2013 1:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

LearPilot hat folgendes geschrieben:
civil_civic hat folgendes geschrieben:
also hast die atpl ausbildung gemacht und dann studiert?

vei mir ist es genau umgekehrt. Gilt das dann auch?


Ja, ich habe es so gemacht. Bin damals rechtzeitig abgesprungen vom sinkenden Schiff der Fliegerei und bin sehr froh darüber.

Umgekehrt gilt das erst recht. Seit 2004 ist die Erstausbildung nicht mehr steuerlich absetzbar, aber dafür die Zweitausbildung. Erst Studium (mit Abschluss!) und dann Pilot heißt also, dass das Studium nicht absetzbar ist, aber die Pilotenausbildung schon.


Aber nur wenn Du dann auch einen Job im Cockpit bekommst... das hat Flugleiter ja schon bereits versucht zu erklären. Zwischen der Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit sollte schon irgendwie ein Zusammenhang bestehen, weil das ganze erst dann unter dem Thema Werbungskosten absetzbar ist. Alles andere ist für das Finanzamt ein Freizeitspaß, wenn es nichts mit der ausgeübten Tätigkeit zu tun hat.

Was viele auch nicht verstehen wollen: Steuerlich absetzen bedeutet nicht, das der Staat Dir einen einzigen €uro schenkt - sondern um etwas erstattet zu bekommen, muß man erstmal Steuern gezahlt haben, um so mehr, desto höher kann der Erstattungsbetrag ausfallen.

Ich selbst arbeite im Cockpit und habe vor 2 Jahren eine Weiterbildung gemacht und das ganze Prozedre in so fern hinter mir. Habe für meinen deklarierten Werbekostenbetrag gerade mal 25% des Investitionsbetrags steuerlich erstattet bekommen - und ungefähr nochmal 5% dieses Betrages sind direkt an den Steuerberater gewandert, der sich dafür beim Finanzamt schwer ins Zeug gelegt hat.

Ich kann also nur jedem raten, die Werbungskosten auf jeden Fall zu deklarieren, allerdings sich nicht automatisch auf große Erstattungsbeträge zu verlassen. Das ist wirklich von Fall zu Fall individuell sehr verschieden.

Pilot ist kein anerkannter Beruf - und das hat der Staat nicht einfach so zum Spaß erfunden. Es geht in aller erster Linie darum, sich auf allen Ebenen jeglichen Verplichtungen möglichst zu entziehen.


Dazu mal so nebenbei, weil sich manche an anderen Stellen hier im Forum auch die Frage gestellt haben, warum der Pilotenberuf in Deutschland nicht anerkannt wird:

Einmal wegen diesem Thema der Absetzbarkeit, hauptsächlich allerdings, weil die Arbeitsargentur natürlich nicht dazu verpflichtet sein möchte, Weiterbildungsmassnamen wie z.B. Type Rating Finanzierung, Lizenzerhalt usw. nach dieser Ausbildung zu gewährleisten - weil es einfach alle denkbaren finanziellen Rahmen sprengen würde.

Bei annerkannten Berufen ist die ARGE hingegen zu Massnahmen, die wieder zu einem Arbeitsverhältnis führen könnten, verpflichtet.

Das dieser Bereich bei der ARGE in Frankfurt aufgelöst wurde, spricht zusätzliche Bände. Arbeitslose Piloten sind der ARGE im Prinzip ein Dorn im Auge - deswegen wird der Beruf hierzulande im Sozialstaat Deutschland gar nicht erst anerkannt.

In anderen Ländern, wo es sowieso keine Fördermassnahmen gibt, spielt es hingegen keine Rolle und somit wird die Pilotentätigkeit dortzulande auch als normaler Beruf anerkannt.
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mi Jun 12, 2013 3:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

B1900D hat folgendes geschrieben:
.... Zwischen der Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit sollte schon irgendwie ein Zusammenhang bestehen, ....


der satz war ein bischen irreführend:
wie das thema schon sagt, geht's mit der "zweiten" berufsausbildung besser steuern abzusetzen, und das heisst, es muss nicht zwangsläufig ein ausgeübter beruf sein - meistens geht es ja erstmal auch gar nicht, vor allem bei lizenzierten jobs: wenn man ausgaben für ausbildung hat, darf man ja nicht arbeiten, da der job erst nach der ausbildung machbar ist (anders als bei fortbildungen)

deshalb ist das ok, wenn es sich um einen zukünftig auszuübenden beruf handelt. dabei agieren die finanzämter verschieden: manche wollen du sollst "schwören" dass du später echt auch was einbringst in dem neuen job, manche sind schon froh über deine steuer-tribute aus der vergangenheit im ersten job (ich musste zu meinem "zukünftigen" job nichts versprechen, und habe auch viele jahre nichts geleistet, ans finanzamt)

tatsache ist, dass viele vom "steuern absetzen" sehr nebulöse vorstellungen haben, das hast du gut "aufgeklärt". Da möchte ich hinzufügen: hohe steuerlast, ergibt hohe prozentuelle rückerstattung (es hängt also nicht so sehr vom betrag der ausgaben ab, sondern eher vom persönlichen steuersatz, wieviele prozente man zurück kriegt)

udo
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joyflight
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BeitragVerfasst am: Do Jun 13, 2013 10:35 am    Titel: Antworten mit Zitat

bei mir lief's 2009, und ging wie schon gesagt in umgekehrte richtung auch ganz gut

also hat sich das FA auf höhere steuern als pilot gefreut - im prinzip sollte es aber wurscht sein, denn jede "doppelqualifizierung" steigert die potentiellen steuereinnahmen, da man statistisch gesehen wahrscheinlich im besser bezahlten job bleibt, auf dauer.
und wenn nicht, ist einfach der total-ausfall der steuern besser abgesichert, da z b berufs- und erwerbsunfähigkeit mit mehreren berufen immer weniger greifen - man zwingt sich somit selbst zum arbeiten, auch im hohen alter.

das ist es, weshalb der gesetzgeber werbungskosten im 2. beruf fördert, und das FA kann bzw. sollte sich da nicht einfach versuchen rauszustehlen

unversteuerte grüße,
udo
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