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mariohanaman Captain
Anmeldungsdatum: 07.01.2011 Beiträge: 122
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Verfasst am: Sa Feb 19, 2011 8:03 pm Titel: KBA Einträge .... bis zu 17/ 18 punkte in F. möglich? |
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Hallo,
wenn man sich zur Ab-initio Aubildung der LH bewirbt, muss man ja ein KBA-auszug Vorweisen, und darf nciht mehr als X-punkte in Flensburg haben.
Nun kann es ja passieren, dass man nach der Ausbildung, wenn man also schon angestellt ist, fleißig auf den strassen punkte sammelt. ob es jetzt "nur" ein paar (ca 5 oder so, also ohne direkte zwangsmaßnahmen seitens des Amtes) oder gar 17 hat, also am absoluten limit ist.
Hat das ganze nun auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis bei LH? Oder besser gefragt bekommen die das i.d.R überhaupt heraus?
Wenn ja was kann da auf einen zukommen? Disziplinarmaßnahmen, Kündigung/ abmahnungen??
Davon mal ausgehend es handelt sich um "normale" Vergehen wie zu schnell/ zu wenig abstand/ handy am ohr od. stopschild überfahren, und nciht um Straftaten wie Alk. oder BTM am Steuer.
lg |
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O.B. Captain
Anmeldungsdatum: 22.05.2007 Beiträge: 1348
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Verfasst am: Sa Feb 19, 2011 8:13 pm Titel: |
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5 Punkte sind das Limit, hast du mehr wird dran gezweifelt, dass du verantwortungsvoll genug bist um ein Lfz zu führen. Das sieht nicht nur die Hansa so, sondern auch das LBA. _________________ A320 |
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Mace Captain
Anmeldungsdatum: 14.03.2007 Beiträge: 1284
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Verfasst am: Sa Feb 19, 2011 8:28 pm Titel: |
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Stimmt schon,es wird zumindest zunächst überprüft wie da so dein Verhalten im Straßenverkehr is.Allerdings wirste kaum gekündigt wenn Du schon mit 5 "gestartet" bist und dann im Laufe des Berufes mal an die 10 gesammelt hast...
WENN natürlich dann im Flugbetrieb irgendwas passiert was Rückschlüsse auf ziemlich fahrlässiges Verhalten gibt und dann auch noch diverse Vergehen im Straßenverkehr festgestellt werden,tja das KANN schonmal n Nachspiel haben...
Greetz _________________ "Die fetten Jahre sind vorbei"
SWISSAIR-STORY
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mariohanaman Captain
Anmeldungsdatum: 07.01.2011 Beiträge: 122
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Verfasst am: Sa Feb 19, 2011 8:42 pm Titel: |
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ok, also ist das ganze nicht soo dramatisch. natürlich sollte man als pilot eine gewisse (auch private) verantwortung übernehmen, und sicherlich spiegelt sich auch in Verkehrdelikten eine gewisse psychische "unfähigkeit" wider.
aber jeder von uns weiß wohl auch wei schnell man mal auf einer Freien autobahn nachts anstelle der erlaubten 130 mal 150/160 fährt. ^^ |
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Sa Feb 19, 2011 8:58 pm Titel: |
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Wenn man mehr als 10 Punkte (oder gar 17) ist unter Garantie bei der nächsten ZüP oder Verlängerung die Lizenz weg - unabhängig von der LH.
Ehrlich gesagt deuten aber mehr als 10 Punkte auch auf gewisse persönliche Probleme mit der nötigen Disziplin hin.
Wenn man Nachts 150 statt 130 fährt gibt das genau 0 Punkte.
Um mehr als 10 zu sammeln muss man schon sehr verrückt und unbelehrbar fahren.
Gruß, Marcus |
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mariohanaman Captain
Anmeldungsdatum: 07.01.2011 Beiträge: 122
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Verfasst am: Sa Feb 19, 2011 9:17 pm Titel: |
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ich kenn jetzt nicht genau die Grenzen zwischen Punkte bekommen und keine Punkte bekommen. aber worauf es ankommt ist ja, dass man schnell mal einen punkt, oder sogar mehrer bekommt.
und mal im ernst, sei es nur, dass man einmal doch ans Handy geht, weil der Drang größer ist als die Vernunft. und schwubs, fängt man sich einen. |
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Amok Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 2464
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Verfasst am: Sa Feb 19, 2011 9:35 pm Titel: |
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EDML hat folgendes geschrieben: |
Wenn man Nachts 150 statt 130 fährt gibt das genau 0 Punkte.
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tagsüber übrigends auch nicht |
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mariohanaman Captain
Anmeldungsdatum: 07.01.2011 Beiträge: 122
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Verfasst am: Sa Feb 19, 2011 10:02 pm Titel: |
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schätze bezogen lediglich auf die 20km/h differenz.
das nachts wohl nur aus meinem kontext mitgenommen, aber wohl nicht weiter relevant für die folgeantwort.
sobald man dann jedoch 151 fährt sieht die sache schon anders aus .... dann hat man nämlcih schon den heiß ersehnten punkt. |
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damarges Captain
Anmeldungsdatum: 21.03.2008 Beiträge: 322 Wohnort: EDDF |
Verfasst am: Sa Feb 19, 2011 10:08 pm Titel: |
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mariohanaman hat folgendes geschrieben: | doch ans Handy geht, weil der Drang größer ist als die Vernunft. und schwubs, fängt man sich einen. |
Nur sollte man nach diesem, spätestens nach dem zweiten Mal daraus lernen und nicht mehr telefonieren bzw. sich im Straßenverkehr zurückhalten wenn einem seine Lizenz etwas wert ist. Lernt man nicht daraus, muss man eben auch die Konsequenzen daraus ziehen. _________________ LH-Bewerbung (11.05.2007) BU (06./07.08.2007) FQ (18./19.10.2007) Med (15.11.2007) 365.NFF (02.04.2008) BREI,PHX,BREII done (27.08.2010)
A320 TR Start 10.03.2011,A320 Second Officer (30.05.2011) A320 First Officer (21.10.2011) |
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cyber1984 Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 02.12.2006 Beiträge: 57
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Verfasst am: Sa Feb 19, 2011 10:56 pm Titel: |
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im übrigen kann man nicht pauschalisieren. es gilt halt nicht punkt ist einfach punkt. bspw. punkte die im zusammenhang mit drogen und alkohol ausgesprochen werden sind definitiv ein grund die lizenz und somit auch den job zu verlieren. (nicht der beste nickname wenn das ein arbeitgeber mal sehen sollte ) |
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mariohanaman Captain
Anmeldungsdatum: 07.01.2011 Beiträge: 122
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Verfasst am: Sa Feb 19, 2011 11:08 pm Titel: |
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habe nicht vor diesen bei FQ-antritt preiszugeben
ebenso hab ich drauf geachtet, dass KEINER meiner je verwendeten nicknames in irgendeinen zusammenhang mit meinem richtigen namen gebracht werden kann |
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cyber1984 Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 02.12.2006 Beiträge: 57
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Verfasst am: Sa Feb 19, 2011 11:17 pm Titel: |
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falsche antwort... die richtige antwort ist der name hat mit meinen tätigkeiten rein gar nix zu tun!
drogen auch wenn sie "weich" genannt werden sind immernoch drogen! finger weg |
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