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Bewerbung, trotz gerichtlicher Strafe?!

 
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leusmich
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 08.11.2010
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Di Jan 25, 2011 5:40 pm    Titel: Bewerbung, trotz gerichtlicher Strafe?! Antworten mit Zitat

Hi
Würde mich gerne für den ILST18 bewerben. Hab mich jetzt erkundigt bzgl. gerichtlicher Strafen. Auf der Einladung für die BU steht allerdings:

Hiermit erkläre ich weiterhin, dass gegen mich keine gerichtlichen Strafen ausgesprochen worden sind, gegen mich gegenwärtig kein Strafverfahren schwebt und ich keine Eintragung im Verkehrszentralregister erfasst sind, die auf Körperverletzung zurückzuführen ist.

Mit 15 (ich bin jetzt 21) hab ich von meinem Opa ein Moped geschenkt bekommen. Hatte zudem Zeitpunkt meinen "Mofa-Schein". Das Moped ist allerdings nicht die erforderlichen 30km/h gefahren, sondern 45 km/h. Ich komm aus einer kleinen Provinz, wo die Polizei wohl nicht viel zu tun hat, daher wurde ich eines Tages angehalten und kontrolliert. Daraufhin stellte sich fest, dass das Mofa eben 45 km/h maximal fährt.

Jedenfalls hab ich dann 15 sozial Stunden verpasst bekommen.

Der Auszug aus der Einladung, betrifft der jetzt nur Strafen die auf Körperverletzung zurückzuführen sind, oder generell alle gerichtlichen Strafen? Bin ja kein Verbrecher, sondern hab lediglich Opas Weltkriegsmoped gefahren Smile. Kann man denn bei 15 Sozialstunden überhaupt von einer gerichtlichen Strafe reden? (Denk mal ja, da Sozialstunden ja von einem Gericht ausgesprochen werden)
Kann ich deswegen den Beruf Pilot gleich vergessen? Oder meint ihr, dass das man da drüber reden kann (spätestens im Interview).

Freu mich auf Antworten oder Erfahrungsberichte, ob schonmal wer was Ähnliches hatte.
danke
Michi!
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ImhO77
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Di Jan 25, 2011 6:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nagel mich nicht drauf fest, aber Sozialstunden sind keine Vorstrafte und somit müsstest Du eigentlich die Erklärung unterschreiben dürfen.
Da Sozialstunden auch nicht in den BZR eingetragen werden, wird man Dir auch nicht ans Bein pinkeln können.

Bin mir zwar sehr sicher dass ich Recht habe, aber sicherheitshalber solltest Du schon nochmal einen Juristen fragen, vielleicht kennst Du da ja jemanden.
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korelio
Captain
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Anmeldungsdatum: 19.11.2009
Beiträge: 638

BeitragVerfasst am: Di Jan 25, 2011 6:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.gutefrage.net/frage/sozialstunden-bekommen-vorbestraft

Arrow Google: Sozialstunden vorbestraft

Du bist nicht vorbestraft. Erst ab einer Haft von 3 Monaten gilt man als richtiger "Verbrecher".
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leusmich
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 08.11.2010
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Di Jan 25, 2011 6:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hi, danke schonmal für die Antworten.
Also das ich nicht vorbestraft bin wusste ich auch. Allerdings handelt es sich ja trotzdem um eine gerichtliche Strafe, die auferlegt worden ist. Also die 15 Sozialstunden kommen ja von einem Gericht.
Laut dem Auszug auf der BU Einladung dürfen keine gerichtlichen Strafen ausgesprochen worden sein. Oder beziehen die sich jetzt nur auf Körperverletzung?

danke
Michi!
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korelio
Captain
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Anmeldungsdatum: 19.11.2009
Beiträge: 638

BeitragVerfasst am: Di Jan 25, 2011 6:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte sich Lufthansa nur auf Körperverletzung beziehen?

Ruf einfach mal bei der LFT an, die werden dir schon sagen können, ob's geht oder nicht.
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