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meisterlein Captain
Anmeldungsdatum: 17.08.2010 Beiträge: 257
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Verfasst am: Mo Nov 22, 2010 2:14 pm Titel: Type Rating, Musterberechtigung, Klassenberechtigung, .... |
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Hiho,
Ich Blick bei den ganzen Bezeichnungen und Berechtigungen nichtmehr wirklich durch, deswegen nun ein paar Fragen hierzu. Hoffe jemand kann hier etwas Licht ins Dunkel bringen. ^^
Also als erstes...ich habe eine ATPL Ausbildung gemacht und diese mittlerweile abgeschlossen. Lizenz beantrage ich nächste Woche (mache davor noch dieses ENS Zertifikat). MCC ist ebenfalls abgeschlossen.
Dann habe ich einen CPL (A) (IR) mit ATPL Theory credit und MCC. Ist das richtig? ATPL wird es ja erst nach 1500h oder sowas...stimmt das?
Desweiteren: Was für Flugzeuge darf ich damit dann alles fliegen? Ab wann muss ich ein Type Rating machen. Wenn ich kein Type Rating für ein Flugzeug brauche, muss ich dann trotzdem eine Art Prüfunsflug darauf machen?
Und was genau ist der Unterschied zwischen Muster- und Klassenberechtigung? Ist Musterberechtigung = Type Rating? Was ist dann das Pendant zu Klassenberechtigung?
Danke für die Hilfe,
LG meisterlein |
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Mo Nov 22, 2010 3:25 pm Titel: |
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Hallo,
zu Deinen Fragen:
Einen ATPL bekommst Du mit 1500h total, davon 500h auf Multicrew Flugzeugen.
Normalerweise kannst Du jetzt fliegen:
- SEP (Einmotorige Flugzeuge mit Kolbenmotor)
- MEP (Mehrmotorige Flugzeuge mit Kolbenmotor)
Das sind beides Class Ratings = Klassenberechtigung.
Ein Prüfungsflug ist für andere Muster nicht mehr nötig sondern nur ein Vertrautmachen. Wenn das Flugzeug völlig anders ist (z.B. Mooney im Vergleich zu C172) sollte man auch mal eine Stunde mit Fluglehrer fliegen.
Wenn neue Dinge (Verstellpropeller, Einziehfahrwerk, Turboaufladung, Spornrad) dazukommen musst Du mit Fluglehrer fliegen.
Das einzige SEP/MEP Flugzeug für das ein Typerating nötig ist ist die Piper Malibu.
In Europa ist weiterhin für jedes Flugzeug mit Turbinenantrieb (Turboprop oder Jet) ein Typerating (= Musterberechtigung) nötig. Dafür braucht man einen Prüfungsflug und auch entsprechende Checkflüge zur Verlängerung.
Gruß, Marcus |
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Jungspund Captain
Anmeldungsdatum: 06.06.2006 Beiträge: 157 Wohnort: Köln |
Verfasst am: Mo Nov 22, 2010 3:30 pm Titel: |
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Und wie sieht das mit Class Rating Verlängerungen aus?
Jetzt mal vom oben genannten Bsp. ausgegangen mit CPL IR ME ATPL theory....
Was muss ich denn da machen, um weiterhin privat SEP fliegen zu dürfen?
Wie beim PPL 12 Stunden in 24 Monaten (im 2. Jahr)+ Flug mit Fluglehrer?
Und wie sieht das hinterher aus wenn ich nen Typerating habe und hin und wieder mal MEP 2 IR fliegen möchte?!? |
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ImhO77 Captain
Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Mo Nov 22, 2010 3:35 pm Titel: |
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Ich bin ehrlich gesagt entsetzt dass Du die Ausbildung gemacht hast ohne das alles zu wissen. Sitzt das Geld so locker? Solche Infos holt man sich bevor man mit der Ausbildung beginnt, nicht wenn man sie fertig hat.
"Huch, was hab ich da jetzt eigentlich". Kaufst Du so auch ein?
Greifst Du Dir irgendeine Jacke raus und guckst dann erst nach der Saison, welche Farbe und Form das Ding, in dem Du Monate lang rumgelaufen bist überhaupt hat?
Tut mir Leid aber sowas kann ich absolut nicht nachvollziehen. An welcher Schule hast Du die Ausbildung gemacht? Die kann man dann wenigstens Blacklisten weil sie diese Infos nicht bereitstellt. |
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joyflight Captain
Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2162 Wohnort: München |
Verfasst am: Mo Nov 22, 2010 3:50 pm Titel: |
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vorher die (luft)rechtlichen details schon perfekt auswendig zu können, find ich genauso übertrieben wie wenn man nachher keine ahnung hat.
irgendwo auf dem weg, da liegt die komplette information vergraben - aber sie springt einen nicht immer so direkt an, und ist durch sich öfters ändernde gesetzeslagen und staatsspezifika (wodurch verdient sich eine malibu ein TR-status? --> durch die Liste im LBA) ein bisschen unintuitiv
gruß,
udo _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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ImhO77 Captain
Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Mo Nov 22, 2010 5:11 pm Titel: |
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Luftrechtliche Spezifika hin oder her, eine ATPL-Ausbildung zu machen ohne zu wissen nach wievielen Stunden der ATPL überhaupt auftaut ist Irrsinn. |
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O.B. Captain
Anmeldungsdatum: 22.05.2007 Beiträge: 1348
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Verfasst am: Mo Nov 22, 2010 6:02 pm Titel: |
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-edit- |
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meisterlein Captain
Anmeldungsdatum: 17.08.2010 Beiträge: 257
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Verfasst am: Mo Nov 22, 2010 9:18 pm Titel: |
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@ImhO77: Hrhr...ich find dich lustig. ^^
@ Andere: Danke für die Infos! |
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Mo Nov 22, 2010 9:33 pm Titel: |
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Zum Thema Verlängerung:
Das SEP Class Rating kannst Du wie den PPL verlängern (12h in den letzten 12 Monaten + Landungen + Flug mit Lehrer).
Für das IR und MEP ist ein Checkflug mit einem Prüfer alle 12 Monate nötig. Wenn man genügend Stunden für die SEP Verlängerung hat reicht ein MEP IR Checkflug um SEP IR + MEP IR incl. MEP Classrating zu verlängern.
Gruß, Marcus |
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ImhO77 Captain
Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Mo Nov 22, 2010 9:37 pm Titel: |
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meisterlein hat folgendes geschrieben: | @ImhO77: Hrhr...ich find dich lustig. ^^
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Ich finde Dich traurig. |
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fcb92 Captain
Anmeldungsdatum: 09.11.2008 Beiträge: 102
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Verfasst am: Mo Nov 22, 2010 10:06 pm Titel: |
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Deine Flugschule würde mich auch mal interessieren. |
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rALF.dER.hUND Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 12.11.2007 Beiträge: 53
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Verfasst am: Mo Nov 22, 2010 10:35 pm Titel: |
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EDML hat folgendes geschrieben: |
In Europa ist weiterhin für jedes Flugzeug mit Turbinenantrieb (Turboprop oder Jet) ein Typerating (= Musterberechtigung) nötig. Dafür braucht man einen Prüfungsflug und auch entsprechende Checkflüge zur Verlängerung. |
afaik braucht man für eine Pilatus PC-12 kein TR und die hat nen turboprop...
oder gilt das nur außerhalb europas? _________________ If flying were the language of man, soaring would be its poetry. |
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