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theglue Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 28.12.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mi Dez 28, 2011 1:22 pm Titel: Anerkennung fachgebundene Hochschulreife |
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Hi!
Also erstmal zur Vorstellung: Bin neu hier und lese schon seit geraumer Zeit bei euch im Forum mit. Ich bin 23 und studiere nach abgeschlossener Berufsausbildung nun Elektrotechnik im 3. Semester in Rheinland-Pfalz.
Nun auch schon zu meiner Frage da ich über die Suchfunktion leider nichts gefunden habe.
Ich habe jetz nach mehreren Telefonaten mit Lufthansa und Kutusministerium so langsam keine Idee mehr ob es überhaupt möglich ist.
Gibt es eine Möglichkeit sich das abgeschlossene Bachelorstudium als mind. fachgebundene Hochschulreife in Rheinland-Pfalz anerkennen zu lassen wie das zum Beispiel in Schleswig-Holstein auch möglich ist?
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe! |
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Amok Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 2464
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Verfasst am: Mi Dez 28, 2011 2:43 pm Titel: |
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konsultiere dazu mal dein landeshochschulgesetz |
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theglue Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 28.12.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mi Dez 28, 2011 8:42 pm Titel: |
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So also ich habe jetz das Hochschulgesetz von vorne bis hinten durchforstet und nach diesem Paragraphen gesucht.
Dies hat mir auch die nette Dame der Lufthansa geraten. Werde da auch morgen nochmal anrufen und nachfragen ob das reicht. Anerkennen will unser Kultusministerium mir den Abschluss nicht, was sie aber auch nicht zwingend müssen wenn ich der Lufthansa den entsprechenden Gesetztestext mitliefern würde.
Dreht sich um folgenden Paragraphen:
§ 33
Übergänge im Hochschulbereich
(1) Personen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule in Rheinland-Pfalz in einem Bachelorstudiengang mindestens 90 ECTS-Punkte erworben haben, sind berechtigt, an einer Universität des Landes in fachlich verwandten Studiengängen zu studieren. In anderen als Bachelor- und Masterstudiengängen gilt das Gleiche für Personen mit bestandener Zwischenprüfung an einer Fachhochschule gemäß Satz 1.
Evtl. kann mich einer von euch ja beruhigen und mir bestätigen das es ausreicht.
Vielen Dank schonmal! |
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747 Captain


Anmeldungsdatum: 08.01.2010 Beiträge: 749
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ArcusM Captain

Anmeldungsdatum: 13.07.2011 Beiträge: 124
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Verfasst am: Do Dez 29, 2011 1:57 pm Titel: |
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Also ich bin einfach ins Amt für Studienangelegenheiten an der Hochschule gegangen und hab da nachgefragt.
Die wissen´s doch am ehesten und die stellen dir dann auch gleich den Wisch aus. Bei mir hat nämlich nicht das Bachelorzeugnis bei der Lh Bewerbung als Nachweis ausgereicht sondern ich musste ein extra Zeugnis beilegen das diesen Sachverhalt bestätigt. _________________ "Wenn man fliegt und der Nachbar einen fragt wo man denn gerade her kommt, dann kommt man aus Bangkok, aus Los Angeles oder aus Dubai und wenn man nicht mehr fliegt kommt man vom Aldi oder vom Tengelmann" Zitat Cpt. Norbert Wölfle |
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Amok Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 2464
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Verfasst am: Fr Dez 30, 2011 1:34 pm Titel: |
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theglue hat folgendes geschrieben: | So also ich habe jetz das Hochschulgesetz von vorne bis hinten durchforstet und nach diesem Paragraphen gesucht.
Dies hat mir auch die nette Dame der Lufthansa geraten. Werde da auch morgen nochmal anrufen und nachfragen ob das reicht. Anerkennen will unser Kultusministerium mir den Abschluss nicht, was sie aber auch nicht zwingend müssen wenn ich der Lufthansa den entsprechenden Gesetztestext mitliefern würde.
Dreht sich um folgenden Paragraphen:
§ 33
Übergänge im Hochschulbereich
(1) Personen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule in Rheinland-Pfalz in einem Bachelorstudiengang mindestens 90 ECTS-Punkte erworben haben, sind berechtigt, an einer Universität des Landes in fachlich verwandten Studiengängen zu studieren. In anderen als Bachelor- und Masterstudiengängen gilt das Gleiche für Personen mit bestandener Zwischenprüfung an einer Fachhochschule gemäß Satz 1.
Evtl. kann mich einer von euch ja beruhigen und mir bestätigen das es ausreicht.
Vielen Dank schonmal! |
Dein Prüfungsamt muss dir diesen Paragraphen bestätigen! Die Lufthansa interessiert irgendwelche Paragraphen nicht. Dir wird eine Bescheinigung vom Prüfungsamt aufgrund dieses Paragraphen ausgestellt.
Generell ist der Abschnitt im RLP HSG etwas allgemein formuliert. Es geht nicht hervor, wie ein Abschluss jetzt gleichgesetzt wird.
Zum Vergleich mal die Passage aus dem Hessischen Hochschulgesetz
Zitat: | (3) Eine der allgemeinen Hochschulreife entsprechende Qualifikation hat auch, wer ein Hochschulstudium oder einen akkreditierten Bachelorstudiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie erfolgreich abgeschlossen hat, ohne die allgemeine Hochschulreife zu besitzen. Eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation hat auch, wer das Grundstudium in einem Fachhochschulstudiengang, einem gestuften Studiengang an einer Universität oder einen vergleichbaren Studienabschnitt abgeschlossen hat. Das Nähere regelt das Ministerium durch Verwaltungsvorschrift. |
Du siehst, dort ist es absolut eindeutig beschrieben mit Abschlussart. Deshalb können die Prüfungsämter in hessen das auch einfach austellen. |
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