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Gast100 Gast
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Verfasst am: Mi Aug 10, 2011 1:49 pm Titel: Akteneinsicht seitens Lufthansa |
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Hallo,
auch wenn mir das vermutlich niemand 100%tig beantworten kann,
Inwieweit hat die Lufthansa Einsicht in medizinische Krankenakten von mir?
Bzw. muss ich die beim Medical mitbringen?
viele grüße
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ImhO77 Captain

Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Mi Aug 10, 2011 1:53 pm Titel: |
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Kann ich Dir sogar tausendprozentig beantworten: 0,0 Einsicht haben sie in irgendwelche Akten, die Du ihnen nicht persönlich übergibst oder zu beziehen autorisierst.
Mitbringen musst Du im Regelfall auch nichts. |
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kirax Moderator


Anmeldungsdatum: 14.10.2009 Beiträge: 1236 Wohnort: vorne rechts  |
Verfasst am: Mi Aug 10, 2011 2:05 pm Titel: |
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Nur angeben  |
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massi Captain

Anmeldungsdatum: 28.08.2009 Beiträge: 976 Wohnort: EDGG REU  |
Verfasst am: Mi Aug 10, 2011 9:58 pm Titel: |
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was LH nicht weiß,.... |
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kirax Moderator


Anmeldungsdatum: 14.10.2009 Beiträge: 1236 Wohnort: vorne rechts  |
Verfasst am: Mi Aug 10, 2011 10:00 pm Titel: |
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Das klingt hier so als wäre LH der FEIND
Natürlich muss man nicht alles angeben. LH geht nicht alles etwas an. Aber Böses wollen sie euch sicher nicht (im Gegensatz zur LoL...) |
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ander Captain

Anmeldungsdatum: 30.06.2011 Beiträge: 127
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Verfasst am: Do Aug 11, 2011 3:02 pm Titel: |
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kirax hat folgendes geschrieben: | (im Gegensatz zur LoL...) |
wie meinst du?
grüße |
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ImhO77 Captain

Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Do Aug 11, 2011 3:13 pm Titel: |
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Dem Versicherungsgeber der LoL muss man im Versicherungsfall nachweisen, dass man auf seinem Bewerbungsbogen nicht gelogen hat.
Die Versicherung möchte natürlich primär möglichst hohe Beiträge bei möglichst geringem Risiko für sich, während die Flugmediziner nicht zu ihrem eigenen Vorteil streben bei der Arbeit. Bezahlt werden sie ja so oder so. |
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kirax Moderator


Anmeldungsdatum: 14.10.2009 Beiträge: 1236 Wohnort: vorne rechts  |
Verfasst am: Do Aug 11, 2011 7:01 pm Titel: |
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Genau das wollte ich damit sagen  |
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joyflight Captain

Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München  |
Verfasst am: Do Aug 11, 2011 9:40 pm Titel: |
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ImhO77 hat folgendes geschrieben: | ...
Die Versicherung möchte natürlich primär möglichst hohe Beiträge bei möglichst geringem Risiko für sich, ... |
es hilft natürlich nichts, beiträge zu sparen, indem man krankheiten/vorfälle verschweigt.
denn wer absichtlich möchte, dass im versicherungsfall nicht gezahlt wird, der macht doch den versicherungsabschluss (und die monatlichen beiträge) völlig umsonst _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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TheStoepsel NFFler

Anmeldungsdatum: 10.06.2011 Beiträge: 23
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Verfasst am: Do Aug 18, 2011 4:08 pm Titel: |
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ImhO77 hat folgendes geschrieben: | Dem Versicherungsgeber der LoL muss man im Versicherungsfall nachweisen, dass man auf seinem Bewerbungsbogen nicht gelogen hat.
Die Versicherung möchte natürlich primär möglichst hohe Beiträge bei möglichst geringem Risiko für sich, während die Flugmediziner nicht zu ihrem eigenen Vorteil streben bei der Arbeit. Bezahlt werden sie ja so oder so. |
Dazu habe ich ganz allgemein mal eine Frage: MUSS man eigentlich zu Beginn seiner Ausbildung bei der LH gleich eine LoL abschließen, oder geht das auch noch später?
Viele werden jetzt sagen: "Machs so früh wie möglich!" und die Meinung teile ich grundsätzlich auch, ich stelle die Frage trotzdem nicht grundlos und würde mich deshalb über eine sachliche Antwort sehr freuen! |
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kirax Moderator


Anmeldungsdatum: 14.10.2009 Beiträge: 1236 Wohnort: vorne rechts  |
Verfasst am: Do Aug 18, 2011 4:15 pm Titel: |
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Also müssen tust du erstmal gar nichts.
Es ist allein deine Entscheidung, ob und wenn ja wann du eine solche abschließt. Und auch bei wem.
Der Arbeitgeber schreibt dir in der Hinsicht nichts vor, du bist dafür selbst verantwortlich.
Abgesehen davon kann es durchaus Sinn machen, sie bereits während der Ausbildung abzuschließen (wodurch, wenn ich richtig informiert bin, aber nur noch ein Versicherer in Frage kommt), denn dann würdest du monatlich Prämie kassieren, solltest du bereits in der Ausbildungsphase fluguntauglich werden (auch in der Theoriephase). Andererseits kostet das natürlich seinen Preis.
Grundsätzlich macht die LoL schon Sinn. Einige stocken sie sogar noch auf, sobald sie eine gewisse Gehaltsstufe eingenommen haben. Man gewöhnt sich einfach sehr schnell an einen Lebensstandard und die Gefahr, fluguntauglich zu werden, ist größer als man vielleicht denkt. Diabetes ist nur eine von vielen "Möglichkeiten" aus dem kommerziellen Fliegerleben auszusteigen.
Sobald man eine gewisse Zeit bei LH ist (legt mich nicht fest, ich meine es sind 10 Jahre), kriegt man von LH auch nochmal was, sollte man fluguntauglich werden. Unabhängig von einer abgeschlossenen LoL. |
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TheStoepsel NFFler

Anmeldungsdatum: 10.06.2011 Beiträge: 23
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Verfasst am: Do Aug 18, 2011 4:46 pm Titel: |
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kirax hat folgendes geschrieben: | Also müssen tust du erstmal gar nichts.
Es ist allein deine Entscheidung, ob und wenn ja wann du eine solche abschließt. Und auch bei wem.
Der Arbeitgeber schreibt dir in der Hinsicht nichts vor, du bist dafür selbst verantwortlich.
Abgesehen davon kann es durchaus Sinn machen, sie bereits während der Ausbildung abzuschließen (wodurch, wenn ich richtig informiert bin, aber nur noch ein Versicherer in Frage kommt), denn dann würdest du monatlich Prämie kassieren, solltest du bereits in der Ausbildungsphase fluguntauglich werden (auch in der Theoriephase). Andererseits kostet das natürlich seinen Preis.
Grundsätzlich macht die LoL schon Sinn. Einige stocken sie sogar noch auf, sobald sie eine gewisse Gehaltsstufe eingenommen haben. Man gewöhnt sich einfach sehr schnell an einen Lebensstandard und die Gefahr, fluguntauglich zu werden, ist größer als man vielleicht denkt. Diabetes ist nur eine von vielen "Möglichkeiten" aus dem kommerziellen Fliegerleben auszusteigen.
Sobald man eine gewisse Zeit bei LH ist (legt mich nicht fest, ich meine es sind 10 Jahre), kriegt man von LH auch nochmal was, sollte man fluguntauglich werden. Unabhängig von einer abgeschlossenen LoL. |
Danke für die ausführliche Antwort. So in etwa hatte ich mir das auch schon gedacht. Dann aber noch eine andere Frage: Es ist doch richtig, dass man, sofern man während der Ausbildung bei der LH fluguntauglich werden würde, die Ausbildungskosten nicht zurück zu erstatten braucht, oder? Das ist doch -wenn ich recht informiert bin- dieselbe Regelung wie wenn man die Ausbildung nicht besteht!?
Aber dann gleich die Anschlussfrage: Was, wenn man NACH der Ausbildung untauglich wird, wo man ja eigentlich noch den Kredit zurückzahlen muss!? Weiß das wer???
PS: Mir fällt grad auf, dass das hier schon ganz schön OT ist! Wenn jemand möchte, dass wir das in nem anderen Thread weiter diskutieren, dann sagts mir bidde! |
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