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tourette syndrom

 
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BrÜce
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Anmeldungsdatum: 04.07.2003
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BeitragVerfasst am: Mi Jan 07, 2004 8:09 pm    Titel: tourette syndrom Antworten mit Zitat

hi,
ich wollte mal fragen ob jemand von euch zufällig erfahrungen mit tourette leuten hat die pilot werden wollten bzw sogar geworden sind.
für alle dies nicht wissen, das tourette syndrom (man kennts vielleicht aus lammbock oder nicht noch ein teenie film und und und...) ist

ist eine neuropsychiatrische Erkrankung, die durch Tics charakterisiert ist. Bei den Tics handelt es sich um unwillkürliche, rasche, meistens plötzlich einschießende und mitunter sehr heftige Bewegungen, die immer wieder in gleicher Weise einzeln oder serienartig auftreten können.

Die Symptome beinhalten:

1. sowohl multiple motorische (Muskelzuckungen) als auch einen oder mehrere vokale (Lautäußerungen) Tics. Diese stellen sich im Verlaufe der Erkrankung ein, obwohl sie nicht notwendigerweise gleichzeitig vorkommen müssen.

2. das Auftreten von Tics mehrfach am Tag (gewöhnlich in Serien), fast jeden Tag oder immer wieder über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr.

3. periodische Wechsel hinsichtlich Anzahl, Häufigkeit, Art und Lokalisation der Tics wie auch hinsichtlich des Zu- und Abnehmens ihrer Ausprägung. Die Symptome können manchmal für Wochen oder Monate verschwinden, aber auch unvermutet wieder auftreten.

4. Die Erkrankung beginnt meistens im siebten oder achten, fast immer aber vor dem 21. Lebensjahr.

Die Bezeichnung "unwillkürlich", die zur Beschreibung der Tics verwandt wird, führt manchmal zu Mißverständnissen, da die meisten Personen, die von einem TS betroffen sind, eine gewisse Eigenkontrolle über ihre Symptome haben. Vielfach bedeutet Eigenkontrolle, die für Sekunden bis Stunden vom Patienten wahrgenommen werden kann, in der Regel nur ein zeitliches Hinausschieben schwerer "Tic-Entladungen" und führt selten dazu, daß der unterdrückte Tic überhaupt nicht nach außen kommt. Meist ist der Drang nach der Ausübung des Tics so stark, daß schließlich die Muskelzuckung oder die Lautäußerung doch stattfinden muß (vergleichbar mit dem Drang zum Niesen bzw. mit einem Schluckauf). Menschen mit einem TS suchen oft eine geschützte Umgebung (z.B. Familie), um ihren Symptomen freien Lauf zu lassen, nachdem sie versucht haben, sie bei der Arbeit oder in der Schule zu unterdrücken. Typischerweise nehmen Tics bei ärgerlicher oder freudiger Erregung, innerer Anspannung oder Streß zu. In entspanntem Zustand (z.B. morgens nach dem Aufstehen) oder bei Konzentration auf eine interessante Aufgabe lassen sie eher nach. Kinder zeigen oftmals in der Schule weniger Tics als zu Hause; insbesondere am Abend, wenn die spontane Eigenkontrolle nachläßt, können die Tics vermehrt zum Vorschein kommen.


Nachzulesen unter www.tourette.de
ich hab jetzt mal einfach diese beschreibung genommen, da sie simpel ist und mir viel Zeit spart.

ich habe das TS jetzt seit ich 8 bin und habe seitdem schon sehr starke sowie sehr schwache phasen gehabt und eigentlich an tics von vocalen tics über motorische fast alles gehabt was es da so gibt.

Es gibt Phasen in denen ist fast ganz weg war, aber meisstens wird es durch übermässigen stress wieder hervorgerufen.

Inzwischen sind meine tics eigentlich generell nur noch solche die, sofern sie nicht allzu häufig auftreten, nmicht mehr so bemerkbar sind.
SPrich, kopfschütteln, übermässiges räuspern, verschiedene muskelpartien stark anspannen etc.

Derzeit nehme ich aber auch keine medikamente deswegen da es wie gesagt keine starken tics mehr sind.

Ich habe eben mal etwas ind der JAR-FCL 3 regelung gestöbert die ja über die Flugtauglichkeit ist.

Da steht das Medikamente die ausser dem gewünschten effekt keine störenden Nebenwirkungen haben wie zb müdigkeit oder so etwas, kein problem seien, bzw das das spezifisch auf die person vom arzt abgeklärt werden würde.

Da die Medikamente z.T. aber eben eine solche wirkung haben wollte ich fragen ob ihr zufällig jemanden kennt der sich auch mit tourette bewerben wollte und ob solche kleinen tics zur flugunfähigkeit führen.

Wird beim medical denn auch EEG durchgeführt, denn da könnte man das tourette anhand der gehirnströme auch sehen.

Danke schonmal das ihr euch durch diese lange frage durchgekäpmft habt und ich bin über jede antwort dankbar.
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wannabee
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BeitragVerfasst am: Mi Jan 07, 2004 8:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe einen guten Freund der TS hat (schwer) und ohne desillusionierend
klingen zu wollen würde ich sagen, dass man das mit TS so ziemlich
knicken kann - nicht zuletzt wegen der motorischen Beeinträchtigungen,
weniger die Koprolalie dürfte das Problem sein ... es ist ja wirklich schon
so, dass heftiges TS nicht mal mehr Autofahren ermöglicht.

Schick einfach mal 'ne PM an mich wg. Austausch

Achso: EEG wird GARANTIERT gemacht - auch um andere Dinge auszuschliessen (Epilepsie etc.)
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Besten Dank & Viele Grüße
-wannabee-
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PMorgel
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BeitragVerfasst am: Mi Jan 07, 2004 10:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

nein,
ist nicht möglich. (stand 02.2002 jar-fcl medicals)
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manchmal kommt man mit einem blauen auge davon, das man einem anderen geschlagen hat!
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Disco Stu
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BeitragVerfasst am: Mi Jan 07, 2004 10:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

jo, EEG muss man vorher extern bei einem Neurologenmachen lassen weil die sowas in Frankfurt nicht können. Verlangt wird ein EEG mit Fotostimulation und Hyperventilation.
Wenn das TS nicht durch die JAR Richtlinien ausgeschlossen ist würd ich auf jedenfall mal mit nem Fliegerarzt von LH sprechen (ich geh jetzt mal davon aus, dass du dich da bewerben wolltest),, der kann dir da sicher weiterhelfen. Ich wünsch dir auf jedenfall viel Glück.
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PMorgel
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Anmeldungsdatum: 04.10.2003
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BeitragVerfasst am: Mi Jan 07, 2004 10:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ICH HASSE DIESE PDF SCHEISSE!

so, abgeregt, also auf seite 37
in http://www.lba.de/deutsch/betrieb/luftpersonal/vojarfcl/jarfcl3.pdf
solltest du mal lesen.

ich wollte den text hierrein droppen, aber diese acrobat scheisse mag das nicht wirklich.
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wannabee
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BeitragVerfasst am: Mi Jan 07, 2004 11:00 pm    Titel: TS Antworten mit Zitat

Ich hatte ihm das schon via PM gesagt - die machen ein normales EEG
und wenn es "Auffälligkeiten" gibt, dann wird ein erweitertes EEG gemacht.
siehe:
Zitat:
Neurologische Erkrankungen:

Elektroencephalogramm:

Klasse 1: bei der Erstuntersuchung und wenn indiziert

Klasse 2: wenn indiziert


Neurologische Erkrankungen:

Klasse 1 und 2: Untauglichkeit besteht bei in der Vorgeschichte oder aktuell bestehenden neurologischen Besonderheiten, welche die sichere Ausübung der mit der Lizenz verbundenen Rechte gefährden könnten, insbesondere ist auf folgende Diagnosen besonders zu achten: progressive Erkrankungen des Nervensystems, Epilepsie und andere anfallsartige Störungen, Erkrankungen mit hoher Neigung zu Hirnfunktionsstörungen, Störungen oder Verlust des Bewußtseins, Schädel/Hirntrauma.


allgemein:
Zitat:

JAR-FCL 3.210 Neurologische Erkrankungen


(a) Bewerber um ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 oder Inhaber eines solchen dürfen weder in der Krankheitsvorgeschichte noch aktuell eine neurologische Besonderheit aufgewiesen haben oder aufweisen, durch welche die sichere Ausübung der mit der (den) betreffenden Lizenz(en) verbundenen Rechte gefährdet sein könnte.


(b) Auf die folgenden Auffälligkeiten ist besonders zu achten (siehe Anhang 11 zu den Abschnitten B und C):


(1) Progressive Erkrankung des Nervensystems


(2) Epilepsie und andere Ursachen von Bewusst-seinsstörungen


(3) Erkrankungen mit Neigung zu Hirnfunktionsstörungen


(4) Schädelhirntrauma


(5) Verletzung des Rückenmarks oder der peri-pheren Nerven.


(c) Gemäß Anhang 11 zu den Abschnitten B und C ist bei der Erstuntersuchung und wenn es aus der Krankheitsvorgeschichte des Bewerbers hervorgeht oder klinisch indiziert ist, ein Elektroenzephalogramm abzuleiten.



Der Auszug aus den JAR-FCL den Orgel meinte ist der hier:
Zitat:
Neurologische Erkrankungen
(siehe JAR­FCL 3.210 und JAR­FCL 3.330)

1. Jede stabile oder progressive Erkrankung des Nervensystems, die die zum Führen eines Luftfahrzeugs not­
wendigen körperlichen oder geistigen Fähigkeiten beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte, macht untaug­
lich. Die zuständige Stelle kann jedoch die Tauglichkeit bei kleineren, auf einem stabilen Grundleiden beruhen­
den Funktionseinbußen nach umfassender Begutachtung prüfen.
2. Die Diagnose einer Epilepsie macht untauglich, es sei denn, es gibt zweifelsfreie Hinweise auf ein Syndrom
gutartiger frühkindlicher Anfälle mit sehr geringem Rückfallrisiko und der Bewerber hat über einen Zeitraum
von mindestens 10 Jahren weder einen Rückfall noch eine Behandlung gehabt. Das Auftreten eines oder
mehrerer Krampfanfälle nach dem 5. Lebensjahr macht untauglich. Wenn es sich jedoch um einen akuten
symptomatischen Anfall handelt, der von einem vom Luftfahrt­Bundesamt anerkannten Neurologen als Anfall
mit sehr geringer Rückfallmöglichkeit eingestuft wird, kann die Tauglichkeit durch die zuständige Stelle geprüft
werden.
3. Paroxysmale pathologische EEG­Veränderungen und fokale Slow Waves machen normalerweise untauglich.
Die weitere Bewertung muss von der zuständigen Stelle vorgenommen werden.
4. Eine oder mehrere Episoden einer Bewusstseinsstörung mit unklarer Ursache in der Vorgeschichte machen
untauglich. Bei einer Einzelepisode einer derartigen Bewusstseinsstörung, für deren Genese es eine befriedi­
gende Erklärung gibt, kann die flugmedizinische Tauglichkeit von der zuständigen Stelle geprüft werden. Ein
Rückfall führt zur Untauglichkeit.
5. Bei einem Bewerber mit einem einzigen afebrilen epileptiformen Anfall, der sich in einem behandlungsfreien
Zeitraum von mindestens 10 Jahren nicht wiederholt hat und bei dem es keine Hinweise für das Fortbestehen
der Prädisposition für ein Krampfleiden gibt, kann die Tauglichkeit durch die zuständige Stelle geprüft werden.
Bei Bewerbern um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 muss die Einschränkung ''gültig nur für eine Tätigkeit
als/oder mit qualifiziertem Kopiloten`` ausgesprochen werden.
6. Jede Schädelhirnverletzung, die so schwer war, dass sie zu einem Bewusstseinsverlust oder einem offenen
Schädelhirntrauma geführt hat, muss durch die zuständige Stelle geprüft und von einem vom Luftfahrt­Bundes­
amt anerkannten Neurologen begutachtet werden. Unter der Voraussetzung einer vollständigen Erholung und
eines niedrigen Risikos der Entwicklung eines Krampfleidens kann die zuständige Stelle die Verlängerung
eines flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses prüfen.
7. Die Beurteilung der flugmedizinischen Tauglichkeit von Bewerbern, bei denen eine Verletzung des Rücken­
marks oder peripherer Nerven vorliegt oder in der Vorgeschichte vorlag, muss in Verbindung mit den Anforde­
rungen an den Bewegungsapparat und den Anhängen erfolgen.
8. Die flugmedizinische Bewertung maligner Erkrankungen dieses Organsystems sowie die Beurteilung der Taug­
lichkeit bleibt ausschließlich der zuständigen Stelle vorbehalten. Alle intracerebrale maligne Tumore machen
untauglich.

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BrÜce
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BeitragVerfasst am: Do Jan 08, 2004 12:46 am    Titel: Antworten mit Zitat

ich danke allen schon mal für ihre mühe,
ich werde dann wohl wirklich hoffen müssen das es bis zu meinem medical, bis dahin isses noch was, weiter zurückgeht bzw. ganz verschwunden ist.
Diese 10 Jahres klausel bezieht sich ja nur auf die epilepsie oder?
ansonsten auch nicht so schlimm, denn wenn ichs nicht mehr hab muss man es ja auch nicht jedem auf die Nase binden das man es mal hatte..
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wannabee
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Beiträge: 1519
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BeitragVerfasst am: Do Jan 08, 2004 1:27 am    Titel: Antworten mit Zitat

BrÜce hat folgendes geschrieben:
Diese 10 Jahres klausel bezieht sich ja nur auf die epilepsie oder?

Frag' im Zweifelsfall konkret bei einem Flugmediziner nach.
Bei pilots.de treiben sich auch manchmal welche rum.
Ansonsten wende Dich an jemanden aus Deiner Umgebung -
das geht ja sogar telefonisch.

BrÜce hat folgendes geschrieben:
ansonsten auch nicht so schlimm, denn wenn ichs nicht mehr hab muss man es ja auch nicht jedem auf die Nase binden das man es mal hatte..


Ich habe Dir genau dazu etwas in der PM geschrieben - das ist so 'ne
Sache mit dem Verschweigen. Das Medical ist sozusagen noch 'ne
"verschärfte Musterung" - und da musst Du auch "Vorgeschichten" etc.
angeben.
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