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Barotrauma Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 18.05.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: Di Mai 18, 2010 11:07 pm Titel: SaZ 15, BFD und CPL (A) |
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Hallo zusammen,
da ich hier neu bin möchte ich mich und mein Problem mal kurz vorstellen
Alex, 30, Soldat, verlasse die Bw in absehbarer Zeit und möchte mich im fliegenden Sektor "niederlassen".
Ich suche Gleichgesinnte, die über den BFD ihre Lizenzen erworben haben, oder sich mit dieser Thematik beschäftigen / auskennen.
Wie in der Überschrift bereits vermerkt ist mein Ziel die CPL (A) über den BFD zu erwerben. Leider ist das natürlich nicht so einfach. Konkret habe ich z.Z das Problem, dass mein Berater einen Nachweis über meine Tauglichkeit zum Luftfahrzeugführer haben möchte, obwohl ich mich derzeit in der PPL-A Schulung befinde. Sein Vorschlag war am DLR-Test teilzunehmen. Ein Nichtbestehen hätte natürlich solch gravierende Nachteile für mich, dass ich jetzt nach Alternativen suche.
Ich würde mich freuen, hier weitere Infos zu bekommen. Vielleicht ist hier ja jemand der diese Prozedur bereits duchgemacht hat?
VG Alex |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Di Mai 18, 2010 11:30 pm Titel: |
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Servus,
soweit ich weiß, haben die BFD-Berater tatsächlich ein recht großes Maß an Eigenverantwortlichkeit, wenn es um die Erteilung der Gelder geht.
Ich habe in den unterschiedlichsten Foren mittlerweile mehrfach gelesen, dass der BFD Pilotenausbildungen, auch ohne DLR-Test und im Ausland, ganz oder teilweise übernommen hat. Ich hab aber auch von Fällen gelesen, bei denen der BFD-Berater ein positives Ergebnis beim DLR-Test gefordert hat. Anscheinend ist es also wirklich von Berater zu Berater unterschiedlich, wo deren Hemmschwelle liegt. Dementsprechend konnte auch niemand einen konkreten Lösungsvorschlag nach Schema F liefern.
Ich würde dir empfehlen:
Sprich nochmal mit dem Berater und mach ihm klar, dass die Forderung nach dem DLR-Test schwachsinnig wäre. Begründung:
- DLR-Test ist keine bundesweite Voraussetzung für den Erwerb einer CPL(A)
- Ein bestandener DLR-Test sichert ihm keineswegs zu, dass du auch wirklich mit der entsprechenden Ausbildung anfängst.
Immerhin ist es ja der Auftrag des Beraters dafür zu sorgen, dass die BFD-Gelder auch tatsächlich zu Aus- und Weiterbildungen genutzt werden und nicht für nen privaten Swimmingpool drauf gehen.
Schlage ihm deshalb stattdessen vor, er soll stattdem DLR-Test die Einschreibung an einer Flugschule zum Erwerb der CPL(A) als Bewertungsgrundlage nehmen. Damit müsstest du zwar die Anmeldegebühren erstmal aus eigener Tasche bezahlen, aber wenn der Berater dafür im Vorfeld grünes Licht gibt, sollte das ja kein Problem sein.
Sollte er sich weiterhin quer stellen, solltest du möglichst mit dem Bundeswehrverband Verbindung aufnehmen. Die haben von solchen - eher speziellen- Problemen öfter gehört und können eine qualifizierte rechtliche Beurteilung geben.
Parallel dazu könnte natürlich auch eine Eingabe beim Wehrbeauftragten Abhilfe schaffen, wobei ich diesen Weg erst als Ultima Ratio einschlagen würde.
Gruß |
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TXL Gast
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Verfasst am: Mi Mai 19, 2010 6:32 am Titel: |
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Zitat: | Schlage ihm deshalb stattdessen vor, er soll stattdem DLR-Test die Einschreibung an einer Flugschule zum Erwerb der CPL(A) als Bewertungsgrundlage nehmen. Damit müsstest du zwar die Anmeldegebühren erstmal aus eigener Tasche bezahlen, aber wenn der Berater dafür im Vorfeld grünes Licht gibt, sollte das ja kein Problem sein. |
Der ATPL - Anwärter muss bei einer Einschreibung in eine Flugschule fachliche Kenntnisse in Physik, Englisch, Mathe etc. bei einem anerkannten Sachverständigen nachweisen.
Viele Flugschulen akzeptieren die DLR BU oder auch GAPF Test (wenn es den noch gibt) etc. Leg deinem Berater die entsprechenden Gesetzestext vor. Mit der Einschreibung für einen ab-initio ATPL würdest du damit den fachlichen Anforderung für die Ausbildung genügen. Vielleicht reicht ihm das. |
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Barotrauma Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 18.05.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi Mai 19, 2010 4:27 pm Titel: |
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Moin,
danke euch beiden. Einschreiben bei einer Schule ist ein gute Idee, zumal er mir ja schon ein Schule empfohlen hat. Ich werde mal mit denen Kontakt aufnehmen.
Ja, den GAPF Test gibt es noch. Soll ja nicht ganz so schwer sein. Aber das erzähl ich ihm gar nicht, sonst kommt der noch auf dumme Gedanken |
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Domte Captain
Anmeldungsdatum: 07.08.2007 Beiträge: 2394
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Verfasst am: Mi Mai 19, 2010 5:13 pm Titel: |
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Schonmal an eine Bewerbung bei der Swiss gedacht ... Deadline war bei denen 31 (Gedächtnis) und Fachhochschulreife als Vorraussetzung.
Gruß
Dom _________________ Speed is life - Altitude is life insurance!
Anything that is unrelated to elephants is irrelephant. |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Mi Mai 19, 2010 7:22 pm Titel: |
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Das löst aber nicht das Problem, dass der BFD-Mokel die Gelder momentan nicht rausrücken will |
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Barotrauma Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 18.05.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi Mai 19, 2010 8:05 pm Titel: |
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Domte hat folgendes geschrieben: | Schonmal an eine Bewerbung bei der Swiss gedacht ... Deadline war bei denen 31 (Gedächtnis) und Fachhochschulreife als Vorraussetzung.
Gruß
Dom |
Wird eng.
--Tommy-- hat folgendes geschrieben: | Das löst aber nicht das Problem, dass der BFD-Mokel die Gelder momentan nicht rausrücken will |
Würde dann die Ausbildung nicht durch Swiss vorfinanziert werden? |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Mi Mai 19, 2010 8:11 pm Titel: |
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Falls dem so sein sollte, musst Du das trotzdem im Vorfeld mit dem Berater absprechen. Denn seine Maßgabe lautet derzeit: "Bestandener DLR-Test als Voraussetzung für die Erteilung der BFD-Ansprüche".
Selbst wenn du jetzt meinetwegen die Ausbildung von der Airline vorfinanziert bekommst, kann sich der Berater am Ende trotzdem quer stellen. Ok, um es realistisch zu betrachten, so eine Aktion würde der Mensch wahrscheinlich nicht bringen, aber wenn es um Kosten im fünfstelligen Bereich geht, würde ich trotzdem alles im Vorfeld abklären.
Dazu gehört auch, wie lange nach deinem Ausscheiden du überhaupt Ansprüche geltend machen kannst. Ich kenn mich mit der Materie noch nicht so gut aus, aber soweit ich weiß, gibt es zwei Fördertöpfe, aus denen du die Mittel vom BFD kassierst: Einen kannst du bereits während deiner Dienstzeit abschöpfen, den anderen erst danach. Wenn du jetzt nach DZE mit der Pilotenausbildung anfängst, sie dir aber von Swiss vorfinanzieren lässt und erst zwei Jahre später mit dem Pilotenschein wieder zum BFD gehst, dann kann der dir, womöglich sogar zu Recht, die Gelder aus dem ersten Topf verweigern.
Jetzt liegt es im Ermessen des Beraters zu sagen: "Der Kandidat darf seine Gelder nur so abschöpfen, wie sie in den beiden Töpfen vorgesehen sind" oder aber "Der Kandidat kriegt die Gelder aus beiden Töpfen für die Pilotenausbildung ausgezahlt."
Letzteres sollte dein Ziel sein, aber dafür musst du ihm diese DLR-Flause austreiben... oder aber den DLR-Test absolvieren und bestehen. |
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Feuerengel1984 Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 16.09.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: Do Sep 16, 2010 9:15 am Titel: ATP in den USA |
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Das man dem BFD Typen überreden muss die Gelder raus zu rücken weiß ich ja. Aber ist das auf Deutschland beschränkt oder kann ich die ATP auch in den USA machen, denn mit BFD Gelder und meiner Übergangsbeihilfe habe ich dann schon fast die halbe ATP(L) in der Tasche. Weiß jemand ob das geht? |
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Chuck Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 05.08.2010 Beiträge: 6
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Verfasst am: Do Sep 23, 2010 12:23 am Titel: |
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Hallo Kameraden,
ich bin grade kurz vor Abschluss meiner ATPL-Ausbildung und habe mir diese vom BFD mitfinanzieren lassen. Ich hatte auch die Auflage, eine bestandene BU nachzuweisen, was aber in meinem Fall kein Problem war, da ich ein paar wochen zuvor schon die Lufthansa BU bestanden hatte. Es gibt aber auch die Möglichkeit, im Auftrag des BFD eine DLR-BU abzulegen, also ohne den Umweg über die Lufthansa. Diese wird dann vom BFD aus dem Topf für die Förderung während der Dienstzeit bezahlt. Begründet wird die Forderung nach der BU damit, dass man ja evtl. gar nicht für den Beruf geeignet ist und somit von Papa Staat davor gechützt werden müsse, die Kohle für den ATPL in den Sand zu setzten . Meines Wissens nach ist es so, dass nur die durchgehende Ausbildung förderungsfähig ist, da man ja modular zuerst einen PPL erwirbt und dieser ausdrücklich nicht förderungsfähig ist (Da dieser ja auch so nur zum Spaß verwendet werden kann). Allerdings weiß ich nicht nicht, wie es sich mit einem auf dem PPL aufbauenden CPL verhält. Die o.g. Punkte liegen übrigens nicht im Ermessen des Beraters, sondern sind so in einer "Weisung zur Förderung des Erwerbs fliegerischer Lizenzen" niedergeschrieben, es sollte also schwierig werden den Berater von etwas anderem zu überzeugen.
Bleibt auf jeden Fall am Ball und nervt euren BFD-Berater, bis ihr alles was ihr braucht schriftlich habt. Es lohnt sich, denn wenn man Teile der Ausbildung vom BFD bezahlt bekommt und dazu noch seinen Lebensunterhalt von seinen Übergangsgebührnissen bestreiten kann, dann ist eine ATPL-Ausbildung auch finanziell lang nicht mehr so haarsträubend. Falls ihr noch konkrete Fragen habt helf ich euch gerne weiter. |
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drombusch NFFler
Anmeldungsdatum: 12.08.2010 Beiträge: 28
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Verfasst am: Do Sep 23, 2010 10:44 am Titel: |
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Moin, moin,
ich habe gerade meine ATPL Ausbildung abgeschlossen und habe dies im Rahmen meines BFD Zeitraums (nach SaZ8) getan.
Bei mir war das überhaupt kein Problem. Ich habe meinem BFD Berater gesagt was ich machen will und habe ihm meinen Ausblidungsvertrag von der Flugschule vorgelegt.
Das nächste war dann, dass ich mit der Rechnung für die Anmeldung, die Theorieunterlagen und den Theorieunterricht zu ihm gegangen bin und schon war der Pott leer
Naja, es zeigt zumindest, dass die BFD Jungs da wohl doch sehr unterschiedlich und "intuitiv" handeln.
Gruß |
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