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Nach Studium zur Bundeswehr !?

 
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n1Ce*
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Anmeldungsdatum: 09.02.2010
Beiträge: 78
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: Mo Sep 06, 2010 5:43 pm    Titel: Nach Studium zur Bundeswehr !? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Ich fange im Oktober mit dem Bauingenieurstudium an einer Universität an.
Werde es, wenn alles gut läuft, im Jahr 2013 abschließen. Wäre dann 27 Jahre alt. Und nun meine Frage, ist es möglich sich mit 27 Jahren noch für die Offizierlaufbahn zu bewerben und mit welchem Dienstgrad würde ich einsteigen? Wie sehen die Beschäftigungsmöglichkeiten mit dem Bauing-Abschluss aus? Müsste ich dann auch ins Ausland? Und meine letzte Frage, muss ich nach dem Studium nochmal zur OPZ und die Tests mitmachen oder kann ich direkt in die Bundeswehr einsteigen? Bin 2008 nach meinem Grundwehrdienst + 2 Monate FWDL ausgeschieden.
Würd mich über ein paar Antworten freuen.
Gruß n1Ce*
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--Tommy--
Captain
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Mo Sep 06, 2010 5:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Mit abgeschlossenem Studium erfolgt eine Einstellung als Hauptmann (universitärer Abschluss) oder als Oberleutnant (FH-Abschluss), wobei meines Wissens nach ne Einstellung als Hauptmann nur in Frage kommt, wenn du nen Master machst. In drei Jahren dürfte das allerdings nicht machbar sein.

Für Absolventen von ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen sind die Chancen für eine Einstellung generell hoch und eine Verwendung in der Pioniertruppe sinnvoll und womöglich sogar berufsnah. D.h. du kannst in Verwendungen eingesetzt werden, in denen du mit deinem Abschluss was anfangen kannst, du kannst aber auch als einfacher Kompaniechef oder in einer Stabstätigkeit eingesetzt werden. Als Truppendienstoffizier bist du da gewissermaßen ein Allrounder und wirst dort eingesetzt, wo man dich braucht.

Ja, du müsstest dann auch ins Ausland.

Ja, du musst zur OPZ und deine Offiziereignung nachweisen, bevor du als Offizier eingestellt wirst.
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n1Ce*
Captain
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Anmeldungsdatum: 09.02.2010
Beiträge: 78
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: Mo Sep 06, 2010 6:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das hört sich doch gut an. Vielen Dank für die Antwort Wink
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Aussie_Flo
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BeitragVerfasst am: Mo Sep 06, 2010 9:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Neckermann-Major gibt's nach meinem Wissensstand aber auch, dafür kenne ich aber nicht die exakten Kriterien.
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Tornado_Flow
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Anmeldungsdatum: 31.07.2009
Beiträge: 227

BeitragVerfasst am: Mo Sep 06, 2010 10:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

den Neckermann-Major kriegste als Jurist nachgeworfen...
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If flying were the language of man, soaring would be it's poetry!

Phase I: 18.03-20.03.2009
Phase II: 22.07-28.07.2009
PhaseIII: 26.10-30.10.2009(Jet-Frontseat)
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Di Sep 07, 2010 3:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz genau. Die offizielle Bezeichnung der dazugehörigen Laufbahn ist StOffz/R, aka "Stabsoffizier mit der Befähigung zum Richteramt". Und die kannste meines Wissens nach an einer Hand abzählen.
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VenaCentralis
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Anmeldungsdatum: 17.01.2010
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: Di Sep 07, 2010 3:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

--Tommy-- hat folgendes geschrieben:
Ganz genau. Die offizielle Bezeichnung der dazugehörigen Laufbahn ist StOffz/R, aka "Stabsoffizier mit der Befähigung zum Richteramt". Und die kannste meines Wissens nach an einer Hand abzählen.

Weshalb?
Weil Anzahl der Plätz so gering ist? Oder ist das Interesse gering?

Gruß
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Di Sep 07, 2010 4:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich beides.

Zumindest ist es so, dass die ganzen Rechtslehrer und Rechtsberater der Bundeswehr, von denen es ja ziemlich viele gibt, allesamt Zivilisten sind. Die haben auch die Befähigung zum Richteramt und wenn sie in nen Einsatz mitgehen, werden sie einfach in ne Uniform gesteckt und bekommen nen Dienstgrad verpasst, der einer Besoldungsgruppe in einer adäquaten zivilen Verwendung entspricht. Andersherum gibt es aber keinen StOffz/R, der bei der Bunde´swehr Rechtslehrer oder Rechtsberater ist.

StOffz/R nehmen mit einem Einstieg in die Offizierlaufbahn quasi in Kauf, dass sie in Verwendungen weit abseits der Juristerei geschoben werden. Ich kenne ein Beispiel, bei dem ein Jurist als StOffz/R in der Marine eingestellt wurde und nach einer bestimmten Dienstzeit sowie den entsprechenden Lehrgängen zum Fregattenkapitän befördert wurde und letztendlich auch eine Fregatte kommandiert hat. In dieser Funktion wird ihm seine juristische Vorbildung sicherlich geholfen haben (allein wegen dem ganzen Disziplinarzeugs), aber wenn er eine disziplinarische Entscheidung treffen wollte, dann musste (!!) er dennoch, den Vorschriften entsprechend, eine Stellungnahme des zuständigen Rechtsberaters beim Flottenkommando einholen.

Die Laufbahn an sich ist also schon ein ziemlicher Beschiss... Die Juristenjobs werden von Zivilisten erledigt, und die StOffz/R müssen diese Juristen in ihren Prozess der Entscheidungsfindung miteinbeziehen, obwohl sie selber die gleiche Ausbildung haben, wie die zivilen Rechtsberater. Und sowas wie ein J.A.G.-Corps hat die Bundeswehr nicht...
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