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Liberalisierung Medical
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Swiss-Pilot
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 10:48 pm    Titel: Liberalisierung Medical Antworten mit Zitat

Hallo meine lieben Mitstreiter... Very Happy

Ich möchte erreichen, dass es zu einer Gesetzänderung kommt in der JAR FCL bezüglich des Medicals und bräuchte dafür Unterstützung. Es geht um die Tatsache, dass die Medicalregulierungen stellenweise zu strickt sind. Die Grenzwerte die dort angewandt werden sind nicht nachvollziehbar.
Mir ist klar, dass keine Blinden Menschen fliegen sollten. Aber mal Hand aufs Herz, wieso werden Menschen, die eine Brille tragen so krass diskriminiert. Die Ersatzbrille muss vorhanden sein. Und ob ich nun -2,5 Dioptrin habe oder -8 Dioptrien, so kann ich kein Flugzeug steuern ohne Sichthilfe.
Es ist theoretisch möglich, ein Flugzeug zu starten und zu landen ohne einmal aus dem Flieger rauszuschauen anhand der Instrumente. Daher reicht auch der NAhvisus.
Daher kann es nicht sein, dass jemand deswegen rausgekickt wird. Dies soll nur der Zugangserschwerung dienen. Dies stellt eine Diskriminierung dar.
Ich will nicht erreichen, das jeder Starten darf, aber ich will ein gerechtes ERgebnis.
Wie kann es sein, dass man bei der Kurzsichtigkeit bie der Erstuntersuchung eine Grenze hat und bei einer Verlängerungsuntersuchung keine Grenzen hat? Wie funktioniert sowas? Es wird ersichtlich, dass dadurch inzident festgehalten wird, dass eine Kurzsichtigkeit nicht gefährlich ist. Das ist fakt. Wieso also eine Grenze bei der Erstuntersuchung. Das selbe gilt auch für eine Hornhautverkrümung.
Diese liste lässt sich auch noch an anderen Stellen der Voraussetzungen festhalten.
Daher habe ich eine Petition zu dieser Thematik eingeriecht und suche Unterstützer dieser Petition. Darüberhinaus suche ich Menschen, die abgelehnt worden sind und bereit sind eine Klage einzureichen.

LG an ALLE sogar an diejenigen die Unsachlich werden Very Happy
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 11:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schöne Idee aber in der Praxis leider aussichtslos:

- Das es sicher möglich ist, ein Flugzeug ohne Sicht nach aussen zu landen ist leider Quatsch. Es gibt viele Konstellationen (z.B. See and Avoid anderen Verkehrs, PAPI bei Nacht) bei denen es sehr wohl nötig ist gut zu sehen.

- Die Festlegung der Rahmenbedingungen ist ein sehr komplexe Prozess unter Beteiligung vieler Europäischer Länder.

- Kein Gericht in Deutschland oder Europa wird diese Grenzen angreifen (können) - schließlich wurden sie von den führenden Flugmedizinern in ganz Europa festgelegt. Die evtl. Gefahr für die Allgemeinheit ist viel zu groß als dass sich irgendein Gericht über das Urteil dieser Fachleute hinwegsetzen kann.

- Jede evtl. Klage könnte sich nicht gegen die Regelungen insgesamt richten sondern nur gegen einen Punkt / eine Regel. Klagen könnte dagegen nur jeweils ein Betroffener. Allein im Bereich der Augen wären das u.U. mehr als 10 Gerichtsverfahren.

- In den Gerichtsverfahren wären diejenigen die die Regeln mit entwickelt haben die Gutachter.

- Am Ende ist die einzige Frage: Wo zieht man die Grenzen? Darf ein Blinder auch fliegen - natürlich nicht. Aber jemand mit nur einem Auge???

Gruß, Marcus
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Swiss-Pilot
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 4:25 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren Wink Das ist acuh der Grund dafür, dass es oft Bergab geht.

1. Die Grenzen wurden auf Druck von gewissen JAA-Staaten gezogen, ohne Rücksicht auf gewisse Grundrechte. Man merkt das an der Formulierung der Gesetze. Es gibt einige Gutachter, die meiner Ansicht sind. Es ist also nicht an den Haaren herbeigezogen. Das mit der Angreifbarkeit hat man schon bei anderen Gesetzen gesagt. Hast du eine Ahnung was Gerichte können, wenn sie Lust haben?

2. Hab ich nie gesagt, dass ein Blinder fliegen soll. Ich unterstelle, dass der Bedarf auch nicht besteht

3. Es stimmt definitv nicht, dass man mit einer Klage nur eine konkrete Sache angreifen kann. Man kann einen Einzelfall überprüfen lassen. Hält man aber Gesetze für rechtswidrig, so kann man diese nebenbei überprüfen lassen.

4. Hab ich nie gesagt, dass dies per Gerichtsbeschluss gehen soll. Es gibt auch andere Wege in Deutschland.

5. Es gibt in Deutschland keine 10 Instanzen sondern nur 3 Instanzen vor dem Verwaltungsgericht und eine 4 Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht je nachdem wie man sich so anstellt das ganze Verfahren über.

6. Irgendwie war mir klar das EDML sich dazu meldet Wink

7. Halte ich trotzdem dran fest und werde für eine Änderung sorgen, nur bruach ich dazu Unterstützung.

8. Meldet euch ruhig weiterhin.

9. Geht das, wenn man so ca 6km weit anderen Verkehr erkennt. Das hat aber nichts mit der Dioptrienstärke zu tun,w as Fakt ist. Übrigens meldet sich bei Verkehr der auf dich zusteuert eine nervige Stimmer mit der Ansage: "Traffic, Traffic" udn noch anderen bekannten Kommentaren, wie Empfehlungen oder eher Ausweichmeldungen.

10. Find ich es gut, dass du auf meiner Seite bist Very Happy
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t3rr0rwUrM
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Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 271
Wohnort: Rostock

BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 10:39 am    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,
ich kann mir vorstellen wie es dir vermutlich geht, da ich mal annehme dass du über dieser Grenze liegst. Bei mir wurde es auch knapp (allerdings nur in LH Sicht), aber es hat gepasst trotzdem versuche ich es mal objektiv zu betrachten.
Ich bin nicht der Augenexperte aber ich meine doch, dass man ab einer gewissen Dioptrienzahl es nicht mehr zu 100% korrigiert kriegt. Und wenn dieser Fall eintritt dann hast du entgegen deinen Behauptungen sehr wohl ein Problem. Denn erstmal wirst du Probleme in der PPLA Ausbildung haben wo du sehr wohl noch viel nach draußen guckst. Und wie auch schon angesprochen wurde ist es sicher auch nicht verkehrt wenn man die PAPI Leuchten nicht erst 1 Meile vorher auseinander halten kann.
Wie Marcus auch schon ansprach ist die Frage wo ziehe ich die Grenze. Die die drüber liegen werden immer schreien und die die drunter liegen sich freuen. Dass man am Ende drüber kommen kann halte ich nicht für verkehrt, so kann man sich relativ sicher sein nicht in den nächsten zwei Jahren fluguntauglich zu werden, denn das Sehvermögen kann man eben schlecht vorrausplanen. Wenn man allerdings schon mit 10 Dioptrien ankommt wohin soll sich das dann noch entwickeln?

Wie gesagt, die Frage ist wo man die Grenze zieht und ich denke die gesetzliche Grenze liegt echt schon verdammt hoch.
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 11:13 am    Titel: Antworten mit Zitat

Nur um das klarzustellen: Ich bin nicht unbedingt ein Anhänger der JAR Regularien.

Insbesondere die Dioptriengrenze bei Kurzsichtigkeit ist durchaus fraglich, da gebe ich Dir Recht. Bei anderen Dingen (Astigmatismus, Farbsehen, Herzkrankheiten) halte ich die Regeln für grundsätzlich OK.

Zum Thema See and avoid: Kritisch sind vor allem Ziele die Du eben NICHT auf dem TCAS hast (ULs, Segelflugzeuge, Spinner ohne Transponder).

Ein Grundprinzip des deutschen Verwaltungsrechts ist, daß Du nur gegen Dinge klagen kannst, wo es einen Verwaltungsakt gegeben hat, der Dich betrifft - und auch nur genau dagegen.

Gleiches gilt auch beim EU Gerichtshof für Menschenrechte.

Wie gesagt, ich verstehe viele Teile der JAR auch nicht - es wird aber sehr schwierig werden dagegen vorzugehen. Bei der Güterabwegung wird auch berücksichtigt, daß nur sehr wenige Menschen betroffen aber viele potentiell gefährdet wären.

Gruß, Marcus
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Swiss-Pilot
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 2:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Also ob ich drüber oder drunter bin, dass stellt sich noch heraus. Das Medical steht noch an, bin noch am Überlegen wo ich das machen lassen.
Ihr versteht mich falsch, ich seh das so ähnlich wie ihr. Falls ja werd ich mir zu helfen wissen, falls es etwas ist was fragwürdig ist.

Nur geb ich euch ein konkretes Beispiel. Nageln wir auf der Dioptriengrenze im Bereich der Kurzsichtigkeit herum. Es gibt viele Gutachter, die diese Grenze für fragwürdig halten. Außerdem würde ich gerne wissen, was es für einen Grund gibt zu sagen, dass Neueinsteiger beim Medical 1 die Grenze von -6 Dioptrien nicht überschreiten dürfen und eine Erneuerung erteilt wird, weil es eine Erneuerungsuntersuchung ist. Klar ist, dass ein Schutz für die Piloten die Lizenzen besitzen. Aber so wird eigentlich direkt zugegeben, dass es keien Gefahr darstellt, wenn -6 Dioptrien überschritten werden. Das selbe sieht man beim Astigmatus.
In den USA haben die auch keine Starren Grenzen in dem Sinne. Ich bin kein Augenarzt, nur anscheinend gibt es eine Grenze zwischen Kurz und Weitsichtigkeit. Dort ist ja bei +5 Schluss für beide, also Erstuntersuchung und Verlängerung. Daher scheint dies ja doch gefährlich zu sein, nur seh ich das bei der Kurzsichtigkeit nicht so.

Solche Passagen halte ich für höchst fragwürdig. Ich will nicht die komplette JAR kippen, dass wäre auch unrealistisch. Es gibt auch Passagen, die sogar mir einleuchten Wink

Ja das mit dem Verwaltungsrecht stimmt. Es ist wahr, dass man nur solche Verwaltungsakte angreifen kann. Aber einen Verwaltungsakt heraufzubeschwören ist trotzdem möglich. Very Happy
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 4:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

lustig.... aber sinnlos
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 4:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gesagt, bei den starren Dioptriengrenzen stimme ich Dir sogar zu. Es ist allerdings schon etwas komplizierter: Bei sehr großer Kurzsichtigkeit bist Du schnell in dem Bereich wo kein 100% Visus mehr erreichbar ist. Von daher ist es u.U. schon sinnvoll, bei der Erstuntersuchung die Grenzen nicht komplett auszureizen. Hinzu kommt, daß bei Kurzsichtigkeiten über -6 Dioptrien ein sehr großes Risiko von Hornhautabösungen im Laufe der Jahre besteht.

Von daher kann es sogar sinnvoll sein jemanden davor zu bewahren mit 20 Jahren einen großen Schuldenberg anzuhäufen und ein paar Jahre später ohne Medical dazustehen. Über eines mußt Du Dir nämlich auch im klaren sein: Jede Loss of License Versicherung wird das Risiko Augen bei jemandem mit -5 oder -6 Dioptrien ausschliessen. Dagegen kannst Du dann auch nicht mehr klagen, da eine LOL nicht lebenswichtig ist und die Versicherungen im Bereich der Risiken Vetragsfreiheit geniessen.

Hinzu kommt noch etwas anderes: In Ländern mit sehr liberalen Regelungen (z.B. Australien) bekommt man zwar ein Medical wenn man "farbenblind" ist - allerdings bekommt man danach keinen Job, da die Fluggesellschaften eigene, strengere Regeln haben.

Gruß, Marcus
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toolowterrain
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Anmeldungsdatum: 29.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 9:59 am    Titel: Re Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe Jura in Freiburg studiert und arbeite gerade an meiner Promotion. Bezüglich der Themen "Verfassungswidrigkeit der JAR-FCL Regelungen" habe ich schonmal in einem anderen Thread ausführlich Stellung genommen.

EDML: Ich halte es für einen großen Fehler, immer von vornherein ein derartiges - auch gerichtliches Vorgehen - als völlig aussichtslos vom Tisch zu wischen.

Wer die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kennt, der weiß, dass auch wesentlich mildere Eingriffe (vgl. Entfernungspauschale etc.) bereits als verfassungswidrig angesehen wurden, obwohl diese Gesetze von hoch bezahlten Spezialisten als verfassungskonform entwickelt wurden.

Ich möchte daran erinnern, dass es sich bei den Flugtauglichkeitsregelungen um einen schwerst möglichen Eingriff in Art. 12 GG handelt, der besonders hohen Rechtfertigungsanforderungen erfordert (ganz anders z.B. bei Entfernungspauschale, wo der Typisierungsgedanke im Grundsatz schon genügt). Das heißt, dass der Staat verpflichtet ist, jede der Flugtauglichkeitsbeschränkungen einzeln zu begründen und zu belegen. Dass in vielen Ländern der Welt (z.B. USA) wesentlich niedrigere Tauglichkeitsanforderungen bestehen, spricht wohl sehr für die Unverhältnismäßigkeit der inländischen Regelungen. Insbesondere deswegen, weil der Staat dem USA-amerikanischen Piloten eine Landung in Frankfurt mit seiner Boeing 747 und seinen 15 Dioptrien erlaubt, also jemandem, der in Deutschland nicht einmal ein Segelflugzeug fliegen dürfte. Ich wüsste nicht, wie das zu rechtfertigen ist. Ebenso kann man die Dioptriengrenze nicht mit einer höheren Gefahr für eine Netzhautablösung begründen, wenn auch bspw. Raucher zu anderen Risikogruppen zählen. Dann MUSS nach der Rechtsprechung des BVerfG der Gesetzgeber konsequent sein; d.h. er kann und darf hohe Sicherheitsstandards setzen, muss diese aber auch folgerichtig und konsequent umsetzen.

Zu den Erfolgsaussichten kann man dennoch kaum Aussagen treffen. Sicherlich sind diese nicht besonders hoch. Insbesondere deswegen, weil ich Euch insoweit Recht gebe, dass eine gewisse Grenze gesetzt werden muss und führende Experten an der Entwicklung mitgearbeitet haben. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Ich finde den Ansatz dieses Threads sehr löblich und kann das Ansinnen nur unterstützen.

Viele Grüße
Chris
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 11:19 am    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht nicht aussichtslos aber sicher sehr schwierig ...

Am Ende muss man Grenzen setzen und daher wird eine Güterabwägung stattfinden. Hier sehe ich das Hauptproblem:

Von zu strengen Regeln sind nur extrem wenige betroffen - durch evtl. zu lasche Anforderungen aber Millionen gefährdet.

Diese Güterabwägung ist natürlich extrem brisant und nur schwer zu rechtfertigen falls doch mal was passiert.

Gruß, Marcus
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toolowterrain
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Anmeldungsdatum: 29.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 11:25 am    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Am Ende muss man Grenzen setzen und daher wird eine Güterabwägung stattfinden. Hier sehe ich das Hauptproblem:

Von zu strengen Regeln sind nur extrem wenige betroffen - durch evtl. zu lasche Anforderungen aber Millionen gefährdet


Das ist aber doch kein Gegenargument! Natürlich kann der Gesetzgeber hohe Sicherheitsanforderungen bestimmen. Denkbar wäre auch, dass Piloten generell keine Brille benötigen dürfen.

Dann muss diese Entscheidung für die hohe Sicherheit aber konsequent umgesetzt werden (vgl. Rechtsprechung BVerfG, u.a. Gebot der Folgerichtigkeit), und nicht zu Lasten einiger! Und genau das ist der Fall, wie der Vergleich mit Rauchern oder ausländischen Piloten zeigt. Ist das ernsthaft zu rechtfertigen?
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Sa März 20, 2010 5:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vergleich mit den Rauchern hinkt etwas - hier geht es schließlich um andere, die direkt im gleichen Einflußbereich leben.

Ausländische Piloten hingegen haben in Deutschland nur sehr eingeschränkte Rechte. Diese ergeben sich aus den ICAO Verträgen. Diese zu verschärfen ist sowohl für Deutschland als auch für Europa kaum möglich und auch nicht sinnvoll, da diese bewußt so abgefasst sind, daß es möglichst wenige Schranken für die internationale Luftfahrt gibt.

Jeder hingegen, der in Deutschland bzw. JAR Europa ein JAR zugelassenes Flugzeug fliegen will ist den gleichen Regeln unterworfen.

Diese Unterschiede zu ausländischen Piloten sind meiner Auffassung nach auch dadurch zu rechtfertigen, daß das Risiko für Passagiere in einem Flugzeug um ein vielfaches höher ist als für Dritte. Der Gesetzgeber gewährleistet also für die Bürger die in ein europäisches Flugzeug steigen möglichst hohe Sicherheitsstandards.

Das ist aber alles definitiv ein kompliziertes Thema.

Vom Standpunkt der Gleichbehandlung ist das Thema ZüP viel interessanter: Ein deutscher Lizenzinhaber benötigt die ZüP während ein Österreicher oder Schweizer das selbe D zugelassene Flugzeug in Deutschland auch ohne fliegen darf. (Von der höchst zweifelhaften Konstruktion der ZüP Beantragung mal ganz abgesehen).

Guß, Marcus
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