Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht

 Wiki  ChatChat  FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin   RegistrierenRegistrieren 

ZÜP nur für Deutsche?
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> Berufsbild Pilot
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Anatarion
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Di Sep 23, 2008 9:47 pm    Titel: ZÜP nur für Deutsche? Antworten mit Zitat

gelöscht

Zuletzt bearbeitet von Anatarion am So Dez 12, 2010 10:42 pm, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Pascal
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 1522

BeitragVerfasst am: Di Sep 23, 2008 10:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Du brauchst bei jedem Job der direkt mit der Luftfahrt und Kontakt zu den empfindlichen Bereichen hat eine Zuverässigkeitsüberprüfung.
Und um so direkter der Zugang desto restriktiver die Regelungen. Und wenn bei einem Bewerber mit Ausübungwunsch Cockpit etwas auftaucht desto genauer wird da ein Beamter schauen.
Ob dein Ladendiebstahl Einfluss haben wird, ich weiß es nicht.

Und ein polizeiliches Führungszeugnis wollen viele Arbeitgeber sehen, nicht nur in der Luftfahrt sondern auch in ganz anderen Bereichen. ZÜP ist natürlich nicht überall nötig.
Aber auch die Schweizer werden die Akten ihrer Cockpitcrews durchstöbern auf eine gewisse Art - das ist außerdem auch international Auflage den Background auf eine gewisse Art zu checken.
Als Pilot lebt man schon ein wenig als gläserner Mensch, mehr als andere jedenfalls.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
D.Düsentrieb
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 599
Wohnort: EHBK

BeitragVerfasst am: Di Sep 23, 2008 10:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

An deiner Stelle würde ich LH nicht abschreiben. Es ist natürlich löblich, dass du deinen Fehler eingestehst, aber erkundige dich doch das nächste mal bei deinem Anwalt (das Verfahren scheint ja noch zu laufen), wann diese Straftat auch für Behörden nicht mehr nachvollziehbar sind. Es gibt da Fristen. Bei minderjähringen Straftätern müssten diese Fristen sogar nicht so lang sein wie bei Erwachsenen. Bin mir aber nicht sichr. Bei der Bewerbung wird man nur nach aktuellen Verfahren befragt und ob irgendwelche Einträge zu finden sind. Wenn bei deiner Bewerbung alles bereits gelöscht ist, wirds kein Problem geben. Ggf. kannst du dich nicht direkt nach dem Abi bewerben Stattdessen machste halt ne Ausbildung und bewirbst dich dann.
Sowas wie die ZÜP gibt es meinesachtens in jedem JAR-Land (in NL gibt es z.B auch Ne "ZÜP"). D.h. die entsprechende Behörde in der Schweiz wird sich bei der deutschen Behörde erkundigen, ob was vorliegt. D.h. die würden das auch herausfinden, wenn da was ist. Ich denke solange du dir nichts mehr zu Schulden kommen läßt, ist der Traum vom Piloten noch nicht ausgeträumt. Erkundige dich wie es aussieht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Domte
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Di Sep 23, 2008 11:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ladendiebstahl wird nicht in deinem polizeilichen Führungszeugnis eingetragen ... vorallem wenn du nur Sozialstunden bekommst.
Erkundige dich doch einfach mal bei der LH direkt.
_________________
Speed is life - Altitude is life insurance!

Anything that is unrelated to elephants is irrelephant.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
D.Düsentrieb
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 599
Wohnort: EHBK

BeitragVerfasst am: Di Sep 23, 2008 11:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Domte hat folgendes geschrieben:
Ladendiebstahl wird nicht in deinem polizeilichen Führungszeugnis eingetragen ... vorallem wenn du nur Sozialstunden bekommst.
Erkundige dich doch einfach mal bei der LH direkt.


Nein im normalen Führungszeugnis erscheint es nicht, bleibt aber für Behörden weiterhin nachvollziebar. Aber es gibt ne Frist nach der solche Starftaten endgültig gelöscht werden und auch Behörden dann nichts mehr sehen. Ist zwar auch nur Hörensagen, was ich widergebe, bin mir aber relativ sicher. LH wird sich mit solchen Sachen auch nicht bis ins kleinste Detail auskennen. Als erste Anlaufstelle würde ich seinen Anwalt sehen, da der an den Quellen sitzt und wenn er derzeit sowieso mit dem kommuniziert, kann er auch mal sein geld wert sein Wink
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Anatarion
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mi Sep 24, 2008 1:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

gelöscht

Zuletzt bearbeitet von Anatarion am So Dez 12, 2010 10:43 pm, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fluffi
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: Mi Sep 24, 2008 1:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wenn du jetzt 15 bist, dann ist das ding wenn du mit 20 dein abi machst und mit 21 die bundeswehr hinter dir hast gänzlich getilgt, und du kannst auch bei der lufthansa (juristisch gesehen korrekt) ein "NEIN!" ankreuzen!

vorausgesetzt, das war das letzte mal....

früher hat man dieben die hand abgehackt oder sie aufgehängt, weil diebstahl an die existenz des bestohlenen ging und damit als eine der schwerstmöglcihen straftaten betrachtet wurde (nach mord).

denk drüber nach, und wenn deine kumpels das nächste mal im schlecker ne coke einstecken wollen, dann beweise zivilcourage und rückgrat wenn du ihnen sagst: hey, lasst das, das is scheiße!!!

und wenn sie nicht hören halt etwas lauter "nein, wir klauen hier nix!"

Wink


aber erstmal willkommen hier, ich finds immer wieder cool und löblich, seinen weg früh zu finden, bei mir hats viel zu lange gedauert!


wenn dus genauer wissen willst, über führungszeugnisse hab ich mich schonmal ausführlciher geäußert..

_________________
bu: 29/30.05.08 Cool
fq: 27/28.08.08 Embarassed
swiss I: 02.10.08 Smile
swiss II: 04.11.08 Crying or Very sad
---ausgeträumt---
Okt 2010: plan B: jar ppl (uk) in espagna Wink
12.09.11 1. solo Very Happy
29.09.12 skill test Cool
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Anatarion
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Do Okt 23, 2008 2:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

gelöscht

Zuletzt bearbeitet von Anatarion am So Dez 12, 2010 10:43 pm, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alpha88
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 22.04.2008
Beiträge: 228

BeitragVerfasst am: Do Okt 23, 2008 5:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

damit hast du recht, nicht vorbestraft... denke mal, dass dann auch die züp kein problem darstellen wird...

grüße
_________________
374. NFF
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schienenschreck
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3244
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Do Okt 23, 2008 5:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Anatarion hat folgendes geschrieben:
Moin,
ich habe heute die Nachricht erhalten, dass die Ermittlung ohne Auflagen eingestellt worden sind. *freu*
Demnach bin ich gesetzlich nicht vorbestraft, richtig? Und was hat das für Auswirkungen für die ZÜP?


Bleiben noch 2 Jahre nach Einstellung im ZStV, und das wird bei der ZÜP durchgesehen.

Tolle Erfindung, ne? Hat die Regierung ganz geschickt eingefädelt, um dem Datenschutzgesetz zu entgehen, denn es ist ja "freiwillig" (nach dem Motto: "Du wirst ja nicht zum fliegen gezwungen").

Edit: http://chaosradio.ccc.de/cre037.html da hab ich von der ZÜP erfahren

---
Dieser ZÜP-Beitrag wird Ihnen präsentiert von Ihrer überwachungsgeilen Regierung.
_________________
...mit Lizenz zum Fliegen
Idea Pilotenboard Wiki


Zuletzt bearbeitet von Schienenschreck am Do Okt 23, 2008 5:20 pm, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
D.Düsentrieb
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 599
Wohnort: EHBK

BeitragVerfasst am: Do Okt 23, 2008 5:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schienenschreck hat folgendes geschrieben:
Anatarion hat folgendes geschrieben:
Moin,
ich habe heute die Nachricht erhalten, dass die Ermittlung ohne Auflagen eingestellt worden sind. *freu*
Demnach bin ich gesetzlich nicht vorbestraft, richtig? Und was hat das für Auswirkungen für die ZÜP?


Bleiben noch 2 Jahre nach Einstellung im ZStV, und das wird bei der ZÜP durchgesehen.

Tolle Erfindung, ne? Hat die Regierung ganz geschickt eingefädelt, um dem Datenschutzgesetz zu entgehen, denn es ist ja "freiwillig" (nach dem Motto: "Du wirst ja nicht zum fliegen gezwungen").


---
Dieser ZÜP-Beitrag wird Ihnen präsentiert von Ihrer überwachungsgeilen Regierung.


Und da er erst 15 ist, ist alles gelöscht, wenn er die ZÜP macht. Somit hat er keinerlei Probleme.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alpha88
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 22.04.2008
Beiträge: 228

BeitragVerfasst am: Do Okt 23, 2008 6:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hab da mal ne frage, da er ja nicht verurteilt wurde, spielt das denn überhaupt eine rolle für die züp ob es da noch drinsteht oder nicht?!?
kann denn wg sowas die züp negativ ausfallen?! will jetzt hier nicht diskutieren obs gut war oder nicht, war es natürlich nicht Wink, aber wg so einer "jugendsünde" dann die züp nicht zu bekommen, fänd ich schon hart....also bitte keine moralpredigen jezz^^

grüße
_________________
374. NFF
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> Berufsbild Pilot Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Impressum        Datenschutzbestimmungen nach DSGVO

Cobalt by Jakob Persson
Cobalt phpBB Theme/Template by Jakob Persson.
Copyright © Jakob Persson 2002.

Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group