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VORSICHT - **** und schlechte Kritik
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blablubb
Captain
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 1485
Wohnort: tal zwischen bergen

BeitragVerfasst am: Mi Dez 03, 2003 6:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

alles schön und gut was ich soeben lesen konnte - ABER:

SPCC schrieb:
Zitat:
Zu den Finanzen:
Der von Ihnen verlangte Betrag ist fern von jeder Realität und steht in keinem Preis/Leistungsverhältnis. Das mit der Unterbringung ist recht nett, finde ich eine gute Idee.


versteh du SPCC mich nicht falsch - ich ergreife hier keine partei oder so... - nur gehört die finanzen sache ebenso wie die geschichte was und wieviel dir warum oder warum auch nicht von attc zurückgezahlt wurde NICHT in diese bis jetzt aüsserst sachliche und interessante diskussion!
(so denke ich)

will dies aus meiner sicht noch kurz begründen:

der preis des seminars bzw. der seminare richtet sich doch nach ANGEBOT und NACHFRAGE - und solange scheinbar genug leute bereit sind den preis zu zahlen, wird er auch so hoch bleiben - oder liege ich hier daneben?*g*

will heissen: das die leistung die in der werbung von attc angepriesen wird nicht mit dem übereinstimmt was man bekommt - mag stimmen und ist ja hier zu diskutieren (oder wer will und geld hat, kanns ja auch vor gericht machen...) - aber - das der preis "zu hoch" ist, das KANN niemand so sagen!

(vielleicht habe ich dich auch falsch verstanden - aber mir kommt vor das wäre so, wie wenn ich mediamarkt verklagen wollte, das der fernseher XY zu teuer ist..... - wenn er zu teuer ist, dann bin NUR ICH SELBST schuld, weil ich eben zu viel geld bezahlt habe!)



Zitat:
Wie kann es sein, dass ich BU+FQ bezahlt habe, nur BU konsumiert habe, aber keinerlei Rückzahlung erhalte für den nicht in Anspruch genommenen FQ-Teil?


das du erwartest geld für die fq zurückzubekommen verstehe ich noch nicht so ganz - kannst du das evtl. nochmal genau erklären?
so, wie ich das sehe hast du "rein rechtlich" ja keine grundlage für deinen anspruch - denn gebucht hast du beide seminarteile - und gezahlt auch - ob du aus welchen gründen auch immer den zweiten teil nicht angetreten hast ist ja nicht das problem von attc.
eine vertragliche "rücktrittsoption" NACH getätigter zahlung (und der damit verbundenen annahme der vertragsbedingungen) ist ja nicht vorhanden gewesen - also aufgrund welcher grundlage möchtest du dein geld zurück?

wie gesagt - versteh mich nicht falsch - versuche nur sehr stark auf fakten zu fokkussieren, damit das hier so schön sachlich bleibt.

bin wie du vermutlich auch schon sehr auf die reaktion von herrn m zu deiner ausführlichen stellungnahme betreffs den differenzen der versprochenen inhalte und dem was man bekommt.....

(denn um auf meinen fernseher vom mediamarkt zurückzukommen - wenn im prospekt von mediamarkt steht: "fernseher hat videotext" und er hat dann doch keinen - dann kann ich den gaaanz ohne streit zurückgeben und bekomme ganz ohne anwalt mein geld zurück (oder nen neuen fernseher:-))


grüße
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creezl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2003
Beiträge: 146
Wohnort: bald Bremen :)

BeitragVerfasst am: Mi Dez 03, 2003 6:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat



Zuletzt bearbeitet von creezl am Mo Feb 02, 2004 10:22 am, insgesamt einmal bearbeitet
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SPCC
NFFler
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Anmeldungsdatum: 29.09.2003
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: Mi Dez 03, 2003 7:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Wie ich weiter oben schon erwähnt hatte.....den Preis hätte man geschluckt wenn die Leistung dementsprechend gut gewesen wäre. Ich habe überhaupt kein Problem für gut Leistung gutes Geld zu bezahlen. Und wenns zu teuer war und ich komm später drauf, dass es woanders billiger gab, na dann hab ich Pech gehabt. Aber wenn ich schon zahle, dann für Leistung. Und die wurde für meine Begriffe nicht erbracht. Zumindest nicht in dem Ausmaß wie man es sich erwartet hätte durch die geschilderte Werbung.

Scheinbar habt ihr auch das nicht gelesen.....die FQ hab ich bestanden. Bin also nicht frustriert.

FQ wollte ich in Anspruch nehmen - Termine ausgebucht. Kein Intensivkurs war möglich - ab zu topilots. Insofern wollte ich die Leistung in Anspruch nehmen hatte aber keine Möglichkeit. FQ verschieben kam für mich nicht in Frage.

Außerdem wurde mir mehrfach zugesichert (leider nur mündlich), dass selbstverständlich die Kosten, die auf den zweiten Teil entfallen würden natürlich zurückerstattet werden würden wenn dieser nicht genossen werden kann. Insofern ist meine Geldforderung rechtens. Seh ich zumindest so. Können von mir aus gerne Stornogebühren einheben, aber mehr nicht.

Zum Preis. Bei der BU-vorbereitung war nie ein Psychologe. Also warum so teuer. Aber nochmals. Kein Problem mit dem Preis, wenn die Leistung stimmt. Und da passt das Teletext- Mediamarkt fernseher beispiel sehr gut.

Find ich interessant, dass jetzt einige zumindest scheinbar den Schwanz einziehen wo man nicht mehr indirekt sondern direkt mit Herrn M reden kann.

Wie hoch der Preis war ist mir relativ egal. Solange ich das bekomme WOFÜR ich bezahlt habe. Und in erster Linie geht es darum. In zweiter Linie, wenn die Leistung nicht erbracht wurde- wovon ich fest überzeugt bin- dann steht mir das Geld zu.

Oder seid ihr anderer Meinung?
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B-HOX
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: Mi Dez 03, 2003 8:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

blablubb hat folgendes geschrieben:

(vielleicht habe ich dich auch falsch verstanden - aber mir kommt vor das wäre so, wie wenn ich mediamarkt verklagen wollte, das der fernseher XY zu teuer ist..... - wenn er zu teuer ist, dann bin NUR ICH SELBST schuld, weil ich eben zu viel geld bezahlt habe!)


hallo blablubb!

spcc hat es eben auch selbst nochmal geschrieben, wie er es meinte, und ich kann ihm da zustimmen. zu teuer oder net ist hier net die frage (creezl, weil du meintest, dass dieses seminar im vergleich zu anderen net zu teuer sei)! wenn in der werbung steht, dass man das das und das für soviel geld bekommt, dann kann jeder selbst entscheiden, ob man es ausgeben will oder net (und wenn mein neuer fernseher kein videotext hat, dann geb ich den problemlos zurück). den möcht ich sehn der sich beschwert nachdem er alles bekommen hat wofür er bezahlt hat. nur wenn das net der fall ist, dann soll man das auch sagen dürfen.

gruß
b-hox
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blablubb
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 1485
Wohnort: tal zwischen bergen

BeitragVerfasst am: Do Dez 04, 2003 1:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

soooooorrry!


war ned so ganz gut drauf ............



Zitat:
FQ wollte ich in Anspruch nehmen - Termine ausgebucht. Kein Intensivkurs war möglich



nun ist alles klar - erinnere mich nun auch wieder das hier schon irgendwo mal gelesen zu haben.....


sorry spc - ist nun vollkommen klar!


n8!

[/quote]
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SPCC
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Anmeldungsdatum: 29.09.2003
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: Do Dez 04, 2003 9:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Problem.....is ja nix passiert.

LG
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creezl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2003
Beiträge: 146
Wohnort: bald Bremen :)

BeitragVerfasst am: Do Dez 04, 2003 10:26 am    Titel: Antworten mit Zitat

also dann hab ich das auch nicht ganz gerafft wie das bei dir war... sorry.

was ich aber meinte (jetzt wo es hier schon um diese ganzen rechtlichen sachen geht) ist, dass du leider keinen rechtsanspruch hättest, wenn nicht zum fq-seminar gegengen bist weil du die bu nicht bestanden hättest.
das wäre dann halt eine falle gewese wo die leute (schätzungsweise des öfteren) reintappen. das wäre zweifelsohne ziemlich mies, aber da könnte man dann halt nichts machen.

was aber bei dir abgegengen ist, ist ja noch ne stufer fieser... erstens kannst du nicht das seminar besuchen weil kein platz mehr (das hätte man da bestimmt vorher planan können, also deren fehler!), und die dann zusagen, dass das geld zurückgeht und dann nicht zahlen - ich denke, dass das nicht geht! und da hast du bestimmt auch einen rechtsanspruch.

grüsse
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SPCC
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Anmeldungsdatum: 29.09.2003
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: Do Dez 04, 2003 10:42 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi creezl,

Ja, das ist wohl richtig....in diese Falle tappen bestimmt viele.
Brauchts euch nicht zu entschuldigen.....einige Details habts halt einfach übersehn oder nicht gelesen. Kann nicht erwarten, dass sich jeder meine gesammelten Werke durchliest Smile

Mal schaun wie entgegenkommend sich Herr M erweist.



LG
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Flying law
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 04.12.2003
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do Dez 04, 2003 11:38 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
obwohl ich nicht bei Ättc war verfolge ich aufmerksam diese Diskussion. Zu den angeblich fehlenden Grundlagen und Tatbeständen usw. möchte ich noch ein paar Worte verlieren. Ich stehe kurz vor Abschluss meines Jurastudiums und deshalb möchte ich Euch über ein paar Dinge aufklären.
1. Wieso braucht man jede Menge Geld, um einen möglichen Anspruch vor Gericht durchzusetzen?? In der Regel ist doch jeder rechtschutzversichert (und wenn nicht kann ich das nur jedem empfehlen) und selbst wenn nicht: gewinnt man das Verfahren, so kostet das Ganze keinen Cent. Risikoreich ist so was nur dann, wenn die Rechtslage nicht klar ist. Im vorliegenden Fall trifft dies jedoch nicht zu:
2. Wieso sollten hier die Anspruchsgrundlagen fehlen? Es gibt prinzipiell 2 Grundrichtungen, nach denen vorgegangen werden kann.
Zunächst die Deliktische: Anspruchsgrundlage z.B. 263 Betrug: wer … durch Vorspiegelung falscher … Tatsachen einen Irrtum erregt …
Absatz 3 regelt dann den schweren Betrug: ….wenn der Täter gewerbsmäßig …
Ich möchte hier nicht zuviel verraten und der Gegenpartei somit die mögliche Verteidigung zu unterstützen. Doch die Sachlage bleibt klar: Werden Leistungen öffentlich angepriesen, welche nicht den tatsächlichen Leistungen entsprechen so ist der Grundtatbestand erfüllt. Ich subsumiere mal an einem Beispiel: In der Zeitungswerbung steht „Freie Unterkunft bei rechtzeitiger Vormerkung“. Tatsächlich ist doch bekannt, dass bestenfalls eine Woche Unterkunft gewährt wird und das auch nur bei Doppelbuchung (bitte korrigiert mich, sollte es anders sein). Weiter muss nun der subjektive Tatbestand geprüft werden. Hier geht es um Wissen und Wollen. Davon kann aber einfach ausgegangen werden. Den ganzen Paragraphen hier jetzt durchzuprüfen würde zu weit führen, es sollte nur als kleines Beispiel dienen, wie so was abläuft. Anstelle der freien Unterkunft können nun auch die ganzen anderen angesprochenen Missstände (wie z.B. das mit der individuellen Betreuung – weils mir grad einfällt, aber gibt ja wohl noch etliche Andere, wie hier zu lesen ist und was mir berichtet wurde) eingefügt werden. Dann wird beim Anwalt über jeden einzelnen Punkt eine gutachterliche Prüfung erstellt werden und entsprechend verwertet werden.
Oder die zivilrechtliche Seite: Hier gibt es sogar jede Menge Anspruchsgrundlagen. Ausgangslage ist der Dienstvertrag, der hierbei geschlossen wurde. Bei Schlechtleistung oder nicht vertragsgemäßer Leistung kann vom Vertrag zurückgetreten werden, kann Nacherfüllung verlangt werden (wobei das wohl schwer werden sollte, insbesondere, sollte man beim Test durchgefallen sein), kann der Preis gemindert werden, kann Schadensersatz verlangt werden. Das sollte doch reichen fürs Erste?! Daneben steht auch ein ganz normales Rücktrittsrecht.
3. Das Seminar sei zu teuer: Möchte ich nicht beurteilen, da ich nicht da war. Wenn man den Erfahrungsbericht gelesen hat würde ich allerdings zustimmen. Auch hier gibt es eine entsprechende Anspruchsgrundlage.

Was ich damit sagen möchte: Setzt Eure Ansprüche durch, wenn Ihr Euch im Recht fühlt und gebt nicht gleich beim ersten Säbelrasseln der Gegenpartei klein bei. Scheut den Weg zum Anwalt nicht, wenns nicht anders geht und holt Euch seinen Rat ein.
Also was den verschiedenen Diskussionsteilnehmern mit dem Unternehmen passiert ist….also ich könnte und würde die Füße da nicht still halten…
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SPCC
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Anmeldungsdatum: 29.09.2003
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: Mi Dez 10, 2003 10:13 am    Titel: Antworten mit Zitat

"Indem Sie schweigen, stimmen Sie zu"

Cicero
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m
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 20.11.2003
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Mi Dez 10, 2003 1:56 pm    Titel: Bitte noch um ein paar Tage Geduld Antworten mit Zitat

Leider bin ich noch nicht dazu gekommen, die Kritikpunkte im Forum zu diskutieren, weil bis jetzt schlicht die Zeit dazu fehlte; bitte also diesbezüglich um etwas Nachsicht.
Werde aber wie besprochen zu allen Punkten unseren Standpunkt darlegen. Wenn ich mich recht ensinne, hatte sich seinerzeit auch SPCC ein paar Tage Zeit ausgebeten.

m
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SPCC
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Anmeldungsdatum: 29.09.2003
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: Do Dez 11, 2003 2:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Herr m,

Gar kein Problem - da meine Antwort schon eine Woche hier steht, war ich mir nicht mehr sicher ob überhaupt noch mit einer Antwort zu rechnen sei. Schließlich sind das ja nicht unerhebliche Kritiken gegen Ihre Firma. Selbstverständlich können Sie noch warten bis Sie Zeit haben um dementsprechende Formulierungen und Antworten kundzugeben.

SPCC
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