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Anwesenheitspflicht
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Ju02
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Anmeldungsdatum: 04.08.2009
Beiträge: 319
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: So Mai 09, 2010 3:53 pm    Titel: Anwesenheitspflicht Antworten mit Zitat

Hey!

Herrscht an der LFT Anwesenheitspflicht?


Beste Grüße

//Ju


edit: Eine kurze Rückmeldung eines NFFler in Ausbildung wäre schön.
_________________
Im Raumfahrtzeitalter wird der Mensch in der Lage sein, in zwei Stunden um die Welt zu fliegen - eine Stunde Flugzeit und eine Stunde Anfahrt zum Flughafen.


Zuletzt bearbeitet von Ju02 am So Mai 09, 2010 6:56 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Doorn
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Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: So Mai 09, 2010 3:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wie meinst du das? Ob man zum Unterricht kommen muss?

Nun selbst wenn nicht wird wohl kaum jemand so dumm sein und nicht hingehen.
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Ju02
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Anmeldungsdatum: 04.08.2009
Beiträge: 319
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: So Mai 09, 2010 4:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Tut ja nichts zur Sache, ob das clever wäre oder nicht. Wink
Und ja, das ist damit gemeint.
_________________
Im Raumfahrtzeitalter wird der Mensch in der Lage sein, in zwei Stunden um die Welt zu fliegen - eine Stunde Flugzeit und eine Stunde Anfahrt zum Flughafen.
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Auron
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Anmeldungsdatum: 06.04.2008
Beiträge: 464

BeitragVerfasst am: So Mai 09, 2010 4:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es nicht eine Mindeststundenzahl die man haben muss, damit man zur Theoretischen zugelassen wird?
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www.be-lufthansa.com
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ratzfatz
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Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1213
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: So Mai 09, 2010 6:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Auron hat folgendes geschrieben:
Gibt es nicht eine Mindeststundenzahl die man haben muss, damit man zur Theoretischen zugelassen wird?


Affirn, außerdem wird Buch geführt, wer nicht anwesend ist.
Es ist klar, dass ein Fehlen ohne Grund auffällt und bei häufigem Vorkommen kann man sicher davon ausgehen, zum Kaffee gebeten zu werden. Ohne Kekse. Mit Glück noch mit Kaffee.
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320
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kazakazam
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 192
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: So Mai 09, 2010 6:35 pm    Titel: Re: Anwesenheitspflicht Antworten mit Zitat

Ju02 hat folgendes geschrieben:
Hey!

Herrscht an der LFT Anwesenheitspflicht?

Beste Grüße

//Ju


nein natürlich nicht, du kannst zwei jahre lang zuhause chillen und brauchst auch net in die usa. bekommst die atpl per post, musst nur noch unterschreiben.
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Ju02
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Anmeldungsdatum: 04.08.2009
Beiträge: 319
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: So Mai 09, 2010 6:43 pm    Titel: Re: Anwesenheitspflicht Antworten mit Zitat

Immer solche qualifizierten Kommentare hier. Wenn du fundierte Aussagen hast, weil dir das bereits für die Ausbildung mitgeteilt wurde, dann immer raus damit. Ansonsten lass mal stecken. Es ging im Übrigen, wie auch oben erwähnt, um die LFT, nicht die ATCA.
Außerdem habe ich mit keinem Satz erwähnt, dass ich mir ein entspanntes Leben machen, geschweige denn eine Schulung bei der LH beginnen möchte. Im Studium herrscht ja auch nicht dauerhafte Anwesenheitspflicht. Deswegen finde ich, ist das eine berechtigte Frage.

Also nochmal anders gefragt.. Könnte mir vielleicht die Frage ein NFFler, der sich bereits in Ausbildung befindet, beantworten?
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Speedbirdy
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Anmeldungsdatum: 11.10.2008
Beiträge: 1798

BeitragVerfasst am: So Mai 09, 2010 7:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Antwort haste ja schon bekommen...

Wenn du den Stoff schaffen und verstehen willst, musst du auch hingehen. Im Gegensatz zu anderen Flugschulen, wird bei der LH noch zum größten Teil per Frontalunterricht vermittelt. Man kann es sich auch eher wie eine spannende Unterrichtsstunde vorstellen, mit einer Univorlesung hat es vom Stil nichts zu tun.
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and123
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Anmeldungsdatum: 17.09.2009
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: So Mai 09, 2010 7:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Geht die Frage denn nicht eher in die Richtung, wie es bei einem einzelnen Tag fernbleiben aussieht... wie muss man sich da entschuldigen oder ist sowas grundsätzlich nur bei Krankheit gestattet?

Hab das gefühl die Frage wurde so verstanden, dass man da wochenlang nicht erscheint. Ist natürlich klar, dass das nicht geht!

gruß andi
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Ju02
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Anmeldungsdatum: 04.08.2009
Beiträge: 319
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: So Mai 09, 2010 7:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Speedbirdy. Hatte den Post von ratzfatz ganz übersehen.
Wo liegt denn die Mindeststundenzahl?
Und da man das hier scheinbar erwähnen muss, wenn man sich nicht gleich Vorwürfe machen lassen will, es ist eine Frage aus purer Neugier.
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Ju02
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Anmeldungsdatum: 04.08.2009
Beiträge: 319
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: So Mai 09, 2010 7:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

and123 hat folgendes geschrieben:
Geht die Frage denn nicht eher in die Richtung, wie es bei einem einzelnen Tag fernbleiben aussieht... wie muss man sich da entschuldigen oder ist sowas grundsätzlich nur bei Krankheit gestattet?

Hab das gefühl die Frage wurde so verstanden, dass man da wochenlang nicht erscheint. Ist natürlich klar, dass das nicht geht!

gruß andi


So war's eigentlich auch gemeint. Immerhin einer geht nicht gleich vom Schlimmsten aus. Smile
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kazakazam
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 192
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: So Mai 09, 2010 7:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, dachte ein wenig humor schadet nicht.
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