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Majera Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 12.11.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: Do Nov 12, 2009 7:35 pm Titel: Bundeswehrpilot & Studium |
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Hallo zusammen,
heute war ein Oberfeldwebel bei uns in der Schule um uns über die Offizierslaufbahnen beim Bund zu informieren.
Zunächst mal: Nach dem Abi steht bei mir an 1. Stelle die Bewerbung bei Lufthansa
Doch seit heute scheint es da eine ziemlich interessante alternative zu geben: Der Oberfeldwebel sprach von "Offizieren im fliegerischen Dienst"
So und jetzt meine Fragen: 1. In der Ausbildung zu diesem Berufsbild ist ja ein Masterstudium eingebettet, doch was studiert man als späterer Offizier im fliegerischen Dienst? Ich meine die BW bietet ja etliche Studiengänge an...
2. Mich würde eigentlich an erster Stelle das Fliegen von Transportflugzeugen interessieren, aber fliegt man als Offizier auch noch regelmäßig? Denn der Feldwebel erklärte als Offizier hätte man den Status eines Managers... Und ich würde ja schon zum Bund gehen um zu fliegen
3. Wie sieht es aus, wenn man als ehemaliger BW-Pilot nach der zeit beim Bund auf Zivile Luftfahrt umsteigen will? Klar, sind andere Lizenzen aber besteht generell die Möglichkeit und wer hat dann bessere Chancen - Transportpilot oder Tornadoflieger?
Freue mich auf eure Antworten! |
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Fifty Captain

Anmeldungsdatum: 29.07.2008 Beiträge: 89 Wohnort: München  |
Verfasst am: Do Nov 12, 2009 9:06 pm Titel: |
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1. Zuerst muss ich dir widersprechen. Im FlgDst ist kein Masterstudium eingebettet. Für die Luftwaffe gilt: Nur wer in den Phasen I-III (Tests für die Offiziereignung und Eignung für FlgDst) überdurchschnittlich besteht und außerdem eine Studieneignung hat, DARF studieren. Der Rest fliegt ohne Studium. Die Hubschrauberpiloten beim Heer dürfen alle studieren, so lange sie in Phase I eine Studieneignung bekommen haben. Im Prinzip darfst du den FlgDst mit allen Studiengängen kombinieren, sofern du dafür die Eignung hast. Am beliebtesten ist Luft- und Raumfahrttechnik.
2. Neben dem Fliegen hat man noch Zweit- bzw. Drittverwendungen. Außerdem ist man nicht nur Pilot, sondern auch Soldat und Offizier. D.h. man fliegt mehr oder weniger regelmäßig (wenn auch im vgl. zur zivilen luftfahrt wenig), hat aber auch noch anderen Funktionen und muss außerdem den Ansprüchen eines Soldaten gerecht werden.
3. Generell besteht die Möglichkeit (genaueres über die Suchfunktion). Transportpiloten haben es leichter. _________________ Hub... schrabb! schrabb! schrabb! schrabb!
Lw 100. OAL
LFF Hub, LRT09 |
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--Tommy-- Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Fr Nov 13, 2009 2:48 pm Titel: |
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Um das, was mein Vorredner geschrieben hat, hervorzuheben oder zu erweitern:
Zitat: | Die Hubschrauberpiloten beim Heer dürfen alle studieren, so lange sie in Phase I eine Studieneignung bekommen haben |
Betonung liegt hierbei auf "dürfen". Du kannst dich auch für eine Laufbahn ohne Studium bewerben, wenn du das möchtest. Das hat aber dann verschiedene Konsequenzen:
1: Nach deiner Dienstzeit steht dir der sog. Berufsförderungsdienst zur Verfügung. Dort werden dir zivilberufliche Aus- und Weiterbildungen in gewissem Maße bezahlt. durchläufst du eine Offizierlaufbahn ohne Studium, bekommst du am Ende deiner Dienstzeit mehr Gelder vom BFD, mit denen du beispielsweise fehlende Lizenzen finanzieren kannst, wenn es nötig sein sollte.
2: Als Pilot bist du in den meisten Fällen Zeitsoldat. Strebst du eine Übernahme zum Berufssoldaten an, gibt dir ein Studium gleich mal bessere Karten bei der Auswahlkommission in die Hand.
Zitat: | D.h. man fliegt mehr oder weniger regelmäßig (wenn auch im vgl. zur zivilen luftfahrt wenig), hat aber auch noch anderen Funktionen und muss außerdem den Ansprüchen eines Soldaten gerecht werden. |
Diese zweit- und Drittverwendungen können alles mögliche sein. Jugendoffizier, Staffeleinsatzoffizier, Sportoffizier usw. Du kannst bzw. wirst aber auch im Laufe deiner Dienstzeit in höhere Vorgesetztenverwendungen steigen. Ähnlich wie in der zivilen Fliegerei fängst du ja als "zweiter Mann" im Cockpit an. Irgendwann wirst du dann "Kapitän", was bei der Bundeswehr der "verantwortliche Luftfahrzeugführer" ist. Anders als in der zivilen Fliegerei wirst du bei der Bundeswehr im späteren Verlauf z.B. Schwarmführer (Bsp.: Kampfhubschrauberschwarm), stellv. Staffelkapitän, Staffelkapitän bis zum Regimiments- (beim Heer) oder Geschwaderkommandeur (bei der Luftwaffe).
Der Offizier zeichnet sich in den meisten Fällen (!) nicht durch eine Fachverwendung aus (das erledigen Unteroffiziere und Feldwebel), sondern durch seine Vorgesetztenfunktion. |
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Mönchen Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 18.02.2010 Beiträge: 3 Wohnort: Ulm  |
Verfasst am: Do Feb 18, 2010 1:43 pm Titel: |
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hm, also ich glaub ihr habt da nicht so ganz recht was das mit dem Studium angeht. Mir hat man gesagt, wenn man Pilot werden will, MUSS man in der Regel studieren. Es gibt nur ganz, ganz wenige Ausnahmen wo man auch fliegen darf ohne zu studieren. das ist dann aber nur wenn man ein fliegerisches Naturtalent ist, aber nicht die nötigen Studienvoraussetzungen hat also eher unwahrscheinlich dass man fliegen darf ohne vorher studiert zu haben... |
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--Tommy-- Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Do Feb 18, 2010 2:15 pm Titel: |
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Und wer hat dir das gesagt?
Prinzipiell gilt: Von allen Offizieranwärtern eines Jahrgangs (nicht nur Pilotenanwärter) studieren ca. 95%. Studieren darf nur, wer bei Phase I die nötige Studieneignung nachgewiesen hat. Wer diese nicht hat, kann sich das Studium auch dann abschminken, wenn er in Phase II und III eine hervorragende Piloteneignung nachgewiesen hat.
Und es wurde schon gesagt:
Beim Heer stehen prinzipiell allen Anwärtern für'n fliegerischen Dienst auch die Studienplätze offen, WENN sie die Studieneignung haben.
Wenn nicht, können sie auch ohne Studium Pilot werden, aber dafür gibt es nicht so viele Plätze.
Bei der Luftwaffe meine ich etwas davon gelesen haben, dass die Quote bei 30% mit Studium - 70% ohne Studium liegt. Lasse mich da aber gerne korrigieren, wenn's einer der betroffenen Kameraden besser weiss.
Wie die Marine das handhabt, weiss ich nicht. |
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CaptainBalou Captain

Anmeldungsdatum: 05.02.2010 Beiträge: 175 Wohnort: Iserlohn  |
Verfasst am: Do Feb 18, 2010 3:47 pm Titel: |
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Was die Bundeswehr und die Fliegerei angeht, da wäre ich aber schön vorsichtig.
Ein Bekannter von mir hatte ein ähnliches Ziel wie du, also Pilot bei der Bundeswehr zu werden. Alles schön und gut, hat sich informiert und mit den Verantwortlichen da gesprochen.
Also war klar, Offizierslaufbahn und Pilotenausbildung. Nur hat der Fuchs sich VOR seiner Verpflichtung für die 15 Jahre NICHT auf flugtauglichkeit untersuchen lassen.
Ich machs kurz. Jetzt macht er nur die Offizierslaufbahn beim Bund und mit der Fliegerei hat er eher wenig am Hut.
Das mal nur so als Beigeschmack, aber ich denke nicht, dass du dich so dämlich anstellen würdest, wenn du dich wirklich verpflichten willst, aber sei gewarnt.  |
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Scott_AT Captain

Anmeldungsdatum: 19.06.2006 Beiträge: 77
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Verfasst am: Do Feb 18, 2010 4:36 pm Titel: |
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Mönchen hat folgendes geschrieben: | hm, also ich glaub ihr habt da nicht so ganz recht was das mit dem Studium angeht. Mir hat man gesagt, wenn man Pilot werden will, MUSS man in der Regel studieren. Es gibt nur ganz, ganz wenige Ausnahmen wo man auch fliegen darf ohne zu studieren. das ist dann aber nur wenn man ein fliegerisches Naturtalent ist, aber nicht die nötigen Studienvoraussetzungen hat also eher unwahrscheinlich dass man fliegen darf ohne vorher studiert zu haben... |
...das was Du da schreibst ist vollkommener Quatsch und gehört in die Schublade "Die Geschichte vom Freund eines Freundes dessen Freund mal was gehört hat". |
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Alt&Neu Captain

Anmeldungsdatum: 01.05.2009 Beiträge: 604
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Verfasst am: Do Feb 18, 2010 4:40 pm Titel: |
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"...ich würde ja schon zum Bund gehen, um zu fliegen." ... dieser Satz - wenn er für Dich tatsächlich so uneingeschränkt gilt - bedeutet kurz und knapp, dass die Bw für Dich besser keine Alternative sein sollte. |
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Fifty Captain

Anmeldungsdatum: 29.07.2008 Beiträge: 89 Wohnort: München  |
Verfasst am: Do Feb 18, 2010 5:55 pm Titel: |
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CaptainBalou hat folgendes geschrieben: | Was die Bundeswehr und die Fliegerei angeht, da wäre ich aber schön vorsichtig.
Ein Bekannter von mir hatte ein ähnliches Ziel wie du, also Pilot bei der Bundeswehr zu werden. Alles schön und gut, hat sich informiert und mit den Verantwortlichen da gesprochen.
Also war klar, Offizierslaufbahn und Pilotenausbildung. Nur hat der Fuchs sich VOR seiner Verpflichtung für die 15 Jahre NICHT auf flugtauglichkeit untersuchen lassen.
Ich machs kurz. Jetzt macht er nur die Offizierslaufbahn beim Bund und mit der Fliegerei hat er eher wenig am Hut.
Das mal nur so als Beigeschmack, aber ich denke nicht, dass du dich so dämlich anstellen würdest, wenn du dich wirklich verpflichten willst, aber sei gewarnt.  |
also schöne geschichte, aber kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. er soll für den FlgDst eingeplant worden sein und sich bereits für 15 jahre verpflichtet haben, ohne dass er jemals phase2 und phase3 gemacht hat?!
soll ja schon vieles gegeben haben, aber das halte ich für unfug.
ich kann mir vorstellen, dass er für eine truppengattung eingeplant war und bereits SAZ12 war, und dann versucht hat, phase2 zu machen und gescheitert ist.
oder er war für den fliegerischen dienst eingeplant (mit PII und PIII), und ist dann NACH der verpflichtung auf SAZ15 und VOR beginn der fliegerischen ausbildung bei der jährlichen WFV-nachuntersuchung rausgeflogen. aber dann müsste er eigentlich auf SAZ12 zurückgestuft werden, meine ich. _________________ Hub... schrabb! schrabb! schrabb! schrabb!
Lw 100. OAL
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CaptainBalou Captain

Anmeldungsdatum: 05.02.2010 Beiträge: 175 Wohnort: Iserlohn  |
Verfasst am: Do Feb 18, 2010 8:48 pm Titel: |
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Fifty hat folgendes geschrieben: |
ich kann mir vorstellen, dass er für eine truppengattung eingeplant war und bereits SAZ12 war, und dann versucht hat, phase2 zu machen und gescheitert ist.
oder er war für den fliegerischen dienst eingeplant (mit PII und PIII), und ist dann NACH der verpflichtung auf SAZ15 und VOR beginn der fliegerischen ausbildung bei der jährlichen WFV-nachuntersuchung rausgeflogen. aber dann müsste er eigentlich auf SAZ12 zurückgestuft werden, meine ich. |
Puh, da müsste ich nochmal nachfragen, da ich mich nicht so genau mit dem Fall befasst habe.
Aber ich mach mal eine schnelle Chronologie, wie ich sie verstanden habe.
- Wehrdienst
- Informieren über die Möglichkeit des Fliegens beim Bund
- Beginn der Offizierslaufbahn
- Bewerbung für die fliegerische Ausbildung
Wie gesagt, so habe ich das ganze verstanden und ich werde da die Tage nochmal nachfragen. |
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Mönchen Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 18.02.2010 Beiträge: 3 Wohnort: Ulm  |
Verfasst am: Do Feb 18, 2010 10:03 pm Titel: |
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Scott_AT hat folgendes geschrieben: | Mönchen hat folgendes geschrieben: | hm, also ich glaub ihr habt da nicht so ganz recht was das mit dem Studium angeht. Mir hat man gesagt, wenn man Pilot werden will, MUSS man in der Regel studieren. Es gibt nur ganz, ganz wenige Ausnahmen wo man auch fliegen darf ohne zu studieren. das ist dann aber nur wenn man ein fliegerisches Naturtalent ist, aber nicht die nötigen Studienvoraussetzungen hat also eher unwahrscheinlich dass man fliegen darf ohne vorher studiert zu haben... |
...das was Du da schreibst ist vollkommener Quatsch und gehört in die Schublade "Die Geschichte vom Freund eines Freundes dessen Freund mal was gehört hat". |
ähm, NEIN, das hat mir der Wehdienstberater gesagt und nicht irgend n freund von nem freund usw!! |
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--Tommy-- Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Fr Feb 19, 2010 1:30 am Titel: |
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Leute, hört doch endlich mal auf damit, jedes Wort des Wehrdienstberaters für bare Münze zu nehmen.
Ich weiss, im Idealfall sollte es die Aufgabe dieser Leute sein, über alle Laufbahnen der Bundeswehr bestmöglich bescheid zu wissen. Die Realität sieht einfach anders aus.
Der Wehrdienstberater sitzt in seinem Dienstzimmer und muss fragen über Grundwehrdienst, FWDL, Uffze und Feldwebel ohne Ausbildung, Feldwebel mit Ausbildung, davon Beruf X anrechenbar und Beruf Y nicht anrechenbar, Feldwebel Neckermänner und Reservefeldwebel, Offiziere und fliegende Offiziere mit und ohne Stuidum und bla bla bla... kurz: Der Typ KANN nicht alles wissen.
Und letztendlich ist es auch so, dass die personalführende Stelle recht oft ihre Personalplanung ändert und diese Information garnicht bei den Wehrdienstberatern ankommt.
Vor einigen Jahren hiess es plötzlich, dass die Bundeswehr nur noch sehr wenige Hubschrauberpiloten-Fachdiener haben will. Was heisst das für die Bewerber? Diejenigen, die sich mit Realschulabschluss bewerben, haben zwar formal gesehen die Möglichkeit, FD-Offiziere und Piloten zu werden, aber in der Praxis reduziert sich ihre Einstellungschance um 80%, weil P nur noch Truppendiener haben möchte. Mittlerweile wurde diese Praxis wieder aufgegeben.
Das selbe Spiel mit der Luftwaffe. Wenn P entscheidet, dass nur noch 30% der Jetpiloten studieren sollen, dann landet diese Information nicht in den Berufsinformationsbroschüren und damit nicht in der primären Informationsquelle für Wehrdienstberater. Warum auch? Formal gesehen haben nach wie vor alle Bewerber die Chance auf BO41 + Studium. Dass das aber am Ende des Auswahlverfahrens nur noch die Besten angeboten bekommen, während der Rest (glücklicherweise?) ohne Studium den Dienst antreten darf, würde ein Wehrdienstberater auch dann nicht groß ausposaunen, WENN er es wüsste.
@ CaptainBalou:
Die Story ist von vornherein schon mal totaler Quark, weil das mit den Verpflichtungszeiten nicht hinkommen kann.
Auch wer direkt als SaZ und ohne dem sechsmonatigen Widerrufsrecht eingestellt wird (die einzige Möglichkeit für Wehrdienstleistende, die sich als Offz bewerben), fängt im Dienstverhältnis eines SaZ 2 an, wobei die Verpflichtungszeit erst im Zuge erfolgreicher Ausbildungsabschnitte stufenweise erhöht wird, nämlich...
OAL: SaZ 4
Laufbahnprüfung: SaZ 5
Studium: SaZ 12
fliegerische Ausbildung: SaZ 15
wenn ich mich richtig erinnere. Und in ähnlicher Form gilt das sogar für die handvoll Bewerber, die nach dem Auswahlverfahren direkt als BOA eingestellt werden.
Und ich frage mich grad, ob in der OPZ überhaupt schon endgültige Verpflichtungserklärungen unterschrieben werden können. Ich meine mich dunkel daran zu erinnern, dass in der OPZ vorläufige Verpflichtungserklärungen unterschrieben werden und die endgültigen erst bei Dienstantritt dran sind. Kann aber auch sein, dass ich mich diesbezüglich irre. Ist schon ne kleine Weile her.
So, und jetzt geh ich schlafen  |
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