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loss of license Versicherung - Auszahlung im Ernstfall

 
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Pilot15
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Anmeldungsdatum: 09.10.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: Di Jan 04, 2011 10:28 pm    Titel: loss of license Versicherung - Auszahlung im Ernstfall Antworten mit Zitat

Hallo Boardler ,
ich lese gerade "Beruf Pilot" und bin an der Stelle der LOL-Versicherung.
Da habe ich leider eine Sache nicht ganz kapiert :

Sagen wir ich flieg ein Weilchen und plötzlich werde ich als dauerhaft fluguntauglich eingestuft.
Glücklicherweise habe ich aber eine LOL- Versicherung abgeschlossen.Nun meine Frage: Zahlt mir dann meine Versicherung jeden Monat mein volles Gehalt oder wie ist das geregelt?

Mit freundlichen Grüßen ,

Pilot15
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Di Jan 04, 2011 10:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das Geld reicht, je nachdem wieviel du monatlich einbezahlst, grad so zum leben.
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Pilot15
NFFler
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Anmeldungsdatum: 09.10.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: Di Jan 04, 2011 10:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mir das bitte jemand genauer erklären als Amok.


Bekomme ich dann JEDEN Monat Geld?
Und wieviel muss ich zahlen um wieviel zu bekommen?
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eXaByte
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Anmeldungsdatum: 06.06.2010
Beiträge: 90
Wohnort: near FRA

BeitragVerfasst am: Di Jan 04, 2011 11:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.albatros.de/cms/content/Privatpersonen/Produkte/Versicherungen/flugdienstuntauglichkeit/index.html
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domdom01
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Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 444

BeitragVerfasst am: Di Jan 04, 2011 11:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Amok hat folgendes geschrieben:
Nein, das Geld reicht, je nachdem wieviel du monatlich einbezahlst, grad so zum leben.


Du selbst entscheidest bei Abschluss wie hoch die Rente im Fluguntauglichkeitsfall sein soll - danach richtet sich auch die Prämienhöhe. Du kannst also sehrwohl eine Rente in der Höhe Deines Aktivgehaltes festlegen -> die Prämie wird aber unverhältnismässig hoch sein. Ich zahle zB bei Gothaer für rund 2000EUR Rente (brutto!) um die 140EUR/Monat. Das reicht gerade mal so zum leben. Allerdings gehe ich davon aus, dass ich mich im Fluguntauglichkeitsfall beruflich neu orientieren würde und Zusatzeinkommen generieren würde. Wer will schon mit 30 daheimsitzen wie ein besserer Hartz4 Empfänger & 30 Tage im Monat Däumchendrehen und RTL2 gucken? Rolling Eyes

Es geht mir nur darum im Ernstfall das Überleben fürs Erste abzusichern... "Vollkasko" für alle Lebenslagen ist nicht mein Ding & ausserdem habe ich keine Lust +500EUR/Monat für LOL abzudrücken...
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MD11
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FlyLH
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Anmeldungsdatum: 03.01.2011
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: Mi Jan 05, 2011 1:49 am    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist, ob die Versicherung im Ernstfall wirklich einspringt. Die Versicherung wird natürlich immer versuchen, nicht zahlen zu müssen. D.h. es wird wahrscheinlich versucht, dir die Schuld für den LOL zu geben (Fehlverhalten, Verstoß gegen die Regeln/Gesetze, ...)

Man muss sich also auf ein längeres Gerichtsverfahren einstellen, bevor tatsächlich Geld fließt.

Quelle: LOL-Fall bei einem Bekannten
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domdom01
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Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 444

BeitragVerfasst am: Mi Jan 05, 2011 9:18 am    Titel: Antworten mit Zitat

FlyLH hat folgendes geschrieben:
Die Frage ist, ob die Versicherung im Ernstfall wirklich einspringt. Die Versicherung wird natürlich immer versuchen, nicht zahlen zu müssen. D.h. es wird wahrscheinlich versucht, dir die Schuld für den LOL zu geben (Fehlverhalten, Verstoß gegen die Regeln/Gesetze, ...)

Man muss sich also auf ein längeres Gerichtsverfahren einstellen, bevor tatsächlich Geld fließt.

Quelle: LOL-Fall bei einem Bekannten


Das kommt sehr auf den Vertrag an. Man muss darauf achten, dass ausschließlich der Verlust des Medicals (Class1) als Kriterium für die Leistungspflicht der Versicherung im Vertrag genannt wird - ohne Bezug auf die Ursache. Nur Willkür, also absichtliches Herbeiführen der Fluguntauglichkeit schliessen alle Versicherer aus. Ansonsten hab ich in meinem Vertrag explizit stehen, dass zB auch psychische Erkrankung, Suchterkrankungen, Fahrlässigkeit KEIN Grund sind die Versicherung von ihrer Leistungsverpflichtung zu entbinden. Ich kenne einige Kollegen, die über besagte Versicherung problemlos zu ihrem Geld kamen...

Es macht also Sinn, sich den Vertragsinhalt SEHR genau anzuschauen, ggf. mit einem Rechtsbeistand/Rechtsschutzverischerung...
_________________
MD11
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domdom01
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Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 444

BeitragVerfasst am: Mi Jan 05, 2011 9:19 am    Titel: Antworten mit Zitat

FlyLH hat folgendes geschrieben:
Die Frage ist, ob die Versicherung im Ernstfall wirklich einspringt. Die Versicherung wird natürlich immer versuchen, nicht zahlen zu müssen. D.h. es wird wahrscheinlich versucht, dir die Schuld für den LOL zu geben (Fehlverhalten, Verstoß gegen die Regeln/Gesetze, ...)

Man muss sich also auf ein längeres Gerichtsverfahren einstellen, bevor tatsächlich Geld fließt.

Quelle: LOL-Fall bei einem Bekannten


Das kommt sehr auf den Vertrag an. Man muss darauf achten, dass ausschließlich der Verlust des Medicals (Class1) als Kriterium für die Leistungspflicht der Versicherung im Vertrag genannt wird - ohne Bezug auf die Ursache. Nur Willkür, also absichtliches Herbeiführen der Fluguntauglichkeit schliessen alle Versicherer aus. Ansonsten hab ich in meinem Vertrag explizit stehen, dass zB auch psychische Erkrankung, Suchterkrankungen, Fahrlässigkeit KEIN Grund sind die Versicherung von ihrer Leistungsverpflichtung zu entbinden. Ich kenne einige Kollegen, die über besagte Versicherung problemlos zu ihrem Geld kamen...

Es macht also Sinn, sich den Vertragsinhalt SEHR genau anzuschauen, ggf. mit einem Rechtsbeistand/Rechtsschutzverischerung...
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