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Hofer Captain
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 85
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Verfasst am: Do Dez 17, 2009 10:19 pm Titel: "Frei bekommen" für FQ als Offizier im fliegerisch |
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Hi
zuersteinmal, steinigt mich nicht
Es hört sich sehr komisch an was ich hier schildere, aber ich überlege schon die ganze Zeit...
Und zwar habe ich voraussichtlich im August 2010 meine BU für die LH. Ich habe jedoch bereits Phase I hinter mir, und stehe vor Phase II.
Ich weis damit ist noch nicht entschieden blubb blubb...
Aber gesetzt dem Fall ich schaffe es bei der Bundeswehr und werde folglich zum 1.10.2010 eingestellt, habe ich die FQ ja noch nicht "hinter mir" (Wieder gesetzt dem Fall ich schaffe BU).
Von der Zeitplanung her ist es bei mir ein wenig unglücklich gelaufen, eigentlich sollte Lufthansa für mich 1. Wahl sein, und Bundeswehr "2." Wahl.
Deswegen würde ich mich wenn ich die Wahl zwischen beiden hätte wohl auf für Lufthansa entscheiden. Die Gründe will ich hier jetzt nicht aufzählen.
Weis einer wie das denn jetzt auschaut, wenn ich bereits in der Ausbildung bei der Luftwaffe bin, und dann noch die Tests für die FQ machen möchte. Ich kann ja 6 Monate lang noch "aussteigen" bei der Bundeswehr. Kriegt man für so etwas frei? Ich möchte es eben gerade nicht auf mich zukommen lassen, da ich vorausschauend planen will.
Ich kann verstehen wenn einige meine Gedanken dazu nicht nachvollziehen können, aber kann mir trotzdem einer die Frage beantworten?
LG Tobi _________________ LGM 2012
Zuletzt bearbeitet von Hofer am Sa Dez 19, 2009 11:57 am, insgesamt einmal bearbeitet |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Do Dez 17, 2009 11:03 pm Titel: |
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Während deiner Lehrgänge kriegst du erstmal grundsätzlich nicht frei.
Das würde in deinem Fall nur über nen Urlaubsantrag (in diesem Fall Sonderurlaub) laufen. Der wird Grundwehrdienstleistenden üblicherweise auch für Vorstellungsgespräche gewährt.
Du bist in den ersten sechs Monaten, bzw bis du deine endgültige Verpflichtungserklärung unterschreibst, formal gesehen Grundwehrdienstleistender, allerdings eben in der Offizierausbildung.
Letztendlich wird es wohl von deinem Inspektionschef an der OSLw abhängen, ob er dir den Urlaub genehmigen will oder nicht. Ne einheitliche Regelung dürfte es in dem Fall nicht geben. |
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Hofer Captain
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 85
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Verfasst am: Fr Dez 18, 2009 1:35 pm Titel: |
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Das heißt, ich müsste es dann wohl auf "Gut Glück" probieren und hoffen dass mir der Inspektionschef frei gibt?
Gibt es denn eine Adresse an die ich mich wenden kann um solche Fragen zu klären (auch wenn's keine einheitliche Regelung gibt)? _________________ LGM 2012 |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Fr Dez 18, 2009 3:17 pm Titel: |
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Ne, die gibt's nicht. Da der Inspektionschef selber entscheidet, wofür er Urlaub gibt, müsstest du halt wissen in welche Inspektion du kommst. Und auch wenn du das wüsstest, kann es unter Umständen sein, dass bis zu deinem Dienstantritt oder BU-Termin ein anderer Chef in der Inspektion sitzt. |
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Doorn Captain
Anmeldungsdatum: 20.05.2009 Beiträge: 604
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Verfasst am: Fr Dez 18, 2009 4:36 pm Titel: |
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Wann hast du denn Phase II? Schau mal die Zeitspanne an die noch zwischen II und III liegt siehe meine Signatur |
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Chrissi Sot Navigator
Anmeldungsdatum: 15.06.2008 Beiträge: 31
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Verfasst am: Fr Dez 18, 2009 6:42 pm Titel: |
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Bei uns im Offizierlehrgang hatte es jemand genau so gemacht wie du. Der hatte locker frei bekommen für die FQ. Er hat diese auch bestanden und seinen Widerruf eingereicht.
Viele Grüße |
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Rudi Captain
Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 72
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Verfasst am: So Dez 20, 2009 9:33 pm Titel: |
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Chrissi Sot hat folgendes geschrieben: | Bei uns im Offizierlehrgang hatte es jemand genau so gemacht wie du. Der hatte locker frei bekommen für die FQ. Er hat diese auch bestanden und seinen Widerruf eingereicht.
Viele Grüße |
Trotzdem wär ich vorsichtig bei so etwas! Das kommt ganz erheblich auf deinen Inspektionschef an! Ein Kamerad aus meinem Hörsaal hat ebenfalls so etwas probiert und als dies herauskam ist er die längste Zeit bei der Bundeswehr gewesen. |
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Hofer Captain
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 85
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Verfasst am: So Dez 20, 2009 9:54 pm Titel: |
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Rudi hat folgendes geschrieben: |
Trotzdem wär ich vorsichtig bei so etwas! Das kommt ganz erheblich auf deinen Inspektionschef an! Ein Kamerad aus meinem Hörsaal hat ebenfalls so etwas probiert und als dies herauskam ist er die längste Zeit bei der Bundeswehr gewesen. |
Wie meinst du das denn jetzt?
Bei mir geht es ja nur darum, dass wenn ich BU/FQ nicht schaffe, dass ich dann bei der Bundeswehr weitermache. Aber für FQ eben eine "Befreiung" brauche. _________________ LGM 2012 |
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Adam NFFler
Anmeldungsdatum: 29.11.2009 Beiträge: 16
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Verfasst am: So Dez 20, 2009 10:20 pm Titel: |
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Hallo Hofer,
nur mal ein Denkanstoß (keine Angst, Du wirst hier nicht gesteinigt ...) ... dennoch: wenn Du Zweifel haben solltest bezüglich der Militärfliegerei (siehe z.B. Deine Signatur - bezüglich Motivation für die Militärfliegerei seh ich da nicht mal "2. Wahl"), kann ich nur sagen: In doubt, don't!
Wieso ich das sage? Ganz einfach: wenn Deine Zweifel nämlich bis nach der Frist für das Widerrufsrecht gären, hättest Du ein Riesenproblem ...
Aber wie gesagt: nur ein Denkanstoß - nicht mehr (aber auch nicht weniger).
Gruß
Adam |
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Hofer Captain
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 85
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Verfasst am: So Dez 20, 2009 10:39 pm Titel: |
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Adam hat folgendes geschrieben: | Hallo Hofer,
nur mal ein Denkanstoß (keine Angst, Du wirst hier nicht gesteinigt ...) ... dennoch: wenn Du Zweifel haben solltest bezüglich der Militärfliegerei (siehe z.B. Deine Signatur - bezüglich Motivation für die Militärfliegerei seh ich da nicht mal "2. Wahl"), kann ich nur sagen: In doubt, don't!
Wieso ich das sage? Ganz einfach: wenn Deine Zweifel nämlich bis nach der Frist für das Widerrufsrecht gären, hättest Du ein Riesenproblem ...
Aber wie gesagt: nur ein Denkanstoß - nicht mehr (aber auch nicht weniger).
Gruß
Adam |
Hey, ist schon berechtigt,
ich habe die militärische Fliegerei nicht in meiner sig drin weil ich mich zuerst bei der Lufthansa beworben habe und halt das jetzt drin habe
Ich habe mir bereits vor Phase I über einen längeren Zeitraum gedanken über die Militärfliegerei gemacht, und mich auch damit auseinander gesetzt (Mein Nachbar war Helipilot bei der Luftwaffe).
Aber trotzdem danke _________________ LGM 2012 |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Mo Dez 21, 2009 12:11 am Titel: |
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Was Rudi grad meinte, würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen.
§55 Abs. 4 S. 1 SG:
Ein Offizieranwärter, der sich nicht zum Offizier, ein Sanitätsoffizier-Anwärter, der sich nicht zum Sanitätsoffizier oder ein Militärmusikoffizier-Anwärter, der sich nicht zum Militärmusiker eignen wird, soll entlassen werden.
Das meint unter anderem charakterliche Nichteignung und das Verfahren wird durch deinen Inspektionschef eingeleitet. Wenn du bei dem im Dienstzimmer sitzt und im zweiten Dienstmonat gleich Urlaub für eine Tauglichkeitsuntersuchung bei der Lufthansa willst, dann kann der entweder cool drauf sein und dir den Urlaub geben, oder er ist ne miese Sau und drückt dir 'n Entlassungsverfahren nach §55 rein.
Warum? Weil du ganz offensichtlich gar nicht bei der Bundeswehr sein willst, sondern den Wechsel zu einer zivilen Firma anstrebst.
Und um es gleich dazuzusagen: An der OPZ wollen die Prüfer zwar sehen, dass man sich nicht allzu sehr auf den Soldaten- und Offizierberuf fixiert und auch andere Optionen am laufen hat, falls es beim Bund nix wird, aber ein gestandener Inspektionschef kann durchaus (zu Recht) ein anderes Berufsbild haben und in deine Berufsansichten (erste Wahl Lufthansa, zweite Wahl Bundeswehr) eine charakterliche Nichteignung reininterpretieren.
Your choice... |
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Iceman99 Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 30.07.2010 Beiträge: 6
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Verfasst am: Mo Feb 21, 2011 2:33 pm Titel: |
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Hi
bei mir bahnt sich das gleiche Problem an.
Hab jetzt nächste Woche Phase 3 bei der Bundeswehr und hab letzte Woche die BU bestanden. Allerdings hab ich auch schon ne Sofortzusage für den Technischen Dienst bei der Bundeswehr (was für mich auch ne Alternative wäre).
Wenn es einigermaßen dumm läuft, kann es sein, dass ich meine FQ erst nach dem 1.8. (also meinem Einstellungstermin bei der Bundeswehr ) habe. Und das unabhängig ob ich jetzt als Pilot oder als Technischer Dienst beim Bund anfange.
Ich müsste somit unabhängig vom FQ Ergebniss mal meinen Dienst beim Bund antreten und dann hoffen dass ich vllt noch frei bekomme. Allerdings sollte es mit der FQ klappen und ich bestehen, hätt ich das Problem, dass ich wahrscheinlich erst nach 6 Monaten wieder beim Bund raus komme. Das heißt, ich könnte nicht mit dem Studium im Wintersemester in Bremen anfangen.
Drum jetzt meine Frage: Wie lang sind die Testergebnisse bei der Lunfthansa gültig? Kann ich eventuell dann erste im Jahr darauf in das Studium bei der Lufthansa einsteigen? Denn ich werde sicher nicht meinen festen Platz beim Bund (egal in welcher Verwendung) in den Wind schießen um dann in der FQ ne absage zu bekommen und mit nix da zu stehen. Also mein Favorit wäre trotzdem immer noch der Bund, die Lufthansa war und ist immer mein Plan B gewesen.
Vllt hat ja jemand da mehr überblick als ich.
Vielen Dank
Iceman |
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