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Große Akte in Flensburg,geht das beim LBA durch??HILFEEE
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Pilot1xx
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Anmeldungsdatum: 18.05.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Di Mai 19, 2009 10:37 am    Titel: Große Akte in Flensburg,geht das beim LBA durch??HILFEEE Antworten mit Zitat

hallo,möchte mich an einer flugschule hier anmelden,jedoch habe ich bedenken hinsichtlich meines PKW-Führerscheines,da er mir nun zum 2. mal entzogen worden ist wegen geschwindigkeitsüberschreitungen und nicht wegen alkohol oder drogen.
Musste bisher insgesamt 2 mal zur MPU...

Was meint Ihr? Wird das beim LBA so durchgehen oder habe Ich garkeine Chance mit so einer Akte angenommen zu werden?

Bitte um ratschläge:-))
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flyingeagle
NFFler
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Anmeldungsdatum: 28.04.2009
Beiträge: 27
Wohnort: Alemania

BeitragVerfasst am: Di Mai 19, 2009 11:29 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe mal stark davon aus, dass du nach deiner Anmeldung beim LBA , die Tage darauf Post erhalten wirst. Da musst du dann zu der Tatsache Steelung nehmen , wobei sich durchaus schwierig gestalten kann, da 2.MPU ja nicht unbedingt heißt, dass du was ddazu gelernt hast. Ich will dich jetzt auf gar keinen Fall demütigen oder schlecht machen, jedem kann das passieren. Aber halt uns mal auf dem laufenden.
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Domte
Captain
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Di Mai 19, 2009 11:33 am    Titel: Antworten mit Zitat

Arrow AUSLAND
_________________
Speed is life - Altitude is life insurance!

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Chrisso069
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Anmeldungsdatum: 01.01.2008
Beiträge: 679

BeitragVerfasst am: Di Mai 19, 2009 12:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

flyingeagle hat folgendes geschrieben:
Ich will dich jetzt auf gar keinen Fall demütigen oder schlecht machen, jedem kann das passieren.


Mildern sollte man sowas aber auch nicht, und ja ich bin der Meinung, dass man sowas mit 100%-Sicherheit vermeiden kann.
Wünsch dir trotzdem viel Glück für deine ZÜP.
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Der_Physiker
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Anmeldungsdatum: 21.08.2008
Beiträge: 474

BeitragVerfasst am: Di Mai 19, 2009 12:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mir das ehrlich überlegen an deiner Stelle. Du kannst deine Fluglizenz mit entzogen bekommen, wenn du deinen Führerschein entzogen bekommst. Da dir das anscheinend häufiger "passiert", kann dir hier auch keiner sagen, wie deine ZÜP laufen wird. Schön, wenn man dann einen ATPL hat und der dann *schwupp* einkassiert wird Rolling Eyes

Also erstmal ZÜP beantragen, wenn du die überhaupt bekommst, kannst du mal weitersehen. Und dann in Zukunft: erst denken, dann Auto fahren. Geschwindigkeitsüberschreitung ist letztlich genauso verantwortungslos wie Alkohol und Drogen...und da du mit der Akte Probleme hättest, eine Anstellung als Busfahrer zu bekommen, wirst du als Busflieger mit den gleichen Problemen kämpfen.

Grüße vom Physiker
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Pilot1xx
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Anmeldungsdatum: 18.05.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Mi Mai 20, 2009 12:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Domte hat folgendes geschrieben:
Arrow AUSLAND


Hmmm...hört sich interessant an,hast du damit auch scho erfahrungen gemacht?Also im allgemeinen wie gut as zum empfehlen ist??

Smile Very Happy
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mi Mai 20, 2009 12:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die interessante Frage ist halt: Wieviele Punkte hast Du effektiv ...

Mit 2x MPU werden sich aber sicherlich einige angesammelt haben.

Mit einem Punktekonto von mehr als 10 ist auf jeden Fall nichts mehr zu machen (die Grenze liegt wohl bei rund 5 Punkten). Ich vermute auch, daß eine MPU und deren Ergebnis in der Führerscheinakte bleiben wird.

So einfach ist das mit dem Ausland auch nicht. Viele europäische Länder verlangen von Deutschen neben einem Führungszeugnis auch einen Flensburg Auszug.

Ganz ehrlich deuten derartige Punktekonten auf eine Disziplinlosigkeit hin mit der man im Cockpit eines Flugzeugs nichts verloren hat.

Gruß, Marcus
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Pilot1xx
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Anmeldungsdatum: 18.05.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Mi Mai 20, 2009 1:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ok
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Pilot1xx
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Anmeldungsdatum: 18.05.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Mi Mai 20, 2009 1:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Domte hat folgendes geschrieben:
Arrow AUSLAND


wie sieht es denn damit aus wenn Ich mich z.b. in ein anderes EU-Land anmelde bzw. meinen wohnsitz dorthin verschiebe.Ist es dann immer noch möglich in Deutschland den Schein zu bekommen?Und wenn JA, würde das LBA dann immer noch ein auszug ausm VZR verlangen???
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Pilot1xx
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Anmeldungsdatum: 18.05.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Mi Mai 20, 2009 1:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EDML hat folgendes geschrieben:
Die interessante Frage ist halt: Wieviele Punkte hast Du effektiv ...

Mit 2x MPU werden sich aber sicherlich einige angesammelt haben.

Mit einem Punktekonto von mehr als 10 ist auf jeden Fall nichts mehr zu machen (die Grenze liegt wohl bei rund 5 Punkten). Ich vermute auch, daß eine MPU und deren Ergebnis in der Führerscheinakte bleiben wird.

So einfach ist das mit dem Ausland auch nicht. Viele europäische Länder verlangen von Deutschen neben einem Führungszeugnis auch einen Flensburg Auszug.

Ganz ehrlich deuten derartige Punktekonten auf eine Disziplinlosigkeit hin mit der man im Cockpit eines Flugzeugs nichts verloren hat.

Gruß, Marcus



Ich versteehe1 nicht: wieso sind die behörden nicht in der Lage zu sagen ok er hat in seiner jugend mist gebaut,hat den FS abgegeeben,musste zur 1. MPU und der 2.FS-Entzug war bereits nach 3 oder 4 Neuen Punkten angeordnet.
Kurz gesagt Ich musste zur 2. MPU bereits nach 2 neuen Vorfällen,bei dem einen ist es eh fraglich gewesen ob es so ohne weiteres zu akzeptieren ist,hatte aber zur damaliger zeit leider meinen Anwalt zu spät konsultiert und somit war die Ordnungswidrigkeit schon rechtskräftig und Ich musste es so hinnehmen:-(

Also weil Ich schon einmal meinen FS weg hatte musste Ich schon nach 2 kleineren Taten den FS erneut abgeben!!!
Wobei mein aktuelles Punktekonto in Flensburg auf ca 3oder4 hinausläuft,also so war es zumindest bevor Ich Ihn abgeben musste...
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mi Mai 20, 2009 2:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherheit im Luftverkehr ist in hohem Maße abhängig von der Disziplin aller Beteiligten.

Um (dann auch noch 2x !) eine MPU zu "gewinnen" reicht es nicht aus Nachts auf der Autobahn 140 statt 100 zu fahren - da muß viel, viel mehr passiert sein.
Du kannst mir nicht erzählen, daß Du 2x in Deinem Leben zu schnell gefahren bist und schon wurde der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet. Selbst bei erheblichen Geschwindigkeitsverstößen (> 60 zu viel) gibt es ein Fahrverbot (3 Monate) aber keinen Führerscheinentzug. Zum Entzug der Fahrerlaubnis gehört schon mehr (Alkohol, Straftataten, wiederholte extreme Verstöße).

Das man dann davon ausgeht, daß es hier an der entsprechenden Disziplin fehlt ist naheliegend.

Natürlich will das LBA bei JEDER Lizenzausstellung einen Flensburg Auszug - u.U. sogar bei der Verlängerung. Bei der sog. ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung) wird neben dem VZR auch noch die Führerscheinakte gesichtet - da werden dann auch die MPU Ergebnisse zu finden sein.

Gruß, Marcus
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Pilot1xx
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Anmeldungsdatum: 18.05.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Mi Mai 20, 2009 2:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EDML hat folgendes geschrieben:
Sicherheit im Luftverkehr ist in hohem Maße abhängig von der Disziplin aller Beteiligten.

Um (dann auch noch 2x !) eine MPU zu "gewinnen" reicht es nicht aus Nachts auf der Autobahn 140 statt 100 zu fahren - da muß viel, viel mehr passiert sein.
Du kannst mir nicht erzählen, daß Du 2x in Deinem Leben zu schnell gefahren bist und schon wurde der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet. Selbst bei erheblichen Geschwindigkeitsverstößen (> 60 zu viel) gibt es ein Fahrverbot (3 Monate) aber keinen Führerscheinentzug. Zum Entzug der Fahrerlaubnis gehört schon mehr (Alkohol, Straftataten, wiederholte extreme Verstöße).

Das man dann davon ausgeht, daß es hier an der entsprechenden Disziplin fehlt ist naheliegend.

Natürlich will das LBA bei JEDER Lizenzausstellung einen Flensburg Auszug - u.U. sogar bei der Verlängerung. Bei der sog. ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung) wird neben dem VZR auch noch die Führerscheinakte gesichtet - da werden dann auch die MPU Ergebnisse zu finden sein.

Gruß, Marcus


Du hast den zusammenhang noch nicht ganz verstanden...

Der 1. entzug war wegen wiederholte verstöße,wohlgemerkt in der probezeit!!!!
Beim 2. waren es leider nur 2!!!
und somit hat das sofort zum erneuten entzug geführt...
Wäre dies alles nicht in der Probezeit passiert hätte Ich natürlich ersteinmal ein Fahrverbot bekommen...


Vielleicht mal vorher etwas nachschlagen!!!!
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