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BAföG nach vorangegangenem Studium?

 
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pilot251
Captain
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Anmeldungsdatum: 19.07.2006
Beiträge: 202
Wohnort: RLP

BeitragVerfasst am: Fr Aug 17, 2007 10:53 am    Titel: BAföG nach vorangegangenem Studium? Antworten mit Zitat

Moin zusammen!

Ich habe hier im Forum und auch in der einen sternTV Reportage gehört, dass manche ein Studium anfangen und sich dann bei der Lufthansa bewerben. Werden sie dann genommen, brechen sie das Studium ab und wechseln dann eben nach Bremen.

Folgende Frage dazu:
Wenn diese Leute während des Studiums BAföG erhalten haben (wir nehmen mal an sie brechen im ersten oder zweiten Semester ab), dann zur LH wechseln, haben sie da noch Anspruch auf BAföG als NFFler bei der Lufthansa, wenn sie sonst alle Voraussetzungen für einen BAföG-Anspruch erfüllen (Einkommen der Eltern, Entfernung, etc.)?
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When everything seems to be going against you, remember that the airplane takes off against the wind, not with it. (Henry Ford)
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scr
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Anmeldungsdatum: 15.06.2007
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: Fr Aug 17, 2007 1:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die NFF-Schulung ist BAföG anerkannt. So stehts auf der LH-Pilot-Seite.
Von daher sollte wohl nichts dagegen sprechen.

Grüße, scr
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ercan
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Anmeldungsdatum: 12.06.2006
Beiträge: 389

BeitragVerfasst am: Mi Sep 26, 2007 11:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Moment..

Klar ist die NFF-Schulung bafög anerkannt, aber er meinte das glaub ich anderst.. Würd mich auch mal interessieren ob man dann noch bafög bekommt, weil soweit ich weiß, geht der bafög-anspruch sogar bei einem Fachrichtungswechsel verloren...

Ob das bei der NFF-Schulung auch der FAll ist, weiß ich nicht.. Hoffe doch nicht ! Weiß jmd was genaueres?
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SeaJohn
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Anmeldungsdatum: 23.10.2006
Beiträge: 53
Wohnort: BaWü

BeitragVerfasst am: Sa Sep 29, 2007 10:49 am    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bafög-Anspruch geht nach den gängigen Regeln verloren:
-Wenn du nicht mehr als 2 Semester studiert hast, gibt es keine Probleme mit Bafög
-Wenn du 3 Semester studiert hast, musst du eine ausführliche Begründung über deinen plötzlichen Richtungswechsel schreiben, dabei gelten Argumente wie "der Luftfahrt geht es jetzt wieder gut, etc." keinen Pfifferling. Ihr müsst wirklich einen Sinneswandel darlegen
-Ab dem 4. Semester musst du dich einklagen
Dabei ist völlig irrelevant, ob du zuvor Bafög bezogen hast oder nicht. Klingt komisch ist aber so.
Grüße SeaJohn
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TXL
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BeitragVerfasst am: Sa Sep 29, 2007 12:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege, aber gibt es nicht auch noch einen Unterschied zwischen Studi.Bafög und Schüler.Bafög? Weil soweit ich mich recht erinnere würde man bei der LH Ausbildung Schüler Bafög bekommen. Ich glaube den Unterschied gilt es auch in Betracht zu ziehen (soweit er vorhanden ist)
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SeaJohn
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 23.10.2006
Beiträge: 53
Wohnort: BaWü

BeitragVerfasst am: Sa Sep 29, 2007 9:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Fall wird das gleich behandelt. Für das Amt macht es bei der Bewilligung keinen Unterschied, ob du früher schon als Schüler oder als Student Bafög bekommen hast (bzw. als Student nicht bekommen hast).

Es ist einfach definitiv so: wenn du in irgend einer Weise länger als 3 Semester Geld bekommen hast, dann erlischt dein Anspruch (es sei denn, es geht um die Schullaufbahn bis zum 18.Lebensjahr, die ist von der Regelung ausgenommen).

Über diese Regelung lässt sich streiten, sie wurde primär eingeführt, um die "Langzeitstudenten" nicht zu sehr zu unterstützen. Auch hinterfragen bringt nichts, wir sind nunmal in Deutschland. In diesem Sinne...

Grüße SeaJohn
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FlyRay
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Anmeldungsdatum: 19.11.2006
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: Fr Aug 07, 2009 10:48 am    Titel: Antworten mit Zitat

SeaJohn hat folgendes geschrieben:
In dem Fall wird das gleich behandelt. Für das Amt macht es bei der Bewilligung keinen Unterschied, ob du früher schon als Schüler oder als Student Bafög bekommen hast (bzw. als Student nicht bekommen hast).

Es ist einfach definitiv so: wenn du in irgend einer Weise länger als 3 Semester Geld bekommen hast, dann erlischt dein Anspruch (es sei denn, es geht um die Schullaufbahn bis zum 18.Lebensjahr, die ist von der Regelung ausgenommen).

Über diese Regelung lässt sich streiten, sie wurde primär eingeführt, um die "Langzeitstudenten" nicht zu sehr zu unterstützen. Auch hinterfragen bringt nichts, wir sind nunmal in Deutschland. In diesem Sinne...

Grüße SeaJohn


Dieser Thread ist zwar schon etwas alt, aber enthält genau meine Frage.

Ich fange jetzt auch an zu studieren (NRW) und würde gerne wissen was beim Abbruch und Anfang an der LFT geschehen würde.

Mein Vorgänger schreibt, dass egal welcher Wechsel (schule, uni, etc.), die Regeln da oben gelten.

Jetzt habe ich aber gerade bei meinen zukünftigen Stundentenwerk angerufen und die sagen, dass es generell kein Problem ist weiter BAfög zu beziehen, wenn man von der Hochschule zur schulischen Ausbildung wechselt, ich sollte das nur nochmal mit Bremen klären.

Weiß jemand wie die das in Bremen handhaben oder wie es wirkich ist?
Vielleicht hat ja ein NFF'ler schon erfahrungen gemacht?

Gruß,
ray
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Domte
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Fr Aug 07, 2009 11:01 am    Titel: Antworten mit Zitat

FlyRay hat folgendes geschrieben:
SeaJohn hat folgendes geschrieben:
In dem Fall wird das gleich behandelt. Für das Amt macht es bei der Bewilligung keinen Unterschied, ob du früher schon als Schüler oder als Student Bafög bekommen hast (bzw. als Student nicht bekommen hast).

Es ist einfach definitiv so: wenn du in irgend einer Weise länger als 3 Semester Geld bekommen hast, dann erlischt dein Anspruch (es sei denn, es geht um die Schullaufbahn bis zum 18.Lebensjahr, die ist von der Regelung ausgenommen).

Über diese Regelung lässt sich streiten, sie wurde primär eingeführt, um die "Langzeitstudenten" nicht zu sehr zu unterstützen. Auch hinterfragen bringt nichts, wir sind nunmal in Deutschland. In diesem Sinne...

Grüße SeaJohn


Dieser Thread ist zwar schon etwas alt, aber enthält genau meine Frage.

Ich fange jetzt auch an zu studieren (NRW) und würde gerne wissen was beim Abbruch und Anfang an der LFT geschehen würde.

Mein Vorgänger schreibt, dass egal welcher Wechsel (schule, uni, etc.), die Regeln da oben gelten.

Jetzt habe ich aber gerade bei meinen zukünftigen Stundentenwerk angerufen und die sagen, dass es generell kein Problem ist weiter BAfög zu beziehen, wenn man von der Hochschule zur schulischen Ausbildung wechselt, ich sollte das nur nochmal mit Bremen klären.

Weiß jemand wie die das in Bremen handhaben oder wie es wirkich ist?
Vielleicht hat ja ein NFF'ler schon erfahrungen gemacht?

Gruß,
ray


Meines Wissens nach gibt es eine Frist, welche ein Jahr ist, alles darüber wird nicht anerkannt. Musst dich aber genauer erkundigen.
Sonst gibt es noch die Möglichkeit mit dem KFW Bildungskredit.

Gruß
Dom
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FlyRay
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Anmeldungsdatum: 19.11.2006
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: Mo Aug 10, 2009 5:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ist hier wirklich keiner der das aus 1. Hand beantworten kann, weil es müsste doch bei vielen NFF'ler oder Angehenden so aussehen?

Oder wie finanziert ihr euch dann "das Leben" während der Ausbildungszeit ohne BAföG? Gibts da gute Alternativen, wenn man nicht großartig auf Kosten der Eltern leben kann?

Gruß,
ray
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FlyRay
Captain
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Anmeldungsdatum: 19.11.2006
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: Fr Aug 21, 2009 6:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sooo..., ich habe heute endlich mal wen in Bremen erreicht und das was mein Vorgänger sagt, trifft definitiv zu. Wenn man vor der LFT studiert hat und BAföG bezogen hat, treffen diese Regeln zu:

SeaJohn hat folgendes geschrieben:
Der Bafög-Anspruch geht nach den gängigen Regeln verloren:
-Wenn du nicht mehr als 2 Semester studiert hast, gibt es keine Probleme mit Bafög
-Wenn du 3 Semester studiert hast, musst du eine ausführliche Begründung über deinen plötzlichen Richtungswechsel schreiben, dabei gelten Argumente wie "der Luftfahrt geht es jetzt wieder gut, etc." keinen Pfifferling. Ihr müsst wirklich einen Sinneswandel darlegen
-Ab dem 4. Semester musst du dich einklagen
Dabei ist völlig irrelevant, ob du zuvor Bafög bezogen hast oder nicht. Klingt komisch ist aber so.
Grüße SeaJohn


Wenn ich's auch richtig verstanden habe, hat man auch schon nen Problem wenn man vorher studiert hat, ohne überhaupt BAföG beantragt zu haben (bitte dies berichtigen wenns falsch ist).

Jetzt frage ich mich nur ob es dann irgenwelche Alternativen gibt, weil ohne BAföG wird wahrscheinlich nicht jder an der LFT über die runden kommen.?

Gruß,
ray
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Domte
Captain
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Fr Aug 21, 2009 7:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

FlyRay hat folgendes geschrieben:

1Wenn ich's auch richtig verstanden habe, hat man auch schon nen Problem wenn man vorher studiert hat, ohne überhaupt BAföG beantragt zu haben (bitte dies berichtigen wenns falsch ist).

2Jetzt frage ich mich nur ob es dann irgenwelche Alternativen gibt, weil ohne BAföG wird wahrscheinlich nicht jder an der LFT über die runden kommen.?

Gruß,
ray


Zu 1
Kann ich mir nicht vorstellen ... aber wenn du einen fertigen Abschluss hast könnte es ein Problem mit dem Bafögamt geben.

Zu 2
Während dem Studium 400 € Job in der Gastro oder im Promotion Bereich und in den Semesterferien ein `Ferienjob´.
Sonst gibt es noch die Möglichkeit des Bildungskredits vom KfW.
Im worst Case gibt es noch Hartz IV Wink

Gruß
Dom
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