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giz Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 26.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mo Feb 16, 2009 4:13 pm Titel: Regeländerung LBA in Braunschweig |
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Hallo zusammen,
Ich war bereits 1x beim LBA in Braunschweig, habe allerdings nicht alle Fächer bestanden.
Damals war die alte Regel von 3 Versuchen aktuell.
Jetzt habe ich von der neuen Regel gehört, die besagt man hat 4 Versuche um alle Fächer zu bestehen.
Die Frage: Zählt bei mir die alte Regel, oder tritt automatisch die neue in Kraft, d.h. habe ich jetzt noch 3 oder lediglich 2 noch Versuche?
Vielen Dank schonmal. |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Mo Feb 16, 2009 5:04 pm Titel: |
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Wo hast Du denn von der neuen Regel gehört ?
Wundert mich etwas, da das nicht das LBA sondern die JAR festlegt.
Wie auch immer, das wird Dir hier niemand beantworten können. Einfach beim LBA anrufen und fragen.
Gruß, Marcus |
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basti87 Captain

Anmeldungsdatum: 06.11.2007 Beiträge: 117
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Verfasst am: Mo Feb 16, 2009 5:16 pm Titel: |
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Es ist so, dass Anfang Februar das Ende 2008 beschlossene Amendment 7 der JAR-FCL1 in Kraft getreten ist. Auf der LBA Seite gibts den Gesetzestext und dort steht drin, dass man ab sofort in Deutschland 4 Versuche bekommt bevor man Zusatztraining anfällt. Zusätzlich ist es so, dass ab sofort nicht mehr mindestens 5 Fächer bei dem ersten Versuch bestanden werden müssen. Diese Mindestgrenze ist weggefallen. _________________ A320 |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Mo Feb 16, 2009 6:28 pm Titel: |
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Danke für die Info. Ich habe die Tage sogar noch das Amendment 7 überflogen - das hatte ich allerdings überlesen.
Normalerweise müßte das jetzt auch "rückwirkend" für Leute gelten, die den ersten Versuch davor hatten - aber wer weiß.
Am besten mal beim LBA anrufen.
Gruß, Marcus |
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Bungee Captain

Anmeldungsdatum: 11.11.2007 Beiträge: 189
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Verfasst am: Mo Feb 16, 2009 6:42 pm Titel: |
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Zitat: | Normalerweise müßte das jetzt auch "rückwirkend" für Leute gelten, die den ersten Versuch davor hatten |
nein, trifft nicht zu. neue regelung gilt für prüflinge, die am oder nach dem in kraft treten in braunschweig waren und ihre prüfung angefangen haben.
muss allerdings dazusagem, dass der bisherige rahmen völlig ausreichend war. kann nich ganz nachvollziehen warum die auf einma tür & tor öffnen... |
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D.Düsentrieb Captain

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 599 Wohnort: EHBK  |
Verfasst am: Mo Feb 16, 2009 10:35 pm Titel: |
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Bungee hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Normalerweise müßte das jetzt auch "rückwirkend" für Leute gelten, die den ersten Versuch davor hatten |
nein, trifft nicht zu. neue regelung gilt für prüflinge, die am oder nach dem in kraft treten in braunschweig waren und ihre prüfung angefangen haben.
muss allerdings dazusagem, dass der bisherige rahmen völlig ausreichend war. kann nich ganz nachvollziehen warum die auf einma tür & tor öffnen... |
Weil die "neue" Regelung in anderen Ländern schon seit längerem gilt. Letztlich ist es eine Angleichung an die anderen Jar-Länder. Es sind im übrigen mehr als 4 Versuche. Man muss jedes Fach spätestens beim vierten Mal bestanden haben und darf nicht mehr als sechs Sitzungen verbrauchen. Man dürfte somit sogar 6 mal zum LBA, solange man pro Fach nicht mehr als vier Versuche benötigt. Allerdings hat das LBA immer noch ihr Sonderding, weil man bei der ersten Sitzung alle Fächer schreiben muss. In anderen Ländern kann man von Beginn an splitten. |
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LANDU_26 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 07.04.2008 Beiträge: 13
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Verfasst am: Mo März 30, 2009 7:51 am Titel: |
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[quote="D.Düsentrieb"][quote="Bungee"] Zitat: | Es sind im übrigen mehr als 4 Versuche. Man muss jedes Fach spätestens beim vierten Mal bestanden haben und darf nicht mehr als sechs Sitzungen verbrauchen. Man dürfte somit sogar 6 mal zum LBA, solange man pro Fach nicht mehr als vier Versuche benötigt. Allerdings hat das LBA immer noch ihr Sonderding, weil man bei der ersten Sitzung alle Fächer schreiben muss. In anderen Ländern kann man von Beginn an splitten. |
Wir haben beim LBA konkret nachgefragt, da das mit 6 bzw. 4 Versuchen etwas missverständlich ist.
1) Die Mindestanzahl bestandener Fächer beim 1. mal ist weggefallen, es werden einfach immer die Anzahl Fächer beim nächsten Versuch gestrichen, welche bereits bestanden wurden
2) Es müssen bei jedem Versuch ALLE noch nicht bestandenen Fächer geschrieben werden (keine Teilauswahl möglich)
3) Es gibt insgesamt 6 Versuche ( da hier auch Reservierungen oder Absagen wegen Krankheit usw als Versuch voll zählen). ablegbare Prüfungstermine gibt es aber nur 4 !
Zur Verdeutlichung: wenn jemand 5 mal reserviert und dann nicht hingeht (wegen Krankheit oder sonstiger Verhinderung absagt) hat er noch 1en Versuch für alle Fächer - dann ist Schluss (also gesamt 6x).
wenn jemand hingegen 3mal hingeht und dabei nicht alle Fächer schafft, hat er noch 1en Versuch für die restlichen Fächer dann ist Schluss (also gesamt 4x).
Gruss aus München |
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