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Vorstrafe----is es jetzt vorbei?
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Idefix
NFFler
NFFler


Anmeldungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: Fr Jan 16, 2009 9:56 pm    Titel: Vorstrafe----is es jetzt vorbei? Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen!

Habe da ein kleines Problemchen,und zwar war da vor ca 7 Jahren etwas dumm,und habe Mist gebaut!
Bin seit dem Vorfall Vorbestraft!

Ist es hetzt vorbei mit Pilot und so....?..oder gibts noch Hoffnung?
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Tolga148
Captain
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: Fr Jan 16, 2009 10:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt denk ich mal auf den Grad deiner Vorstrafe an

Wenns in Richtung gefährliche Körperverletztung etc. geht dann schauts meiner Meinung nach bissl schlecht aus




Grüße aus Dachau


Tolga
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Lino
Captain
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Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 158
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Fr Jan 16, 2009 10:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

... das muss aber schon großer mist gewesen sein?! oder bist du davor schon polizeilich negaitv aufgefallen?
denn in der regel wird das bei jugendlichen im diversionsverfahren geklärt, das heißt, das verfahren wird eingestellt! es sei denn, man hat schon mehr mist gebaut oder es wie gesagt großer mist!
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Arthur Dent
Captain
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: Fr Jan 16, 2009 11:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin!
Kommt drauf an, wie alt Du vor 7 Jahren gewesen bist. Ich ziele darauf ab, ob Jugendstrafrecht oder "normales" Strafrecht angewandt wurde. Falls ersteres:

§63 BZRG
Zitat:
(1) Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald der Betroffene das 24. Lebensjahr vollendet hat.

(2) Die Entfernung unterbleibt, solange im Zentralregister eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung eingetragen ist.

(3) Die Registerbehörde kann auf Antrag oder von Amts wegen anordnen, dass Eintragungen vorzeitig entfernt werden, wenn die Vollstreckung erledigt ist und das öffentliche Interesse einer solchen Anordnung nicht entgegensteht. § 49 Abs. 3 ist anzuwenden.

(4) Die §§ 51, 52 gelten entsprechend.


Falls Du unter 24 bist, entscheidet sich in § 61, wer das alles zu lesen bekommt:

Zitat:
1) Eintragungen im Erziehungsregister dürfen - unbeschadet der §§ 42a,42c - nur mitgeteilt werden 1.
den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften für Zwecke der Rechtspflege sowie den Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzugs einschließlich der Überprüfung aller im Strafvollzug tätigen Personen,
2.
den Vormundschaftsgerichten und Familiengerichten für Verfahren, welche die Sorge für die Person des im Register Geführten betreffen,
3.
den Jugendämtern und den Landesjugendämtern für die Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben der Jugendhilfe,
4.
den Gnadenbehörden für Gnadensachen,
5.
den für waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse zuständigen Behörden mit der Maßgabe, dass nur Entscheidungen und Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 mitgeteilt werden dürfen.


(2) Soweit Behörden sowohl aus dem Zentralregister als auch aus dem Erziehungsregister Auskunft zu erteilen ist, werden auf ein Ersuchen um Auskunft aus dem Zentralregister (§ 41 Abs. 4) auch die in das Erziehungsregister aufgenommenen Eintragungen mitgeteilt.

(3) Auskünfte aus dem Erziehungsregister dürfen nicht an andere als die in Absatz 1 genannten Behörden weitergeleitet werden.


Die genauen Gesetzestexte findest Du hier:
http://www.juraforum.de/gesetze/BZRG/60/60_BZRG_eintragungen_in_das_erziehungsregister.html

Es kommt halt echt darauf an, wie alt Du bei "der Tat" warst, wie alt Du jetzt bist und vor allem was Du gemacht hast...


Vielleicht hilft das ja schon etwas weiter??

Viel Erfolg!
Arthur Dent



PS: http://www.pilotenboard.de/viewtopic.php?t=6884&postdays=0&postorder=asc&highlight=register&start=36

PPS: Ich habe keine Ahnung von Jura! Also nagelt mich bitte nicht drauf fest... Wink
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FSCM-Pilot
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Jan 17, 2009 11:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man berücksichtigt, dass man wegen ein paar punkten in flensburg schon nicht mehr bei der lufthansa akzeptiert wird, ist eine vorstrafe sicherlich nicht hilfreich...aber wie mein vorredner ja verdeutlicht hat, kommt es auf dein damaliges alter an.

zudem muss man schon bei einem segelflugzeugschein ein polizeilisches führungszeugnis vorlegen, um sich von deinem aggressionspotential bzw. pflichtbewusstsein zu überzeugen...und da fliegt man meistens allein und kann keinen großen schaden anrichten.


Zuletzt bearbeitet von FSCM-Pilot am Mi Jan 21, 2009 2:01 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Latin
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Anmeldungsdatum: 19.07.2006
Beiträge: 544
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 12:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bezweifle das man mit einer Vorstrafe die nötigen Sicherheitsfreigaben bekommt!
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ratzfatz
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1213
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 12:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schätze auch, dass da das LBA die entscheidende Rolle spielt.
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cRaZyBaNaNa
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Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 95
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: Mo Jan 26, 2009 11:53 am    Titel: Antworten mit Zitat

mach dir mal keine Gedanken. Wie Arthur Dent schon geschrieben hatte falls du unter 24 warst wird das nur im Erziehungsregister gespeichert das mit 24 gelöscht wird und für niemanden mehr nachvollziehbar ist.

Ansonsten besorg dir doch mal Einsicht in Führungszeugnissen usw. da wirste sehen was drin steht und wann es gelöscht wird. Ansonsten denke ich ist dein Vorfall nach 7 Jahren aufjedenfall getilgt google doch mal nach tilgungsfristen im BZR und dann guckste mal welche auf deine Straftat zutrifft. Aber wie gesagt wenn du nach Jugendstrafrecht verurteilt wurdest und unter 24 gewesen bist dann ist es spätestens mit 24 Jahren gelöscht.

Gruß
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Simulator
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 451

BeitragVerfasst am: Di Jan 27, 2009 12:30 am    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt nicht.

Bei meiner ZÜP kamen auch 2 inge aus meiner Vergangenheit zu Tage bei dem ich einmal sogar freigeprochen wurde und bei anderen wenn Geringfügigkeit nur ermahnt wurde... wenn er dann vorbestraft, kommt das denk ich mal sicher bei der ZÜP raus. Und damit wirds dann vorbei sein, aber es kommt sicherlich auch drauf an was er geatn hat, aber vorbestrfat klingt leider nicht gut für dich.

MFG
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cRaZyBaNaNa
Captain
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Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 95
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: Do Feb 05, 2009 3:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

von wo holen die sich bei der ZÜP die ganzen Infos? das kann doch nicht sein das man als jungedlicher / früher erwachsener mal mist gebaut hat und deswegen keine ZÜP bekommt. Find das ein wenig lächerlich wenn man sich nach dem Vorfall viele Jahre Vorbildlich verhalten hat und das einem dann trotzdem noch vorgehalten wird. Ist das überhaupt Rechtens was die machen bei der ZÜP weil wenn einträge entfernt sind dann geht das doch eigentlich niemanden was an weil man davon ausgehen kann das es ein Ausrutscher war...
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Do Feb 05, 2009 4:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ein Riesenproblem, wegen dem die ZüP auch von vielen Verfassungsrechtlern für Verfassungwiedrig gehalten wird. Es gibt auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht dazu - aber das dauert halt ...

Gruß, Marcus
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barsi
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Anmeldungsdatum: 25.09.2008
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: Do Feb 05, 2009 5:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Spielt das denn irgendeine Rolle? Selbst wenn die Vorstrafen gelöscht werden, musst du diese bei der Bewerbung - zB bei der LH - separat auf einem Dokument eintragen. Dort muss man sogar Ordnungswidrigkeiten eintragen, die richterlich erlassen wurden.
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