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flieger_baer Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 10.01.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: Sa Jan 10, 2009 12:37 pm Titel: ATPL-Ausbildung +++ Steuerberater gesucht |
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Hallo zusammen,
ich mache gerade eine ATPL Ausbildung. Möchte nun einiges von der Steuer absetzten und suche daher einen Steuerberater, der sich mit ATPL-Ausbildung auskennt. Kann mir jemand einen empfehlen für Raum Stuttgart oder Umgebung ??? |
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KSAN Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 08.01.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: So Jan 11, 2009 8:56 pm Titel: |
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Hallo Flieger_baer
Nun ich würde dies einmal bei der Vereinigung Cockpit versuchen. Die kennen sich in dieser Sache sehr gut aus. Ebenso kennen diese auch Steuerberater, die sich in dem Fach sehr gut auskennen.
Im Grunde geht es inwieweit die Ausbildung als Weiterbildungskosten oder als Fortbildungskosten angesetzt werden kann. Daher wird es sehr hilfreich sein, Ihnen deine derzeitige Situation darzustellen (was habe ich vor der Ausbildung gemacht etc.). Somit kann der Berater sich ein Bild von der Lage machen und entsprechend Dir die nötigen Informationen geben, was möglich ist bei der Steuer. So viel sei gesagt, wenn die Ausbildung deine beruflichen Chancen verbessert, dann dürfte dies sehr gut aussehen. Bei den Weiterbildungskosten/Fortbildungskosten einfach mal mit EkSTG (Einkommens Steuergesetz) googeln. Da bekommst Du schon die ersten Informationen.
Soweit meine Informationen.
Gruss KSAN
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blablubb Captain


Anmeldungsdatum: 28.05.2003 Beiträge: 1485 Wohnort: tal zwischen bergen  |
Verfasst am: Do Jan 22, 2009 8:31 am Titel: |
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Ich bin seit 4 Jahren bei einer Kanzlei die sich NUR auf Piloten spezialisiert hat. Es hat inklusive anerkennung der Ausbildungskosten als Werbungskosten alles immer super geklappt.
*****EDIT nach 5 Jahren *************
ich möchte mich auf diesem weg von meiner empfehlung distanzieren. ich habe mich von der kanzlei KOCH trennen müssen, da sie nicht in der lage waren einen fehler einzugestehen und diesen auf dem kulanzweg (oder gar mit einem freundlichen wort) aus der welt zu schaffen.
es ging um einen streitwert bei ca. 40 euro - mir wurde am ende "recht" gegeben und ich musste daraufhin natürlich den steuerberater wechseln.
ein unternehmen, deren chefitäten es sich leisten, auf mein direktes "angebot" via telefon ala ...."auch wenn sie glauben im recht zu sein - mir geht es ums prinzip - bitte ich sie, mir die 40 euro zurück zu zahlen, ansonsten sehe ich mcih gezwungen nach einem anderen berater umzusehen, auch wenn ich mich bei ihnen sehr gut aufgehoben fühle"......
daraufhin wurde nocheinmal der seniorchef befragt. ein rückruf erfolgte nicht wie abgemacht.
nach weiterem nachhaken von meiner seite war klar: das unternehmen kann es sich (und will!!!) auf einen guten kunden wegen VIERZIG! euro zu verzichten.
nachdem ich das telefonisch so "analysiert" und mit meinen worten wiedergegeben habe wurde mir geantwortet: ....."wenn sie das so sehen wollen....."
************ *********************
grüße
**** auch diesen hinweis hier unten bitte ich nun zu überlesen *****
ps: bei erfolg bitt grüße von mir ausrichten - damit ich auch die dicke provision bekomme
***************************
Zuletzt bearbeitet von blablubb am Fr Feb 19, 2010 8:19 am, insgesamt einmal bearbeitet |
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Speedbirdy Captain

Anmeldungsdatum: 11.10.2008 Beiträge: 1797
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Verfasst am: Do Jan 22, 2009 12:43 pm Titel: |
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Naja, das Ding ist, dass du seit ein paar Jahren die eigentlichen Schulungskosten nicht mehr steuerlich absetzen kannst, außer du hattest vorher schon ne abgeschlossene Ausbildung. Es sind also eh nur "normale" Werbungskosten absetzbar, was prinzipiell jeder Steuerberate machen können sollte. Ich kann dir noch die hier empfehlen, sitzen aber am Ammersee bei München (kannste alles per Post machen): http://taxaway.de/ |
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Red-Baron Captain

Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 270
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Verfasst am: Sa Jan 24, 2009 12:35 am Titel: |
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Zitat: | seit ein paar Jahren die eigentlichen Schulungskosten nicht mehr steuerlich absetzen kannst, außer du hattest vorher schon ne abgeschlossene Ausbildung. |
Ist leider genau andersrum, Du kannst die Schulungs- od. Ausbildungskosten nur geltend machen wenn es sich um eine ERSTAUSBILDUNG handelt und das auch nur begrenzt! Das Ganze läuft, wie Du schon richtig geschrieben hast, unter Werbekosten und da liegt das Limit bei 4000 od. 5000 Euro, fällt also nicht wirklich ins Gewicht in Anbetracht der Gesamtkosten.
Zuletzt bearbeitet von Red-Baron am Sa Jan 24, 2009 12:47 am, insgesamt einmal bearbeitet |
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D.Düsentrieb Captain

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 599 Wohnort: EHBK  |
Verfasst am: Sa Jan 24, 2009 12:45 am Titel: |
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Red-Baron hat folgendes geschrieben: | Zitat: | seit ein paar Jahren die eigentlichen Schulungskosten nicht mehr steuerlich absetzen kannst, außer du hattest vorher schon ne abgeschlossene Ausbildung. |
Ist leider genau andersrum, Du kannst die Schulung od. Ausbildungskosten nur geltend machen wenn es sich um eine ERSTAUSBILDUNG handelt und das auch nur begrenzt! Da die meisten Leute, die sich für eine privat finanzierte ATPL Ausbildung entscheiden i.d.R bereits eine Ausbildung haben (Studium, Lehre etc.) fällt das eben flach. |
Informier dich doch bitte vorher, bevor du was veröffentlichst Zweitausbilung wird meist ohne Probleme als Werbungskosten unbegrenzt anerkannt. Erstausbildung wird in aller Regel nur als Sonderausgaben bis zu 4000 Euro pro Jahr anerkannt. Probieren sollte man es auf jeden Fall es als Werbungsosten abzusetzen und ggf. Einspruch einlegen. |
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Red-Baron Captain

Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 270
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Verfasst am: Sa Jan 24, 2009 12:50 am Titel: |
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Zitat: | Zweitausbilung wird meist ohne Probleme als Werbungskosten unbegrenzt anerkannt. |
@D.Düsentrieb
ich habe mich genau deswegen informiert, u.a. auch bei der Agentur für Arbeit und das war genau das was man mir jener Zeit gesagt hatte, dass das eben nur möglich sei wenn es sich um eine Erstausbildung handelt! Ansonsten wäre das ja ne coole Sache, mal schnell noch ne Ausbildung machen und dann bezahlt einem Vater Staat mal eben die komplette ATPL Ausbildung - wie geil wäre das denn! |
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Privatpilot Captain

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 177
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Verfasst am: Sa Jan 24, 2009 1:44 am Titel: |
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Also mir ist auch nur diese Version bekannt, dass die gesamten Ausbildungskosten nur bei einer Zweitausbildung abgesetzt werden können, nicht aber bei einer Erstausbildung....
Es haeißt ja nicht dass Vater Staat einem die GANZE ausbildung zahlt sondern du bezahlst einfach für den betrag den du absetzen kannst keine steuern.... d.h. wenn du für 60000 ne ausbildung machst musst du für die ersten 60000 die du verdienst keine steuern blechen... da bekommt man nicht die ganze ausbildung gezahlt.... es kommt vllt die hälfte dabei wieder raus.....
grüße _________________ läufst du noch oder fliegst du schon? |
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D.Düsentrieb Captain

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 599 Wohnort: EHBK  |
Verfasst am: Sa Jan 24, 2009 4:19 am Titel: |
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Red-Baron hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Zweitausbilung wird meist ohne Probleme als Werbungskosten unbegrenzt anerkannt. |
@D.Düsentrieb
ich habe mich genau deswegen informiert, u.a. auch bei der Agentur für Arbeit und das war genau das was man mir jener Zeit gesagt hatte, dass das eben nur möglich sei wenn es sich um eine Erstausbildung handelt! Ansonsten wäre das ja ne coole Sache, mal schnell noch ne Ausbildung machen und dann bezahlt einem Vater Staat mal eben die komplette ATPL Ausbildung - wie geil wäre das denn! |
Nur das Arbeitsamt hat mit dem ganzen nichts zu tun. Wenn, muss man das Finanzamt fragen.
Fortbildungskosten sind beispielsweise auch Werbungskosten, die absetzbar sind. Die Zinsen die für den kredit zur Finanzierung der ATPL-Ausbilding anfallen sind auch absetzbar. Wenn man beispielsweise die vollen Ausbildungskosten von beispielsweise 60000 Euro absetzen kann, heißt das ja nicht, dass man 60000 Euro vom Staat kriegt. Man kriegt vlt in etwa 15000-18000 Euro von der Steuer, die man durch seinen Job bezahlt hat wieder zurück. wie mein Vorredner schon sagte man bezahlt weniger Steuern. Schließlich hat der Staat auch langfristig einen Vorteil, wenn ich durch die Ausbildung langfristig besser verdiene und mehr Steuern zahle.... |
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jonas Goldmember

Anmeldungsdatum: 03.02.2003 Beiträge: 2317 Wohnort: Paradise City  |
Verfasst am: Sa Jan 24, 2009 4:15 pm Titel: |
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Genau, steuerliche Geltendmachung als vorweggenommene Werbungskosten in voller Höhe geht bei Zweit- bzw. Folgeausbildung (Weiterbildung) immer (zumindest ist mir kein Fall bekannt, wo es nicht möglich war), bei Erstausbildung fast nie (es gibt aber Ausnahmen) bzw. nur als Anerkennung als Sonderausgaben in einer Höhe von max. 4.000,- EUR jährlich.
@Red-Baron: Erkundige dich da nochmal genau, das stimmt so nicht, wie du es gepostet hast! Am besten bei einem Steuerberater, der mit der Materie vertraut ist und im Idealfall auch viele Piloten betreut.
Du darfst eine steuerliche Anerkennung in voller Höhe auch nicht verwechseln mit "Geld zurück in voller Höhe"...
Ganz grob: du trägst einen Verlust vor in Höhe von angenommen 80tsd (Ausbildungskosten + alle Kosten, die Ausbildung betreffend...also doppelte HH-führung, Zinszahlungen für den Kredit, LoL-Versicherung, Unterrichtsmaterial, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte, Wochenendheimfahrten, Verpflegungsmehraufwand, etc.), im ersten Jahr nach der Ausbildung steigst du mit bspw. 50tsd Jahresbrutto ein. Dann zahlst du im ersten Berufsjahr keine Steuern und trägst deinen Verlust von den übrig gebliebenen 30tsd ins nächste Jahr vor zzgl. weitere Posten, die man erneut steuerlich absetzen kann (zb. Zinsen auf den Ausbildungskredit, LoL, Fahrtkosten bzw. Pendlerpauschale, evtl. Zweitwohnung am Stationierungsort etc.) Die werden dann mit deinem neuen Jahreseinkommen verrechnet, bis der Verlustvortrag komplett aufgebraucht ist.
Ganz grob kann man vielleicht sagen, dass du max. 2 Jahre nach Berufseinstieg keine Steuern zahlst. Nicht mehr und nicht weniger...
Den tatsächlichen "Geldrückfluss" beim jeweiligen Lohnsteuerjahresausgleich kann man insgesamt ca. auf ein Drittel der Verlustvortragssumme beziffern. _________________ A319-A321
"I've never known an industry that can get into people's blood the way aviation does."
-Robert Six, founder of Continental Airlines |
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Red-Baron Captain

Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 270
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Verfasst am: Sa Jan 24, 2009 7:48 pm Titel: |
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Ja Leute, zu meiner Zeit war das damals (vor mittlerweile 10 Jahre) noch etwas anders als heute. Habe mich inzwischen nochmal schlau gemacht und es ist heute (ich glaube es war so 2003 od. 2004) tatsächlich so das man die Zweitausbildung anscheinend komplett steuerlich geltend machen kann, einschließlich einer Pilotenausbildung. Ich muss mich teilweise immer wieder wunderen das die Leute auf den Ämtern sich oft selber nicht auskennen, da kriegt man teilweise total unterschiedliche Antworten, von "überhaupt kein Problem" bis "absolut unmöglich" ist da alles dabei, da frage ich mich schon wofür solche Leute bezahlt werden wenn sie sich letzten Endes selber nicht auskennen.
Hier übrigens noch ein sehr informativer Link zu genau diesem Thema:
http://www.pilots.de/ubb/NonCGI/Forum4/HTML/004500.html
Cheers  |
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Der_Physiker Captain

Anmeldungsdatum: 21.08.2008 Beiträge: 474
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Verfasst am: Mo Jan 26, 2009 8:51 pm Titel: |
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Der Link aus dem pilots-Forum ist echt gold wert! Im wahrsten Sinne des Wortes
Bei mir wird es ja auch eine Zweitausbildung....und Steuer kommt ja immer zusammen, also ein nettes Zubrot mit der Absetzbarkeit. Muß ich direkt mal weiterlesen
cu
der_Physiker |
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