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NFF verschoben = Ausschluss???

 
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Machhein
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Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: Di Dez 16, 2008 5:09 pm    Titel: NFF verschoben = Ausschluss??? Antworten mit Zitat

Wenn der einem zugeteilte NFF Lehrgang seitens der Lufthansa nach hinten verschoben wird (was ja laut Brief druchaus passieren kann) und man dadurch die 1-Jahr grenze der Fq überschreitet, verliert man dann seine Zugehörigkeit?
So nach dem Motto: Da wir unseren Kurs aus internen Gründen verschieben mussten können Sie nicht mehr berücksichtigt werden.

Gabs sowas schonmal? Also das einer Überhaupt deswegen mal die Grenze überschritten hat. Und wie oft kommen solche verlegungen überhaupt vor?
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BeitragVerfasst am: Di Dez 16, 2008 5:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ich glaube mal gehört zu haben, dass man dann das Interview nochmal führen muss ?!?
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Machhein
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Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: Di Dez 16, 2008 5:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Schnelle Antwort, wäre cool wenn irgendjemand was konkretes weiß...
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Anmeldungsdatum: 22.05.2007
Beiträge: 1348

BeitragVerfasst am: Di Dez 16, 2008 5:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt dann wenn nötig noch einmal ein Interview, bzw. Hearing bei dem dann zu klären ist, warum bereits ein Jahr vergangen ist.

Da bei den aktuellen Wartezeiten dieses Jahr sehr viel schneller als bisher zusammen kommen kann denke ich nicht, dass es automatisch ein Nachinterview geben muss wenn dein Kurs beispielsweise erst später startet.

-Alle Angaben ohne Gewähr-
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Machhein
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Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: Di Dez 16, 2008 5:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hat jemand hier sowas schonmal mitgemacht? Was für Fragen
kommen da? Wird da wieder alles aufgerollt.. sprich Motivation etc...


Ich hab gerade mitm jemanden gesprochen der meinte, die Grenze zählt nur bei eigenverschuldung.
Z.b. wenn man sich fürs Dualstudium eingeschrieben hat, welches ohnehin im Oktober beginnen würde und im September FQ hatte, dann zählt die Grenze nicht.
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Chrisso069
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Anmeldungsdatum: 01.01.2008
Beiträge: 679

BeitragVerfasst am: Di Dez 16, 2008 5:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man das Jahr selbst zu verschulden hat und das während der FQ noch nicht absehbar war, dann gibt es a.f.a.i.k. nen erneutes interview.
Wenn einfach nur der Kursstart soweit hinten liegt, oder der Termin nochmal verschoben wird, das gleiche gilt auch bei BW oder Zivildienst, den man noch vorher ableisten will, dann kann man nicht wirklich etwas dafür und es passiert nichts.
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Machhein
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Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: Mi Dez 17, 2008 9:59 am    Titel: Antworten mit Zitat

Dankeschön für die schnelle Antwort. Ich werde trotzdem nochmal bei Frau Coldenstrodt anrufen und nachfragen, dann wissen wir es ganz genau.
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Machhein
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Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: Mi Dez 17, 2008 4:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Für den oben geschilderten Fall bleibt die FQ länger als 1 Jahr gültig.
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