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lba prüfung , so nicht ;)!
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EDDH RWY 23
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 785

BeitragVerfasst am: Mi Dez 17, 2008 1:19 pm    Titel: lba prüfung , so nicht ;)! Antworten mit Zitat

Pilot und Flugzeug,
12. Dezember 20:05 Uhr Jan Brill

Behörden: LBA JAR Theoriefragen

Verschärft das LBA rechtswidrig die Theorieprüfungen?

Kaum jemand, der kürzlich eine Theorieprüfung zu Instrument-Rating oder ATPL abgelegt hat, wird wohl mit dem Eindruck aus der Prozedur kommen, die in JAR-FCL festgelegten Anforderungen seien irgendwie zu lasch und bedürften dringend der Verschärfung.
Das LBA sah das offenbar anders und verschärfte – klammheimlich – die Fragen, indem herkömmliche Multiple-Choice-Aufgaben aus dem Fragenkatalog nun zu Freieingabe-Fragen umgeschraubt wurden.
Ein Rechtsbruch zum Nachteil der Prüfungskandidaten wie viele meinen, denn JAR-FCL 1.475 legt ausdrücklich fest, dass diese Art von Fragen im Multiple-Choice-Verfahren abzuprüfen sind.

Man fragt sich unwillkürlich, was das LBA antreibt, offenbar zwanghaft die ohnehin schon sehr anspruchsvollen europäischen An­forderungen für die Theorieprüfung noch weiter zu verschärfen.

Prüflinge berichteten in letzter Zeit von merkwürdigen Vorkommnissen während der Prüfung in Braunschweig. Fragen, die bislang als klassische Wissensfragen im Multiple-Choice-Format abgefragt wurden, tauchten plötzlich als Freieingabe vor den verdutzten Kandidaten auf. Beispiele:
Ab welcher Flughöhe ist ein Radiation-Meter erforderlich?

Wann brauche ich Quick-Donning Masks?

Ab wie vielen Sitzplätzen braucht der Flieger ein Megaphon?

Diese Fragen werden bei anderen europäischen Lizensierungsbehörden wie gewohnt zusammen mit vier Antworten gestellt. Eine davon ist richtig, diese gilt es auszuwählen. Beim LBA werden einfach Zahlenwerte abgefragt.


Plötzlich alles „Sonderfragen“?

Zahlenwerte kannte man bisher von Fragen und Aufgaben, bei denen Berechnungen anzustellen waren. Kurse, Performance-Werte, Beladepläne: Diese sogenannten Sonderfragen wurden schon immer per Freieingabe abgefragt, dafür gibt es veröffentlichte Toleranzbeispiele. Aber die Mindestsitzplatzzahl für ein Megaphon? Das LBA begeht hier augenscheinlich einen Rechtsbruch, denn JAR-FCL 1.475 schreibt ausdrücklich vor:
Den Lehrplänen [...] entsprechende Prüfungsfragen werden in einer zentralen JAA-Prüfungsdatenbank (CQB) bereitgestellt. [...] Die Fragen werden als Auswahlfragen (Multiple Choice) erstellt.

Und weiter:
Die zuständige Stelle kann die Präsentation der Prüfungsfragen für eine Prüfung gemäß JAR-FCL 1.480 nach eigenem Ermessen festlegen.


Den Inhalt der Prüfung regelt JAR-FCL 1.480. Dort lesen wir:
(c) Inhalt
Die zuständige Stelle wählt nach einem gemeinsamen Verfahren Prüfungsfragen aus der zentralen Datenbank für Prüfungsfragen aus, damit jedes Prüfungsfach aus den Lehrplänen abgedeckt wird.
Fragen können nur verändert werden, um die Übersetzung in die nationale(n) Sprache(n) zu erleichtern.

Und weiter:
Antworten auf Fragen, die eine Berechnung oder die Interpretation einer Graphik erfordern, können in veränderter Form abgefasst werden, wenn die zuständige Stelle dies für notwendig erachtet.


In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber Pilot und Flugzeug beruft sich das LBA auf die beiden Nachsätze in FCL 1.475 und FCL 1.480, um den fragetechnischen Sonderweg zu erklären. Das gibt der Gesetzestext aber nicht her:
Eine Änderung des ganzen Frageschemas von Multiple Choice auf Freieingabe kann wohl kaum als eine „Festlegung der Präsentation“ (FCL 1.475) angesehen werden und die Frage nach der Quick-Donning Mask erfordert zur Interpretation wohl kaum eine Graphik (FCL 1.480).

Es sieht also ganz so aus, als ob das Referat L2 im Luftfahrtbundesamt unter der Leitung von Gerhard Boller hier auf dem Rücken der Kandidaten theoretische Ehrenrunden dreht, dies auch noch unter Missachtung des geltenden Rechts, wie es in JAR-FCL (Deutsch) festgelegt ist.

Warum das Ganze nicht nur eine formale, sondern auch eine ganz praktische Erschwernis darstellt, liegt auf der Hand.
Die Antworten auf Multiple-Choice-Fragen dienen auch der Plausibilitätskontrolle des eigenen Ergebnisses.


Insbesondere bei solchen Pauk-Fragen, wie z.B. den Anforderungen für Quick-Donning Masks, macht es – wenn man die richtige Antwort liest – nicht selten Klick im Hirn und die entsprechenden Synapsen fördern aus der Erinnerung die passende Antwort zu Tage.


Wer die Antwort nicht weiß, hat bei Multiple-Choice-Fragen immer noch eine 25%-Chance, bzw., wenn er offenkundig unsinnige Antworten aussortiert, sogar noch bessere Karten.


Man kann nun lange diskutieren, ob diese Eigenschaften einer Multiple-Choice-Prüfung didaktisch sinnvoll sind oder nicht. Diese immanenten Eigenschaften einer Multiple-Choice-Prüfung waren den Autoren des JAR-Regelwerkes aber bekannt, als sie die Prüfung auf diese Methode festlegten.

Tatsache ist, dass, wer Multiple-Choice-Fragen nimmt und diese in Freieingaben umwandelt, den Schwierig­keitsgrad einer Prüfung maßgeblich erhöht. Schlimmer noch: Wer sich vom festen Schema der Multiple-Choice-Fragen löst, der eröffnet den Prüfungsvorgang und die Ant­worten des Kandidaten einem unübersehbaren Interpretationsspielraum und macht die Ergebnisse anfällig für Formalfehler.


Wie sich betroffene Kandidaten wehren können


Offenbar zwanghafter Hang zum Verschärfen von Theorieprüfungen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus: Referat L2 des LBA.
Betroffene Prüfungskandidaten, die einer Freieingabe-Frage begegnen, die offensichtlich nicht in die Definition von JAR-FCL 1.480 passt („[Fragen,] die eine Berechnung oder die Interpretation einer Graphik erfordern“ ),
sollten den Vorgang und die Frage sofort durch den anwesenden Vertreter des LBA protokollieren lassen, um danach einen klar festgestellten Sachverhalt zur Grundlage einer Klage oder Beschwerde zu machen.

Sollte hier aus einem unzulässigen Verhalten des LBA heraus den Kandidaten ein materieller Schaden entstanden sein (Nachschulung, Verdienstausfälle, Reisekosten), haben diese mit großer Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Schadensersatz.
Versuchen Sie natürlich, trotzdem die Frage zu beantworten. Schließlich ist es immer besser, bestanden zu haben und dann den Vorgang prüfen zu lassen.


Lessons Learned

Der Vorgang zeigt eindeutig, warum es essenziell wichtig ist, dass im kommenden Prüfungssystem der EASA die CQB (Fragen­bank) öffentlich gemacht wird.

Verunsicherung der Kandidaten über die tatsächlichen Anforderungen der Prüfung sowie behördliche Alleingänge lassen sich nur dann wirklich verhindern, wenn die Prüfungsfragen- und antworten – wie im System der FAA auch – in Form und Inhalt offiziell bekannt gemacht werden und durch jedermann nachprüfbar sind.

gefunden bei pilots.de
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alles roger Wink
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mi Dez 17, 2008 1:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, das ist schon länger so - bei meiner Prüfung im März hatte ich genau solche Fragen (JAR OPS, Luftrecht) mit Eingabefeldern.

Ob es allerdings unbedingt geschickt ist, da großes Theater zu veranstalten muß jeder selber wissen. - Im Zweifel läuft das auf einen Prozess vor einem Verwaltungsgericht mit zweifelhaftem Ausgang raus. Die JAR Prüfungsordnung ist schließlich noch nicht einmal deutsches Recht. Außerdem wird der Richter wahrscheinlich sagen "Wenn Sie den Stoff beherrschen, ist das doch kein Problem" - was nüchtern betrachtet ja auch stimmt ...

Gruß, Marcus
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EDDH RWY 23
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 785

BeitragVerfasst am: Mi Dez 17, 2008 1:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ich rate nur jeden der durchfällt , dagegen einspruch einzulegen!
die haben sie ja wohl nicht mehr alle, frage mich weshalb es in deutschland so krassmist und z.b in england und östereich nicht????

gruss
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Intercepter
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Beiträge: 377
Wohnort: Wien/Linz

BeitragVerfasst am: Mi Dez 17, 2008 2:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Geh kommts... ich kenn diese Fragen auch von der österreichischen Prüfung... wissen muss man den Zahlenwert so und so, ob ich ihn jetzt ankreuz oder eintipp ist vollkommen egal. Zum anderen gibt es solche freien Eingaben NUR zu Zahlenwerten in OPS/Law soweit ich mich erinnern kann. Und nach sorgfältiger Vorbereitung auf die Prüfung, kann man genau solche Werte schon auswendig...
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"Lufthansa 3811, just for information, in Österreich roll ma auf der gelben Linie"
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mi Dez 17, 2008 3:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EDDH RWY 23 hat folgendes geschrieben:
ich rate nur jeden der durchfällt , dagegen einspruch einzulegen!
die haben sie ja wohl nicht mehr alle, frage mich weshalb es in deutschland so krassmist und z.b in england und östereich nicht????

gruss


Und wohin führt das dann ? Das LBA wird mit Sicherheit nicht auf Grund dieser Einsprüche das Prüfungsergebnis revidieren. Im Zweifel muß man dann Klagen - das dauert Monate und die Aussichten sind auch eher schlecht. Ob es für die weitere fliegerische Laufbahn förderlich ist, wenn man das LBA verklagt hat ist auch fraglich.

Außerdem: Ob ich das Feld ankreuze oder den Wert eintrage ist auch egal...

Gruß, Marcus
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Speedbirdy
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Anmeldungsdatum: 11.10.2008
Beiträge: 1797

BeitragVerfasst am: Mi Dez 17, 2008 5:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

"Ab welcher Flughöhe ist ein Radiation-Meter erforderlich?" wat? Hab ich ja noch nie gehört, dass man sowas als normaler Mensch im Flieger braucht. Auch die Frage kommt mir sehr sehr unbekannt vor...
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mi Dez 17, 2008 8:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist aber im Fragenkatalog drin (zumindest in meinem).

Wenn ich mich richtig erinnere war es FL500 - betrifft also eher die Concordepiloten.

Gruß, Marcus
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737forever
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Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: Mi Dez 17, 2008 11:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
*klugscheißmodus an*es ist FL490, nicht 500 ^^*klugscheißmodus aus*(hab ich grad in meinen OPS Lernunterlagen gelesen, deswegen weiß ichs genau...)
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Do Dez 18, 2008 1:44 am    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Very Happy - ist bei mir auch schon 9 Monate her - offensichtlich wurde diese Info von meinem Gehirn als nicht langzeitrelevant eingestuft ...


Gruß, Marcus
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Romeo.Mike
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Do Dez 18, 2008 6:13 am    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

gibt in mehreren Teilprüfungen die freien Eingabefelder. Das LBA reagiert halt typisch Deutsch. Es gibt Exam, da können die Leute ja die über 7.000 Fragen auswendig lernen... Also den möchte ich mal sehen der es wirklich schafft die 7.000 Fragen (oder Aviationexam mit üer 14.000 Fragen) auswendig zu lernen... Man muss es wissen, aber dennoch ist das Wissen, das man haben muss, so umfangreich, dass eine MC Prüfung durchaus mehr als nur fair wäre...

Und an die Radiationmeter Aufgabe kann ich mich auch noch dunkel erinnern, aber das war so fern von dem was man wissen muss, dass sowas einfach mal verdrängt wird, denn niemand von uns wird in diese Höhen aufsteigen. Wink


Gruß

Romeo Mike
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flydc9
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Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 719
Wohnort: N050°W030°

BeitragVerfasst am: Do Dez 18, 2008 8:18 am    Titel: Antworten mit Zitat

737forever hat folgendes geschrieben:
Hi,
*klugscheißmodus an*es ist FL490, nicht 500 ^^*klugscheißmodus aus*(hab ich grad in meinen OPS Lernunterlagen gelesen, deswegen weiß ichs genau...)


It ja wieder typisch lba, - in Deutschland gibt es kein einziges Verkehrsflugzeug , welches FL 490 fliegen kann, aber hauptsache es gibt relevante Prüfungsfragen.
Aber wahrscheinlich ist es für die paar Piloten, die mit ihrer Businessjetmühle auch mal FL510 fliegen Wink
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Infotag....> GESCHAFFT Smile
Nächstes Ziel: Pilot auf A380...Smile Smile Smile

Ich mache die Cockpittür hinter mir zu, drücke auf den Knopf, und die Welt ist in Ordnung Cool
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agathidium
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Anmeldungsdatum: 05.04.2008
Beiträge: 791

BeitragVerfasst am: Do Dez 18, 2008 1:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Na super, bei mir steht der LBA Termin noch aus. Hoffe man verschärft es nicht noch mehr....*grübel*
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