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Daniel Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 25.07.2003 Beiträge: 5
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2003 2:41 pm Titel: |
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@blutorgel: Versteh ich jetzt nicht ganz. Welchen Juristen meinst du? Wo arbeitest du denn? Meinst du nicht, dass die LH ein bißchen strenger ist?
Und was bekommt die LH jetzt genau? Den Auszug aus dem BZR oder mein Führungszeugnis?
Meinst du das LBA lehnt würde meinen Antrag mit diesem Antrag ablehnen?
Danke nochmal für deine Antwort.
Daniel |
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Jessie Goldmember
Anmeldungsdatum: 04.02.2003 Beiträge: 300 Wohnort: irgendwo bei München |
Verfasst am: Fr Jul 25, 2003 2:46 pm Titel: |
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Egal um welche Straftat es sich handelt, im Führungszeugnis erscheint nur, was als "vorbestraft" gilt, und 40 Sozialstunden sieht für mich nach einer typischen Jugendstrafe eines Ersttäters aus, oder, Daniel?
Als vorbestraft gilt man ja erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe über 3 Monate (egal ob mit Bewährung oder ohne) oder zu einer Geldstrafe über 90 Tagessätze (wobei die Tagessatzhöhe egal ist, da sie sich am Einkommen orientiert).
Diese 40 Sozialstunden werden in keinem sogenannten Polizeilichen Führungszeugnis auftauchen, nur im Polizeicomputer deines Bundeslandes ist es vermerkt. |
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Daniel Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 25.07.2003 Beiträge: 5
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2003 3:21 pm Titel: |
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@Jessie: Hört sich ja ganz zuversichtlich an.
Aber meinst du nicht das LBA bzw. die Lufthansa kann auch irgendwie auf den Polizeicomputer des Bundeslandes zurückgreifen und mir dann trotzdem einen Strick aus der Situation drehen?
danke
Daniel |
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blutorgel Gast
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2003 3:49 pm Titel: |
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hi,
Daniel hat folgendes geschrieben: | @blutorgel: Versteh ich jetzt nicht ganz. Welchen Juristen meinst du? Wo arbeitest du denn? Meinst du nicht, dass die LH ein bißchen strenger ist? |
wir haben ein jursiten in der firmenleitung.
ich arbeite bei einer firma die im executiv bereich fliegt.
die einstellung da ist um einiges haerter als die bei der LH.
es werden bei uns auch keine ab-inito's eingestellt.
ein pilot der bei uns BBJ fliegt http://www.boeing.com/commercial/bbj/ <-- son teil,
der muss min 3000 stunden haben und davon min 1500 auf dem typen bzw einer 73x. du kannst dir sicher vorstellen das personen die sich ein BBJ mal eben so mieten, nicht gerade am hungertot leben, sondern mal eben fuer einen trip von z.b. paris -> new-york -> paris ganz easy mal 250.000 euro auf den tisch legen. das die auch ganz andere anforerungen an die crew stellen, z.b. werden wir ueber eine sehr bekannte kanzlei aus muechen sehr oft befragt, da alle personaldaten u.s.w. dem kunden vor vertragsabschluss uebergeben werden. und die sich meist ein bild der crew machen wollen. daher muss das BZR clean sein. ohne eintrag.
Daniel hat folgendes geschrieben: | Und was bekommt die LH jetzt genau? Den Auszug aus dem BZR oder mein Führungszeugnis?
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das zeugnis.
Daniel hat folgendes geschrieben: | Meinst du das LBA lehnt würde meinen Antrag mit diesem Antrag ablehnen |
nein. nicht bei sowas.
Jessie hat folgendes geschrieben: | Diese 40 Sozialstunden werden in keinem sogenannten Polizeilichen Führungszeugnis auftauchen, nur im Polizeicomputer deines Bundeslandes ist es vermerkt. |
es ist 100% tig im BZR drin, alles was vir gericht geht, geht in das BZR. |
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Daniel Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 25.07.2003 Beiträge: 5
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2003 4:00 pm Titel: |
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@blutorgel: Bleiben die Daten im BZR immer erhalten oder werden sie nach einer bestimmten Zeit auch wieder gelöscht?
danke
Daniel |
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blutorgel Gast
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2003 4:22 pm Titel: |
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SO! das sagt unser jurist dazu:
Date: Fri, 25 Jul 2003 17:15:49 +0200
From: "Phil Miles" Phil.Miles@office.berlin.postbox.intern
To: "Andreas (private account)" andreas_private@pilots.postbox.intern
Subject: RE: BZW eintrag!
On Fri, 25 Jul 2003, "Andreas (private account)" wrote:
> Yo Bratzzer :-)..
> kicken die den scheiss auch mal wieder aus dem BZR aus?
> also wielange bleibt das drin?
>
> haste heute noch was vor?
>
>
> andreas.
>
hey!
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1) Eintragungen über Verurteilungen (§ 4) werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt.
(2) Eine zu tilgende Eintragung wird ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife aus dem Register entfernt. Während dieser Zeit darf über die Eintragung keine Auskunft erteilt werden.
(3) Absatz 1 gilt nicht
1. bei Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe,
2. bei Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Die Länge der Tilgungsfrist ergibt sich aus § 46 BZRG. Beachten Sie bitte unbedingt die oft übersehene Regelung des § 46 Abs. 3 BZRG, wonach sich die Frist in bestimmten Fällen um die Dauer der Freiheitsstrafe, des Strafarrestes oder der Jugendstrafe verlängert. Gemeint ist hier die Dauer der verhängten, nicht etwa der verbüßten Strafe.
Unbedingt ist auch § 47 BZRG zu beachten. Dort ist unter anderem geregelt, dass der Ablauf der Tilgungsfrist einer Verurteilung durch weitere Verurteilungen gehemmt wird. Dies führt dazu, dass grundsätzlich alle Verurteilungen nach Ablauf der längsten Frist (die sich keineswegs in jedem Fall nach der letzten Verurteilung bestimmt) gleichzeitig getilgt werden. Ergibt sich aus dem Register, dass die Erledigung einer Strafe oder eine der in § 61 des Strafgesetzbuches aufgeführten Maßregeln der Besserung und Sicherung noch nicht erledigt ist, ist der Ablauf der Tilgungsfrist ebenfalls gehemmt.
Wenn Sie sich Gewissheit über das Tilgungsdatum Ihrer Verurteilungen verschaffen müssen, richten Sie bitte eine schriftliche Anfrage an das Bundeszentralregister. Dabei sind unbedingt Ihre vollständigen Personalien (Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort) sowie Ihre Wohnanschrift anzugeben.
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BR.
Phil |
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Idi NFFler
Anmeldungsdatum: 12.05.2003 Beiträge: 29
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2003 5:22 pm Titel: |
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@ Blutorgel
Was meinst du mit Executive???
Sorry fuer meine Unwissenheit?( GA?)
Wen fliegt Ihr denn so in der BB
J,...Rockstars? CIA? FBI? Nur so interessehalber??
M Gruesse!! |
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Idi NFFler
Anmeldungsdatum: 12.05.2003 Beiträge: 29
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2003 5:27 pm Titel: |
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@ Blutorgel
Du sagst Ihr stellt keine Ab initio ein,,,
Sind dat Leuts ohne Ausbildung, oder was ist das denn nun?
Suss!! |
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Idi NFFler
Anmeldungsdatum: 12.05.2003 Beiträge: 29
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2003 5:33 pm Titel: |
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Oh, und noch was...Ein Kollege von mir( Muellabfuhr) sagte mir mal, eine Einstellung bei einem Sicherheitsdienst am FFM Airport misslang, weil die besagte Leihfirma ausser dem Fuehrungszeugnis noch etwas nachpruefte. Was das war, weiss ich leider nicht.
Auf jeden Fall sagte mir der Kollega, das gegen Ihn eine Anzeige wegen Tankstellenbetruges fallen gelassen ward( wegen 10€).
Also anscheinend wissen die Aemter Dinge ueber uns die auch nicht im Fuehrungszeugnis drin sind!
Alle Angaben ohne Gewaehr!
Und das wars dann aber! |
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blutorgel Gast
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2003 7:25 pm Titel: |
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Idi hat folgendes geschrieben: | Was meinst du mit Executive??? |
besser "privat charter"
Idi hat folgendes geschrieben: | ...Rockstars? CIA? FBI? Nur so interessehalber?? |
ja, auch mal rocker :-) ... meist aber manager, politiker u.s.w.
aber da wir alle von alzheimer befallen sind, vergessen wir leider die namen der paxe immer wieder..... |
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737/320 Captain
Anmeldungsdatum: 20.05.2003 Beiträge: 73
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2003 7:32 pm Titel: |
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Hallo Blutorgel,
kann man sich bei Euch überall stationieren lassen oder gibt es nur eine Base. _________________ Always Happy Landings |
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blutorgel Gast
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2003 7:48 pm Titel: |
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in der BBJ flotte, ist es meist so das du z.b. nach dubai fliegst, da die crew abloest, und dann 8 tage mit dem vogel duch die welt fliegs, und z.b. von new-york aus wieder nach hause fliegst (linie), da ein BBJ einglich immer in der luft sein muss. |
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